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Iieiistaz Den 22. Juli
1902.
Aintlicher Theil.
Hess. Hass, lan-m. Kerilfs-Genossenschaft.
Sektion Hersfeld.
Tageb. A. Nr. 2467.
Hersfeld, den 18. Juli 1902.
Den Gemeindebehörden des Kreises gehen in Kürze die neu aufgestellten Unternehmer-Verzeichnisse, nachdem dahier bei den einzelnen Betrieben das Abschätzungs« ergebniß eingetragen worden ist, zu. Dieselben sind ge- maß § 55 Abs. 1 des Unfall-Versicherungs-Gesetzes für Land- und Forstwirthschaft vom 30. Juni 1900 während zweier Wochen — und zwar vom 24» Juli bis einschl. zum 6. August -. I. zur Einsicht der Betheiligten auszulegen. Der Beginn dieser Frist ist auf ortsübliche Weise bekannt zu machen mit dem Bemerken, daß binnen einer weiteren Frist von einem Monate, welche vom Tage der Beendigung der zweiwöchigen Auflegungsfrist zu lausen beginnt, die Betriebsunternehmer wegen derAufnahme oder Nichtausnahme ihrer Betriebe in das Verzeichniß sowie gegen die Veranlagung und Abschätzung dahier Einspruch erheben können, wobei denselben jedoch nicht das Recht zusteht, die der Abschätzung zu Grunde gelegten Einheitszahlen zu bestreiten, soweit das Gesammtergebniß der Abschätzung in Spalte 25 des Verzeichnisses die Zahl von 1500 abgeschätzten Mannsarbeitstagen nicht übersteigt. In diesen Fällen könnte also nur die Nichtigkeit der eingetragenen Flächen grüßen an gefochten werden.
Bei der Abschätzung größerer Betriebe dagegen, in denen die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeiter mehr als 5 beträgt, das Abschätzungsergebniß also die Zahlen der 1500 Arbeitstage übersteigt oder in denen der Betriebsunternehmer oder seine Ehefrau weder der Zwangs- noch auch der freiwilligen Versicherung unterliegen, ist jeder Betriebsunternehmer innerhalb der einmonatligen Frist berechtigt, das ganze Abschätzungs- ergebniß durch Einspruch anzufechten, sofern er in der Lage ist, binnen einer weiteren, vom Tage des Einspruchs ab beginnenden Frist von 3 Monaten seine abweichenden Behauptungen glaubhaft zu machen. Dabei würde der thatsächlich ausgewendete Arbeitsbedarf mindestens für
Gin verlorener Sohn.
Erzählung von A. R.
(Fortsetzung.)
Es waren Rechnungen vom Schneider, vom Friseur, vom Cigarrenhändler, vom Handschuhlieferanten, sogar von einem Restaurant.
„Im ganzen 217 Mark 75 Pfennig!" sagte Martin, indem er ausstand und dem Bruder das Paket zurück- reichte, — „ich bedauere, dir soviel nicht geben zu können, und wozu auch? Dir ist nicht zu helfen! Jetzt mußt du sehen, wie du allein fertig wirst."
„Du willst mir nicht helfen?" fragte Rudi.
Er blickte ganz verstört den Bruder an. Meinte Martin das wirklich?
„Nein!" war die entschiedene Antwort, «ich will und kann nicht. Es wird das Beste sein, wir reisen heute noch nach Hamburg. Du läßt dir den Nest deines Kapitals von Peters auszahlen, es müssen ungefähr 500 Mark sein, soviel ich weiß. Ich meine, Peters kann dir das Geld vorschießen und sich durch dein Kapital schadlos halten, denn von heute aus morgen kann man nicht kündigen. Dann machst du rein Haus, und für den Rest löst du dir ein Billet nach New Aork. — Verstehst du mich?"
"3°'" sagte Rudi langsam. Er war sehr blaß ge, worden und blickte starr zum Fenster hinaus.
„Gut, um 6 Uhr 9 können wir reisen, ich werde dann von Flinthof zurück sein."
