Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.

p............... " .....M

Die Jusertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

------------

Melder mMM

n

Gratisbettagen r3Uuftrirt»s SonntagsblaLt" m.3UM^rirte LandVivthschaftliche Vrtt«ge".

Nr. 49.

SoW-Knil K» 26. April

4902.

Erstes Blatt.

Bestellungen

auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Soimtagsblatt" «nd Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen Äaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 21. April 1902.

Die diesjährigen I m p f - u n d Nachschau-Ter­mine im Kreise Hersfeld sind wie folgt anberaumt worden:

1. Station Hersfeld.

a. Stadt Hersfeld, Impfung.

Impfung: Mittwoch den 14. Mai 1902, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Mittwoch den 21. Mai 1902, Vormittags 9 Uhr.

b. Stadt Hersfeld, Wiederimpfung und Land.

Impfung: Donnerstag den 15. Mai 1902, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Donuerstag den 22. Mai 1902, Vormittags 9 Uhr.

2. Station S o r g a.

Impfung: Donnerstag den 15. Mai 1902, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 22. Mai 1902, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos.

Impfung: Freitag den 16. Mai 1902, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Freitag den 23. Mai 1902, Nachmittags 4 Uhr. 4. Station Obergeis.

Impfung: Sonnabend den 24. Mai 1902, Nachmittags 4'/* Uhr.

Nachschau: Sonnabend den 31. Mai 1902, Nachmittags 4-/4 Uhr.

5. Station S ch e n k l e n g s f e l d.

Impfung : Dienstag den 27. Mai 1902, Vormittags 8 Uhr.

Nachschau: Dienstag den 3. Juni 1902, Vormittags 8 Uhr. 6. Station R a n s b a ch.

Impfung: Dienstag den 27. Mai 1902 Mittags 12 Uhr. Nachschau: Dienstag den 3. Juni 1902, Mittags 12 Uhr. 7. Station Philippsthal.

Jmpsisiig: Dienstag den 27. Mai 1902, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Dienstag den 3. Juni 1902, Nachmittags 2 Uhr. 8. Station A s b a ch.

Impfung: Montag den 26. Mai 1902, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Montag den 2. Juni 1902, Nachmittags 2 Uhr. 9. Station Unterhaun.

Impfung: Montag den 26. Mai 1902, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Montag den 2. Juni 1902, Nachmittags 3 Uhr. . 10. Station Niederaula. empfang: Sonnabend den 24. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau - Souuabend deu 31. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr.

O c Station FrieliNgeN. : Dienstag den 20. Mai 1902, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Dienstag den27. Mai 1902, Vormittags 11 Uhr. o N2 Station Kirchhei m. den 20. Mai 1902, Nachmittags 1 Uhr.

Nachschau: Dienstag den 27. Mai 1902, Nachmittags 1 Uhr.

13. Station Friedewald.

Impfung: Montag den 26. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Montag den 2. Juni 1902, Vormittags 10 Uhr. 14. Station Widders Hausen.

Impfung: Freitag den 30. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitag den 6. Juni 1902, Vormittags 10 Uhr. 15. Station Heringen.

Impfung: Freitag den 30. Mai 1902, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 6. Juni 1902, Mittags 12 Uhr, 16. Station Heimboldshausen.

Impfung: Freitag den 30. Mai 1902, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 6. Juni 1902, Nachmittags 2 Uhr. 17. Station Holzheim.

Impfung : Mittwoch den 21. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 28. Mai 1902, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung im Saale des Gastwirths Herrn Konstantin Otto dahier statt, während in den übrigen Jmpsstationen des Kreises hierzu die Schul- ränme benutzt werden.

J>ie Impfung geschieht unentgeltlich. Außer Den­jenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1902:

1. jedes im Jahre 1901 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern über- standen hat,

2. die Kinder, welche im Jahre 1900 oder früher ge­boren und im.Jahre 1901 ohne Erfolg, ohne ge­nügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natür­lichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privat­schule, welcher:

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, bezw. zurücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wieder­impfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehen­des, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleich­zeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflege­eltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nach­weis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflege­befohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amt­licher Ansforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis Zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern bind) Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinig­ungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflich­tung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß ge- mäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschästes ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dein betreffenben Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jnipfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu er­scheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpslokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der feinen Bürgermeister der Jmpfstatiönsorte Sorge zu tragen.

