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Gratisbeilagen rIlluftrirtes Ssnntagsblatt'^ «.IlLaitrirLe lan-Wirthschaftliche Beilage^.

K. M Soimfl&cnB kn 2. Novembtr 1901.

Erstes Blatt.

Veslellungen

auf das

mit den Gratisbeilagen

Jllustrirtes Sonntagsblatt"» Mustrirte laudwirthschaftl. Beilage"

für die Monate November und Dezember werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbrief- trägern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 24. Oktober 1901.

Nachdem durch die §§ 13 der Polizeiverordnung vom 11. Juli v. Js. (S. 200 des Amtsblattes) eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der öffentlichen Gaststallungen vorgeschrieben worden ist, hat der Herr Regierungs-Präsident auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom ^^aUT^ kür den § 2 der landespolizeilichen Anordnung vom 21. Juni 1897 folgende geänderte Fassung bestimmt:

§ 2. Die Einstellung von Wiederkäuern und Schweinen in fremde Privatstallungen und sonstige Privat- Räumlichkeiten während des Transports zur Schlacht­stätte oder zu dem sonstigen Bestimmungsorte ist verboten.

Im Uebertretungsfalle ist sowohl der Stall- wie der einstellende Viehbesitzer strafbar.

Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Orts­polizeibehörde zulässig. In diesen Fällen müssen die Stauungen vor der Wiederbenutzung vorschriftsmäßig gereinigt und desinficirt werden.

Die Genehmigung von Ausnahmen ist den Orts­polizeibehörden besonders im Hinblick auf die Fälle frei» gegeben worden, in denen die Unterbringung von Markt­vieh in oder in der Nähe der Marktorte ohne Zuhilfenahme von Privatstallungen auf Schwierigkeiten stoßen würde.

Soweit also hiernach ein Bedürfniß besteht, können die betreffenden Ortspolizeibehörden für die Markttage allgemein von dem Verbot des § 2 dispensiren.

I. 5945. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 24. Oktober 1901.

Durch Verfügung des Herrn RegierungS-Präsidenten vom 14. Oktober er. J. A, II. Nr. 11531 ist der durch­schnittliche Jahresarbeitsverdienst der land- und forst- wirthschaftlichen Arbeiter vom 1. Januar 1902 ab für hiesigen Kreis wie folgt festgesetzt worden:

1. für erwachsene männliche Arbeiter auf 540 Mk.

2. für erwachsene weibliche Arbeiter auf 360 Mk.

3. für jugendliche männliche Arbeiter auf 300 Mk. . 4. für jugendliche weibliche Arbeiter auf 270 Mk.

2893. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, __ Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 26. Oktober 1901. grumt", Stelle des Landwirths Eduard Westphal zu lfl heute der Landwirth Peter Hahn daselbst all 2 ^"neinde Wüstfeld und das Forsthaus Wüstfeld Sachverständiger zur amtlichen Untersuchung des

Schweinefleisches auf Trichinen sowie zur Schlachtvieh- beschau widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden. I. 6018. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Die diesjährigen Herbst - Kontrolversammlungen im

Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

Zu Hersfeld I und II Mittwoch, den 6. November

Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathns, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Guts- ! bezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Biugartes, Meisebach, | Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann und Her­mannshof

Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.

Zu Obergeis

Mittwoch, den 6. November Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.

Zu Heimboldshausen Montag, den 11, November Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften ans den Gemeinden Ausbach, Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Lautenhausen, Leimbach, Lengers,Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Wölfershanfen und Unternenrode.

Zu Schenklengsfeld

Montag, den 11. November

Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Hillarlshausen, Malkomes, Mohfeld, Oberlengsfeld, Ransbach,Hllmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengs­feld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshaufen und Wüstfeld.

Zu Unterhalt»

Mittwoch, den 13. November

N a ch m i t t a g s 4 U h r für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitta, Hilper- Hansen, Holzheim, Kohlhansen, Oberhaun, Roßbach, Roten- see, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

Zu Niederaula

Donnerstag, den 14 November

Vormittags 11 U h r für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, As­bach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershansen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirch- heim, Reimbowshausen, Solms, Stärklos, Willingshain, Gutsbezirk Engelbach mit dein Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengshansen, Niederaula und Niederjossa.

Die Mannschaften aus den Geineinden Kleinenfee und Widdershausen erscheinen am

Sonnabend, den 9. November Vormittags 11 U h r in Hönebach.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann­schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu :

1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu er­scheinen :

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1889 eingetreten und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden.

b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlanber.

c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

d) sämmtliche Invaliden der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgesnndenen Ganzinvaliden.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlnngen findet

lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrol- Versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militär­paß it n b das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anznbringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige Plötzliche Krankheits- oder sonstige Ver­hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nidjt angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einbe­rufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.

8. Es wird noch ausdrücklich beineckt, daß diejenigen Mannschaften, welche znr Fahrt nach bfm Kontrolver- fammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei^ An­spruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

Hersfeld, den 12. Oktober 1901.

Königliches Bezirkskommando.

* *

Hersfeld* den 16. Oktober 1901.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvo rsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Be­kanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der 9iiilje und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zn sein.

I. I. Nr. 5764. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Homberg, den 29. Oktober 1901.

Die unter dem Schweinebestande des Briefträgers Adam Kircher zu Raboldshausen ausgebrochene Rothlauf- seuche ist erloschen.

Der Königliche Landrath von Gehren.

Nichtamtlicher Lheil.

Reformationsfest.

Bald werden es vier Jahrhunderte sein, daß Deutsch­land des Segens der Reformation theilhaftig geworden ist. Wie unermeßlich reich dieser Segen ist, unter dem Volk und Staat, sittliches und religiöses Leben, materielle und geistige Kultur des einzelnen und der Gesammtheit gestanden haben und gegenwärtig stehen, dafür zeugt jedes folgende Jahr oder Jahrzehnt mit immer gewaltigerer Sprache. Wir aber, die wir die Erben und Verwalter des reichen Segens der Reformation sind, sind auch ver­antwortlich dafür, daß das überkommene und uns an» vertraute Gut durch uns nicht vermindert werde. Indem wir dankbar des Heiles gedenken, das uns durch Gottes Gnade, durch die Treue seiner erwählten Rüstzeugs und durch die Frömmigkeit unserer Vorfahren zutheil geworden