Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Nbonnenientspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.
r......... 1 1 "»,
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer SpaltzeUe 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
(Gratisbeilagen * ^Unftrirtes >cnntagsblatr* *♦ ,,3Unftrirte landVirthschastttche Beilage
«r. 11
SUmKiii den 1. Februar
M.
Erstes Blatt.
Bestellung«!
auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" ««» „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate Februar und März werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Verordnungsblatt für die Strafanstalts-Verwaltung im Ressort des Ministeriums des Innern S. 101, Nr. 45. Erlaß vom 16. Dezember 1901. S. 3335. — I. M. I. 7663. M. d. g. A. G. I. 3286.
Seitens der Organe zur Fürsorge für entlassene Gefangene wird darüber geklagt, daß die Vorschriften unseres gemeinsamen Erlasses vom 18. Juni 1895 — M. d. I. II. S. 723 — I. M. I. 3576. — nicht in dem wünschenswerthen Umfange zur Anwendung kommen. Namentlich von der Nr. 6 des Erlasses werde in unzu- reichendem Maße Gebrauch gemacht. Die Fürsorgeorgane könnten in ganz anderer Weise segensreich wirken, wenn sie mehr als bisher in den Besitz von Arbeitsprämien gelangten; nicht nur werde die Zahl der Entlassenen, welche sich der Fürsorge unterstellen, erheblich steigen, wenn sie gezwungen werden, sich wegen des Geldes an das Fürsorgeorgan zu wenden, sondern es werde dann auch viel weniger vorkommen, daß die Entlassenen erst dann die Hülfe des Fürsorgeorgans in Anspruch nehmen, wenn sie den letzten Pfennig in der unvernünftigsten Weise ausgegeben haben und nun wieder völlig heruntergekommen sind.
Da der Zweck der Bestimmungen über das Fürsorgewesen nur dann erreicht werden kann, wenn von ihnen in möglichst großem Umfange Gebrauch gemacht wird, so ersuche ich, der Justizminister, die Vorstände der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts, und ich, der Minister des Innern, die Regierungspräsidenten ergebend, die Nachgeordneten Strafvollzugs- und Polizeibehörden erneut auf jenen Erlaß hinzuweisen und ihnen die Anwendung desselben zur besonderen Pflicht zu machen. Insbesondere werden die Anstalt-vorsteher an« zuweisen sein, die Gefangenen auf die für sie in Betracht kommenden Fürsorgeorgane aufmerksam zu machen.
Ich, der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Msdizinalangelegenheilen, werde auf die kirchlichen Für- forgeorgane erneut dahin einwirken, daß sie, wenn ihnen das Arbeitsgeschenk von Strafanstalten übersandt wird, im Sinne der Bestimmungen vom 13. Juni 1895 verfahren.
Der Justizminister, gez. Schönstedt. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. In Vertretung: gez. Wever.
Der Minister des Innern. I. A.: gez. Peters. An sämmtliche Herrn RegierungS - Präsidenten und die Vorstände der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts.
* *
*
Kassel, den 16. Januar 1902.
Abschrift zur Kenntniß und weiteren Veranlassung mit Bezug auf meine Verfügung vom 15. Juli 1895 A II 5865.
Der Regierungs-Präsident. I. V. M a u v e. An die Herrn Landräthe des Bezirks. A. I. 9872.
* *
Hersfeld, den 30. Januar 1902.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden hiermit erneut auf die mittelst Ausschreibens vom 26. Juli 1895 J. I. Nr. 4415 (Kreisblatt Nr. 90) veröffentlichten Bestimmungen über die Fürsorge für entlassene Strafgefangene hingewiesen und wird die Befolgung derselben zur besonderen Pflicht gemacht.
I. I. 500. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Der Sektionsvorstand.
Hersfeld, den 28. Januar 1902.
Nach dem UnfallversicherungSgesetz für Land- und Forstwirthschaft vom 30. Juni 1900 und insbesondere nach dem am 1. Januar b. I. in Kraft getretenen neuen Statut der diesseitigen Berufsgenossenschaft haben nunmehr die landwirthschaftlichen Betriebsunternehmer entgegen den bisherigen Bestimmungen von jedem in ihrem landwirthschaftlichen Betriebe und dessen Neben- betrieben vorkommenden Unfälle, durch welchen eine versicherte Person getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine völlige oder theil- weise Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen oder den Tod zur Folge hat, eine schriftliche oder mündliche Anzeige bei der Orts p oliz e ibe hörd e und dem zuständigen SektionS-Vorstande zu erstatten.
Diese Anzeigen müssen binnen drei Tagen nach dem Tage erfolgen, an welchem der Betriebsunternehmer von dem Unfälle Kenntniß erlangt hat.
Für den Betriebsunternehmer kann derjenige, welcher zur Zeit des Unfalls den Betrieb oder den Betriebstheil, in welchem sich der Unfall ereignete, zu leiten hatte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behinderung des Betriebsunternehmers ist er dazu verpflichtet.
Bei Unfällen, welche den versicherten Unternehmer oder seine Ehefrau betroffen haben, finden diese Vorschriften gleichfalls Anwendung.
Die Ortspolizeibehörden wollen diese neuen Bestimmungen in ortsüblicher Weise zur Kenntniß aller Betheiligten bringen lassen und dabei darauf Hinweisen, daß eine strenge Bestrasung bei jeder Nichtbe« folgung eintritt.
