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GratiSbettasen r „^HiifttirUs SonntagsbLatt" *♦ „IllUftrirteLandWiethschastliche Vettage".
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I-WtOz Lei 9. ^nnunr
1902,
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auf das Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" un» „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Vierteljahr 1902 werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbrieftragern und von der Expedition angenommen.
Die bereits seit dem {. Januar dieses Jahres er« schienenen Nummern werden nachgeliesert.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 4. Januar 1902.
ES iß die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst sich eignenden Militärpflichtigen ihre desfallstgen Gesuche oftmals zu spät einreichen und dadurch des Anrechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Berechtigungsschein Seitens der Ersatzbehörde III. Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.
Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge, werden die betreffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und weise ich die Herrn Ortsvorstände des Kreises an, dieselben auf ortsübliche Weise alsbald bekannt zu machen.
J. II. 15. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungSrath.
1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr nachgesucht werden. Die fiühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr zu erfolgen.
Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Beibringung der für die Ertheilung des Berechtigungsscheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres (§ 22,2 der W.-O.) bei der Prüfungskommission zu erfolgen. Bei Nicht- innehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz ertheilt werden.
2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungs- kommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§ 25 und 26 der W.-O.).
3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungskommission schriftlich zu melden.
Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militärpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungskommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).
4) Der Meldung (Ziffer 3) sind beizufügen:
a. ein Geburtszeugniß;
b. die Einwilligung des Vaters oder Vormundes und ferner die Erklärung dieser Personen, daß aus dem Vermögen des Bewerbers die Kosten für die Bekleidung und Ausrüstung, Wohnung und Unterhalt während des einjährigen Dienstes be- stritten werden sollen, oder die Erklärung eines dritten (des Vaters, des Vormundes oder einer anderen Person), daß die bezeichneten Kosten von ihm als Selbstschuldner übernommen werden.*) Die Unterschrift der Einwilligung und der Erklärung, sowie die Fähigkeit des Bewerbers oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ist der Dritte zur Gewährung des Unterhaltes an den Bewerber gesetzlich nicht verpflichtet, so bedarf die Erklärung der gerichtlichen oder notariellen Form.
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Real-
*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des Vaters oder Vormundes (§ 15, 4 der W.-O.).
progymnasien, höheren Bürgerschulen, und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbebörde auszustellen ist.
Sämmtliche Papiere sind im Originale einzu- reichen.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulassungsge- suche dürfen durch die Prüfungskommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89 1 der W.-O. für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.__________________
Cassel, den 30. Dezember 1901,
Aus Grund einer mit der Reichspostverwaltung getroffenen Vereinbarung soll vom 1. Januar 1902 ab die Auszahlung von fortlaufenden Renten (Unfall-, Alters-, Invaliden- und Krankenrenten) an auf dem Lande (im Landbestellbezirke) wohnende Empfänger in allen denjenigen Fällen durch die Landbriefträger erfolgen, in welchen die Empfänger durch eine Bescheinigung des Gemeinde- vorstehers oder Amtsvorstehers nachweisen, daß sie wegen ihres körperlichen Zustandes, insbesondere wegen Alters, Krankheit oder anderer Gebrechen — u. A. ausnahmsweise auch in besonders gearteten Fällen beim Vorliegen anderer Gründe, z. B. bei Wartung und Pflege dritter Personen — zur persönlichen Abhebung der Rentenbeträge bei der Postanstalt unfähig sind und die Beträge auch durch Familienangehörige nicht abheben lassen können.
Ueber das bei der Rentenauszahlung in solchen Füllen zu beobachtende Verfahren hat das Reichspostamt unter dem 17. Oktober d. Js. eine Amtsblattsverfügung erlassen, aus welcher ich Folgendes hervorhebe:
Der Rentenempfänger beantragt entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Postanstalt die Auszahlung seiner Rente durch den Landbriefträger. Mit dem Antrag ist der Postanstalt die von dem Gemeindevorsteher oder dem Amtsvorsteher ausgestellte Bescheinigung vorzulegen, die den oben angegebenen Erfordernissen entsprechen muß.
Verzieht ein Rentenempfänger in den Bezirk einer anderen Postanstalt, so bleibt ihm überlassen, die weitere Auszahlung bei der neuen Postanstalt zu beantragen. Hierbei ist auch eine Bescheinigung des Gemeindevorstehers oder Amtsvorstehers des neuen Wohnortes erforderlich.
Kann der Rentenbetrag nach zweimaligem vergeblichen Vestellungsverfuche nicht gezahlt werden, so muß es dem Zahlungsempfänger selbst überlassen bleiben, den Betrag bei der zuständigen Postanstalt abzuheben. Bestellgeld kommt ! nicht zur Erhebung.
Kein Ideal.
WeihnachtS-Novelle von L. Kaiser.
