V
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postaufschlag.
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
4
Grati-beila-»«* „SUnftrirtes Ssnntagsblatt" «. „SUttttrirte Landwipthschaftliche VeUage".
A.M.LoWkOji Ki 11 Iezmter 1901.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den SchuldverschreibungenderPreußi- schen co nsoli d i rte n 3 */, vormals 4 pro - zentigen Staatsanleihe von 1882 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1902 bis 31. Dezember 1911 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 2. Dezember 1901 ab von der Controlle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Controlle der Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a./M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfangnahme bei der Controlle selbst wünscht, hat ihr persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichniß zu ü b e r - geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte No. 1 unentgeltlich zu haben istnd. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er leine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder EmpfangS- Bescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zins- scheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Controlle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kasse die Ec- neuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichniß einzu- reichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesem Verzeichniß sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichneten sonstigen Kassen un* entgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn
Hochflut.
Erzählung von A. von Lieliencron.
(Fortsetzung.)
Der Graf hätte es selbst nicht geglaubt, daß Hildes Weigerung ihm ein so bitteres Weh verursachen konnte. Ihm war zu Muthe, als hätte er in dieser verhängnisvollen Nacht den guten Engel von sich gescheucht, der bereit gewesen, ihn auf seinem Lebenswege zu begleiten. Warum aber mußte dieses Mädchen, das sich nun von ihm wandte, ihm noch in den letzten Stunden die Binde von den Augen reißen und ihn vor sich selbst so jämmerlich hinstellen, daß ihn ein Ekel überkam vor seiner eigenen, gefeierten Persönlichkeit!
Es duldete ihn hier nicht länger, er mußte fort, um leben Preis. Als er den obern Flur durchschritt, stand er unerwartet Hilde gegenüber, sie halten wohl beide nicht mehr daran gedacht, daß ihre Wege sich kreuzen würden, und ein jähes Erschrecken glitt über des Mädchens Züge.
Der Graf faßte sich zuerst. „Sie haben mich unsanft nnfgerüttelt, Fräulein von Barby, und fragen nicht danach, welche Wunde Sie schlagen !* Seine Stimme klang Zorn und Bitterkeit sprachen daraus.
»Ich kann nicht anders! Zürnen Sie mir nicht!" , hie das Mädchen, und ihre schönen Augen schauten ^E bittend an, während Thränen über ihre Wangen
Eine Pause entstand. Es waren die härtesten Stunden
die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Controlle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen. Berlin, den 15. November 1901.
I. 2183. Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. von H o f f m an n.
* * *
Cassel, den 25. November 1901.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungshauptkasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden. K. 2422. Königliche Regierung. M a u v e.
Der Landrat.
III. 1948. Hersseld, den 9. Dezember 1901.
Es wird hierdurch wiederholt darauf hingewiesen, daß bezüglich des Gewerbebetriebes im Umherziehen unter „Begleiter" im Sinne des § 62 der Reichsgewerbeordnung nur solche Personen zu verstehen sind, welche der Gewerbetreibende zu untergeordneten Dienst - undHülfsleistungen, nicht zum selbstständigen Mitbetrieb des Gewerbes, m i t s i ch führt. — Entscheidung des Reichsgerichts XII. 194. 196.
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Hersfeld, den 4. Dezember 1901.
Auf Sonnabend den 21. Dezember 1901, Vormittags 9 Uhr, ist eine Kreistagssitzung in den Saal des hiesigen Rathhauses anberaumt worden.
Tagesordnung:
1. Prüfung und Feststellung der von dem Kreisausschusse revidirten und von der seitens des Kreistags in dessen Sitzung am 23. März 1901 beauftragten Kommission geprüften Kreiskassen-Rechnung für 1. April 1900/01. (§ 87 der Kreisordnung vom 7. Juni 1885.)
2. Beschlußfassung über den Antrag des Kreisboten Felsch dahier auf Erhöhung der ihm für Besorgung der Boten- rc. Geschäfte bei der Kreisvertretung bereits bewilligten Vergütung. (Siehe Ausgabe - Titel II.
A. 2. b. des in der Kreistagssitzung am 23. März 1901 genehmigten und festgestellten Etats für 1901/02.
3. Begutachtung des landespolizeilich genehmigten Projekts zum Bau einer Brücke im Orte Goßmannsrode
meines Lebens, die mir diese Hochflut gebracht hat!" begann Gras Herder mit einem schweren Seufzer aufs neue. „Furchtbar klar ist - es mir geworden, daß ich der Lichtgestalt nicht werth war, die sich zu mir beugen wollte. Aber bei Gott, der Weckruf soll nicht umsonst an mein Ohr gedrungen sein!" Ihre Hand ergreifend küßte er dieselbe mit Inbrunst. „Leben Sie wohl, Hilde! Den Schmerz muß ein Mann mit sich allein durchringen! Habe ich Ihre Liebe verloren, so will ich wenigstens Ihre Achtung gewinnen, und dann, Hilde, dann versprechen Sie mir, meiner noch hin und wieder zu gedenken und Ihre Hände für mich zu falten!"
