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Amtlicher Theil.
Eine Anzahl betheiligter Handwerker hat bei mir die Errichtung einer Zwangsinnung für alle Diejenigen, welche in der Stadt Hersfeld das Schneider-Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, gleichviel ob dieselben der Regel nach Gesellen und Lehrlinge halten oder nicht, beantragt.
, Ich habe daher auf Grund des § 100 Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1897 (R. G. B. S. 663) den Königlichen Landrath, Geheimen Regierungs - Rath Freiherr« von Schleinitz zu Hersfeld zu ineiiiem Kommissar bestell! zur Ermittelung, ob die Mehrheit der betheiligten Handwerker im Bezirk der geplanten Zwangsinnung der Einführung des Beitrittszwangs zustimmt.
Eassel, am 16. August 1902.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: M a u v c.
A. H. 10468.
Unter Bezugnahme aus obige Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten inache ich hierdurch bekannt, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung einer Zwangsinnung für das Schneiderhandwerk im Bezirk der Stobt Hersfeld schriftlich bis zum 4. Oktober d. Js. oder "'iindlich in der Zeit vom 26. September bis 4. Oktober d. J. ^i mir abzugeben sind.
Die Abgabe der mündlichen Aeußerung kann während des angegebenen Zeitraums werktäglich von 10 bis 12 Uhr '" den Diensträumen des Königlichen Landrathsamtes erfolgen.
Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Be- äuke der Stadt Hersfeld das Schneiderhandtverk betreiben, zur Abgabe ihrer" Aeußerung mit dem Bemerken aus, daß mir solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Er» klärende der Errichtung der Zwangsinnung zustiinmt oder u'cht, gültig sind und daß nach Ablauf des obigen
Zeitpunktes eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben.
Hersfeld, den 18. September 1902.
1. 4866. ~ Der Kommissar.
Freiherr von Schleinitz.
Caffel, den 8. September 1902. Betrifft Ermittelung der Schafräude.
Infolge eines Spezialfalles sehe ich mich veranlaßt, zur weiteren energischen Bekämpfung der Schafräude im hiesigen Bezirke Folgendes zu bestimmen:
Sobald der Ausbruch oder der Verdacht der Räude in einer Schasheerde (Schafbestand) durch das Gutachten des beamteten Thierarztes festgestellt worden ist, hat dieser zunächst durch Vermittelung der Ortspolizeibehörde und nach Prüfung der von dem Schäfer bezw. Schäferei- ausseher zu führenden Schasverzeichnisses zu ermitteln, ob und wann Schafe aus andern Orten in die betreffende Heerde (Bestand) eingestellt (angekauft oder untergetrieben) oder neuerdings verkauft bezw. entfernt worden sind.
Demnächst haben die beamteten Thierärzte, falls der Verdacht vorliegt, daß die Räude durch fremde Schafe eingeschleppt worden ist und auch wenn der Ursprung der Seuche (bezw. des Verdachtes) nicht mit vollkommener Sicherheit festgestellt werden kann, von ihren Wahrnehmungen den Polizeibehörden der Orte, aus denen die untergetriebenen oder neuangekauslen Schafe stammen, bezw. nach denen die verkauften Schafe verbracht worden sind, sowie den betheiligten beamteten Thierärzten unverzüglich Kenntniß zu geben.
Auf diese Anzeige hat die betreffende Ortspolizeibe- Hörde sofort den zuständigen beamteten Thierarzt, behufs eingehender Untersuchung der betreffenden Schasheerde (Bestände) zuzuziehen.
Falls hierbei nicht mit Sicherheit die Räudesreiheit der Schafe festgestellt werden kann, so sind solche Bestände im Sinne des § 125 der Bundeöraths-Jnstruklion unter Beobachtung zu stellen ; die hiernach zu treffenden Schutzmaßregeln dürfen gemäß der Rundverfügung vom 19. April b. Js A. III. 2934 (S. 4 Abs. 1) nicht eher aufgehoben werden, als bis jeder Verdacht auf Grund eines Gutachtens des zuständigen beamteten Thierarztes beseitigt ist.
Ich erwarte, daß diese Vorschriften genau befolgt werden. Den Ihnen unterstellten Oitspolizeibehörden wollen Sie hiervon in geeigneter Weise Kenntniß geben.
Der Regierungs-Präsident. Trott zu Solz. An die Herren Landräthe deö Bezirks und den Herrn Polizei-Präsidenten hier. A. III. 7496.
