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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 10. Februar 1902.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche meine Verfügung vom 4. Januar er. I. 78, Kreisblatt Nr. 6, zugezogene ungeimpste Kinder betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit F r i st bis zum 1 5. d. Mts. hieran erinnert.
I. 78. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Laudespolizeiliche Anordnung.
Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Verbreitung der Maul« und Klauenseuche werden bis auf Weiteres auf Grund der §§ 18 ff. des Gesetzes 23. Juni 1880 , , _
vom — ,-Qn- betreffend die Abwehr und Unter-
1. Mal 1894 " ' drückung von Viehseuchen, folgende Schutzmaßregeln poli* zeilich angeordnet:
§ 1. In allen öffentlichen, zur Einstellung von Vieh benutzten Gaststallungen, Ausspannungen, Vieh- einstellungen und den zugebörenden Ein« und Durchfahrten, sowie in den Stallungen der gewerbsmäßigen Pferde- und Viehhändler hat regelmäßig an dem ersten Montag eines jeden Monats oder, falls dieser ein gesetzlicher Feiertag oder ein Markttag ist, an dem darauf folgenden Werktage bis spätestens 5 Uhr Nachmittags eine gründliche Reinigung der Krippen, Futtertröge, Raufen, Tränkeimer, Vorstellkrippen und aller sonstigen Stallgeräthschaften, sowie der zum gewerbsmäßigen
Die letzten Destalinnen.
Erzählung von Emil Element.
(Fortsetzung.)
Der Sklave erhob die Keule und schleuderte sie mit der ganzen Kraft seiner wuchtigen Arme gegen den fein« gemeißelten Kopf der Statute, der sofort abgebrochen auf den Kiesweg hinabfiel.
„So, elendes Geschöpf!" rief Proeopus wie erleichtert, „jetzt soll noch dein Name aus dem Sockel ent« fernt werden!"
Sklaven, die mit scharfen Werkzeugen bereit standen, machten sich sogleich darüber her, aus dem Stein den Namen Claudia zu entfernen.
Als auch das geschehen war, hob Proeopus wieder an: „Priesterinnen der Vesta, das möge Euch ein warnendes Beispiel sein! Ein jedes Vergehen, und sei es das kleinste, wird furchtbar von mir bestraft werden!"
Die Vestalinnen standen mit gebeugten Köpfen zitternd da. Nur Flaminia schien die Entrüstung und Eutschlossenheit des Oberpriesters zu theilen.
Das war nur das Vorspiel der Rache gewesen. Sy- machus, der Präfekt, hatte ohne Mühe erfahren, wo sich Claudia verborgen hielt.
Proeopus wollte vorerst Martinus vernichten, um AmbrosiuS hart zu treffen. Claudias vorzeitige Aussagen hätten ihm diese Beute entwichen lassen können. Claudia, Julia und Valeria zu vernichten, das behielt er sich deshalb für später vor.
* *
*
Transport von Thieren benutzten Fuhrwerke der Viehhändler stattzufinden.
Zu gleicher Zeit sind auch die Stallungen und Räum- lichkeiten gründlich zu reinigen, insbesondere ist der Dünger und das benutzte Streumaterial vollständig zu entfernen, der Boden besenrein zu machen und mit Wasser abzuspülen.
§ 2. Eine solche Reinigung (§ 1) ist auch an jedem Tage, an welchem aus besonderer Veranlassung (Thierschauen, Körungen, Viehauktionen rc.) eine größere Vieheinstellung stattgefunden hat, sowie in Marktorten nach jedem Viehmarkttage vorzunehmen.
Ist dieser Tag ein Sonnabend, so hat die Reinigung möglichst noch an demselbenNachmittage zuerfolgen, andernfalls am nächsten Werktage.
§ 3. An dem ersten Montag eines jeden Vierteljahres hat in den im § 1 genannten Stallungen und Räumlichkeiten eine gründliche Desinfektion in der Weise zu erfolgen, daß die Stallwände, an welchen die Krippen stehen, und die Standbäume in einer Höhe bis zu 2V1 m vom Fußboden, ferner die Latirbäume, Holz- verschläge, Futterraufen, Krippen, Vorstellkrippen und Fuhrwerke mit einem Kalkanstrich (ein Theil frischgelöschten Kalk auf zehn Raumtheile Wasser) versehen werden.
Der Stallfußboden ist mit Kalkmilch abzuspülen; desgleichen ist der aus den Stallungen und den Einfahrten entfernte und angesammelte Dünger mit Kalkmilch gehörig zu begießen.
§ 4. Für Stallungen, in denen ein besonders starker Viehverkehr stattfindet, insbesondere auch für die größeren Viehhändlerställe, oder wo sonst ein besonderes Bedürfniß dazu vorliegt, kann in Stadtkreisen durch die Polizeiverwaltung, in Landkreisen durch den Landrath die in den §§ 1 und 3 vorgesehene Reinigung bezw. Desinfektion in kürzeren Zeitabständen angeordnet werden. Soweit in einzelnen Ortschaften schon jetzt schärfere Bestimmungen bezüglich der Reinigung und Desinfektion in Geltung sind, werden diese durch die vorstehenden Anordnungen nicht berührt.
§ 5. Pferde, welche mit erkennbaren Erscheinungen der Druse, der Brustseuche (Rothlauf), des Rotzes oder der Räude,
Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen, welche mit erkennbaren Erscheinungen der Maul- und Klauenseuche,
Claudia, Julia und Valeria befanden sich verborgen in dem Hause von Christen, welche ihnen nach den edlen Vorschriften ihres Glaubens alles Gute angedeihen ließen. Diese Freunde Julias rieten ihr und Claudia an, mit Valeria bei ihnen vollkommen verborgen zu bleiben, um nicht der Aufmerksamkeit und Neugierde des Volkes sich auszusetzen, hauptsächlich aber, um sich dem Hasse und der Verfolgung der Heiden zu entziehen, welche über sie auf das ärgste erbost waren.
