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Gratisbeilagenr „Illustrier«« Ksnnragsblatt*♦ „IUustrirte landwirthschaftliche Veilage".
k 151. Zomiihtliii Sei 21. Zezember 1901.
festes Blatt.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 16. Dezember 1901.
Die von dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe auf Grund des § 38 Absatz 4 der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften für den Gewerbebetrieb der Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmende Geschäfte besorgen, oder die über Vermögensverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten Auskunft ertheilen, werden als Beilage zu dem Regierungsamtsblatt demnächst veröffentlicht werden.
Die Ortspolizeibehörden werden auf die Vorschrift unter Ziffer 7 besonders aufmerksam gemacht und zum Zwecke der Ueberwachung des vorerwähnten Gewerbebetriebes angewiesen, mindestens zweimal im Jahre die Geschäftsbücher der Gewerbetreibenden einer Prüfung zu unterziehen.
I. 6972. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Benachrichtigung und Anleitung über die Behandlung von Luftballons und zugehörigen Apparaten, welche im Kreise Hersfeld aufgefunden werden.
Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der höheren Luftschichten, in welche Menschen nicht mehr vorzudringen vermögen, läßt man fast in allen Staaten Europas von Zeit zu Zeit kleinere oder größere Luftballons steigen, die Instrumente tragen, welche auf einer geschwärzten Papierfläche selbstthätig Auszeichnungen über die Temperatur, die Feuchtigkeit und so weiter ausführen. Für die nächsten Jahre finden derartige Auffahrten an dem ersten Donnerstage eines jeden Monats gleichzeitig in England, Frankreich, Elfaß-Lothringen, Bayern, Preußen, Oesterreich und Rußland statt, außerdem aber noch gelegentlich an anderen Tagen. In Preußen erfolgen dieselben seitens des Aeronautischen Observatoriums des Königlichen Meteorologischen Instituts am Tegeler Schießplatz bei Berlin; die Ballons, Instrumente und aller Zubehör sind demnach fiskalisches Eigenthum.
Da diese Ballons „unbemannt"-sind, d. h. nur Apparate, aber keine Person tragen, muß man erwarten, daß sie, von verständigen Leuten gefunden, in zweck- wäßiger Weise ausbewahrt und zurückgeschickt werden. Um den Bewohnern des Kreises die Möglichkeit einer sachgemäßen Mitwirkung bei diesen wichtigen und in allen Kulturstaaten geübten Versuchen zu gewähren, seien solgende Erläuterungen und Vorschriften bekannt gegeben and'die Nachgeordneten Behörden ersucht, deren Befolgung anzuempfehlen bezw. zu überwachen.
1. Zum Emporheben der Instrumente werden meistens Luftballons, die mit Gas gefüllt sind, gelegentlich aber auch Drachenflächen verwandt, die an einem Stahldraht galten und durch die Wirkung des Windes zum Auf- ueigen gebracht werden. Die Ballons sind entweder aus Stoff, oder aus Gummi, oder aus Papier hergestellt, an Ulreni unteren Theile haben sie eine Oeffnung, aus der "lau durch vorsichtiges Drücken auf den Ballon das Gas entleeren kann, besonders leicht, wenn man diese Oeffnung blerbei nach oben bringt.
... Papierballons, deren Hülle an sich ohne Werth ist, annkn ohne Weiteres durch Zerreißen entleert werden. " dieser Thätigkeit ist selbstverständlich jedes offene «euer (Cigarre, Pfeife, Streichholz oder anderes) mit » Wer Sorgfalt fern zu halten, da das Gas leicht zum tetl gebracht werden könnte. Ballons au« Stoff .. . Gummi müssen mit thunlichster Sorgfalt behandelt °°^E' z. B. aus Bäumen möglichst ohne S3er« Muflen frei gemacht werden.
die (Vn ^ demselben Zwecke benutzten Drachen haben lt eines viereckigen offenen, aus Holzstäben been Kastens, der theilweife mit Baumwollstoff be
kleidet ist. Befindet sich, was meist nicht der Fall ist, noch ein längeres Stück Stahldraht an dem Drachen, so ist, falls die Möglichkeit vorliegt, daß dieses eine elektrische Starkstrom-Leitung berühren kann, jedes Ergreifen desselben mit den bloßen Händen, oder Berühren mit unbedeckten Körpertheilen sorgfältig zu vermeiden. Dagegen beseitigt ein um die Hände gewickeltes trockenes Tuch jede Gefahr. Man vermeide jede unnöthige Beschädigung des sehr zerbrechlich gebauten Drachens.
