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Hersselder Kreisblatt
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„Jklustrirtes Sonntagsblatt" ^ „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Vierteljahr 1902 werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Silber. Vom 31. Oktober 1901.
Auf Grund des Artikel II des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichs- Gesetzbl. S. 250) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.
§ 1.
Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom 1. Januar 1902 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
§ 2.
Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs- und Landes- kassen zu ihrem gesetzlichen Werthe sowohl in Zahlung als auch zur Umwechselung angenommen.
§ B.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 31. Oktober 1901.
Der Reichskanzler.
I. V.:
gez. Freiherr von Thielmann.
Sein Ideal.
Weihnachts-Novelle von L. Kaiser.
(Fortsetzung.)
Er wurde dabei täglich verstimmter und unruhiger, und schließlich kam ihm eines Tages eine überraschende Selbsterkenntnis — er liebte das schöne junge Kind, dem zu Gefallen er sich in letzter Zeit wie ein verliebter Primaner benommen hatte. Er liebte sie! Zu sehr gewohnt, sein Fühlen und Wollen klar zu sondieren, war er sich, nachdem er sich einer Selbstprüfung unterzogen hatte, über sich selbst im klaren. ES war diesmal Ernst mit feiner Liebe —es war die große echte Liebe, die über ihn gekommen war, dieselbe, an die er nie vorher geglaubt hatte. Verliebt war er schon öfter gewesen und die Gegenstände seiner Gefühle hatten gewechselt — doch so etwas Liebes, Reines wie dies junge Kind war ihm auch nie zuvor begegnet. Freimachen konnte er sich nicht wieder von diesem Gefühl, das nicht nur seine Sinne beherrschte, sondern vielmehr sein Herz getroffen hatte, das ihn nicht herabzog, sondern ihn erhob und alles Gute, das irgend in ihm war, zum Leben rief.
Er liebte sie — und er mußte sie finden! Aber er fand sie nicht, obwohl er viele Stunden des Tages auf der Straße zubrachte und alle Konditoreien, die er sah, besuchte. Gab's dort keine Apfeltörtchen, so verschwand er gleich wieder, waren jedoch solche vorrätig, so mußte
Igniittstlig ton 2. Zaum
Caffel, den 21. Dezember 1901.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 26. Februar 1870 über die Schonzeiten des Wildes und des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird für den Regierungsbezirk Caffel angeordnet, daß der Schluß der Jagd auf Hasen, Auer-, Birk- und Fasanen-Hennen, Haselwild und Wachteln mit dem Ablauf des 18. Januar d. Js. eintritt.
Namens des Bezirksausschusses. Der Vorsitzende.
* * *
Caffel, den 21. Dezember 1901.
Abschrift zur Kenntnißnahme und weiteren Veröffentlichung.
Der Vorsitzende des Bezirks-Ausschusses. I. V. M o e l l e.
An die Herrn Landräthe des Bezirks. B A. 4806.
* *
Hersfeld, den 30. Dezember 1901. Wird veröffentlicht.
I. 7169. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.
Hersfeld, den 24. Dezember 1901.
Unter den Schafbeständen in den Gemeinden Meck- bach und Kerspenhausen ist die Räude ausgebrochen. I. 7086 u. 7088. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 28. Dezember 1901.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21. Dezember d. Js. beschlossen, die nach § 5 des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger den Gemeinden vorläufig zur Last fallenden Kosten für die vorläufige Unterbringung eines Minderjährigen in Fürsorge- Erziehung auf den Kreis zu übernehmen.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch angewiesen, sobald ein Gerichtsbeschluß über vorläufige Unterbringung ihnen zugestellt wird, diesen sofort an den Kreis-Ausschuß einzureichen.
I. 3079. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 2. Januar 1902.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche die dies
er notgedrungen« uch ein solches, nachdem er einmal gefragt hatte, sich bringen fassen. Und so geschah's, daß er schließlich Geschmack an ihnen fand.
Als tagelanges Suchen zu keinem Ergebnis führte, wurde es ihm schließlich zur Gewißheit, daß die Gesuchte abgereist sein mußte. Aber er ließ sich dadurch nicht entmuthigen, er folgte nun einer andern Spur — die verheiratete Freundin mußte doch einmal irgendwo auftauchen, denn sie wohnte ja in der Stadt, wie er, von der er wußte, die er liebte und die für ihn namenlos war.
Aber auch diese Freundin stellte seine Geduld auf eine harte Probe, sie ließ sich nirgends blicken, und er vermutete, daß vielleicht ihr Kindchen wieder einmal zahne und sie ans Haus fessele.
