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Aintlicher Theil.
Berlin, den 24. Juni 1902.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den 3'/?prozentigen Prioriläts - Obligationen III. Serie Lit. B. der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1902 bis 30. Juni 1912 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. Juli 1902 ab von der Kontrolle der Staatspapiere Hierfelbst, Oranienstraße 92/94, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn-und Festtage und der letzten 3 Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine stnd entweder bei der Kontrolle der Staatspapiere selbst am Achalter l» Empfang zu nehmen, oder durch die RegierungS-Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen) , mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamt Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er , eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vor- zulegen. Die Marke oder die Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurück- zugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden, da diese sich in Bezug auf die Zinsscheinausreichung mit den Inhabern der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichniß ein- zureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzu- liefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind beiden gedachten Provinzialkasien und den von den Königlichen
Gräfin WaUerftein.
Novelle von ElSbeth Borchart. (Schluß.)
„Eine unsinnige Liebe zu meiner schönen, stolzen Herrin hatte mich ergriffen, eine Liebe, die alle meine Pläne über den Haufen warf. Ich gab die Nachforschung nach dem Testament auf, ja, ich zog den Prozeß, den ich schon angestrengt halte zurück, um ihr, der Geliebten, nichts zu rauben.
„Meine Liebe hielt ich für gänzlich aussichtslos, denn i weder als einfacher Hans Eckhof, noch als Graf Waller- stein konnte ich auf Gegenliebe hoffen. Trotzdem hielt mich eine mir selbst unerklärliche Schwäche in Wallerstein zurück. Den Anblick der Geliebten, die Ritte mit ihr mochte ich nicht miffen, seitdem ich gerade bei dieser Gelegenheit den Reichthum des Innern, ihre ganz reine, edle Seele kennen und schätzen gelernt hatte. Wer weiß, wie lange dieser unnatürliche Zustand gedauert hätte, wenn die Gräfin selbst ihm nicht ein Ende gemacht hätte. Sowohl der gestrige Abend bei HartmannS als die heutige Szene am Morgen waren die Einleitung zu einem vollständigen Bruche. Ich merkte, die Gräfin wolle mich, aus mir damals noch unbekannten Gründen, zwingen, Wallerstein zu verlaffen. Sie reizte mich derart, daß ich meine Entlassung fordern mußte und auch erhielt.
„Niedergeschmettert, vernichtet suchte ich mein Zimmer aus, um alles Nöthige zur Abreise vorzubereiten und Abschied zu nehmen von der Stätte, wo ich trotz allem
Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kaffen mittels besonderer Eingabe einzureichen. 1.1335.
Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. von Hoffmann.
* * *
Cassel, den 28. Juni 1902.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die erforderlichen Formulare von der hiesigen Regierungs - Hauptkasse und den Kreiskaffen unseres Bezirks verabreicht werden. K. 1276.
Königliche Regierung. M a u v e.
Hersfeld, den 5. Juli 1902.
Aus Anlaß eines Spezialfalles wird den Herren Bürgermeistern der Landgemeinden, in welchen gewählte Gemeindevertretungen bestehen, hierdurch mitgetheilt, daß die Wahl der Königlichen Förster, welche Hülfsbe- amte der Staatsanwaltschaft sind, als Gemeindeverord- nete nach § 24 Nr. 4 der Landgemeindeordnung vom 4. August 1897 nicht zulässig ist.
A 2266. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Caffel, den 26. Juni 1902.
Der Herr Regierungs-Präsident zu Hildesheim hat hierher mitgetheilt, daß die zur landwirthschaftlichen Beschäftigung in Förste a/H., Kreis Osterode a/H., zuge- lassenen russisch-polnischen Arbeiter bezw. Arbeiterinnen: 1. Norskiewitz, Ignatz — 32 Jahre alt, 2. Kosubsky, KaSmir — 32 Jahre alt, 3. Dimak, Ignatz, — 26 Jahre alt, 4. Kosupska, Josefa — 18 Jahre alt, 5. Klimars, Victoria — 19 Jahre alt, 6. Poziel, Frunska — 16 Jahre alt, 7. Uhunaska, Antona — 18 Jahre alt, 8. Kuterba, Maria —24 Jahre alt, 9. Kozak, Magdalena — 29 Jahre alt, 10. Kozak, Katharina — 32 Jahre alt, Kontraktbrüchig geworden find und sich von ihrer Arbeitsstelle entfernt haben.