A. 1288. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Politischer Wochenbericht.

Die verfloffene Woche hat uns einen nationalen Fest- und Gedenktag von weitreichender Bedeutung gebracht. Grobherzog Friedrich von Baden konnte am 24. b. Mts. auf eine fünfzigjährige Regierungszeit zurückblicken. Voll begeisterten Jubels feierte mit dem badischen Lande das ganze deutsche Volk den Ehrentag dieses Fürsten, dem mit Recht der Beiname des deutschesten beigelegt worden ist, und kein Geringerer als Kaiser Wilhelm selbst machte sich zum Träger und Dolmetsch der Glückwünsche, die in den Tagen des Festes aus allen deutschen Gauen nach Badens Haupt­stadt gerichtet wurden. Großherzog Friedrich hat seinem Lande auf allen Gebieten eine Entwicklung gegeben, welche ihm den innigen Dank seiner Unterthanen und deren unwandelbare Liebe eintrug. Treu und unent­wegt hat er immerdar zu Kaiser und Reich gehalten und an des Reiches Ausbau mit Rath und That theilge- nommen. Er ist einer der wenigen Ueberlebenden von den Heroen jener großen Epoche, die dem neuen deutschen Reiche das Dasein gab. Sein Blick wendet sich gern der glorreichen Vergangenheit zu, und mit eindringlichen Worten versteht er es, dem nachwachsenden Geschlechte ans Herz zu legen, wie werthvoll und wie theuer erkauft die Güter sind, welche unsere Väter uns errangen. Möge diese Stimme noch lange nicht verhallen, möge dem Großherzog Friedrich noch eine lange gesegnete Regierung beschieden sein an der Seite seiner erlauchten Gemahlin, dem deutschen Volke ein hehres Vorbild treuer Pflichterfüllung und edelster Hingabe an eine hohe Idee.

In Belgien ist die VerfaffnngS-Revision von der Kammer-Mehrheit verworfen worden, und trotzdem blieb die angedrohte Revolution aus, ja, auch der General­streik wurde fast unmittelbar nach Ablehnung der Wahl- rechtS-Reform von dem Generalrathe der sozialistischen Arbeiterpartei für beendigt erklärt. Eine eklatantere Niederlage hat der internationale Sozialismus wohl noch niemals erfahren. Mit den bombastischsten Redens­arten und hochtönenden Phrasen wurde die aufrührerische Aktion eingeleitet, um alsbald kläglich im Sande zu verrinnen. Aufs gründlichste haben sich die Führer und Aufwiegler in ihrer Siegeszuversicht, in der gepriesenen Solidarität des internationalen Proletariats und der Stimmung der belgischen Arbeitermaffen selber getäuscht. Roch am Freitag hatte der Generalrath der sozialistischen Partei in Anwesenheit aller sozialistischen Deputierten einstimmig beschlossen, den Ausstand fortzusetzen, und derVorwärts" feierte den Beschluß alsdas Ergebniß einer sorgsamen Prüfung der Verhältnisse, basiert auf genauester Kenntniß der Arbeiterschaft und ihrer Mittel." Und, siehe da, schon am Sonntage mußte der Beschluß umgestoßen und in sein Gegentheil gewandelt werden. So erfreulich der Ausgang der belgischen Bewegung ist, so bemerkenswert ist die Lehre, die sie hinterläßt und die also lautet: es bedarf nur der nöthigen Festig- keit einer Regierung und ihrer Leiter, um sozialdemo- kratischen Machtgelüsten mit Erfolg die Stirn bieten zu können.

Ueber den Friedensunterhandlungen in Südafrika schwebt immer noch dichtes Dunkel. Balfour hat im englischen Unterhause eine Mittheilung der Frtedensbedingungen abgelehnt, und der Schatzkanzler Hicks Beach erklärte im Laufe der Debatte, nichts könnte verfrühter sein, als die Gerüchte betreffend die Friedens- Verhandlungen. Inzwischen nimmt das blutige Kriegs­spiel seinen Fortgang ; denn ein Waffenstillstand ist von den Engländern leider abgelehnt worden. Möchte doch endlich einmal das an die Friedens Unterhandlungen geknüpfte Hoffen seine Erfüllung finden.

In Helsingsors in Finland ist es während der verflossenen Woche zu blutigen Tumulten gekommen. Den Anlaß dazu bot die Thatsache, daß in diesem Jahre