Unterdessen war allmählich Weihnachten Herange- kommen; auf allen freien Plätzen der Stadt wurden Tannenbäume feilgeboten, und Lieffen begegnete oft ganzen Wagenladungen, die neuen Vorrat brachten. Er konnte nicht mehr gleichgiltig an ihnen vorübergehen wie alle die Jahre zuvor, und endlich ertrug er nicht mehr den Gedanken, Weihnachten allein in der Stadt verleben zu sollen, er kam sich verlassen vor wie nie vorher! Er hatte Heimweh nach den Weihnachten seiner Kindheit, und wenn er sie auch nicht zurückrufen konnte, so wollte er sie doch an der Stätte seiner Kindheit in Erinnerung nochmals durchleben. Kurz entschlossen schrieb er daher an den Administrator, der seit Jahren sein väterliches
seitige Verfügung vom 1. März 1881 Nr. 2605, Kreis- blatt Nr. 19, die in fremder Pflege befindlichen Kinder unter 6 Jahren betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 6. d. Mts. hieran erinnert.
L 16. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Nochmals der attgedlicheUnterofsifiermangel.
Die neuerdings von der „Berliner Korrespondenz" gebrachte zahlenmäßige Widerlegungen der Behauptungen über Unterosfiziermangel hat zu Erörterungen in der Presse geführt, die ohne Gefahr der Verdunkelung der einfachen, klaren Sachlage nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
1. Von einer Seite wird angenommen, in den diesseits kürzlich mitgetheiten Zahlen seien auch alle Gefreiten enthalten, welche in unbesetzten Unteroffizierstellen Dienst thun. Aus der jedes Mißverständniß ausschließenden Fassung unserer Mittheilung geht aber hervor, daß die der amtlichen Statistik entnommenen Zahlen sich lediglich auf wirkliche und vorhandene Unteroffiziere beziehen.
2. Ferner ist entgegengehalten worden, daß bei vielen Infanterie-Regimentern in den letzten Jahren und auch noch im vergangenen Unteroffiziere gefehlt hätten. — Es wird keineswegs in Abrede gestellt, daß auch jetzt bei manchen Truppentheilen, die in dieser Beziehung unter ungünstigen, örtlichen rc. Verhältnissen leiden,, Unteroffiziere fehlen. Dafür sind aber bei anderen Truppentheilen um so viel mehr Unteroffiziere überschießend, sodaß sich die für die Gesammtheit jeder einzelnen Waffengattung mitgetheilten Ueberschüsse en geben.
3. Fortgesetzt wird gesprochen von den seit Jahren bestandenen Manquements, die aber namentlich in letzter Zeit sehr zurückgegangen seien; ferner, daß ein außerordentlicher Faktor (ungünstige Lage der Industrie, Wiedereintritt von Unteroffizieren, die von der ostasiatischen Expedition zurückgekehrt sind) in letzter Zeit das Fallen der Vakanzen noch weiterhin sehr günstig beeinflußt habe. Darin liegt die Behauptung, daß noch bis in „letzte Zeit" Manquements bestanden hätten. Wer aber in dieser Beziehung die Verhandlungen der Budget-
Gut für ihn bewirthschaftete, und fragte an, ob er und seine Frau zu Weihnachten einen Gast brauchen könnten, und als die bejahende Antwort kam, entschloß er sich dazu, am 24. Dezember morgens heimzureisen, wie er nicht ohne Wehmuth dachte.
Nach seiner Rückkehr wollte er dann mit verdoppeltem Eifer seine Nachforschungen nach der Freundin der Geliebten fortsetzen. Fand er sie, woran er nicht zweifelte, denn er wußte, daß Ausdauer immer Erfolg hat, so würde er durch sie auch den Wohnort derjenigen erfahren, die seine Seele liebte, und er würde dann mit allen Mitteln, die erfinderischer Liebe zu Gebote stehen, fein heißersehntes Ziel zu erreichen suchen.
Am Vorabend seiner Abreise ging er aus, um Weihnachtsgeschenke für den Administrator und dessen Familie einzukaufen. Als er damit zu Ende war und an einer Konditorei vorüberkam, blieb sein Blick, der in den letzten Wochen sich gewöhnt hatte, nicht ganz interesselos an derartigen Geschäften vorüberzugleiten, an den Marzipantorten im Schaufenster haften. Richtig, Marzipan fehlte noch! Das gehörte doch nun einmal zu einem rechten WeihnachtSfeste!
Es war ihm überhaupt ganz fröhlich bei seinen Weihnachtseinkäufen zu Mute geworden, wie ihm etwa als Knabe war, wenn er vor der Heimkehr aus der Stadt, wo er die Schule besuchte, von seinem Taschengeld für die Eltern und die kleine Schwester seine Einkäufe zum Fest machte, wobei er gewöhnlich sehr un-