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Sr. 8. SiimM Den 18. Januar 1962.

Erstes Blatt.

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auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt" und Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Vierteljahr 1902 werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Cassel, den 13. Januar 1902.

Ich ersuche dafür Sorge zu tragen, daß bei der Ueberwachung der auf Grund des Fürsorgeerziehung^ gesetzes vom 2. Juli 1900 in Familien untergebrachten Fürsorgezöglinge die untern Polizeiorgane nicht heran« gezogen werden, überhaupt alles vermieden wird, was den Anschein erwecken könnte, als sei die Fürsorgeerziehung eine polizeiliche Maßregel oder die Zöglinge ständen unter polizeilicher Aufstcht.

Der RegierungS-Präsident. J. V.: Mauve.

An die Herrn Landräthe des Bezirks rc. A. I. 9668.

* * *

Hersfeld, den 16. Januar 1902.

Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.

I. 279. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Sonderabdruck aus dem Ministerialblatt der Handels« und Gewerbe-Verwaltung.

Berlin, den 1. November 1901.

Gemäß § 46 des Jnvalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 erlischt die aus der Versicherung sich ergebende Anwartschaft auf Rente in etwa halb so kurzer Zeit, als dies nach § 32 des Jnvaliditäts- und AltersversicherungSgesetzes der Fall war. Dadurch erwächst für den Versicherten unter Umständen die Ge­fahr, daß er bei Verabsäumung rechtzeitiger und aus­reichender Markenverwendung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ungeachtet der Erfüllung der Wartezeit seines an sich begründeten Rentenanspruchs verlustig gehen kann. Ein solcher Ausgang ist insbesondere dann zu besorgen, wenn der Rentenbewerber auf Grund freier Würdigung widersprechender ärztlicher Gutachten wegen Nichtanerkennung der Invalidität mit seinem Jnvaliden- rentenanspruch in allen Instanzen abgewiesen wird, während er selbst fortfährt, die Fortdauer seiner Er­werbsunfähigkeit zu behaupten. Da in solchen Fällen das instanzielle Verfahren vielfach schon ein Jahr lang geschwebt hat, eine erneute Antragstellung aber regel­mäßig erst ein Jahr nach der ersten endgültigen Ab­weisung möglich ist, so wird der Rentenanwärter, der seit der erstmaligen Erhebung seines Anspruchs, sei es aus Unfähigkeit, fei es aus Furcht vor Beeinträchtigung feines RentenrechtS, nicht gearbeitet hat, nicht selten zur Zeit der Wiederholung des Antrages auf Invalidenrente die Anwartschaft überhaupt schon verloren haben, sofern er nicht von dem Recht der Weiterversicherung Gebrauch gemacht hat.

Um den mit dem Verlust der Anwartschaft unter solchen Umständen verbundenen Härten für den Ver­sicherten vorzubeugen, ersuche ich, die Versicherten bei der Anbringung von Anträgen auf Bewilligung einer Invalidenrente darauf Hinweisen zu lassen, daß die aus der Versicherungspflicht sich ergebende Anwartschaft auf

Rente erlischt, wenn während zweier Jahre nach dem auf der Quittungskarte ver­zeichnete n Ausst e llun gst a g e ein die Ver- sicherungSpflicht begründendes Arbeits­oder Dienstverhältniß, auf Grund dessen Beiträge entrichtet sind, oder die Weitere- versicherung (freiwilligeFortsetzung, Er­neuerung der Versicherung) nicht oder in weniger als insgesammt zwanzig Bei­tragswochen bestanden hat und daß frei­willige Beiträge für eine länger als ein Jahr zurückliegende Zeit sowie nach eingetretener Invalidität nachträglich nicht entrichtet werden dürfen (§8 46 Ab­satz 1, 146 Satz 2 des Jnvalidenversicherungsgesetzes).

Der Minister für Handel und Gewerbe.

Im Auftrage, gez.: N e u h a u s.

An die Herren Regierungs-Prästdenten und den Herrn Ober-Präsidenten in Potsdam. J. Nr. lila 8710.

* * *

Caffel, den 6. Januar 1902.

Abschrift übersende ich zur Kenntnißnahme und ent­sprechenden Veranlastung.

Der RegierungS-Präsident. I. V.: Mauve.

An die Herren Landräthe rc. A. II. 12873.

* *

Hersfeld, den 16. Januar 1902.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände des Kreises mit der Veranlastung, die Versicherten bei der Anbringung von Anträgen auf Be­willigung einer Invalidenrente entsprechend zu belehren, damit dieselben in den oben gedachten Fällen die An­wartschaft auf Rente nicht verlieren.

V. 52. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

HerSfeld, den 16. Januar 1902.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche die diesseitige Verfügung vom 5. Juli 1882, Nr. 8773, Kreisblatt Nr. 53, Fsthrung des Verzeichnisses über die Pflichtfeuer­wehr betr., bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 21. d. M t s. hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Rotenburg a/F., den 31. Dezember 1901.