2. Ist der Ballon oder Drache bei starkem Winde noch in schneller Bewegung, so ist bei den Versuchen, ihn festzuhalten, mit aller Vorsicht zu verfahren, um nicht umgerissen und hierbei beschädigt zu werden. Ein schnelles Umschlingen der herabhängenden Leine um einen festen Pfahl oder Baum ist am vortheilhaftesten, um seine Bewegung aufzuhalten.
3. Das an dem Ballon oder Drachen hängende Instrument ist von besonderem Werthe und muß deshalb mit der äußersten Vorsicht behandelt werden. Sobald man das mit Metallpapier bekleidete kleine Körbchen, in dem der Apparat untergebracht ist, in der Luft ergreifen kann, oder wenn man es am Erdboden, oder in einem Baume hängend, findet, schneide man es, ohne im Geringsten mit den Fingern Hineinzugreifen, ab und stelle es uneröffnet vorsichtig bei Seite, wenn möglich in einen geschützten Raum, wo es auch vor dem Regen bewahrt ist. Sind an dem Körbchen noch besondere Vorschriften angebracht, so führe man diese sofort aus, z. B. wenn gebeten wird, an einer besonders bezeichneten Schnur so lange zu ziehen, bis eine Feder aufschnappt, was zum Zwecke hat, eine nachträgliche Zerstörung der auf mit Ruß geschwärztem Papier erfolgten Aufzeichnungen zu verhindern.
4. Ballon, Netz, Fallschirm, Drachen und alle zugehörigen Theile sind ebenfalls sorgfältig aufzubewahren.
5. Bei allen innerhalb des Königreichs Preußen und der übrigen deutschen Bundesstaaten außer dem Reichs- lande Elsaß-Lothringen, Bayern, Württemberg und Baden gefundenen Ballons, Drachen und Apparaten, ist sofort eine telegraphische Depesche an das Aeronautische Observatorium, Reinickendorf-West bei Berlin abzuschicken, in der die Adresse des Finders genau angegeben ist. Auch bei ausländischen Ballons, die nicht selten in Nord- und Mitteldentschland landen, ist zuerst eine solche Depesche nach Reinickendorf-Berlin zu schicken. Ballon und Apparat werden entweder abgeholt, oder nach weiter erfolgender Vorschrift durch die Post zurückgesordert werden.
6. Für jeden ausgefundenen und in sachgemäßer Weise behandelten Ballon oder Apparat wird an den oder die Finder eine Belohnung gezahlt, die von 5 bis 20 Mark betragen kann, je nachdem die Bergung mehr oder weniger sorgfältig erfolgt ist, worüber sich das Königliche Meteorologische Institut die Entscheidung vor- behält; außerdem werden alle sonstigen Kosten, auch für die Depesche, zurückerstattet.
Im Falle von Streitigkeiten wird das Königliche Landrathsamt entscheiden, welchen Personen die Belohnung gebührt.
Die Polizei- uud Gemeindebehörden werden ersucht, der sachgemäßen Ausführung obiger Vorschriften die thunlichste Förderung und Unterstützung zu Theil werden zu lassen.
Ganz besonders ist durch Belehrung und gelegentliches gutes Beispiel darauf hinzuwirken, daß jedes Oeffnen oder Berühren der Apparate in ihren innern Theilen, die sehr leicht zerbrechlich sind, ganz besonders aber an der mit geschwärztem Papier oder Metall überzogenen Walze ober Trommel den wissenschaftlichen Werth des Ausstieges unwiderruflich vernichtet und daß auch aus diesem Grunde die Höhe der Belohnung in erster Linie davon abhängt, ob die Aufzeichnungen durch die Schuld oder Ungeschicklichkeit der Finder verdorben worden sind, oder nicht.
Hersfeld, den 12. Juni 1901.
J. I. No. 3241. Der Königliche Landrath Freih.-- von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Politischer Vochendericht.
