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Sr. 50.
SitnOog den 29. April
Amtlicher Theil.
Nachstehend veröffentliche ich die Nachweisung über die Ergebnisse der F r ü h j a h r s k ö r u n g der Zuchtbullen im Kreise.
Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie haben strengstens darüber zu wachen, daß die zur Körung nicht vorgeführten und die für untauglich befundenen Bullen zur Nachzucht nicht verwendet werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung vom
17. Januar 1879 — Kreisblatt Nr. 8 — sind unnach sichtlich zur Bestrafung zu bringen.
Hersfeld, den 14. April 1902.
I. 2105. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nachweisung über die Körung der Zuchtbullen im Frühjahr 1902.
Resultate der Körung.
* Anzahl Namen Datum
i ®cmtinbe- der der Eigenthümer. bet
= j Bullen. Körung.
cy
Alter und Race der Bullen.
Farbe und Abzeichen.
Befund.
Bemerkungen.
1
Aua
1
Riedemann, Conr. Mühlenbes.
12/4.
2
Biedebach
1
Gemeinde
22/4.
3
Friedlos
1
Kaufmann, Heinrich
4
Gittersdorf
1
Schmidt, Johannes H.
12/4.
5
Kathus
1
Hochhaus, Jakob
II
6
Kohlhausen
1
Leist, Heinrich Landwirth
II
7
Obergeis
1
Reifert, Valentin
II
8
Tann
1
Gemeinde
9
Untergeis
1
Prenntzel, George
II
10
Hersfeld
1
Reinhardt, Conrad
11
Sorga (Sölzer-
1
Schott, Adam Landwirth
12
Unterhaun
1
Jakob, Peter
1
Mederaula
1
Schmer, Andreas
10/4.
2
II
1
Rohrbach, JohS. Landwirth
3
Asbach
1
Herzog, Johann Landwirth
ii
4
Frielingen
1
Eschstruth, Carl Gutspächter
5
Hattenbach
1
Reuber IV., Jakob Landwirth
ii
6
Holzheim
1
Ellenberger, Adam Landwirth
ii
7
Kerspenhausen
1
Grenzebach, Val. Landwirth
ii
1
Derselbe
8
Kirchheim
1
Hold, Wilhelm, Gutspächter
ii
9
Kruspis
1
Göbel, Bürgermeister
10
Mederjossa
1
Eydt, Ludwig Gastwirth
ii
11
II
1
Faupel, Carl Landwirth
12
Reckerode
1
Schüler, Peter Gutsbesitzer
ii
13
ReimboldShansen
1
Bornemann, Js. Landwirth
14
Stärklos
1
Fischer, George Landwirth
15
Niederaula
1
Grenzebach, Conr. Gastwirth
"
1
HnmboldShaufen
1
Gemeinde
11/4.
2
Herfa
1
Westermann, Adolf
3
Lautenhausen
1
Heiderich, Heinr. II. Landwirth
4
Widdershausen
1
Gemeinde
5
Kleinensee
1
Zierdt, George Landwirth
6
Wölfershausen
1
Gliemeroth, Gutsbesitzer
1
Schenklengsfeld
1
Bein, George Müller
11/3-
2
Motzfeld
1
Deiseroth, George Schmied
3
Oberlengsfeld
1
Licht, Martin, Oekonom
4
Philipsthal
1
Krapp, Adam Landwirth
"