Die Frauen hatten von der Verhaftung des Martinus vernommen. Sie blieben aber im Unklaren, welches Verbrechens er beschuldigt wurde.
Claudia lebte in einer fortwährenden Seelenpein. Die Erinnerung an den Mord, der in ihrem Beisein begangen worden war, erfüllte sie mit namenlosem Entsetzen. Die Gestalt von Philippus stieg in ihr auf, nicht wie die eines schändlichen Mörders, sondern als eines Opfers seiner Liebe für sie. Das Bewußtsein, durch ihr Benehmen sein Verlangen ungefaßt zu haben, brannte wie Feuer in ihrer Seele.
Und wenn ein anderer des Mordes beschuldigt würde, mußte Philippus als Ehrenmann, für den sie ihn hielt, nicht hervortreten, sich selbst als Mörder bekennend, um den Unschuldigen zu entlasten?
Im Hause der Christen sprach niemand einen Verdacht gegen Martinus aus, denn alle waren überzeugt, daß er eines Verbrechens nicht fähig gewesen wäre.
Daß er Valeria befreit hatte, war in den Augen der Christen ein edles Werk.
So auch unterließ es die christliche Familie, bei der
Schweine, welche mit erkennbaren Erscheinungen der Rothlaufkrankheit, Schweineseuche (Schweinepest),
Schafe, welche mit erkennbaren Erscheinungen der Räude oder der Pockenseuche behaftet sind, dürfen in öffentliche Gaststallungen, Ausspannungen rc. nicht ausgenommen werden.
Ausnahmen von diesem Verbote sind in Nothfällen zulässig.
In allen Fällen, wo die Einstellung kranker oder seucheverdächtiger Thiere erfolgt, gilt Folgendes:
a. Die Gaststallbesitzer und die Eigenthümer oder Begleiter der Thiere sind verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Stunden der zuständigen Ortspolizeibehörde von dem Einstellen der erkrankten Thiere eine Anzeige zu erstatten, worauf sofort, sobald es sich um eine der im § 10 des Reichsvieh- seuchengesetzes vom 23. Juni 1880 genannten Thierseuche handelt, die Polizeibehörde die Zuziehung des zuständigen beamteten Thierarztes zu veranlassen hat.
b. Währeud der Dauer der Einstellung von kranken Thieren dürfen andere Thiere in dieselben Räume nicht untergebracht werden.
c. Nachdem die erkrankten Thiere die Stallungen verlassen haben, dürfen die betreffenden Räume nicht früher wieder zur Einstellung von anderen Thieren in Benutzung genommen werden, bis unter polizeilicher Ueberwachung eine nach den Vorschriften der §§ 2 und 4 angeordnete Reinigung und Desinfektion stattgefunden hat.
§ 6. Alle in § 1 bezeichneten Stallungen sind bis zum 1. April 1902 mit einem festen Fußboden zu versehen. Dieser ist herzustellen aus Asphalt oder Cement- Estrich oder aus Ziegel- oder Feldsteinpflaster, dessen Fugen mit Cement-Mörtel fest verstrichen sind.
Bis zu dem gleichen Zeitpunkte sind die zu den öffentlichen Stallungen des § 1 gehörigen Ein- und Durchfahrten mit einem ordnungsmäßig ausgeführten Steinpflaster zu versehen oder gut zu chaussieren.
Abweichungen von den in Absatz 1 und 2 geforderten Herstellungen können ausnahmsweise im Einzelfalle, wenn ein besonderes Bedürfniß vorliegt, in Stadtkreisen von der Polizeiverwaltung, in Landkreisen von dem Landrath zugelassen werden.
§ 7. Den beamteten Thierärzten und den mit der
sie sich jetzt befand, nie, Claudias Handlungsweise hochzupreisen. Alle Christen gaben sich der Hoffnung hin, daß es dem Vater der Christen, Damasus, und dem edlen Ambrosius gelingen würde, durch ihren mächtigen Einfluß des Martinus Vorgehen zu rechtfertigen.
Philippus wußte durch die Sklavin Cafsia, welche ihn sofort im Dunkel der Nacht ausgesucht hatte, wo Claudia sich befand. Er hatte sich vorgenommen, Claudia, wo immer sie sich befinde, fern zu bleiben, um keinen Verdacht auf sich zu lenken. Eine große Summe Geldes hatte er der Alten gegeben, um ihr Stillschweigen sich zu sichern und sie von sich fern zu halten. Er hatte Claudia nur noch durch diese elende Kupplerin versichern lassen, daß seine Liebe nicht abgenommen habe, und daß er ihr nur fern bleibe, um Claudias Ruf vor jeder Übeln Nachrede zu bewahren.
Claudia lebte in unausgesetzter Gemütsbewegung in der Stille ihres Kämmerleins an einer verborgenen Stelle des Hauses eingeschlossen.
Die Lehren des Erlösers, die ihr von Julia und dem alten Hausvater dargelegt wurden, brachten eine mächtige Wirkung in ihr hervor. Aber sie ließen ihr auch das Verbrechen, das ihretwegen begangen wurde, in seiner ganzen Abscheulichkeit erscheinen. Wenn der alte Hausvater von der Barmherzigkeit des Herrn sprach, der jede Schuld dem Reuigen verzeihe, so brach sie in ein krampfhaftes Schluchzen aus.
Es wäre ihr eine Erleichterung gewesen, sich selbst anzuklagen — nur Philippus hätte sie nicht anklagen können, Philippus, der trotz der grauenhaften That noch