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«r. 12.

AeiistW Uti 28. Januar

1982.

Kaisers Geburtstag.

Wieder ist ein inhaltsreiches, bewegtes Jahr über das Haupt unsers allverehrten Monarchen dahingegangen, und wieder hat es den Gedächtnißtag heraufgeführt, an dem aller Sinne und Gedanken an den Stufen des Thrones weilen und alle Herzen in einer GluthZ einer Liebe, einem Wunsche sich zusammenschließen.

Wie im Leben aller Staubgeborenen wechseln auch im Leben des Kaisers Freud' und Leid, und von beiden ward ihm im verflossenen Jahre ein vollgerüttelt Maß zutheil. Zuerst das Leid. Mutter und Großmutter sanken dem Kaiser ins Grab. Wer da weiß, was der Verlust einer Mutter bedeutet, wird den Schmerz Kaiser Wilhelms zu ermessen wissen, als er am Sterbe- und Todtenbette der hochherzigen Kaiserin Friedrich stand. Und Kaiser Wilhelm war ein Sohn, der seinesgleichen sucht. Mit kindlicher Treue und Liebe hing er allezeit an seiner Mutter.

Doch auch an Momenten des Glückes und der Freude fehlte es während des verflossenen Jahres im Kaiser­hause nicht. Der älteste Sohn, der künftige Träger der deutschen Kaiserkrone, zog zu den rebenumrankten und sagenumwobenen, sangesfrohen und schönheitsvollen Ufern des Rheins, um in Bonn Student zu werden; die Pforten der Universität, der hehren Weisheitsspenderin, thaten sich ihm auf. Aus dem ArbeitS- und Studien- plan, welcher für den Kronprinzen während feines Aufent­halts in Bonn entworfen ist, ergiebt sich, daß ungemein hohe Anforderungen an das Leistungsvermögen des jugendlichen Fürstensohnes gestellt werden. So will es der Kaiser, und dieselbe strenge und ernste erzieherische Anschauung trat auch in den Reden zutage, mit welchen er während des verflossenen Jahres seine Söhne Adalbert und Eitel Fritz der Marine und dem Landheer überwieS.

Doch über Freud und Leid geht die Zeit mit ihren Anforderungen und Pflichten ehernen Trittes hinweg, insbesondere im Leben eines Monarchen. Des echten Fürsten Thun und Treiben, Trachten und Sinnen, Hoffen und Wünschen gilt an erster Stelle dem Staate, dem Volke, dem Vaterlande. Auf niemand trifft dies in höherm Maße zu als auf Kaiser Wilhelm II. Un­ablässig ist unser Kaiser auf das Wohl seines Volkes bedacht. Kaiser Wilhelm ist deshalb ein Friedensfürst. Seiner weisen Friedenspolitik ist es auch im vorigen Jahre gelungen, das Reichsschiff durch alle Klippen und Brandungen, die das hochwogende Meer der politischen Gegenwart in sich birgt, unversehrt hindurchzusteuern. So friedliebend unser Kaiser aber auch ist, so duldet er doch nicht, daß die Reichsehre angetastet werde. Mit thatbereiter Hand fuhr darum das deutsche Schwert aus der Scheide, als die chinesischen Zopfträger es gewagt hatten, durch Ermordung unsers Gesandten Deutschland eine schwere Beleidigung zuzufügen, und nicht eher ruhte Kaiser Wilhelm, als bis das große Reich der Mitte niedergezwungen war und demüthig um Frieden bat.