i Runsbach
1
Bnrghard, AsmuS Landwirth
6
Unterweise,iboin
1
Rüger, Burghard, Landwirth
7
Wüstfeld
1
Heusner, Johs. Landwirth
$
Schenksolz
1
Gemeinde
9
Conrode
1
Altmüller, George Landwirth
10
Ausbach
1
Gebauer, Conrad Ackermann
A. Körungsbezirk Hersseld.
1 Jahr, Simmenthaler
weißgelb
unbrauchbar
l*/4 Jahr, Simmenthaler Rasse
gelbschäckig
brauchbar
l>/9 Jahr, Simmenthaler Rasse
Gelbschack
brauchbar
2 Jahre, Kreuzung
Dunkelschack
unbrauchbar
1V4 Jahr, Simmenthaler Rasse
Gelbschack
brauchbar
2i/4 Jahre, Simmenthaler Rasse
brauchbar
l’/4 Jahr, Simmenthaler Rasse
II
brauchbar
1»/, Jahr, Simmenthaler Rasse
II
unbrauchbar
3/4 Jahr
ff
Zu jung
l*/4 Jahr, Simmenthaler Rasse
brauchbar
1! •
—-
—
B. Körungsbezirk Niederaula.
1’/, Jahr, Simmenthaler Kreuzung
rothschäckig
untauglich
l1/* Jahr, Simmenthaler Rasse
gelbschäckig
gut
1'/, Jahr, Simmenthaler Rasse
II
gut
l*/„ Jahr, Simmenthaler Rasse
weiß
untauglich
1'/’ Jahr, Simmenthaler Rasse
weiß
tauglich
l8/< Jahr, Simmenthaler Rasse
gelbschäckig
gut
16 Monate, Simmenthaler Rasse
gelbschäck., mehrweißgelb
untauglich
16 Monate, Simmenthaler Rasse
gelbschäckig
gut
|13 Monate, Simmenthaler Kreuzung
gelbschäckig
untauglich
l1/* Jahre, Simmenthaler Rasse
gelbschäckig
untauglich
l1/» Jahre, Simmenthaler Rasse
weißgelb
gut
IV4 Jahr, Simmenthaler Rasse
weißgelb
gut
1 Jahr, Simmenthaler Rasse
weißgelb
noch zu jung
P/s Jahr, Simmenthaler Rasse
weiß gelb
gut
l1/« Jahr, Simmenthaler Kreuzung
gelbschäckig
untauglich
(Stiederungsvieh)
C. Körungsbezirk Friedewald.
27* Jahr, Simmenthaler
weißgelb
tauglich
P/4 Jahr, Simmenthaler
Gelbschack
tauglich
2'/, Jahre, Kreuzung
Gelbschack
Gelbschack 1
untauglich
1'/, Jahr, Kreuzung
tauglich
W. Körungsbezirk Schenklengsfeld.
10 Monate
Rothschack
Zu jung
1’/« Jahr, Simmenthaler Kreuzung
Gelbschack
untauglich
16 Monate, Simmenthaler Kreuzung
Rothgelbschack
tauglich
18 Monate, Simmenthaler
Gelbschack
tauglich
1*/« Jahr, Simmenthaler
Gelbschack
untauglich
l^a Jahr, Simmenthaler
Gelbschack
tauglich
l1/» Jahr, Simmenthaler
Gelbschack tauglich
1 Jahr Simmenthaler Kreuzung
Rothschack
untauglich
Mcht erschienen.
Aus diesem Grund zurückgewiesen.
Mcht erschienen.
Noch zu jung.
Nicht erschienen.
Ist bei der nächsten Körung nochmals vorzusühren.
Muß nächsten Herbst wieder vorgeführt Mcht erschienen. swerden.
Nicht erschienen.
Nicht erschienen.
Mcht erschienen.
Hersseld, den 28. April 1902.
Die Herren Bürgermeister zu Ausbach, Beiershausen, Conrode, Eitra, Frielingen, Hilmes, Hilperhausen, Kleba, Kleinensee, Landershausen, Leimbach, Lengers, Malkonies, Ransbach, Sorga, Unterhaun, Widdershausen, Wölsers- Hausen und Wüstfeld haben die Abschriften der Kafsen- Prüfungs-Verhandlungen vom 31. März d. J. spätestens mrt der Prüfungsverhandlung vom 30. d. Mts b i s zum 4. Mai d. J. einzureichen.
~ Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
m m Berlin, den 26. März 1902.
iHo® 2kt. 43 § 4 des Ausstthrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 20. September 1899 (Ge. fetz-Samml. S. 177) kann von der Vorschrift des § 1 a. a. O. der Justizminister im einzelnen Falle, von derjenigen der § 2 a. a. O. der Minister der Innern im
einzelnen Falle oder für die Angehörigen eines ausländischen Staates im Allgemeinen Befreiung bewilligen.
In der Allgemeinen Verfügung vom 16. Oktober 1899 (Min.-Bl. f. d. i. Verw. S. 226) hat der Herr Justizminister in Aussicht gestellt, daß er von der ihm verliehenen Befugniß auf hinreichend begründeten Antrag — bezüglich der Angehörigen einzelner Staaten allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen — im einzelnen Falle Gebrauch machen werde, und diesseits sind von der Vorschrift des § 2 a. a. O. in der erwähnten Allgemeinen Verfügung, welche durch den Erlaß vom 3. August 1900 (Min. Bl. f. d. i. Verw. S. 245) eine Ergänzung erfahren hat, die Angehörigen einer großen Reihe von Staaten generell befreit worden, während Angehörigen anderer Staaten — denjenigen Rußlands und Griechenlands unter besonderen Bedingungen — diese Befreiung auf hinreichend begründeten Antrag in Aussicht gestellt worden ist.
Es gewinnt den Anschein, als ob die Standesbe
amten, denen es nach Ziffer 3 der Allgemeinen Verfügung vom 16. Oktober 1899 obliegt, die Befreiungsgesuche entgegenzunehmen und nach Prüfung der Aufsichtsbehörde vorzulegen, zuweilen davon auSgehn, daß Anträge dieser Art ohne Weiteres als der erforderlichen Begründung entbehrend angesehen werden, wenn der Versuch, das nach dem Gesetze erforderliche Zeugniß der zuständigen Behörde des auswärtigen Staates zu erlangen, mangels Kenntniß dieser Behörde nicht hat unternommen werden können.
Welche Behörden zur Ausstellung von Zeugnissen über das Richtbekanntsein von Ehehindernisf en (Art. 43 § 1) in Oesterreich, Ungarn, Kroatien, Slavonien und in Belgien zuständig sind, ist durch die diesseitigen Runderlasse vom 25. Februar und 19. Juni 1901 (Ia 308 und in 1824) bekannt gegeben worden. Wegen Bestimmung derjenigen Behörden, die in den wichtigeren der übrigen ausländischen Staaten zur Ausstellung des in Art. 43 § 1 und — abgesehen von den in den Ver-