Ich ersuche, nach dem Verbleib dieser Personen Ermittelungen anzustellen und im Betretungsfalle deren
unsagbar glücklich war. Ein Brief, den ich in derselben Stunde erhielt und der mich aufs äußerste überraschte, war kaum geeignet, meinen Muth neu zu beleben. Er hatte denselben Inhalt, wie der, den du, Hertha, zur nämlichen Zeit empfingst. Durch einen Racheakt war daS vermißte Testament zum Vorschein gekommen, und ich war der Erbe. Was ich einst sehnlich gewünscht hatte, galt mir heute nichts mehr. Ohne dich wollte ich auch Wallerstein nicht haben, und darum beschloß ich, zu deinen Gunsten zu verzichten, und um dies gerichtlich seststellen zu lassen, noch heute nach der Residenz zu fahren. Es sollte jedoch anders kommen.
„Du ließest mich seltsamerweise noch einmal zu dir rufen, trotzdem jedes Band zwischen uns zerschnitten schien. Ich brauche dir das eben Erlebte nicht zu wiederholen — genug, daß es mir plötzlich wie Schuppen von den Augen fiel, und infolge dessen alle meine Pläne in nichts zerrannen. Ausjauchzen, jubeln hätte ich mögen, aber ich bezwäng mich. Erst galt es einen Kampf zu führen, ehe ich dich ganz besitzen konnte, einen Kampf gegen deinen Hochmuth und Stolz, den ich beugen, brechen mußte! — Geliebte, sieh mir ins Auge! Kannst du noch zürnen? Hat sich nicht alles wunderbar zum Besten gewendet?"
Hans Ulrich hält inne und streckt ihr bittend die Hand hin : „Hertha, ein Wort nur I"
Langsam erhebt Hertha die Augen, und ihr Blick bleibt an der geliebten Gestalt haften. Ist das nicht Eckhof mit seinen lieben Augen, dem geraden, stolzen Wesen, dem starken Charakter, den sie geliebt hat und
Ausweisung aus dem preußischen Staatsgebiete zu ver- anlaffen.
Der Regierungs Präsident. J. V.: M a u v e. An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei-Direktoren in Hanau und Fulda und die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 8592.
* *
Hersfeld, den 3. Juli 1902.
Wird den Ortspolizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie zur Fahndung nach den in der vorstehenden Regierungs - Verfügung bezeichneten Personen mitgetheilt.
I. 3723. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 27. Juni 1902.
Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Sonnabend den 19. Juli d. J. und
Montag den 21. Juli d. J.
jedesmal von Morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwtrths Herrn B. Bolender hierselbst statt.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen und denselben zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungsraume nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Tagen, die in § 26 bezws. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober - Ersatz - Kommission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits - oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termine mit zu erscheinen haben,widrigenfalls eine
noch liebt, mochte er nun heißen wie er wolle?
Den Bruchtheil einer Sekunde nur hat sie gezögert, dann springt sie auf, schlingt beide Arme um feinen Hals and bricht in Schluchzen aus: „Hans Ulrich — Hans Ulrich!"
Sauft zieht er sie zu sich herab: „Ob Onkel Eberhard jetzt wohl herunter sehen und unsern Bund segnen mag?" fragt er, ihr in die thränennassen Augen sehend.
„Wenigstens hist du ihm treu, wie ein echter Waller- stein, dein Wort gehalten, Hans Ulrich, du mein Beschützer, Berater und Hort!"
„Geliebte!" —
Sie stnd beide zu klare, verständige Naturen, um die Zeit mit Liebesgetändel zu verbringen. Weit nützlicher erscheint es ihnen, die nächsten zu unternehmenden Schritte zu beraten.
So kommen sie dahin überein, daß sämmtliche Guts- angehörige, Beamte und Diener noch heute mit den veränderten Verhältnissen bekannt gemacht werden sollen, und sie freuen sich auf die Ueberraschung, die es hervorrufen wird. Besonders was Anneliese für Augen machen wird, malt sich Hertha immer wieder aus.
„Anneliese hat auch eine Ueberraschung für dich, Hertha!" sagt Hans Ulrich.
„Eine Ueberraschung? Und für mich?"
„Ja, denn —, sage, hast du wirklich nie bemerkt, daß Graf Roden, der jüngere, sich für die Kleine interessiert?"
„O, nein, nein, das habe ich nicht gemerkt! Ich Thörin!" ruft Hertha errölhend und ihres Argwohns