Und wie nach außen hin des Kaisers Auge wacht und seine Hand schützend und schirmend waltet, so auch im Innern. Jedes Jahr bezeugt durch neue Gesetze, die des Kaisers ureigenster Anregung und regster Mitarbeit entstammen, die unermüdliche Fürsorge, welche der Monarch allen Ständen seines Volkes widmet. Wohl giebt es keinen Herrscher, der ein wachsameres Auge, einen treuern Sinn, ein liebevolleres Herz für seine Unterthanen sein eigen nennt. Darum wollen wir Liebe mit Liebe er­widern und auch am heutigen Tage das Gelübde un­wandelbarer monarchischer Treue erneuern. Mag der Himmel blau und heiter sein, mag's stürmen und wettern, wir stehen treu zu unserm Kaiser. Möge der Herr aller Herren und der König aller Könige ihm zu unsers Volkes Heil noch eine recht, recht lange schaffen»- und segens­reiche Regierung geben und es noch oft, oft geschehen lassen, daß am 27. Januar aus ungezählten Millionen treuer Herzen der Gebetswunsch zum Himmel empor- steige: Gott segne und schütze Kaiser Wilhelm II.!

Amtlicher Theil.

Hersseld, den 24. Dezember 1901.

Auf Grund des § 82 der Kreisordnung vom 7. Juni 1885 wird hierdurch das Ergebniß der am 21. d. Mts. stattgefundenen Kreistagssitzung zur öffentliche» Kenntniß gebracht.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurde die Rechnung der Kreiskommunalkasse dahier für das Jahr 1/4. 1900/01, wovon ein Auszug hierunter abgedruckt ist, auf eine Einnahme von 196 333,64 Mk. und eine Ausgabe von 195 204,86 Mk., mithin einen Kassenbestand von 1128,78 Mk. festgestellt; auch wurde dem Rechnungs­führer der Kreiskommunalkasse Decharge ertheilt. Be­züglich der von den Rechnungsprüfern gemachten Be­merkungen, welche im Uebrigen durch die gegebenen Er­läuterungen des Herrn Vorsitzenden als erledigt angesehen wurden, wurde von der Versammlung bestimmt, daß in Zukunft bei Feststellung bezw. Nachweisung des Ver- mögensbestandes die angekauften Werthpapiere stets nach dem niedrigsten Kurs eingestellt werden sollen.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung wurde die vom Kreisausschusse beschlossene Erhöhung der Vergütung des Kreisboten Felsch dahier für Besorgung der Diener- geschäfte beim Kreisausschusse von 150 auf 200 Mk. pro Jahr vom 1./4. 1902 ab genehmigt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung wurde das landespolizeilich genehmigte Projekt zum Bau einer Brücke im Orte Goßmannsrode begutachtet. Bemerkungen waren nicht zu machen und wurde beschlossen, bei dem Herrn Landeshauptmann in Cassel darauf anzutragen, daß der baupflichtigeu Gemeinde die Hälfte der durch den Bau entstehende» Kosten aus commuualständischen Mitteln bewilligt werde.

Zu Punkt 4 d er Tagesordnung wurde der Antrag der Stadt Hersfeld einstimmig angenommen und die alsbaldige Zahlung des zur Anbringung eines Adlers auf das Kreiskriegerdeukmal bewilligten Betrags mit 200 Mk. au die Stadtkasse beschlossen.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung wurde eine Regelung der Fürsorge für die Hebammen seitens des Kreises einstimmig abgelehnt, und dabei der Wunsch aus­gesprochen, daß man die Versicherungspflicht nach Maß­gabe des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes auch auf die Hebammen ausdehneu möchte.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung wurde die von Königlicher Regierung empfohlene Uebernahme der vorläufigen Unterbringung von Minderjährigen zur Für- sorgeerziehung seitens der Kreise an Stelle der Gemeinden »ach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juli 1900 (Gesetz Sammlung Seite 264) einstimmig beschlossen.

Z u P n n k t 7 der Tagesordnung wurde sich dahin ausgesprochen, daß die bisherige Klassifikation der Gebäude hinsichtlich deren Beitragspflicht, zu den Umlagen der Hessischen Brandversicherungsanstalt in Cassel beizu- behalten und dieselbe eventuell demnächst einer Revision zu unterziehen sei.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung wurden für die Kalenderjahre 1902, 1903 und 1904 die Herrn Rentner Peter Heil dahier, Klempuermeister Georg Rößing dahier, Bürgermeister Ruhn in Asbach und Bürgermeister Klotzbach in Reckerode als Mitglieder der Ersatz-Kommission und die Herrn Kaufmann Ludwig Auel hier, Gutsbesitzer Gliemeroth in Wölfershausen, Bürgermeister Döring in Sieglos und Bürgermeister Reinhard in Laudershausen als deren Stellvertreter gewählt.

