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$r. 69.

Simitil Hes 14. Kni

1902.

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Auf Grund des § 133 Absatz 2 des Reichsgesetzes vorn 26. Juli 1897 (N. G. Bl. S. 663), betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, werden nach Anhörung der Handwerkskammer für die Abnahme der Meister­prüfungen die folgenden PrüfungS Kommissionen er­

richtet :

A. Prüfungskommission, die sich auf den ganzen Handwerkskammerbezirk erstreckt und ihren Sitz in Cassel hat, für die Handwerke:

Müller, Kürschner, Hut- und Mützenmacher, Seiler, Tuchmacher, Weber, Wirker, Schornsteinfeger, Gold- und Silberarbeiter, Gelb- und Zinngießer, Gürtler, Nadler, Siebmacher, Orgel- und Jnürumentenmacher, Töpfer, Ofensetzer, Bürstenmacher, Konditoren, Pfefferküchler, Bonbonkocher und Kupferschmiede.

B. Prüfungskommissionen, die sich auf mehrere

Kreise erstrecken:

Sitz

Cassel

Eschwege Fulda Hanau

Marburg

Arolsen

Bezirk der Prüfungskommissionen,

die Kreise: Cassel Stadt und Land, Hofgeismar, Wolf- hagen, Melsungen, Fritzlar und Homberg. Eschwege, Witzenhausen und Rotenburg a/F, Fulda, Hersfeld, Gersfeld und Hünseld. Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Marburg, Frankenberg, Kirchhain und Ziegen ha in.

das Fürstenthum Waldeck, für folgende Handwerke:

Barbiere, Friseure und Perrückenmacher, Sattler, Färber, Gerber, Steinmetzen, Steinsetzer (Pflasterer), Stuckateure, Dachdecker, Tapezierer, Polsterer und Dekorateure, Glaser, Böttcher, Drechsler, Mechaniker,

Optiker, Elektrotechniker, Uhrmacher, Buchbinder, Buch­drucker, Bäcker, Fleischer, Schneider, Schuhmacher, Maurer, Zimmerer, Maler, Anstreicher, Weißbinder, Lackirer, Tischler, Stellmacher (WaLirei), Schlaffer, Schmiede, Klempner und Installateure.

Zum Vorsitzenden dieser Kommissionen sind ernannt worden:

a. in Caffel: Privatmann Carl Ruetz daselbst,

Lutherstraße 1;

b. in Eschwege: Schuhmachermeister und Lehrer an der gewerblichen Fortbildungsschule W a h in a n n daselbst ;

c. in Fulda: Schlossermeister Fleischmann daselbst;

d in Hanau: Direktor der gewerblichen Fort­bildungsschule Heckeroth daselbst;

e. in Marburg: Schloffermeister Seebinger da­

selbst und

f. in Arolsen: Zimmermeister Friederich Müller in Mengeringhausen.

Infolge der Errichtung der Meisterprüfungskommission für die Schornsteinfeger werden die bisherigen Kom­missionen für die Prüfung der Bezirksschornsteinseger aufgehoben. Die Bestimmung in § 3 Absatz 1 des Reglements über die Anstellung und Prüfung der Be­zirksschornsteinseger vom 1 Januar 1881 (Amtsblatt 1881 Seite 4) robb dahin ergänzt, daß die Befähigung zur Anstellung als Beziiksschornsteinfegermeister durch Ablegung der Meisterpiüsung vor einer aus Grund deS 8 133 der Gewerbeordnung eingesetzten PrüfungS- Kommission nachzuweisen ist.

Ueber das Verhältniß der auf Grund des GesetzeS vom 18. Juni 1884 (G. S. S. 305) abgelegten Huf- fchmiedeprüfungen zu den nach § 133 der Gewerbe­ordnung abzulegenden SchmiedemeOterPrüfungen bleibt weitere Bestimmung vorb- Hallen (A. II 14106 1. Aug.) Caffel am 21. Dezember 1901.

Der RegierungS-Piäsidenl. Trott zu Salz.

Berlin, Anfang Juni 1902.