* * *
Hersfeld, den 18. September 1902.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Ortspolizeibehörden des Kreises, um gegebenen Falles hiernach zu verfahren.
3 I. 5414. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 17. September 1902.
Der Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule in Fulda, Herr Schoppmann daselbst, wird an den nach- bezeichneten Tagen und in den nachbenannten Orten und Lokalen zu den angegebenen Zeiten Wandervorträge halten und werden die Herren Bürgermeister des hiesigen Kreises hierdurch angewiesen, die in ihren Gemeinden wohnenden Landwirthe und sonstigen Interessenten auf diese Vorträge aufmerksam zu machen und denselben den Besuch derselben angelegentlichst zu empfehlen.
Die in Rede stehenden Vorträge werden sich hauptsächlich auf die Anwendung der künstlichen Düngemittel bei verschiedener Bodenbeschaffenheit, Viehhaltung, Wiesenbewässerung rc., Werth der landwirthschaftlichen Maschinen u. s. w. erstrecken und somit für die Zuhörer recht interessant und werthvoll werden.
1 Donnerstag den 25. September d. I«., Nachmittags
T’/a Uhr, in der Gastwirthschaft des Johannes Koch in Heringen,
2. Freitag den 26. September d. I«., Nachmittags 7^2 Uhr, in der Zinn'schen Gastwirthschaft in SHilippsthal,
3. Sonnabend den 27. Septbr. d. Js., Mittags 12 Uhr in der Stähling'schen Gastwirthschaft in Hlansvach
4. Sonntag den 28. September d. Js., Nachmittags
4 Uhr, in der Kroneberg'schen Gastwirthschaft in Schenklengsfeld,
5. Sonntag den 5. Oktober d. Js., Nachmittags 4 Uhr, in der Claus'schen Gastwirthschaft in Meckkar,
6. Donnerstag den 9. Oktober d. Js., Nachmittags 7 Uhr, in der Ernst'schen Gastwirthschaft in Höergeis,
7. Freitag den 10. Oktober d. Js., Nachmittags 7 Uhr, in der Eydt'schen Gastwirthschaft in Kirchheim,
8. Sonnabend den 11. Oktober d. Js., Nachmittag»
7 Uhr, in der Greutzebach'schen Gastwirthschaft in Ikiederanla,
9. Sonntag den 12. Oktober d. JS., Nachmittags 3 Uhr in der Nußbaum'schen Gastwirthschaft in Gann,
10. Dienstag den 14. Oktober d. Js., Nachmittags 7'/, Uhr in der Höll'schen Gastwirthschaft in Iriede- wald und
11. Mittwoch den 15. Oktober b. Js., Nachmittags 7 Uhr, in der Daube'schen Gastwirthschaft in So za.
I. 5415. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 17. September 1902.
Das Proviantamt Fulda kauft fortgesetzt Hafer, Heu und Roggenstroh zu den jeweiligen Tagespreisen und ^erhalten Produzenten stets den Vorzug. Angebote werden im Geschäftszimmer, Adalbertstraße 37, jederzeit entgegen- genommen; die Einlieferung kann an jedem Werktage erfolgen.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hiermit angewiesen, Vorstehendes in geeigneter Weise zur Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen.
I. II. Nr. 3578. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 17. September 1902.
Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie werden hierdurch wiederholt angewiesen, fortgesetzt auf alle im hiesigen Kreise sich (wenn auch nur vorübergehend) aufhaltenden ortsfremden Personen ein sorgfältiges Augenmerk zu richten, insbesondere den Zweck ihres hiesigen Aufenthaltes zu ermitteln und namentlich festzustellen, welchem Staate sie angehören, woher sie kommen und ob sie etwa als Anarchisten zu betrachten und vielleicht wegen ihrer Zugehörigkeit zur anarchistischen Bewegung aus anderen Staaten ausgewiesen sind.
In jedem dieser Fälle ist mir sofort eingehender Bericht zu erstatten. Ausländische Anarchisten sind gleichzeitig in polizeiliche Haft zu nehmen.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz,
I. 5393. Geheimer Regierung« Rath
Hersfeld, den 15. September 1902.
Unter dem Schweinebestande des Gastwirths Sandlo» in Unlerhaun ist die Rothlaufseuche ausgebrochen.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, I. 5333. Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Politischer Wochenbericht.
Unser innerpolitisches Leben steht gegenwärtig miede r unter dem Zeichen des Zolltarifs. Zunächst i^ die Subkommission zusammengetreten, um über gewiss»