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Amtlicher Theil.
Cassel, den 27. April 1902.
Bekanntmachung.
An der Landwirthschaftsschule zu Weil- bürg, Regierungsbezirk Wiesbaden, soll auch in diesem Jahre, und zwar in der Zeit vom 11. August bis 13. September ein Kursus zur Ausbildung von Volksschul- lehrern in der Ertheilnug des Unterrichts an ländlichen Fortbildungsschulen abgehalten werden, welcher den zweiten Theil eines Gesammtlehrganges darstellen wird. Lehr- gegmstände des bevorstehenden Kursus siud: Organische Chemie, Pflanzenphysiologie, Thierproduktionslehre und landwirthschaftliches Unterrichtswesen.
Den Theilnehmern wird ein Zuschuß aus Staats- mitteln in Aussicht gestellt, wobei jedoch vorausgesetzt wird, daß auch die Gemeinden ihr Interesse an der Sache möglichst durch Uebernahme eines Theiles der entstehenden Kosten bekunden. Die Beihülfen (Staats- und Gemeinde- Zuschuß) zusammen betragen in der Regel 90 Mk. Nach den maßgebenden Grundsätzen haben diejenigen Bewerber, denen von ihren Gemeinden oder von anderer Seite ein angemessener Zuschuß zu den Reise- unb Aufenthaltskosten gewährt wird, Aussicht auf vorzugsweise Berücksichtigung. Wir geben den Gemeinden anheim, sich durch einen von dein Lehrer auszustelleuden Revers dahin zu sichern, daß derselbe die erhaltene Summe zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach stattgehabtem Kursus die Ge- meiude verläßt.
Indem wir noch bemerken, daß es im Interesse der gründlichen Ausbildung der Kursisten erwünscht ist, daß sie nicht nur an einem einzelnen Kursus, sondern an einem vollständigen, 2 Kurse umfassenden Gesammtlehrgauge theil- nehmen, fordern wir die Lehrer, welche an dem diesjährigen Kursus theiluehmen wollen, auf, ihre bezüglichen Gesuche bis spätestens zum 25. Mai d. J. durch Vermittelung des Königlichen Schulvorstandes bezw. der Stadt- schuldeputation an uns einzureichen.
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Abschrift mit der Veranlassung, durch weitere Veröffentlichung vorstehender im Amtsblatt zum Abdruck kommenden Bekanntmachung oder in sonst geeigneter Weise aus den Kursus aufmerksam zu machen und uns die eingehenden Meldungen bis spätestens zum 3. Juni d. einzureichen. Dabei erwarten wir nach Anhörung des ^'tsschillmspectors eine Aeußerung darüber, ob von der beabsichtigten Ausbildung der betreffenden Lehrer eine Förderung des ländlichen Fortbildungsunterrichts zu erwarten steht, und wie viel die Gemeinden zu den ent= stehenden Kosten beizutragen bereit sind.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsacheu.
.. I. V.: S ch m i d.
die Herren Landrüthe und Stadtschuldeputationen des ^zirks (mit Ausnahme der Stadtschul-Deputationen zu Cassel unb Hanau). B. No. 6546
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Hersfeld, den 5. Mai 1902.
Vorstehendes theile den Königlichen Herren Ortsschul- inspektoren des hiesigen Kreises ich hierdurch unter dem ergebensten Ersuchen mit, mir die etwa eingehenden Mel- dnngsgesuche von Lehrern, die ich entsprechend zu benachrichtigen bitte, gefälligst bis zum 25. d. M t s. mit entsprechender Aeußerung im Sinne der vorstehenden Regierungsversügung einreichen zu wollen, I. 2557. Der Königliche Landrath
Frechen von Schle initz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cassel, den 25. April 1902.
Durch Ministerial-Erlaß vom 1. April d. Js. U. III. E. No. 867 ist aus den nach § 27 VII. des Gesetzes vom 3. März 1897 zu vertheilenden Ueberschüssen an Staatsznschüssen zu den Alterszulagekassen für Volksschul- lehrer die Summe von 104500 Mk. hierher üb erwiesen worden, die zur Deckung des für die gesetzlichen Mindest- alterszulagen im Etatsjahre 1902 erforderlichen Mehrbedarfs für diejenigen L e h r e r st e l l e n zu verwenden ist, für welche nach § 27 IV. a. a. O. ein Zuschuß aus der Staatskasse an die Alterszulagekasse gezahlt wird.
Die Anzahl dieser Stellen betrug nach dein Vertheilungs- plan für 1902 = 2090, auf eine Lehrerstelle entfallen mithin 50 Mk., welche auf die Gemeindebeiträge anzu- rechueu sind.
Die Kreiskassen haben Anweisung erhalten, die so berechneten Beträge von den Gemeinden und Schulverbänden im Rechnungsjahre 1902 nicht zu erhebe«.
Den Gemeinden ist hiervon mit Hinweis auf eine demnächstige Bekauntmachung im Regierungs-Amtsblatt in geeigneter Weise Kenntniß zu geben.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
F l i e d n e r.
An die Herren Landräthe des Bezirks. B. 5743.
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Hersfeld, den 5. Mai 1902.
Wird den Herren Bürgermeistern zur Keuntnißnahme mitgetheilt.