Der Entrüstungssturm, der in den slavisch-polnischen Gebieten Rußlands und Oesterreichs wegen des Wreschener Urtheils künstlich angesacht war, hat sich gelegt. Die Macher haben ihren Zweck, die drei Kaisermächte gegen einander zu verstimmen, ebenso wenig erreicht, wie es ihnen gelungen ist, die preußische Regierung zu einer Aenderung ihres Polenkurses zu veranlassen. Die Lemberger Ereignisse haben die Beziehungen der verbündeten Reiche nicht im geringsten beeinträchtigt; sie haben im Gegentheil wieder einmal bewiesen, daß die amtlichen österreichischen Personen und die Behörden durchaus korrekt verfahren. Auch der Warschauer Zwischenfall ist aufs beste ausgeglichen. Dies liegt in der Natur der Sache. Die Bewegung der Polen kann sich nicht allein gegen Preußen richten, sondern greift von selbst auf Russisch-Polen über und läßt dann die vom Grafen Bülow betonte deutschrussische Solidarität in der Abwehr solcher staatsgefähr- lichen Bestrebungen in die Erscheinung treten.
Für die Stärke und Beständigkeit der Bande, die Deutschland und Rußland verknüpfen, bot eine neue Gewähr der Besuch des Großfürsten-Thron- folgersMichaelAlexandrowitsch in Berlin. Der Bruder des Beherrschers des mächtigen Zarenreiches war zwar nicht der offizielle Träger einer politischen Mission; nichtsdestoweniger hat ihn der Kaiser mit Ehren empfangen, wie sie sonst nur einem Staatsoberhaupt erwiesen werden und auch das deutsche Volk hat den jugendlichen Großfürsten, der dazu berufen ist, dereinst die Geschicke des russischen Riesenreiches zu lenken, jubelnd begrüßt, wo auch immer er sich sehen ließ. Der Empfang der Abordnung des Narvaifchen Dragoner-Regiments, das dem Kaiser vom Zaren bei dessen Anwesenheit auf der Rede von Danzig verliehen wurde, ist ebenfalls ein erfreuliches Zeichen dafür, daß das Einvernehmen zwischen den beiden benachbarten Reichen ungetrübt ist.
Unter diesen Umständen wird man die Enttäuschung begreifen, die sich der Polen und ihrer Hintermänner wegen des Fehlschlagens ihrer Spekulation bemächtigt hat. Die Franzosen allerdings, die aus naheliegenden Gründen nicht am wenigsten auf eine Verfeindung von Rußland und Deutschland hinarbeiten, haben sich schnell getröstet. Das haben die Erklärungen bewirkt, die der italienische Minister Prinetti über die italienischfranzösischen Beziehungen abgegeben hat und deren Schwerpunkt in der Eröffnung liegt, daß man durch einen MeinungS-Austausch über die beiderfeitigenJnteressen im Mittelmeer zu einer Uebereinstimmung der Ansichten gekommen sei. Die französische Presse sieht schon Italien vom Dreibünde gelöst und an den Zweibund geschlossen, weil es Tripolis erhalten soll. Schon oft hat man in Paris in dieses Horn gestoßen, ohne daß sich bisher die kurzen Fanfaren zu einer zusammenhängenden Melodie ausgestaltet hätten. In Wahrheit ist an eine Erschütterung des Dreibundes nicht zu denken. Ueberdies scheint man in Paris nicht zu wissen, daß Tripolis eine türkische Provinz ist und daß also nicht die französischen Machthaber darüber zu verfügen haben, sondern der Beherrscher des Osmanischen Reiches.
In England wird die öffentliche Meinung Haupt- sächlich von der Rede Lord RoseberyS in Anspruch genommen. Lord Rosebery will eine neue große Mittelpartei bilden. Sein Plan geht offenbar dahin, der großentheils von FriedenS-Sehnsucht erfaßten, zugleich aber zur Durchsetzung der englischen Ansprüche auf unbedingte Vorherrschaft in Südafrika entschlossenen öffentlichen Meinung einen Ausweg aus der Sackgasse zu weisen. Er verspricht für den Fall, daß er das Heft in die Hand bekommen sollte, die Erfüllung der imperialistischen Grundforderungen in Südafrika und stellt zugleich den Frieden in Aussicht, indem er den Buren