In Ausführung des Bundesrathsbeschlusses vom 19 Januar 1899 übersenden wir die von den Herren Ministern des Innern bezw. für Landwirthschast, Domänen und Forsten für die diesjährige Ermittelung der Grundlagen zur Berechnung der Ernteerträge vor­geschriebene Anbau-ErhebungSkarte anbei in der erforder­lichen Anzahl mit dem Ersuchen um Vertheilung an die Nachgeordneten Gemeinde- und Gutsvorstände sowie Herbeiführung pünktlicher Ausfüllung. Eine Anleitung dazu ist nicht erforderlich.

Zur Erleichterung des Ermittelungsgeschäftes haben wir Die Karte für jede Gemeinde und jeden Gutsbezirk zweimal gleichlautend durch Eintragung der bei der all­gemeinen Bodenbenutzungs-Erhebung 1900 ermittelten Anbauflächen, den Kreis- und Ortsnamen, die laufende Nummer der Gemeinde rc. im Kreise sowie mit der Adreffe des Herrn Landrathes (Oberamtmannes) vorbe- reiten lassen. Beide Karten sind bei den Ortsbehörden auszufüllen; die eine ist bis spätestens am 10. Juli d. J. an uns einzusenden, die andere ver­bleibt bei der Ortsbehyrde.

Für etwaigen weiteren Bedarf fügen wir eine Anzahl Kastenmuster bei.

Königliches statistisches Büceau. B l e n ck. An sämmtliche Herren Landräthe bezw. Oberamtmänner.

*

Hersseld, den 12. Juni 1902.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände des Kreises mit der Veranlassung, das eine Exemplar der in den nächsten Tagen Ihnen zu- gehenden beiden Anbau-ErhebungSkarten bis zum 1. Juli d. I aus gefüllt hierher einzureichen. I. 3288. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 9. Juni 1902.

Zufolge einer Mittheilung des Herrn Regierungs- Präsidenten zu Cassel entziehen sich die nachstehend nanu haft gemachten Personen der über sie nach verbüßter Gefängnißstrafe verhängten Polizeiaussihl:

1. der Arbeiter Friedrich Schlenkermann, geb. am 4. Januar 1838 zu Lemmi, Kreis Linden,

2. der Pächter Georg Dulkies, geb am 26. November 1862 zu Bögschen, Kreis Heydekrug,

3. der Schlosser Heinrich Bertram, geb. am 16. Juni 1858 zu Lerbach, Kreis Zellerfeld,

4. der Schmied Mathias Büntz, geb. am 25. Juli 1870 zu St. Hubert, Kreis Kempen,

5. der Schreiner Ernst Wohlleben, geb. am 27. August 1853 zu Köln a. Nh.

6. der Heinrich Struckmann gen. Knoke, geb. am 28. März 1846 zu Burgstemmen, Kreis Gronau,

7. der Schlächter Ludwig Brückmann, geb. am 23. De­zember 1873 zu Lubiewo, Kreis Schwetz,

8. der Arbeiter Kart Dahms, geb. am 2. November 1869 zu Gellin, Kreis Neustettin,

9. der B rgmann Karl Görzhof, geb. am 8 März 1859 zu Wickede, Kreis Dortmund,

10. der Dienstknecht Christian Herwig, geb. am 16. Ok­tober 1861 zu Herda, Verwaltungsbezirk Eisenach, 11. der Hausbursche Max Martin aus Erfurt.

Falls die eine oder andere dieser Personen im hiesigen Kreise Aufenthalt nehmen sollte, ist die Polizeiaufsicht über sie nach Maßgabe der im Amtsblatt pro 1900 (S. 223) veröffentlichten Instruktion auszuüben und mir davon Nachricht zu geben.

I. 3235. Der Königliche Landrath

Freiherr v o n S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Ralh.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vorn 10. März 1902 dem Centralkomil» der JubiläumS-Kunstausstellung zu Karlsruhe die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der öffentlichen Verloosung von

Kunstwerken und Jubiläums - Münzen, welche im An» schlusse an die in der Zeit vom 25. April bis 15. Ok­tober d. J. unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des ErbgroßherzogS von Baden stattfindende Jubiläums - Kunstausstellung zu Karlsruhe Veranstalter werden soll, auch im diesseitigen Staatsgebiete Loose zu vertreiben.