I. 2559. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 30. April 1902.
Auf Grund der Ergebnisse der Vieh- und Obstbaum- zählung vom 1. Dezember 1900 wird hier, gleichwie nach den früheren großen Zühlungen ein Viehstandslexikon bearbeitet, das diesesmal auch die Ergebnisse der Obstbaum- zählung enthalten wird. Außer dem Flächeninhalte „überhaupt" finden noch die Flächen einzelner Kulturarten Aufnahme, welche den Erhebungsbogen der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung vom Jahre 1900 entnommen sind. Zwischen diesen unb den von den Katasterämtern aufgestellten Haupt- übersichten des Bestandes der Liegenschaften für 1901, welche dem Stande für 1900 entsprechen, haben sich bei
1) den Haus- und Hofräumen sowie
2) den wegen ihrer Benutzung zu öffentlichen Zwecken ertraglosen Ländereien und Gewässern mannigfache Unterschiede ergeben, die nicht ohne Einfluß auf die Flächen der Kulturarten sein können. Oft sind ! die unter 1 und 2 genannten Gelände und Gewässer in den Erhebungsbogen zu hoch angegeben, so daß in letzteren, um auf die von den Katasterämtern festgestellte Gesammtfläche zu kommen; wahrscheinlich eine Kürzung der übrigen Flächen stattgefunden hat; im umgekehrten Falle wird wohl eine Erhöhung erfolgt sein. Vielfach sind anch in den Erhebungsbogen die Haus- und Hofräume gar nicht vermerkt.
Die oben unter 1 und 2 bezeichneten katasteramtlichen Flächen müssen, weil sie fortgeschrieben sind, als maßgebend angesehen werden; wir haben daher in die u. R. angeschlossenen 38 Nachweisungen die Gemeinden mit größeren Abweichungen aufführen lassen. Die aus der Hauptüber- sicht des Bestandes der Liegenschaften entnommenen Zahlen
sind dort in Spalte 2, diejenigen aus dem,Erhebungsbogen in Spalte 3 eingetragen worden.
Wir ersuchen, die fraglichen Flächenangaben durch die Gemeinde- und Gutsvorstände nochmals prüfen zu lassen und die erforderlichen Berichtigungen in Spalte 4 der Nachweisung, etwaige Erläuterungen aber in Spalte 5 zu vermerken. Nach erfolgtet Richtigstellung muß die Summe der Einträge in der Spalte 4 wieder gleich der Gesammtfläche in Spalte 2 sein.
Die Nachweisungen bitten wir j uns Amt thunlichster Beschleunigung zurückzusenden.
Königliches statistisches Büreau. B l e n ck.
An den Herren Landrath zu Hersfeld.
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Hersfeld, den 3. Mai 1902.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der betheiligten Herren Ortsvorstände des Kreises, mit der Veranlassung, die in den nächsten Tagen übersandt werdende Nachweisung in der gewünschten Weise zu berichtigen und hiernächst dieselbe alsbald wieder hierher einzureichen.
I. 2514. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Roon-Denkmal I
Unter dem Protektorate Sr. KöniglichenHoheit des Prinzen Albrecht von Preussen, Regenten des Herzogthums Braunschweig.
Ailfriif an das kutsche M!
Am 30. April 1903 ^werden 100 Jahre seit dem Geburtstage Albrecht von Roon's verflossen sein, und noch ziert kein Denkzeichen die Stadt, in welcher er als Kriegsminister unseres unvergeßlichen, großen Kaisers für das Wohl Deutschlands und Preußens unermüdlich geschafft und gearbeitet hat. Verdankt doch, nächst dem Kriegsherrn selbst, das Vaterland ihm und seiner nie rastenden Thätigkeit das gewaltige Rüstzeug, welches das Mittel zur Begründung deutscher Einheit uno nationaler Selbstständigkeit geworden ist.
In diesen Tagen, in welchen das Denkmal für den eisernen Kanzler enthüllt worden ist, in welchen das Heer zu gemeinsamem Streben sich verbunden hat, dem großen Feldherrn an der Stelle seines Wirkens ein Monument zu errichten, darf Roon's nicht vergessen werden; es gilt, eine Ehrenpflicht einzulösen, welche das geeinte Deutschland dem Organisator seines Heeres schuldet.
So mögen denn die Deutschen aus Nord und^Süd, ohne Rücksicht auf den Standpunkt der Parteien und den Zwiespalt der Meinungen, den unsterblichen Verdiensten Albrecht von Roon's Gerechtigkeit widerfahren lasten und den Dank des Deutschen Volkes durch Errichtung eines feiner vaterländischen Bedeutung würdigen Denkmals in der Hauptstadt des' wieder erstandenen Reiches zum lebendigen und dauernden Ausdruck zu bringen.
Berlin, den 2. November 1901.
Das Comite
für die Errichtung eines Roon-Denkmals.
Der geschäftsführende Ausschuß:
Graf v. B ü l o w , Reichskanzler, Vorsitzender, v. G o ß l e r , Staats- und Kriegsminister, Schriftführer. H a v e n st e i n, Präsident der Seehandlung, Schatzmeister.
Friedrich, Erbgroßherzog von Baden, General der Infanterie, commandirender General des
VIII. Armeecorps.
Bernhard,Erbprinz vonSacksen-Meinin gen General der Infanterie, commandirender General des
VI. Armeecorps.
Die Unterzeichneten haben für den Regierungsbezirk gnffel einen Unter-Ausschuß zu Gunsten der Errichtung