„Ja, Graf Siegfried, ja! und Gott mit Ihnen!" So veiklärt dünkte ihm das süße Gesicht, so rührend mit diesem wehmütigen Blick! Er hätte aufschreien mögen vor Herzeleid!
„Ich werde Sie nie vergesse»!" brächte er mühsam hervor. „Sie brachen mein Glück in Trümmer — und ich — ich bin nicht einmal imstande, dem Engel zu zürnen. Erst in dem Augenblick des Verlierens, erfasse ich ganz, was ich hätte besitzen können!"
Es kam wie ein Aufschluchzen von seinen Lippen, er drückte krampfhaft die kleine Hand, die willenlos in der Seinen ruhte, dann riß er sich gewaltsam los und verschwand in seinem Zimmer.--
Am Abend des andern Tages stand Hilde mit dem Onkel vor der Hausthür. Willibald, der sich nur wenig hatte sehen lassen, weil seine starken Arme noch immer unermüdlich bei dem Rettung-werke thätig waren, berichtete, daß in den nächsten Tagen die Nothbrücken eini
und Beschlußfassung über die Höhe der der baupflichtigen Gemeinde aus Mitteln des Kommunalverbandes diefer- halb zu gewährenden Unterstützung.
4. Beschlußfassung über den Antrag des Magistrats der Stadt Hersfeld vom 22. Juni 1901 auf Zahlung des in den Kreistagssitzungen vom 8. September 1900 und 23. März 1901 bewilligten Betrags von 200 M. zur Beschaffung eines Adlers für das hiesige Kreiskriegerdenkmal an die Stadtkasse als Grundstock zur Ansammlung eines Fonds behufs Beschaffung eines angemessen großen, aus wetterbeständiger Bronce herzustellenden Adlers, da die ursprünglich angenommene Größe des Letzteren im Verhältniß zum Denkmal zu klein sei.
5. Beschlußfassung über die von Königlicher Regierung angeregte Frage der Regelung der Fürsorge für die Hebammen seitens der Kreise.
6. Beschlußfassung über die von Königlicher Regierung empfohlene Uebernahme der vorläufigen Unterbringung von Minderjährigen zur Fürsorgeerziehung seitens der Kreise an Stelle der Gemeinden nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juli 1900 Gesetz-S. S. 264.
7. Begutachtung der in Aussicht genommenen Abänderung des Reglements für die Hessische BrandversicherungsAnstalt vom 19. März 1880 bezüglich der Klassen- stellung der Gebäude und der Beittagspflicht derselben.
8. Wahl der bürgerlichen Mitglieder der Ersatz-Kommission (§ 2 pos. 6 der Deutschen Wehrordnung) für die Kalenderjahre 1902, 1903 und 1904.
9. Beschlußfassung über die Aufnahme des Weges Landershausen—Wölf in den Landwegeverband.
10. Beschlußfassung über Einsetzung eines Betrages zur Unterstützung der Volksbibliotheken in denEtat für 1902.
11. Nachbewilligung von 2358 M. und 1113,15 M. für den Wegebanetat 1901.
12. Beschlußfassung über Uebernahme der Grundent- schädigung für den Bau der Nebenbahn Gerstungen— Vacha—Hünfeld.
A. 3127. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
In der mit Genehmigung des Herrn Regierungs- Prästdenlen eingerichteten Lehrschmiede des Hufbeschlag- Lehrmeisters Carl Ebel in Wommen im Kreise Eschwege beginnt mit dem 16. Dezember b. I. ein neuer Lehr-
germaßen hergestellt wären, so daß man daran denken könne, morgen Marschendorf zu verlassen. Er hatte es ihnen eben mitgetheilt, als er sich zu ihnen gesellte, und fuhr nun, erfüllt von allem, was er erfahren, fort: „Im Riesengrunde stehen von fünf Bauden nur noch drei. Zwei furchtbare Erdlawinen, die von der Rose herunter kamen, haben sie verschüttet und sieben Menschen unter ihrem Erdreich begraben. In der einen Baude betete nachts noch das Ehepaar mit seinem einzigen Kinde, da wurde das Gebäude plötzlich fortgerissen, und alle steckten tief im Schlamm. Mann und Frau sind gerettet, sie sind schwer verletzt, doch sie leben. Das Kind aber erstickte in den Armen seiner Mutter, der aufgeweichte Erdboden reichte der unglücklichen Frau bis an die Arme und verhinderte sie an jeder Bewegung.
„Vom Brunnenherde wie von der Schneekoppe rollten Erdlawinen herab, sie verschütteten das Haus des braven Gerichtsführers, der jeden Tag die Lebensmittel nach der Riesenbaude heraufschaffte. Am Abend noch sah der Unglückliche von dort oben im Grunde das Licht seines Häuschens schimmern, und als er nach der furchtbaren Katastrophe, von Angst gequält, sich auf einem gefährlichen Abstieg herunter gearbeitet hatte, fand er an Stelle der altgewohnten Heimatstätte nur einen Haufen von Schutt und Geröll, der Eltern, Weib und Kinder begraben hatte!"
„Ich bitte dich, Willibald, höre auf!* wehrte der Baron und putzte eifrig an Brille und Augen. „Du schnurrst alle diese Schauergeschichtchen her, wie einen Speisezettel, den man nicht so schnell verdauen kann!