Nach dem Lotterie-Plane sollen 100 000 Loose zu je 1 Mk. einschließlich des Stempels ausgegeben werden und 90 Kunstwerke im Werthe von 30 000 Mark, sowie 7000 Jubiläums-Denkmünzen im Werthe von 20 000 Mark, zusammen 7090 Gewinne im Ge- sommtwerthe von 50 000 Mk. zur Ausspielung gelangen. (A. II. 5203.)

Cassel am 24. April 1902.

Der Regierungs-Präsident. I. A. Schenk.

Nichtamtlicher Theil.

Politischer Wochenbericht.

Trübe Tage sind über das Königreich Sachsen heraufgezogen. Eine tückische Krankheit bedroht das Leben König Alberts, dieses ehrwürdigen Herrschers, der im Frieden als gesegneter Lenker seines Volkes, im Kriege als siegreicher Feldherr Dank und Ruhm auf sein Haupt gehäuft hat, und der fest steht zu Kaiser und Reich. Mit seinen treuen Unterthanen vereinigen sich alle Deutschen in der innigen Bitte zu Gott um das Leben des heißgeliebten Monarchen.

Der Reichstag ist bis zum 14. Oktober vertagt worden, nachdem er noch zuguterletzt eine Reihe von wichtigen Gesetz-Entwürfen angenommen hatte: Die Brüsseler Zucker-Konvention, das Zuckersteuer-Gesetz, das Saccharin-Gesetz und das Branntweinsteuer-Gesetz, alles fand schließlich eine große Mehrheit, und zwar in einer Form, der die Regierung zustimmen wird. Dieses Ergebnis ist nur nach schweren Kämpfen erzielt worden. Bis zum letzten Augenblicke war der Ausgang ungewiß, und nur der Thatkraft und der diplomatischen Ge­wandtheit des Reichskanzlers ist es zu danken, daß jene in unser Wirtschaftsleben tief einschneidenden Gesetz- Entwürfe glücklich unter Dach und Fach sind.

Auch die Mitglieder des p r e u ß i s ch e n A b ge­ordnete n Hauses haben ihre Koffer bereits ge- packt, und wenn diese Zülen unsern Lesern zu Gesicht kommen, dürften sie vielleicht Berlin schon verlassen haben. Nur die Zolltarif-Kommission wird in Thätigkeit bleiben. Möge es ihren Mitgliedern ge­lingen, die mittlere Linie zu erreichen, die die ver- schiednen wirthschaftlichen Interessen ausgleicht und die im Entwürfe der verbündeten Regierungen in bestmög­licher Weise vorgezeichnet ist!

Unsere Abwehr Politik gegen die Polen steht unter einem glücklichen Stern. Wie Graf Bülow im preußischen Abgeordnetenhause, so hat der K a i s e r i n Marien- burg feierlich versichert, daß die preußische Regierung fest entschlossen ist, dem polnischen Uebermuth gegenüber keine Schwäche und Nachgiebigkeit zu zeigen. Die Worte des Kaisers haben in allen nationalen Kreisen großen Beifall gefunden. Man weiß jetzt, daß mit der VersöhnungS-Politik, die bei den Polen nur Undank fand, endgillig gebrochen ist.

Diese erfreuliche Gewißheit hat allerdings die Zu­stimmung der Czechen nicht gefunden. Einer ihrer Führer hat sich sogar nicht gescheut, im öster - reichischenAbgeordnetenhause Schmähungen gegen den deutschen Kaiser auszustoße», die die Grenze des parlamentarischen AnstandeS weil überschritten. Sein unverantwortliches Treiben ist nicht ungestraft ge­blieben. Die scharfe Abwehr, die der Czeche durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses und den Minister- Präsidenten erfuhr, sind ein Beweis dafür, daß die Czechen mit ihren Anschauungen allein stehen. Im übrigen hat ein Wiener Blatt recht, wenn es von den Beleidigungen schreibt:Kaiser Wilhelm und das