Der Schmied Johannes Rosenstock aus Hilmes, dortigen Kreises, hat an der Hufbeschlaglehrschmiede die am 20. d. Mts. zu Weißenborn abgelegte Prüfung be­standen.

Der Königliche Landrath. T u e r ck e. An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.

Hersfeld, den 14. Januar 1902.

Wird veröffentlicht.

I. 251. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Die Königliche Maschinenbau- und Hütten-Schule zu Duisburg eröffnet am 5. April d. I. in ihren beiden Abtheilungen : 1. Maschinen­bauschule für Schloster, Schmiede, Maschinenbauer, Kessel- schmiede und ähnliche Gewerbetreibende; 2. HÜttenschule für Eisen- und Metallhüttenleute und -Gießer, Arbeiter von Kokereien, Glashütten, Cementsabrikrn und der chemischen Großindustrie einen neuen Lehrgang. Das Programm der Anstalt wird auf Verlangen kostenfrei zugesandt.

Die Anstalt gehört nach Ziffer 3 der Ausführungs- bestimmungen zur Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Staatseisenbahnbeamten zu denanerkannten Fachschulen", deren Reifezeugnisse für die Annahme zum Werkmeisterdienst folgende Vergünstigungen gewähren: Nur die Reifebrüfung der von der StaatSeisenbahnver­

waltung anerkannten Fachschulen gelten als Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse (§ 37,4 der Prüfungsordnung). Solange Bewerber mit solchen Zeug- nissen vorhanden sind, dürfen andere Bewerber nicht an­genommen werden. Die Letzteren haben eintretendenfalls eine besondere Prüfung abzulegen und zwar auch dann, wenn sie das Reifezeugniß einernidjt anerkannten Fach­schule besitzen. Min. Erl. vom 23. Mai 1900. Duisburg, den 3. Januar 1902.

Der Direktor Beckert.

Gefunden eine Pferdedecke. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Sieglos.

Wegen der auswärtigen Erhebung ist die Landes- Renterei in der Zeit vom 16. Januar bis einschl. 19. Februar nur Sonnabends, sowie am Mittwoch den 29. Januar und 5. Feb­ruar geöffnet, an den übrigen Tagen aber geschloffen.

Hersfeld, den 13. Januar 1902.

Ja Landes-Muttister

Fasold.

Nichtamtlicher Theil.

Politischer Wochenbericht.

Schwere Forderungen sind in den letzten Tagen an den Grafen Bülow sowohl als Reichskanzler als auch als preußischen Ministerpräsidenten in den Parla­menten gestellt worden. Unser leitender Staatsmann hat die Proben glänzend bestanden, insbesondere seine Rede über die Politik in den Ostmarken ist ein Meister­stück staatSmännischer Beredsamkeit. Sie war von vater­ländischer Begeisterung getragen. Der Leser des parla­mentarischen Berichtes vermag es nachzuempfinden, welchen Eindruck das gesprochene Wort gemacht haben muß, als Graf Bülow die unzerstörbare Einheit und Untheilbar- keit der deutschen Nation hervorhob und als verant­wortlicher Leiter der preußischen Politik feierlich er­klärte, daßunsre Ostmarken-Politik die nationalen Ge­leise nicht verlaffen werde, die ihnen der größte deutsche Mann, Fürst Bismarck, vorgezeichnet hat; in Wankel« muth und Nachgiebigkeit werden wir nicht verfallen!" Das deutsche Volk hat diese Versicherung mit lebhaftem Beifall und mit aufrichtigen Dank entgegengenommen, ebenso wie die Verkündigung der zum Schutze des Deutsch- thums in den Ostmarken geplanten Maßregeln; und gar bald werden die polnischen Wühler, die Unfrieden säen, um schließlich auf den Trümmern Preußen-Deutsch­lands ein neues Polenreich aufrichten zu können, schmecken, wie es thut, wenn man auf Granit beißt.

Auch die Reden, die Graf Bülow im Reichstage über unsere auswärtige Politik gehalten hat, haben ein lautes Echo erweckt. Die Zeitungen in allen zivilisierten Ländern loben unsern Reichskanzler, weil er sich wieder einmal als Realpolitiker mit ruhigem, klarem Blick und bestimmten Zielen bewährt und als obersten Grundsatz der deutschen Staatskunst die Er­haltung des Friedens hingestellt hat, so lange die Ehre und die LebenS-Jnteressen der Nation es zulaffen. Nur in England kann man sich noch immer nicht beruhigen über die feine, würdige Zurückweisung der Angriffe, die der Kolonialminister Chamberlain gegen das deutsche Heer geschleudert hatte. Hoffentlich werden sich in England die Wogen der Erregung bald glätte» und wird an der Themse die Ueberzeugung immer mehr zur Gel­tung kommen, daß Herr Chamberlain seine Heraus­forderung besser unterlassen hätte. So viel steht fest, daß dieser Staatsmann die Hauptschuld trüge, wenn die augenblickliche Verstimmung zwischen beiden Staaten für ihre politischen und wirthschaftlichen Beziehungen einen Schaden hinterließen.

DieAuffassung, daß Deutschland und England viele Be-