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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Verteilungen
auf das
Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" und „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das dritte Vierteljahr werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträaern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 27. Juni 1902.
Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Sonnabend den 19. Juli d. J. und
Montag den 21. Juli d. J.
jedesmal von Morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwirths Herrn B. Bolender Hierselbst statt
Die feiten Orts Vorstände des hiesigen Kreises werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen und denselben zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im MusterungSraume nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Tagen, die in § 26 bezivs. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober > Ersatz - Kommission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeitsoder Nichtarbeitssähigkeil es bei Beurtheilung der Reklamation o n k o m m t, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termine mit zu erscheinen haben,widrigen falls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht st a t t f i' n d e n kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten, an Epilepsie zu leiden, die im § 65 b der Wehrordnung vorgeschiiebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vor« zugsweise über neuere Fälle aussprechen.
Außerdem sind auch bei denjenigen Rekla- manten, welche sich außerhalb befinden und welche ihre Angehörigen durchGeld- sendungen unterstützt haben, die deS - bezüglichen P o st s ch e i n e m i t z u b r i n g e n, m i e a u ch a. l l e K r a u k b e i t e n , w e l ch e sich i m Termine nur mit Schwierigkeit fest, stellen lassen, (z. B geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) d u r ch Vorlage von ärztlichen Attesten n a ch g e w i e s e n werden müssen.
Die Herren OitSvorsiände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu laffen, auch haben Sie die Militärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die Loosungss scheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikatscheines gezahlt werden muß.
I. 2425. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Caffel, den 19. Juni 1902.
Der Regierungs-Piäsident zu Hildesheim hat hierher mitgetheilt, daß die zur landwirthschaftlichen Beschäftigung in Holtensen, Kreis Northeim, zugelassenen russischpolnischen Arbeiter bezw. Arbeiterinnen: 1. Joses Jeziorna aus Klon, Kreis Melow (Kuschnitza), 34 Jahre alt, 2. MichalinaJeziorna, ebendaher, 33 Jahre alt, 3. Katharina Jeziorna, ebendaher, 19 Jahre alt, 4. Josefa Lynska, ebendaher, 18 Jahre alt, 5. Marie Lynska, ebendaher, 17 Jahre alt, 6. Marie Kokot, ebendaher, 16 Jahre alt, 7. Adam Kokot, ebendaher, 18 Jahre alt, kontraktbrüchig geworden sind und sich von ihrer Arbeitsstelle entfernt haben.
Ich ersuche, nach dem Verbleib dieser Personen Ermittelungen anzustellen und sie im Betretungsfalle aus dem preußischen Staatsgebiete auszuweisen.
Der Regierungs P-.äsident. J. V: M a u v e.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei-Direktoren in Hanau und Fulda und die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 8419.
* *
*
Hersseld, den 28. Juni 1902.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der OrtS- polizeibehöcden und K. Gendarmerie des Kreises, um über den Verbleib der namhaft gemachten Personen Ermittlungen anzustellen.
Im Betretungsfalle ist mir sofort zu berichten.
I. 3599. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 20. Juni 1902.
Ich habe mit dem Jagdschutze beauftragt:
1. Herrn Förster Radeck zu ForsthauS Hilmes in den Jagdbezirken der Gemeinden AnSbach, HillartS- hausen, Hilmes, Oberlengsfeld, Wehrshaufen und Ransbach.
2. Herrn Förster Dittelbach zu Friedewald in den Jagdbezirken der Gemeinden Friedewald, MalkomeS, Schenksolz, Motzfeld, Lautenhausen, sowie des Gutes Hof Weisenborn,
3. Herrn Förster Hoff zu Heimboldshausen in den Jagdbezirken der Gemeinden Heimboldshausen, WölserShausen, Herfa, Unterneurode, Gethsemane und Nippa.
4. Herrn Förster Fischer zu Friedewald in den Jagdbezirken der Gemeinden Friedewald, Hersa, Lauten- hausen und Unterneurode.
5. Herrn Förster Uhl zu Forsthaus Stückig in den Jagdbezirken der Gemeinden Ransbach, Wehrshausen, PbilippSthal, RöhrigShöfe und Nippa.
