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Gratisbeilagen * „glittstritte» Ssnntagsblatt" «. „Iünfteirte lanbwirthschaftliche Beilage
Nr. 87.
Amtlicher Theil
Hersfeld, den 17. Juli 1901.
Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevormuste- rung im Kreise Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Am
Anfang Uhr.
Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.
1.
10.
12.
13.
14.
15.
16.
August August
August
August
August
August
August
730
Abends 730
Morgens 745
80
830
60
Morgens
630 645
715
815
915 100
1045 1115
730
Abends
60
Morgens
730 830 915 100 1030 1115 1145 530
Morgens 645 715 745 830 930 100 110 60
Morgens 60
Morgens 645 80 845 915
1015
1115 1130
120
70
Abends
Niederjossa
Eitra im Orte
Sieglos an der Straße Hünfeld— Hersfeld
Oberhaun an der Straße Hünfeld—■ Hersfeld
Unterljaun mit | bei Unterharm Rotensee f '
Wilhelmshof j
Oberrode ( bei Wilhelmshof Petersberg (
Sorga mit Kathus bei Sorga Hermannshof
Malkomes mit / . ,
Schenksolz und 1"n der Straße Hers- Dünkelrode ( Friedewald
Friedewald mit | , . .
Herfa | bei Friedewald
Sautenhaufen
Hillartshausen mit 1 bei Hillarts-
Unterneurode f hausen
Hilmes
Motzfeld
Schenkleugsfeld i r _
Oberlengsfeld ( ’ei eiI$$=
Lampertsfeld |
Conrode mit Wüstseld, i
Wippershain.und ?
Landershausen | Conrode
Unterweisenborn
Wehrshausen
Ransbach
Ausbach
Gethsemane
Heimboldshausen
Röhrigshof
Philippsthal
Harnrode
Lengers
Wölsershausen mit Bengendorf
Heringen
Leimbach
Widdershausen
Kleinensee
Hersfeld mit Meisebach
Asbach
Beiershausen
Hattenbach
Kleba
Kirchheim mit 1
Goßmannsrode, f .
Rotterterode und / ’cl Knchhcun
Reckerode '
Gershansen mit t
Kemmerode und i bei Gershausen
Reimboldsbausen ‘ deddersdorf Frielingen
Gersdorf mit ( bei Gersdors, Aus-
Willingshain 1 gang n, Frielingen Niedernula
17.
19.
Am
Iomerftaz hi 25. Juli
August
August
Anfang Uhr.
ßö Morgens
645
70 730
80 830 90
945 . 1030 110 1130 1230
630
Morgens 70
80
100
1030
1045
110
1130
120
Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.
Mengshausen
Engelbach Solms Stärklos
Kruspis Holzheim Hilperhausen . Kerspenhausen
Roßbach Kohlhausen Eichhof Bingartes Friedlos
Mecklar mit ' Meckbach Reilos mit Rohrbach, Tann und Biedebach Kalkobes
zwischen Mecklar und H. St. Niecklar
bei Reilos Ausgang nach Friedlos
Allmershausen mit) bei Allmers-
Heenes Gittersdors Untergeis Obergeis Aua
Hauseu
Wo nicht besonders bestimmt, sind die Musterungsplätze am Eingänge des Ortes, vom vorhergegangenen Misterungsorte aus gerechnet, zu wählen und zwar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) derartig, daß der Musterungs-Kom- missar pp. unter Schutz (Thorweg, vorspringendem Dach) stehen kann.
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. zu den angegebenen Terminen feine sämmtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit Ausnahme:
a. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren,
b. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren,
c. der Hengste,
d. der Stuten, die entweder hochtragend sind — als hochtragend sind Stuten zu betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist — oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, e. der Vollblutstuten, die im Allgemeinen Deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthcugst laut Dockschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,
f. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,
g. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten.
Außerdem ist der Herr Regierungs-Präsident befugt unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung ein- treten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Unterzeichnete hierzu ermächtigt.
In den unter <1. bis g. aufgeführten Fällen sind vom Ortüvorstnnß ausgesertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei bochtragenden Stuten (Ziffer d) auch der Dockschein
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
1. Mitglieder der regierenden Deutschen Familien in Bezug aus die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Pferde, wogegen die in Wirthschastsbetrieben verwendeten Pferde zu gestellen sind,
2. die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal,
1961
3. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, Beamte im Reichs- lind Staatsdienste hinsichtlich der zlim Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde,
4.
5.
6.
die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche voll ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß, die Königlichen Staatsgestüte.
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde .
nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des diesseitigen Kreises werden hiermit angewiesen Vorstehendes in den Gemeindebezirken wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der Pferdebesitzer zu bringen. Sie selbst aber und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und dem Kommissare ein Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach Muster A. der Pferde-Aushebungsvorschrift in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Das dazu erforderliche Formularpapier wird seitens der L. Funk'schen Buchdruckerei hier- felbst in den nächsten Tagen übersandt werden. In diese Verzeichnisse sind sämmtliche im Orte vorhandenen, also auch die vorstehend unter a bis g sowie 1 bis 6 aufgeführten nicht gestellungspflichtigen, Pferde einzntragen und zwar müssen beide Ausfertigungen der Liste genau über- einstimmen. Bei Pferden, welche nicht vorgeführt werden können, muß in der Liste (in Spalte Bemerkungen) der deshalbige Grund eingetragen werden.
Die Herren Gemeindevorsteher bezwse. ihre Stellvertreter sind verpflichtet, dem Musterungs-Commissare sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämmtliche Pferde zur Vorführung bringen. Dieselben find ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Borführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Borführen genau in der Reihenfolge der Borstellungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume ausgestellt sind, wobei jedem'Pferde an der linken Kopsseite ein weißer Zettel (nicht zu dünnes Papier) mir der Nummer, welche derjenigen der Vorsührungsliste entspricht, zu befestigen ist Hierbei wird jedoch bemerkt, daß nicht die Pferde eines Besitzers für sich, sondern immer die der ganzen Gemeinde rc. durchgehend zu nummeriren sind. Zur Permeidung von unliebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die zugewiesenen Nummern seitens der Pferdebesitzer nicht" nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaneste übereinstimmend mit der Vorsührungsliste zu belassen.
Schließlich wird noch • bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine eine glatte Abwickelung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Jntereffe der Pferdebesitzer liegt.
I. II. Nr. 2303. Der Königliche Landratb
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cassel, am 15. Juli 1901.
In Privatkreisen sowohl wie namentlich bei den Privat-Versicherungögesellschaften ist vielfach die irrige Anschauung vorhanden, daß die hinsichtlich des Eintritts der mit Hypotheken belasteten Gebäude in die Hessische Brandversicherungsanstalt bestehenden älteren gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr in Geltung seien.