„Aber warum diese wahnsinnige Eile?" begann
die beiden letzten zurückliegenden Jahre durch Vorlage der Lohnbücher u. s. w. oder in sonst glaubhaft erscheinender Weise nachzuweisen sein.
Nach beendigter Auslegung der Unternehmerverzeich- nisse und Bescheinigung der stattgehabten öffentlichen Auslegung in dem Vordruck auf der Titelseite sind dieselben hierher zurückzusenden, spätestens bis zum 8. August d. I.
Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz.
Berlin, den 13. Juni 1902.
Nach § 26 Absatz III der Anweisung, betreffend die Genehmigung und Untersuchung der Dampfkessel, vom 9. März 1900 sind die Besitzer beweglicher Dampskeffel verpflichtet, ihren Betrieb vor dem Beginn der Orts- polizeibehörde anzumelden; auch liegt ihnen nach § 27 Abs. V a. a. O. die Verpflichtung ob, die Genehmigungs- urkunde nebst Anlagen und das Revisionsbuch an der Betriebsstätte des Kessels aufzubewahren und jedem zur Aussicht zuständigen Beamten oder Sachverständigen auf Verlangen vorzulegen. Die Anwendung dieser Bestimmungen auf Kraftfahrzeuge (Automobilwagen) mit Dampfbetrieb würde durch die damit verbundene Beschränkung der Verkehrssreiheit die Benutzung dieser Fahrzeuge als Verkehrsmittel wesentlich beeinträchtigen; auch wird der durch sie verfolgte Zweck in denjenigen Bezirken, in welchen der Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch besondere Polizeiverordnungen geregelt worden ist, durch die Verpflichtung der Besitzer zur Anmeldung ihres Betriebes bei der Ortspolizeibehörde ihres Wohnortes, durch die Zutheilung einer an dem Fahrzeuge anzubringenden Erkennungsnummer, durch die Beschränkung des Verkehrs der Kraftfahrzeuge auf besondere Wege und die Verpflichtung, auf Anruf polizeilicher Executivbeamten anzuhalten, vollständig erreicht. Es erscheint daher unbedenklich, Dampfautomobile in denjenigen Bezirken, in welchen die erwähnten besonderen Bestimmungen bestehen, von der Verpflichtung der ihre Verkehrsfreiheit beschränkenden Bestimmung des § 26 bet Kesselanweisung zu entbinden, wenn die Ortspolizeibehörden des Wohnortes der Fahrzeugbesitzer besonders darauf hingewiesen werden, daß ihnen bei Fahrzeugen mit Dampfbetrieb die Verpflichtung obliegt, dem zuständigen Dampfkessel- Ueberwachungsverein von der Inbetriebsetzung solcher Fahrzeuge Kenntniß zu geben. Auch in denjenigen Be
Rudi plötzlich, — „laß uns doch überlegen, ich wollte dich gerade fragen . . ."
Martin stand schon im Mantel und Hut vor ihm.
Sehr ernst und traurig sah er ihn an.
„Ich sehe in Amerika die einzige, noch mögliche Rettung für dich!" sagte er freundlicher als vorhin, „hier gehst du rettungslos zu Grunde."
II.
Auf dem Verdeck eines großen Dampfers der Hamburg - New - Park-Linie stand Rudi Keller und wartete, — er wußte selbst kaum auf was oder auf wen. Aber sein Herz klopfte unruhig in einem Gemisch von Freude und Trauer.
Wäre der Gedanke an Martin nicht gewesen, dann hätte Rudi mit reinem Jubel die Reise angetreten.
Sein leichter Sinn dürstete nach neuen Eindrücken, nach Abenteuern! Er war auch fest überzeugt, daß er's in der neuen Welt zu etwas bringen würde, — in welchem Beruf, das war ihm noch nicht klar, aber es konnte ihm ja garnicht fehlen, er war kräftig, gewandt, er hatte den besten Willen — ja, Martin solle bald Gutes von ihm hören, sicherlich. Wie viele gingen arm nach Amerika und kehrten als reicher Nabob zurück, — so wollte auch er es machen. Während der Reise konnte er ja noch tüchtig Englisch lernen, — und dann hatte er die Empfehlungsbriefe!