I. 3427. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer NegierungS Rath.
In Friedewald wird vom l. August d. Js. ab eine Lehrerstelle vakant. Das Einkommen derselben besteht neben freier Wohnung in 1100 Mark Grundgehalt und der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 130 Mark. Bewerber wollen sich unter Vorlage ihrer Sitten« und Besähigungszeugniffe bis zum 15. Juli b. Js. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer
Dr. Bütte in Friedewald oder dem Unterzeichneten melden.
Hersfeld, den 28. Juni 1902.
I. 3604. Der Königliche Schulvorstand:
Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS Rath, Landrath.
Hersfeld, den 13. Juni 1902,
Der Stadtsteuersekretär Gustav Bleuk dahier ist heute als Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Hersfeld, und StadtsekretariatS-AssistentJohannesKäberich dahier als Stellvertreter des Standesbeamten eidlich verpflichtet worden.
A. 2042. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
Ausweislich der Berichte, welche die Herren RegierungsPräsidenten auf meinen Erlaß vom 7ten Oktober v. Js. (lila 8018) erstattet haben, ist bei der öffentlichen Auslegung von Anträgen auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung der im § 16, Absatz 2. der Gewerbeordnung bezeichneten Anlagen in einigen Fällen von Konkurrenten des Antragstellers der Versuch gemacht worden, sich durch Einsicht in die ausgelegten Beschreibungen, Pläne und Zeichnungen Kenntniß von Einrichtungen und Arbeitsvorgängen zu verschaffen, auf deren Geheimhaltung der Antragsteller Werth legte.
Solchen unlauteren Bestrebungen von Konkurrenten läßt sich nur dadurch wirksam begegnen, daß der Antragsteller in den zur öffentlichen Auslegung bestimmten Be- schreibungen und Zeichnungen alle Angaben über Betriebs- einrichtungen und Betriebswesen, deren Geheimhaltung er für erforderlich hält, vermeidet, daß er vielmehr der Behörde diese Betriebsgeheimnisse, getrennt von den zur öffentlichen Auslegung bestimmten Vorlagen, in besonderen Schriftstücken und Zeichnungen inittheilt, und daß solche Schriftstücke und Zeichnungen, welche nach Angabe des Antragstellers Betriebsgeheimnisse enthalten, von den Behörden sorgfältig geheim gehalten werden.
Dieser unterschiedlichen Behandlung der zur öffentlichen Auslegung bestimmten Borlagen einerseits und der geheim zu haltenden Vorlagen andrerseits stehen gesetzliche Vorschriften nicht entgegen. Denn, wie sich aus den Bestimmungen im § 21a der Gewerbeordnung deutlich ergiebt, geht auch der Gesetzgeber von der Voraussetzung aus, daß Betriebsgeheimnisse nicht zur Kenntniß der dem Geneh- migungsamrage Widersprechenden und überhaupt nicht zur öffentlichen Erörterung im Genehmigungsverfahren gelangen sollen, sondern daß nur die bei dem Genehmigungsver- fahren betheiligten Behörden und Beamten und die zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen von diesen Betriebsgeheimnissen Kenntniß erhalten dürfen.
Selbstverständlich darf dnrch diese Wahrung der Betriebsgeheimnisse den Widersprechenden die Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen nicht über Gebühr erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Mißbraucht ein Antragsteller in dieser Weise sein Recht aus Wahrung von Betriebsgeheimnissen, so wird die Beschlußbehörde je nach den Umständen des einzelnen Falles genöthigt sein, den Genehmigungsantrag ganz abzulehnen oder die Genehmigung nur unter besonderen Bedingungen zu ertheilen und auch von der unter Ziffer 23, Absatz 6, der Aus- führungSanweisnng zur Gewerbeordnung vom 9. August 1899 vorgesehenen Borbehaltsklausel Gebrauch zu machen. Berlin, W. 66, Leipzigerstraße 2, am 28. Mai 1902. Der Minister für Handel und Gewerbe.
M ö l l e r.
Der vorstehende Erlaß wird hiermit veröffentlicht.
(A. II. 7892.)
Caffel am 7. Juni 1902.
Der Regierungs-Prüsideut. I. V.: M a u v e.
Zum Schutz der Reichs Telegrapheuanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung