Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag.
Die Jusertionsgebühren betragen für den fRav i einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
, .. ........ - J
Nr. 2L MOs des 11 gebrüstt 1962.
Amtlicher Theil.
Berlin, den 18. Januar 1902.
Seit dem 1. Oktober 1900 ist eine ständige Ueber« wachung des Grenzbahnhofes Herbesthal eingerichtet worden, welche von zwei dort stationirten Königlichen Kriminalbeamten unter Leitung des Königlichen Bezirks- Polizei-Kommissarius in Aachen ausgeübt wird. Zu den Obliegenheiten der Beamten gehört auch die Uebernahme der von Belgien ausgewiesenen Personen. Unter diesen befinden sich vielfach solche, die von inländischen Gerichts-, Militär- oder Polizei-Behörden wegen verübter Straf« thaten, oder aus einem sonstigen Grunde gesucht werden und deren Festnahme deshalb geboten erscheint. Während es früher einem großen Theile von diesen Personen gelang, ungehindert die Grenze zu passiren, ist dies jetzt in Folge der eingeführten strengeren Kontrole und der sorgfältigeren Prüfung der Ausweispapiere meist nicht mehr der Fall. Die mit der neuen Einrichtung erzielten Erfolge würden aber voraussichtlich noch wesentlich größer werden, wenn die Polizeibeamten in Herbesthal schneller als bisher in den Besitz der Steckbriefe oder der sonstigen Mittheilungen bezüglich der zu bewirkenden Festnahme der gesuchten Personen gelangten. Da erfahrungsgemäß nach Holland, Belgien oder Luxemburg geflüchtet- Verbrecher von dort alsbald ausgewiesen werden, wenn sie sich nicht im Besitze genügender Ausweispapiere oder Existenzmittel befinden, so empfiehlt es sich, daß die Behörden, denen an der Festnahme der Betreffenden gelegen ist, in den Fällen, wo diese in einem jener Länder vermuthet werden, sich unmittelbar und mit der größten Schnelligkeit an die „Königlich Preußische Staatspolizei" in Herbesthal und nicht, wie dies jetzt vielfach noch geschieht, an den Bürgermeister oder Bahnhofsvorsteher daselbst wenden. Ein gleiches Verfahren wird dann einzuschlagen sein, wenn es sich um die Verfolgung flüchtiger Verbrecher pp. handelt, von denen feststeht oder vermuthet wird, daß sie beabsichtigen, sich über die belgische Grenze nach dem Auslande zu begeben. Als Ausland kommen nicht nur die vorerwähnten Länder, sondern namentlich auch England und Frankreich in Betracht.
Der Minister des Innern. I. V.: Peters. An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Caffel.
II. c. 3263.
* *
*
Die letzten Veftalinnen.
Erzählung von Emil Element. (Fortsetzung.)
In dieser auf das höchste gesteigerten Spannung er- blickten die Anwesenden endlich Claudia, die unbeirrt und sicher, mit erhobenem Kopfe, langsam in den Saal trat und zu dem erhöhten Platze der Richter heranschritt.
Dieser Anblick wirkte noch erregender. Das Erscheinen der Bestattn konnte nur von höchster Wichtigkeit sein.
Bei hen Richtern angelangt, enthüllte Claudia ihr Gesicht.
Die heftigen und unausgesetzten Gemütsbewegungen der letzten Zeit hatten die schönen Züge ihres jugendlichen Antlitzes verfeinert. Der liebliche Reiz von einst war wie durch einen überlegenen Ernst veredelt.
Schweigend blieb Claudia vor dem Oberrichter stehen, welcher allsogleich mit vernehmlicher Stimme bekanntgab, daß der Kaiser ihn von dem Kommen der Vestalin verständigt und beauftragt hatte, dieselbe sofort zu vernehmen.
Claudia beantwortete die üblichen Fragen ohne Befangenheit; nur als der Richter sie Vestalin nannte, ver» färbte sie ihr blaffes Antlitz ein wenig und mit zitternder Stimme sprach sie:
„Ich bin nicht mehr Vestalin, ich habe meinen Schwur gebrochen."
Eine Pause entstand nach dieser Erklärung. Der
Cassel, den 7. Februar 1902.
Abschrift zur Kenntnißnahme und Beachtung.
Der RegierungS-Präsident. I. V.: M a u v e.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herrn Polizei- Direktoren zu Hanau und Fulda und die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 1117.
* * *
Hersfeld, den 13. Februar 1902.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Beachtung mitgetheilt.
I. 763. Der Königliche Landrath
• Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Ralh.
Kassel, den 5. Februar 1902.
Wir beabsichtigen, im Linienzuge der geplanten Bahnstrecke Treyfa-Hersfeld zwecks der für die Ausführung von Erd- und Fundirungsarbeiten erforderlichen Bodenuntersuchungen an einzelnen Stellen Schürflöcher herzustellen. Wir stellen ergebend anheim, zur Vermeidung von Beschwerden und Weiterungen den be- theiligten Gemeinden bekannt zu geben, daß die Herstellung von Schürflöchern zur Vorbereitung des Bahnbaues gehört und daher von den Grundbesitzern gemäß der auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes erlassenen Anordnung des Bezirksausschuffes zu Caffel vom 13. Juli 1897 geduldet werden muß.
Königliche Eisenbahndirektion. Dannenberg. An den Herrn Landrath in Hersfeld.
* *
*
Hersfeld, den 14. Februar 1902.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der betheiligten Herren Ortsvorstände des Kreises mit der Veranlassung, die in Betracht kommenden Grundbesitzer hiernach entsprechend zu bescheiden.