Zu Punkt 9 der Ta gesordnung wurde die Aufnahme des Wegs Landershausen Wölf in den Landwegebauverband zu beantragen beschlossen.

Ebenso erklärte man sich mit der Aufnahme der in die Gemarkung Solms entfaCfeiiben Anschlußstrecke der geplanten Laudwegeverbinduug von Unterschwarz im Groß- Herzogthum Hessen nach Solms in den Laudwegebauver- band einverstanden.

Z u P u »k t 10 der Tagesordnung wurde zur Unterstützung der Volksbibliotheken ein Betrag von *

150 Mark für ein Jahr bewilligt und die Einstellung des­selben in den Etat für 1902 einstimmig beschlossen, jedoch in der Erwartung, daß auch seitens des Staates dieserhalb entsprechende Beihülfen gegeben werden würden.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung fand die Nachbewilligung von 2358 Mk. und 1113,15 Mk. für den Wegebauetat 1901 statt.

Zu Punkt 12 der Tages ordnung kam der vom Kreis-Ausschuß gestellte Antrag, der Kreistag wolle in Verfolg der Tagesordnung des Kreistages vom 2. Februar 1901 A. Nr 337 beschließen

I. 1. Der gesammte, zum Bau einer Nebenbahn GerstungenVachaHünfeld und deren Nebenau- lagen, soweit sie den Kreis Hersfeld berührt, nach Maß­gabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Ent­würfe erforderlichen Grund und Boden wird der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem der­selbe nach den landesgesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und kostenfrei der dauernd erforderliche zum Eigen­thum, der vorübergehend erforderliche zur Be­nutzung für die Zeit des Bedürfnisses über- wiesen.

Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbe­sondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen An­lagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffent­lichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird.

2. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege wird, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, seitens der betheiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens des Betriebes gestattet.

3. Der Kreis verpflichtet sich ferner, diejenigen Ent­schädigungen zu leisten, welche seitens der Staats-, Domänen- und Forstverwaltung anläßlich der im Uebrigen unentgeltlichen Hergabe der zu dem Bau der Bahn etwa erforderlichen fiskalischen Flächen für die mittelbare Nachtheile der Abtretung (Ab­schneiden unbrauchbarer Parzellen, Wirthschafts­erschwernisse u. s. w.) beansprucht werden sollten.

II. Der Kreis behält sich vor statt der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens die gesetzlich zu bestimmende Pauschalsumme zu übernehmen.

III. Die erforderlichen Mittel sind aus dem vorhandenen Eisenbahnbaufonds zu entnehmen, und wird der Kreisausschuß mit der Ausführung dieses Be­schlusses beauftragt.

zur Berathung und wurde daraufhin von dem Herrn Bürgermeister Strauß in Hersfeld namens sämmtlicher in der Stadt Hersfeld wohnender Kreistagsabgeordneten fol­gender Antrag gestellt:

Wir beantragen:

1. Den Antrag des Kreisausschusses in der Form, wie sie in der Einladung zur heutigen Sitzung enthalten ist, abzulehnen.

2. Der Kreisausschuß hat unter eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß der Eingang der bis jetzt für den Bau einer Nebenbahn Gerstungen -

Vacha gezeichneten Summen, nämlich: vom Landesverbände......

60433

Mk.

von den Kaligewerkschaften im Werrathal

50000

fl

demHerrn Landgrafen in Philippsthal

3000

If

der Gemeinde Heringen ....

30000

ff

Widdershausen . .

3000

ff

Hamrode . . .

1000

ff

Heimboldshausen .

3000

ff

Röhrigshöfe. . .

1000

ff

Philippsthal . .

5000

Lengers ....

1000

ff

Zusammen 157433 Mk. in einer Weise gesichert wird, daß die formell zu über-