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Hersselder Srei^lott
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 21. Juni 1902.
Der freiwillige Erziehungsbeirath für schulentlassene Waisen zu Berlin hat ein Handbuch „Wegweiser für die Berufswahl" herausgegeben, das ich den Watsen- räthen und den sonstigen mit der Fürsorge für die schulentlassene Jugend beschäftigten Organen zur Anschaffung empfehle.
DaS Buch, welches auf Seite 145 insofern eine Unrichtigkeit enthält, als Volksschullehrer nicht ein« jährig-freiwillig dienen müssen, ist zum Preise von 1,50 Mk. sowohl im Buchhandel, als im Bureau des Erziehungsbeiraths zu Berlin, Alte Jakobstraße Nr. 18/19, zu beziehen.
L 3501. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
HerSfeld, den 1. Juli 1902.
Die Erledigung der diesseitigen Verfügungen:
1. vom 29. Juni 1880 Nr. 7650, Kreisblatt Nr. 52, die von Privathengsten abstammende Füllen betreffend,
2. vom 15. April 1879 Nr. 4433, Kreisblatt Nr. 31, Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden betreffend,
Gräfin WaUerftein.
Novelle von Elsbeth Borchart.
(Fortsetzung.)
In diese Hoffnung mischt sich jedoch ein Zweifel, und ein häßlicher Verdacht steigt in seiner niedern Seele aus. Diese täglichen Ritte mit ihrem Verwalter in den letzten Wochen — dieses Warten und Sichtreffen am Waldessaum, das er so oft belauscht hat, bis ein unvorsichtiges Geräusch ihn den zornblitzenden Augeu Eck- Hofs entdeckte !
Ein wilder Fluch fährt über seine Lippen. Gleich darauf schrickt er zusammen. Der Diener der Gräfin ist eingetreten und hat ihm einen Brief auf den Tisch gelegt und sich wieder entfernt. Mit eiskalten, zitternden Händen greift er darnach und öffnet ihn. Ein Geldschein und ein Blatt Papier fällt heraus.
Wie geistesabwesend starrt er auf die wenigen Zeilen, dann entringt sich ein Wuthschrei seiner Brust.
„Elende! — Das — das ist der Dank, daß ich dich — was wärst du ohne mich? Nichts — nichts als abhängig, wie ich es bin! Aber ich habe ja das Mittel, mich zu rächen an ihm — an ihr! — Was sie für Augen machen wird! — Wie sie bereuen wird, mich hinausgejagt zu haben! Hahaha — zu spät kommt die Reue, und ob du ihn zehnmal zurückrufst, deinen treuen Sklaven — zu spät — zu spät — hahaha!"
Ein gräßliche«, wahnsinnige« Auflachen ist es. Er Preist nach dem Geldschein, ballt ihn zusammen und
3. vom 5. November 1892 Nr. 7380, Kreisblatt Nr. 133, Herabminderung von Strafen betreffend,
4. vom 15. März 1900 Nr. 1732, Kreisblatt Nr. 33, Mittheilung des Sollaufkommens der Beiträge zur Landwirthschaftskammer pro 1902 betreffend,
5. vom 12. Juni 1902 I. 3288, Kreisblatt Nr. 69, Rücksendung der ausgefüllten Anbauerhebungskarten betreffend, wird hierdurch mit Frist bis zum 7. ds. Mts. in Erinnerung gebracht. Gegen etwaige an diesem Termine noch säumige Herren Ortsvorstände wird eine Ordnungsstrafe von je 3 Mark festgesetzt werden.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 1. Juli 1902.
Vom 1. Juli d. I. ab dürfen zu R e n t e n - Quittungen nur noch die neuen Formulare und zwar
zu Altersrente das braune Formular A, zu Invalidenrente das grüne Formular J und
zu Krankenrente das gelbe Formular K verwendet werden.
Sofern einzelne der Herren Ortsvorstände noch nicht im Besitze dieser neuen Formulare sein sollten, ist der Bedarf für das laufende Jahr umgehend hier an» zuzeigen.
I V. 680. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS Rath.
Hersfeld, den 30. Juni 1902.
Aus Anlaß eines Specialfalles wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Werra-Brücken bei Widdershausen und Lengers nur mit folgenden Lasten befahren werden dürfen :
a) Lastwagen von 2,5 m Radachsenstand bis zu 3600 Klgr. b) „ „ 3,0 „ „ „ „ 4320 „
c) „ // 3,5 „ ,, ,, „ 5040 ,,
d) „ „ 4,00 „ „ „ „ 5760 „ einfdjl. Wagengewicht.
Die Herren Ortsvorstände der nächstgelegenen Gemeinden haben Vorstehendes auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Fuhrwerksbesitzer zu bringen.
Hierbei mache ich auch gleichzeitig auf die Be
wirft ihn zu Boden. „Ich brauche dein verwünschtes Geld nicht — ich bin kein Bettler, den man mit einem Almosen abfindet! — Bald werde ich reich sein — ja reich — durch Zufall habe ich es entdeckt, natürlich, wer will mir das Gegentheil nachweisen? Und mein ehrliches Gewiffen zwingt mich — zwingt mich — hihihi —"
Sein Blick fällt auf die Zeilen der Gräfin, und halblaut liest er sie vor sich hin: «Ihre Entlassung ist giltig. Sie haben noch heute Wallerstein zu verlassen. Für die erste Noth liegt ein Hundertmarkschein bei.
Gräfin Wallerstein."
„Gut! Ausgezeichnet I"
Seine Zähne knirrschen, sein Antlitz ist wuthentstellt, und ein weißer Schaum tritt auf seine Lippen, während er das Papier in tausend kleine Stücke reißt und auf die Erde schleudert. Dann fällt er wie leblos in seinen Stuhl, und sein Kopf schlägt schwer auf die Tisch- platte auf.
