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Sr. 26. Sümlabeiid Ses L Mm 1902.
Erstes Blatt.
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Amtlicher Theil.
Cassel, den 17. Februar 1902.
Ich mache darauf aufmerksam, daß die Verordnung des Herrn Oberpräsidenten Hierselbst vorn 13. November v. Js. betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Selbst- fahreru) in handlicher Taschenausgabe zum Preise üon 30 Pf. bei der Druckerei von P. Plaum in Wiesbaden erschienen ist.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a u v e. An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei- Direktoren in Fnlda unb Hanau und an die Herren Landräthe des Bezirks.
* *
Wird veröffentlicht. Hersfeld, am 27. Februar 1902.
I. 1041. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Geheimer Regiernngs-Rath.
Hersseld, den 20. Februar 1902.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Donnerstag, den 13. März d. I.,
von Morgens 9 Uhr a n, und zwar im Saale des Gastwirths Träger zu Friedewald,
Stilisierung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Freitag, den 14. März d. I.,
von Morgens 9 U h r an,
und zwar im Saale des Gastwirths Kroneberg zu Schenklengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.
Sonnabend, den 15. März d. I.,
von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender zu Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Montag, den 17. März d. I.,
von Morgens 8 Uhr an, in demselben Lokale, Musterung der Militärpflichtigen aus beii Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersseld.
Dienstag, den 18. März d. I.,
von Morgens 9 Uhr au,
und zwar im Saale des Gastwirths Grentzebach zu
Niederaula,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. dev Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Mittwoch, den 19. März d. I.,
von Morgeus 10 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender zu Q t , Hersfeld,
^°|ungJohne außerdem Zurückstellung derjenigen Manu- asten der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie r er ausgebildeten Landsturmpslichtigen des zweiten Ausge- vow, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-
verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehr- ordnung vom 22. November 1888.)
Die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden tc. und zwar
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1882 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ansstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1881, 1880 und 1879 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr -Militärverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu deu vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Z ur ü ckst e l l u ng b ezw. Befreiung v o m Mil itä rdie nst beansprucht wird, sich im M u st e r n n g s t e r m i n e ebenfalls einfindeu,
3. in den Terminen sich persönlich einzu- finden und so lange zur Stelle zu sein, bis s ä m mt l i ch e M i l i t ä rp f l i ch - tige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen,
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper uud reiner Wäsche zu er = scheinen habe u.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungs- grund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Auf- rufung ihrer Namen im Musternngslokale nicht anwesend sind, werden mit einer-Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Ver- säumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schleunigst bei dem betreffenden Ortsborstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige unb vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Fnnk' s Bnchdrnckerei dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es in der Regel nicht, da, wie schon erwähnt, diejenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit 2C. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen find umgehend dahier einzureichen. Militärpflichtige, welche au Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft unb in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. Ä. geistige Beschränktheit, Bllm Husten, Herzleiden u. s. w.), sind ebenwohl umgehend eim
zureichen, bezw. den Reklamationsverhandlungen beizufügen, Die Herrn Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wieder- Holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungs- pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 5. März d. Js. hierher zu berichten.
I. II. Nr. 399. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Posen, den 6. Februar 1902, Mühlenstr. 12.
Zur Stärkung des deutschen Elementes in den Pro« vinzen Posen und Westpreußen hat die Königliche Staatsregierung eine vermehrte und beschleunigte Ansetzung deutscher Landwirthe durch die Ansiedelungskommission für nothwendig erachtet.
Die Vermehrung des hiesigen DeutschthumS wird nur durch die Zuführung frischen deutschen Blutes von außerhalb der Ansiedelungsprovingen erreicht. Bisher sind nur wenige Bezirke Deutschlands durch den Abzug von Ansiedlern nach Posen in Mitleidenschaft gezogen worden; große Gebiete, die ohne irgendwelche Gefährdung ihrer eigenen Interessen geeignetes Ansiedlermaterial abzugeben im Stande wären, liegen noch unberührt. Die Stärkung der deutschen ländlichen Bevölkerung in den Ansiedelungsprovinzen entspricht aber einem so eminenten nationalen Interesse, ihre thunlichste Vermehrung ist von so großer politischer Bedeutung, daß auf die Mitwirkung aller nationalgesinnten Kreise und insbesondere der Staatsbehörden im übrigen Deutschland gerechnet werden darf.
Die Ansiedelungskommission hat ihre Bedingungen für den Erwerb einer Landstelle so günstig gestellt, daß es auch den gering bemittelten Personen, die in der Heimath nicht daran denken können, sich selbstständig zu machen — und gerade diese scheinen geigneteres Ansiedelungsmaterial, als die Wohlhabenden, deren Fortzug eine finanzielle Einbuße für die Heimath bedeutet — — möglich ist, eine Brotstelle zu Eigenthum gegen Rente oder zu Pacht zu erlangen. Schon Landwirthe mit etwa 1000—2000 Mark baarem Vermögen, sofern sie von nachgewiesener landwirthschaftlicher Tüchtigkeit sind, können eine Pachtstelle von 40—60 Morgen erhalten mit der Aussicht, die Stelle allmählich zu Eigenthum zu erwerben.
GünstigereGelegenheit für strebsame landwirthschaftliche Arbeiter oder jüngere Söhne mit kleiner Abfindung, ein eigenes Anwesen zu bekommen, dürfte es nirgends geben.
Die Bedingungen zum Erwerbe einer Stelle zu Eigenthum gegen Rente, find aus der Anlage zu er* sehen. Hierzu ist ein etwas größeres Vermögen erforderlich.
Ich glaube annehmen zu dürfen, daß Euer Hochwohl- geboren in Ihrem Kreise eine Reihe von tüchtigen ländlichen Familien mit geringem Vermögen bekannt sind, die sich zu Ansiedlern eignen und bereit sind, bei den günstigen Bedingungen sich eine sichere selbstständige Existenz hier zu gründen. Ich erlaube mir die Bitte auszusprechen, solche Familien auf die Königliche Ansiedelungskommission aufmerksam zu machen, und ihnen die Ansiedelung in Posen ober Westpreußen anzuem- pfehlen, zugleich auch die Betreffenden mir zu benennen.
Fragebogen zur Ausfüllung werden beigefügt. Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst ertheilt. Einige Nummern des amtlichen Anzeigers, der die AnsiedelungS- bedingungen enthält, liegen zur eventl. Benutzung und Aushändigung an die Reflektanten bei.
Königliche Ansiedelungs - Kommission für die Provinzen Westpreußen und Posen.
Der Präsident. I. V.: H u m p e r d i n ck.
An den Herrn Landrath in Hersfeld. VII a I. Nr. 695/02.
* * *
Hersfeld, den 24. Februar 1902.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Herrn