I. 740. Der Königliche Landrath.
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Königliches
Heffen-Raffauisches Landgestüt.
Dillenburg, den 10. Februar 1902.
Die Königlichen Beschäler werden am 28. Februar 1902 auf Station Philippsthal eintreffen und bitte ich dies den Züchtern des dortigen Kreises bekannt zu machen. Ich bitte ferner, die Herren Bürgermeister bei dieser
großen Bewegung im Saale war eine liefe Stille gefolgt, Man hätte die Atemzüge der Anwesenden zu vernehmen vermocht, so sehr bemühten sich alle, sich nichts von Claudias Aussagen entgehen zu lassen.
„Was habt Ihr über die Mordthat mitzutheilen ?" frug der Richter von neuem.
Wieder entstand eine Pause der Erwartung. Martinus hatte, seitdem Claudia erschienen war, fortwährend die Farbe gewechselt. Seine Ruhe war verschwunden. Seine Blicke waren in bebender Erregung auf Claudias Antlitz gerichtet.
„J4 klage mich an," sprach Claudia endlich sehr langsam und wie mit Absicht jedes Wort betonend, den Mord des Priesters verschuldet zu haben."
Als Claudia diese Worte ausgesprochen hatte, erhob sich im Saale, einem Windstöße gleich, der das Laubwerk eines Waldes rüttelt, der unterdrückte Ausruf von Taufenden von Lippen: „Sie klagt sich selbst an ?"
Dann« trat wieder tiefe angstvolle Stille ein.
Martinus ist unschuldig," begann Claudia wieder, und die Blicke senkend und erblassend, setzte sie leise und zitternd hinzu: „Ein anderer hat den Mord begangen!"
Von neuem trat eine Bewegung ein, doch Claudia, als wollte sie keinen Zweifel über das, was sie sagte, aufkommen lassen, setzte sofort entschlossen hinzu:
„Jener andere, dessen Namen ich nicht nennen will, that es nur, um mich vor Schande zu erretten!"
Jetzt hielt Claudia inne.
Ueber des Martinus Gesicht verbreitete sich ein schmerzvoller Zug.
Gelegenheit darauf aufmerksam zu machen, daß sie die Absohlungsergebnisse in die ihnen s. Zt. zugehenden Deckregister recht genau eintragen, und letztere bis spätestens 20. Juni an die betreffenden Stationswärter zurücksenden, auch daß sie die Züchter daran er» innern, die fälligen Deck- und Füllengelder ungesäumt an die Stationswärter zu zahlen.
Eine Wiederholung dieser Bekanntmachung zu Anfang Juni wäre sehr zweckmäßig und erwünscht.
Der Landstallmeister, v. Ra thust u s.
An den Herrn Landrath zu Hersfeld.
* * *
Hersfeld, den 14. Februar 1902.
Wird veröffentlicht und werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises veranlaßt, die in ihren Gemeindebezirken wohnenden. Pferdezüchter hierauf noch besonders aufmerksam machen zu lassen.
I. 741. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 17. Februar 1902.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche die diesseitigen Verfügungen:
1. vom 27. November 1876 Nr. 11906, Kreisblatt Nr. 96, die zur Erfüllung ihrer Militärpflicht heran- zuziehenden Personen betreffend,
2. vom 7. Februar 1893 J. I. Nr. 834, Kreisblatt Nr. 18, Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 22. d. Mts. hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, __Geheimer Regierungs-Rath.
Homberg, den 14. Februar 1902.
Die unter den Schafherden 1. des Schäfers Heinrich Dippel zu Raboldshausen, 2. Schäfers Götting zu Salzberg ausgebrochene Räudekrankheit ist erloschen.
Der Landrath, von Gehren.
An den Herrn Landrath zu Hersfeld.
* * *
Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 15. Febr. 1902.
I. 813. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
„Erklärt Euch besser, Claudia!" sagte der Richter.
„Ich hatte von einer strafbaren Neigung zu einem Römer erfaßt, mich seinem Eindringen in das heilige Wäldchen nicht standhaft widersetzt, wie es mein Schwur erheischte und meine Pflicht gewesen wäre." Claudia holte tief Atem. „Als ich in jener Nacht unter den alten Eichen des heiligen Wäldchens in den Armen des Römers lag, wurden wir von einem Priester überrascht, der schreiend den Eindringling festzuhalten suchte. Dieser suchte sich den Händen des Priesters zu entwinden, und als das nicht gelingen wollte, zog er mit Blitzesschnelle den Dolch aus seinem Gürtel und stieß ihn dem Priester in die Brust. Mit einem laut gellenden furchtbaren Fluche ließ der Priester die Kehle des Eindringlings los und stürzte, nachdem er einige Schritte gethan zusammen."
Claudia hatte dies rasch gesagt, als wollte sie das Furchtbare, was sie aussprechen mußte, recht bald über« standen haben. Man begriff, daß sie die Erinnerung des verbrecherischen Vorfalles, mehr noch als das Bekenntnis ihrer Schuld vor den Bürgern Roms, schwer erschütterte. Sie hielt ein wenig inne, wie um sich zu sammeln. Dann fuhr sie fort:
„Ich floh entsetzt zu dem Altare des Tempels zurück, und noch hatte ich meine Fassung nicht zurückerlangt, als Cassia, die Sklavin, eiligst herbeikam und mich auf- forderte, mit ihr, Julia und Valeria aus dem Hause zu fliehen. Ich folgte der Sklavin Aufsorderrung und verließ über die Mauer der einsamen Via Nova das Wäldchen, um mich in der Stadt in einem christlichen Hause