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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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SitnN ta 21 ZMkr 1962.
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auf das ßersfelder ßmrblan.
ZHit dem (. Januar (903 beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 mal, und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend erscheinende ,,^ers« selber Kreisblatt".
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spannende Romane, Erzählungen etc., die in jeder Nummer in Fortsetzungen erscheinen, einen weiteren Theil des Lesestoffs.
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penning Lenkau.
Von Hans von Heckethusen.
(Fortsetzung.)
Henning Lenkau saß an seinem Schreibtische und hielt einen langen Brief in den Fingern. Die Wärme der Hände mußte ihn« ins Gesicht gestiegen sein, denn diese waren kalt geworden, und eine heiße Nöte bräunte auf seiner Stirn, die er heftig gedrückt haben mußte, wie einzelne scharfe rothe Flecken zeigten.
Den Inhalt dieser Zeilen hatte er wohl schon dreimal verschlungen, und immer noch hielt die Spannung an, die sich in seinen Zügen malte.
Der Brief lautete:
»Mein sehr verehrter Herr von Lenkau!
Sie haben wohl kaum einen Begriff davon, mit welcher Freude ich zuerst die Unterschrist Ihres Briefes prüfte und mir damit klar machte, daß ich ein Schreiben des liebenswürdigen Rittmeisters erhalten habe, der im vorigen Sommer — leider nur drei Tage — bei mir Quartier gelegen hatte.
Sie muffen es mir schon bei dieser Gelegenheit ge- »alten, Ihnen zu gestehen, daß ich die Erinnerung an diese drei Tage besonders gern festhalte, und daß es all
Amtlicher Theil.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder sür 1902 mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige des Kreises Hersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1903 bis einschl. zum 20. Januar 1903 dem Unterzeichneten in dem Geschäftsraum der Veranlagungskommission — im Stift 671 II. Stockwerk — schriftlich oder zu Prokokoll mit der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Diese Steuerpflichtigen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch wenn denselben eine Aufforderung bezw. ein Formular nicht zugegangen ist. Die Zustellung der Aufforderungen erfolgt in der Zeit vom 22. bis zum 30. d. Mts. Sollte bis zum 1. Januar 1903 ein Pflichtiger nicht im Besitze eines Steuererklärungsformulars sein, so wird ihm anheimgegeben, ein solches von dem Unterzeichneten zu fordern.
Nach § 25 des Einkommensteuergesetzes sind Steuerpflichtige mit Einkommen unter 3000 Mark zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald denselben eine Aufforderung zugeht.
Die in den Kreisen des Publikums vielfach vertretene Ansicht, Personen unter 3000 Mark Einkommen seien zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet, ist irrig. Die Aufforderungen gemäß § 25 dieses Gesetzes werden im Kreise Hersfeld am 5. und 6. Januar 1903 zugestellt werden. Die Frist zur Abgabe der Erklärungen endigt ebenfalls am 20. Januar 1903.
Die Versäumung der hier angegebenen Frist hat nach 8 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Veranlagung für das Jahr 1903 zur Folge.
Wissentlich unrichtige und unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im ß 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in der Zeit vom 4. Januar bis zum 20. Januar 1903 in dem Geschäftsraum der Veranlagungskommission nur werktäglich von 10 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags entgegengenommen.
die Zeit mein immer wiederkehrender Wunsch war, Ihnen im Leben abermals zu begegnen.
Wie sehr mich in den letzten Monaten überhaupt der Name Ihrer Familie beschäftigte, darauf werde ich später zurückkommen, wenn ich Ihnen Ihre Fragen beantwortet habe.
Sie wünschen eine Auskunft über die Person des Barons Czerski und vermuthen sehr richtig, daß ich, wenn auch als entfernter Nachbar, in der Lage bin, sie Ihnen zu geben. Ich möchte aber dabei auch gleich bemerken, daß ich mich nur widerstrebend der Erfüllung dieser Bitte unterziehe, und daß Sie diese lediglich dem unbedingten Vertrauen zuschreiben können, welches ich seit jenen drei kurzen Manövertagen in Sie als Ehrenmann und Kavalier setze.
Wie Sie wissen, habe ich das Gut meines verstorbenen Vaters erst seit zwei Jahren übernommen, nachdem ich mich vordem einige Zeit in der weiten Welt herumgetrieben hatte. Ich trat hier als junger, lediger Besitzer in scheinbar sehr angenehme Verhältnisse, empfand aber bald, daß ich mich an die LebenSgewohn- heiten unsrer lieben Landsleute erst gewöhnen müsse.