So verharrt er regungslos. Stunden vergehen, er merkt es kaum. Kein Hunger mahnt ihn an die Mittagszeit. Erst als es dämmert, kommt er zu sich, wirft einen Blick auf feine Uhr und erschrickt. In einer Stunde muß er Wallerstein verlassen haben. Hastig packt er seine wenigen Habseligkeiten in ein Kofferchen, dann zieht er ein Papier aus seiner Rocktasche, be- trachtet es prüfend, streicht zärtlich mit der Hand darüber und verschließt es sorgfältig im Koffer. Darauf bückt er sich nach dem Geldschein, glättet ihn und läßt ihn in seine Brieftasche verschwinden. Er war immerhin mitzunehmen, denn die weite Reise würde viel kosten.
stimmungen der Polizei-Verordnung vom 13. Oktober 1888 (veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 127) noch besonders aufmerksam. Der § 2 derselben lautet:
Beträgt das Ladungsgewicht der im § 1 genannten Fuhrwerke, bezwse. das Gewicht der daselbst genannten Maschinen:
a) über 1500 bis 2000 Kilogramm, so sollen die Rad- felgenbeschläge mindestens 5 Centimeter,
b) über 2000 bis 3500 Kilogramm, so sollen die Rad« felgenbeschläge mindestens 7 Centimeter,
c) über 3500 bis 5000 Kilogramm, so sollen die Rad- felgenbeschläge mindestens 10 Centimeter,
d) über 5000 Kilogramm, so sollen die Radfelgenbe- schläge mindestens 15 Centimeter breit sein.
Auf die Befolgung dieser Vorschrift ist seitens der Ortspolizeibehörden und der Gendarmerie des Kreises namentlich zu achten und ist gegebenen Falles von der Bestimmung im § 11 cit. Verordnung Gebrauch zu machen.
I. 3618. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Amtliche Bekanntmachung der Landwirthschaftskammer.
Die früher an dem Pomologischen Institute in Cassel im Laufe des Sommers und Herbst.» st?ütgefnndeneu Ob stund Gemüse-Verwerthungskurse finden in Folge Verlegung dieser Anstalt nun an der L eh r an st a l t fü r ObstbauundObstverwerthungzuOberzwehren statt.
Der Kursus zerfällt in zwei Abschnitte von je einer Zeitdauer von 4 Tagen und umfaßt im
Abschnitt I (wird abgehalten zur Zeit der Ernte von Stein- und Beerenobst) Unterweisungen in der Ernte des Beerenobstes, Herstellung von Beerenweinen, Säften, Gelee, Marmelade, Pasten rc., Trocknen von Steinobst, sowie Gemüsen, Einmachen und Konserviren letzterer.
Abschnitt II (wird abgehalten zur Zeit des Kernobstes) Unterweisung in der Ernte, Ausbewahrung und dem Versande von Obst; Herstellung von Obstweinen, Marmeladen, Gelee, Säften, Konserven, Obstessig; Trocknen von Aepfeln und Birnen, Gemüsen und grünen Gewürzen.
Diese Kurse, hauptsächlich für Frauen und Mädchen bestimmt, verfolgen den Zweck, eine bessere und ausgiebigere Verwendung unserer Obst- und Gartenerzeugnisse besonders im landwirthschaftlichen Haushalt einzuführen.
Der Unterricht wird sowohl theoretisch als auch an den aufgestellten Verwerthungsapparaten praktisch ausgeführt, fo= daß die Theilnehmer Gelegenheit haben, sich in den verschiedenen Verwerthungsarten praktisch einzuüben.
Das Honorar für die Theilnehmer an den Obstverwerthungs- kursen betrügt für die beiden Abschnitte zusammen 6 Mark
Seinen Koffer in der Hand verläßt er das Zimmer, keinen Blick zurückwendend, schleicht er die Treppe hinunter und betritt den Schloßhof. Vorsichtig späht er umher. Niemand ist zu sehen.
Plötzlich durchzuckt es ihn vor Schreck, und wie eine Katze duckt er sich in die Mauernische. Eckhof ist aus dem Verwalterhause getreten und geht soeben an ihm vorüber, seine Anwesenheit nicht ahnend. Schwindt wirft einen Blick tödtlichen Hasses auf den Vorübergehenden. Wenn er jetzt einen Revolver bei sich hätte — er brauchte nur abzudrücken! Aber nein — es war besser so! Seine Rache wird ihn noch treffen, wenn er erst jene andre Angelegenheit geordnet hatte.
Nachdem Eckhofs Schritte verhallt sind, kommt Schwindt aus seinem Versteck hervor. Eilig wendet er sich jetzt dem Thore zu und schlägt den Weg nach dem Dorfe ein.
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In der Dämmerstunde ist es, wenige Tage^ nach jenem Vorfälle mit Schwindt. Gräfin Hertha sitzt in ihrem Zimmer, die Hände ganz gegen ihre Gewohnheit müßig im Schoß. Ein Buch, in dem sie wohl zu lesen versucht hat, liegt aufgeschlagen auf dem Tische. Sie ist heute zu nichts aufgelegt, sie fühlt sich einsam, unbehaglich und unbefriedigt, und da« die ganze drei Tage, die seit ihrem letzten Ritt mit Eckhof vergangen sind. Sie weiß sich baß aus Stolz und Trotz gemischte Ge- fühl noch immer nicht zu erklären, aus dem heraus sie ihn am nächsten Tag vergeblich auf sich warten ließ. Von Anneliese.erfuhr sie nachher, daß er Inspizierung««