Er sah nach seiner Uhr. Eine Stunde noch bis zur Abfahrt.
Um ihn her wogten und drängten die eintreffenden
zirken, in welchen die erwähnten besonderen polizeilichen Bestimmungen noch nicht bestehen, genügt es für die Folge, daß Automobil-Dampfkessel nur bei der Ortspolizeibehörde des Wohnortes der Fahrzeugbesitzer anzumelden sind.
Ferner halten wir es für unbedenklich, die Besitzer der Fahrzeuge, deren Person der Heimathsbehörde durch die Anmeldung des Betriebes genügend bekannt ist, von der Mitführung der Konzessionsurkunde und des Revisionsbuchs für den Dampskeffel zu entbinden, wenn diese Papiere erstmalig bei der Anmeldung vorgelegt werden. Es wird sich empfehlen, sie bei der Uebermittelung der Anzeige der Inbetriebsetzung an den Dampfkessel-Verein g. R. beizufügen, um sie auf Vollständigkeit und darauf prüfen zu laffen, ob die fälligen Revisionen des Kessels nicht verabsäumt worden sind.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
I. A. gez.: Schnitz.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
I. A. gez. N e u h a u S.
Der Minister des Innern. I. V. gez.: Peters.
An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten pp.
III. 9713 M. d. öff. Arb. lila. 4988. M. f. H. ic. 11b. 2306. M. d. J.
Caffel, am 8. Juli 1902.
Abschrift zur Kenntnißnahme. Die Ortspolizeiverwaltungen Ihres Bezirks sind mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: Mauve. An die Herren Landräthe des Bezirks, den Herrn Polizei - Präsidenten hier und die Herren Polizei- Direktoren zu Fulda und Hanau. A. II. 9180.
* *
Hersfeld, den 18. Juli 1902.
Vorstehendes theile ich den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Nachachtung mit.
I. I. 4078. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 19. Juli 1902.
Die Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 8. April 1879 Nr. 4257, Kreisblatt Nr. 29, Reinigen und Weißen der Schulräume betreffend, wird hierdurch in Erinnerung gebracht m i t F r i st bis z u m 25. d. M.
Paffagiere, — er war unfreiwilliger Zeuge von Abschiedsscenen und fühlte sich plötzlich weich werden.
Wie die Frau dort weinte, als sollte ihr das Herz brechen! Der junge Mensch, dessen Hand sie hielt, war sicherlich ihr Sohn!
Ob er ein Taugenichts war? Rudi biß sich auf die Lippen und sah schnell fort.
Es war ihm der Gedanke an die eigene Mutter gekommen. Was würde sie gesagt haben, wenn . . sie — dies erlebt hätte!
Eine Glocke läutete sehr schrill und laut, — das erste Signal!
Wenn doch Martin noch gekommen wäre, — Rudi hatte halb und halb darauf gehofft. Er war beim Abschied so freundlich gewesen, das hatte er eigentlich nicht um ihn verdient.
„Ich will anders werden," gelobte sich Rudi, „ich weiß nicht, wie ich's machen soll ohne Martin. Wenn ich drüben in eine Klemme gerathe, habe ich niemand, der mir beisteht."
Wieder legte ein Boot mit Kajütpassagieren an, wieder tönten Abschiedsworte untermischt mit Schluchzen an sein Ohr, dazwischen Kommandopfiffe und andere Schiffsgeräusche — hatte er denn niemand, der ihm lebewohl sagte?
Da leuchtete plötzlich sein Gesicht auf, er drängte sich rücksichtslos durch die Menge und schüttelte im nächsten Augenblick seines Bruders Hand. Sie wußten zuerst beide nichts zu sagen.
Endlich hatte Martin seine anfängliche Rührung