Da nach den bisherigen Beobachtungen die Anzeige des Unfalls zumeist dann unterbleibt, wenn die Verletzung für geringfügig gehalten wird, so dürfte bei dieser Gelegenheit noch ganz besonders darauf aufmerksam zu machen sein, daß auch diese Unfälle angezeigt werden müssen, wenn die Folgen der geringen Verletzung nicht innerhalb der ersten drei Tagen beseitigt sind.
Indem ich noch besonders darauf Hinweise, daß im Uebrigen das Ausschreiben vom 21. September 1893 I. A. Nr. 1686 (Keisblatt Nr. 112) bezüglich der Untersuchung der Unfälle rc. in Gültigkeit bleibt, wird es zugleich den Betriebsunternehmern überlassen bezw. eingeräumt, das zweite Exemplar der Unfall- Anzeige anstatt direkt hierher, durch Vermittlung der Ortspolizeibehörden einzufenden, wie solches bisher geschehen ist.
Freiherr von Schleinitz. J. A. 361.
Der Vorsitzende der Veranlag.-Commission.
I. Ill. Nr. 220. Hersfeld, den 29. Januar 1902.
Diejenigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Einkommensteuervoreinschätzungskommissionen des Kreises Hersfeld (mit Ausnahme der Stadt Hersfeld), welche sich in den Monaten November und Dezember 1901 a n der Eink ommenst euer v or ei n f ch ätzung für 1902 betheiligt haben, werden hierdurch ersucht, die berechneten Reisekosten und Tagegelder, sowie Ver- säumniSgebühren umgehend auf der hiesigen
Königlichen Kreiskasse — am Markt H S. - N r. 168 — in Empfang zu nehmen.
Freiherr von Schleinitz.
Nichtamtlicher Theil.
Politischer Wochenbericht.
Der 27. Januar ist überall, wo deutsche Herzen schlagen, festlich begangen worden. Verstummt war der Tagesstreit. Unbekümmert um sonstige Gegensätze reichten sich die Parteien, die deutschen Stämme die Hand bei der Versicherung, einig zu sein und zu bleiben in der Treue gegen den Kaiser und der Hingebung an das Reich. Gerade am Geburtstage des Kaisers tritt das Gefühl der Zusammengehörigkeit von Nord und Süd, von Ost und West in den Vordergrund, und so haben denn auch wieder eine Reihe von Bundesfürsten der Feier bei Hofe durch ihre persönliche Theilnahme einen größeren Glanz verliehen.
Als Repräsentant des deutschen Reiches hat der Kaiser unsers Heeres besonders gedacht. In feinem Erlaß, der einzelnen Truppenkörpern neue Bezeichnungen giebt, betont der Monarch die Einheit der Armee, aber zugleich die Verschiedenheit der Quellen, die zum mächtigen Strom zusammenfließen. Der Kaiser will das Bewußtsein lebendig erhalten, daß das deutsche Reich durch die Tüchtigkeit der einzelnen Glieder seines Volkes geschaffen ist; er tritt für die Stammespflege, die Heimatpflege ein. In dieser Absicht giebt er den Regimentern Namen, die in die Geschichte zurückführen sollen, die Sonderart neben dem Gemeinsinn hervorheben und als berechtigt anerkennen, alte Ueberlieferungen auffrischen, ohne die Freude an den Errungenschaften der Neuzeit zu verwischen. In allen Regimentern aber soll die Erinnerung an die ferne Vergangenheit, das ist zweifelsohne der Wille des Kaisers, nur das Bewußtsein stärken, daß sich alle Stämme des deutschen Volkes zusammenfügen müssen und dem Haupte gehorchen wie alle Glieder an einem lebendigen Leibe.
Unter den Gästen des Kaisers befand sich auch der englische Thronfolger. Sein Besuch war rein familiär; indessen hat man angesichts der jüngsten mannigfachen Verstimmungen und Mißstimmungen, welche breite Schichten des deutschen und englischen Volkes erfaßt haben, die liebenswürdige Aufmerksamkeit, die in der Entsendung des Erben der britischen Krone zur Theilnahme an der kaiserlichen Geburtstagsfeier liegt, in weiten Kreisen gern und dankbar anerkannt und gewürdigt.
Während die bei dieser Gelegenheit gehaltenen Reden frei von politischen Anspielungen waren, hat der deutsche Botschafter in Wien, Fürst Philipp Eulenburg, bei der dortigen Feier von Kaisers Geburtstag die Un- erschütterlichkeit des Bündnisses zwischen Deutschland und Oesterreich-Ugarn mit Worten gefeiert, die darauf schließen lassen, daß er nicht einem Wunsch sondern einer Thatsache Ausdruck geben wollte. Ebenso legen die Statue Goethes, die unser Kaiser an seinem Geburtstage der italienischen Hauptstadt geschenkt hat, und der Dank des Bürgermeisters von Rom, Zeugniß ab von der andauernden Herzlichkeit in den Beziehungen zwischen Deutschland und Italien. Damit werden nun wohl die Stimmen, die sich hier und da erhoben, um bedauernd oder voll Schadenfreude eine Entfremdung zwischen Deutschland und Oesterreich - Ungarn und den Austritt Italiens aus dem Dreibünde zu verkünden, endgiltig verstummen.
Auch den Bemühungen unserer Gegner, kurz vor der Reise des Prinzen* Heinrich über den Atlandischen Ozean Unfrieden zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten zu säen, durch die Behauptung, Deutschland habe während des spanisch- amerikanischen Krieges Amerika in den Arm fallen wollen, dürfte kein Erfolg beschieden sein. In Amerika hat man es nicht vergessen, daß das deutsche Reich immer