(Fortsetzung.)
Mitten im fröhlichen Lachen wurde sie auf einmal H ernst und blickte erstaunt, fast erschrocken zu ihm auf.
„Aber — wenn Sie Apfeltörtchen für mich mit1 brachten," sagte sie, „so wußten Sie — so war es kein Zufall, daß Sie . . ."
„O nein!" fiel er ein. „Ich wußte nichts, aber Zufall ist es auch nicht, dies Wiedersehen, sondern eine Gabe des Christkindchens, besten Weihnachtsgaben ja immer aus Ueberraschungen bestehen l"
Er hatte sich, während er sprach, ihr gegenüber an den Kamin auf ein geschnitztes Bänkchen gesetzt. Nun nahm er den Feuerhaken auf, stocherte damit in den glimmenden Kohlen herum und fuhr ernst werdend fort: „Sie hatten mir mit Ihrer Schilderung Heimweh ge- macht nach einem echten Weihnachtsfeste. In der Stadt finden wir jungen Leute das nicht, da machte ich mich denn auf, das Haus zu suchen, in dem Christkindchen wohnte. Ich hatte als Ziel mein Elternhaus, die Stätte meiner glücklichen Kindheit vor Augen, aber wie die k Weisen aus dem Morgenlande führte mich mein Stern i — mein Glücksstern —" dabei suchte sein Blick ihren, I „dorthin, wo wahrhaft das Christkindchen zu finden war ! I Wir können demselben keine Gaben bringen wie die Weisen damals, dafür schenkt es uns seine Gaben, un»
vergängliche und zeitliche. Und an seinem Geburtsfeste zumal erfüllt es gern unsere Wünsche — oft die heißesten und kühnsten in überraschender Art!"
Er legte jetzt den Feuerhaken nieder, neigte sich dicht zu ihr hinüber und sagte im gedämpften, zärtlichen Tone: „Und mein heißester Wunsch war, Sie wiederzufindeN, die Sie mir so plötzlich entschwunden waren und nach der mein Herz so sehnsüchtig verlangte!"
Sie halte die Wimpern tief gesenkt, ihr liebes Gesicht trug einen bewegten Ausdruck, und die kleinen Finger, die an dem Bande des Kartons nestelten, zitterten.
Er nahm ihr die Schachtel vom Schoße, stellte sie auf ein nahestendes Tischchen und ergriff eine der kleinen bebenden Hände, die er fest mit den seinen umschloß.
„Ilse, süße, liebe Ilse!" bat erflehend. „Antworten Sie mir, ob auch Ihnen Christkindchens WeihnachtSgabe lieb ist, ob es auch Ihnen einen Herzenswunsch mit unserm Wiedersehen erfüllt hat!?"
„Ach — fragen Sie mich nicht — mir ist so bange — cS ist alles so wunderbar —" stammelte sie und strebte, ihre Hand, die wie ein flatternder kleiner Vogel in den seinen lag, freizumachen.
Er aber ließ sie nicht.
„Blicken Sie mid) an, Ilse," bat er zärtlich, „lassen Sie mich in ihren lieben Augen lesen, ob Sie mir gut sind, ob der WeihnachtSstern, der mich herführte, wirklich mein Glückstern war!"
Da hob sie unter einem innern Machtgebote die Augen
mit zärtlicher Hingabe zu ihm auf und hielt seinem heißen Blicke stand, der sich darin versenkte, als wolle er auf den Grund ihrer Seele tauchen.
„O , Ilse, hast du mich wirklich lieb ? 1" rief er jubelnd. „So über alles lieb, wie ich dich habe?!"
„Sehr," sagte sie innig. „Aber ich weiß es erst seit diesem Augenblick — vorher wußte ich nicht, daß das, womit ich an dich dachte und das immer mehr in mir wuchs, die Liebe sei —"
Er hatte sie mit sich emporgezogen, und wie er sie so fest an seinem Herzen hielt — unschuldig und rein, ohne Welt- und Lebens-Erfahrung zwar, doch voll Klugheit, feingebildet, aber einfach und natürlich, und mit ihren schönen Augen in Liebe zu ihm ausblickend — da kühlte er es mit hoher Wonne, daß er — ein glücklicher Mann unter vielen — in dem Mädchen, das sein Herz liebte, und zu dem alle seine Sinne hinzogen, zugleich das Ideal gefunden hatte, das er in tiefster Seele von feinem Weibe trug.
Die letzten Vestalinnen.
Erzählung von Emil Element
Die Säulentempel und die Paläste des römischen Forums mit ihrem reichen Standbilderschmuck erglühten im Goldlichte des Sonnenunterganges. Weich umhüllte der rosige Schein den weißen Marmor all dieser prächtigen Gebäude, von dem künstlich verzierten Dachgebälk