Die Persönlichkeit des Barons Czerski war mir fatal vom ersten Tage an, und ich habe im Laufe der ver- floffenen Jahre immer mehr einsehen lernen, daß er
Es wird gebeten, mit Abgabe der Steuererklärungen nicht bis zum 20. Januar 1903 zu warten, sondern diese möglichst in den ersten Tagen der gestellten Frist abzugeben.
Hersfeld, den 22. Dezember 1902.
Der Vorsitzende der Einkommensteuerveranlagungskommission: Freiherr von Schleinitz.
, Oberzwehren, den 19. Dezember 1902. (Bez. Gaffel)
Die Termine für die Abhaltung unserer nächsten Lehrkurse zur Ausbildung von Baumwärtern sind, unter Vorbehalt etwaiger Abänderung, wie folgt festgesetzt:
6 wöchentlicher Hauptkursus vom 16. März bis 2. Mai (mit Osterpause vom 9. bis 15. April), 2 wöchentlicher Sommernachkursus vom 6. bis 18. Juli, 2 wöchentlicher Herbstnachkursus vom 12. bis 24. Oktober.
Die drei Kursabschnitte bilden einen zusammenhämgenden Lehrgang.
Im Interesse einer nachhaltigen Hebung des Obstbaues, welche ohne Anstellung geeignet ausgebildeter Baumwärter nicht möglich, erlauben wir uns, um eine wohlwollende Unterstützung unseres Bestrebens, insbesondere durch Hinweis auf die Abhaltung dieser Kurse und Bekanntgabe des Termines derselben in Ihrem Wük- ungskreise zu bitten.
In manchen Kreisen anderer Bezirke, bei welchen der Obstbau einzelner Gemeinden nicht ausgedehnt genug erschien zur Ausbildung eines eigenen Baumwärters, wurden mit bestem Erfolge von Seiten des Kreises, durch Spezialkommissionen oder durch landwirthschaft- liche Vereine nach und nach eine Anzahl von Baum- wärtern ausgebildet, welche gegen entsprechende Vergütung den Gemeinden und Privaten zur Ausführung von Baumpflegearbeiten zur Verfügung gestellt wurden.
Es dürste dies Vorgehen auch bei uns vielfach Aussicht auf Erfolg bieten, da von Seiten der Landwirthe sowohl als auch Gemeinden die Nachfrage nach tüchtigen Baumpflegern eine äußerst rege ist.
Die Lehranstalt f. Obstbau u. Obstverwerthung. K. Huber.
* . *
Hersfeld, den 19. Dezember 1902.
Indem ich vorstehende Bekanntmachung hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, bemerke ich zugleich, daß der Vorstand der Lehranstalt für Obstbau und Obstver- werthung auf Wunsch zur Abgabe der Bestimmungen für die Kurse zu jeder weiteren Auskunft gern bereit ist.
I. 8110. Der Königliche Landrath
Freiherr von L> ch l e i u i tz, Geheimer NegierungS-Rath.
mit dem Begriff „dunkler Ehrenmann" identisch ist. Ob es wahr ist, was die Nachbarn wissen wollen, daß er sich sein großes Vermögen im Spiel erworhen habe, kann ich nicht beurtheilen; hier zu Lande verfährt er darin jedenfalls mit Vorsicht, doch ist er auffallend viel in Berlin, großen Bädern u. s. w. Ich hörte einmal von einigen im Manövern einquartierten Herren, daß er ihnen im Quinze eine Menge Geld abgenommen habe, so daß mich die armen Kerle anpumpen mußten. Nun, das ist ja eine Sache für sich und gehört nicht hierher. Uebrr sein Privatleben kann ich Ihnen aus eigner Anschauung schon mehr mittheilen, da in dem letzten Jahre so gravierende Sachen an die Oeffentlichkeit drangen, daß mein Fuß dieses Haus jedenfalls nicht mehr betreten wird. Ich erfuhr zufällig durch meinen Rechtsanwalt vor einiger Zeit, daß der Baron etwa vor zehn Jahren eine Civilehe mit irgend einer untergeordneten Person eingegangen sei, hierüber aber natürlich Stillschweigen beobachtet. Seit anderthalb Jahren ist nun diese Person, die sonst in Berlin lebte, hier in dem kleinen Orte mit ihren zwei Söhnen aufgetaucht und macht ihre und der Kinder Rechte gerichtlich geltend. In den hiesigen Kreisen ist man allgemein der Meinung, daß er sich dem Zwange der Gesetze fügen muß, obwohl er beharrlich die ganze Sache für ungültig erklärt,