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Sr. 22.

IoinierstW ta 19. Februar

18V.

Amtlicher Teil.

Berlin, den 22. Januar 1903.

Auf den gefälligen Bericht vom 29. Dezember v. Js.

A. II. 15805.

Wie sich aus den Darlegungen in dem Erlasse vom 20. März 1900 II. a. 167 des näheren ergiebt, würden die Großherzoglich Sächsischen Behörden zur Vollstreckung der von Preußischen Polizeiverwaltungen auf Grund des Gesetzes vom 23. April 1883 (G. S. S. 65) festgesetzten Strafen nur dann verpflichtet sein, wenn zwischen dem Preußischen und dem Großherzoglich Sächsischen Staate ein zur gegenseitigen Vollstreckung solcher Strafen verpflichtender StaatSvertrag oder eine entsprechende Vereinbarung bestände. Dies ist aber nicht der Fall. Diesseits ist zwar neuerdings auf eine An­regung der Großherzoglichen Regierung hin, die Bereit­willigkeit zum Abschlüsse einer solchen Vereinbarung unter gewissen Bedingungen erklärt. worden, welche der Ungleichheit der für den Erlaß polizeilicher Strafver- sügungen in Betracht kommenden Gesetze der beiden Bundcsstaat^n ihre Begründung fanden. Die Groß­herzogliche Regierung hat jedoch geglaubt, auf diese Bedingungen nicht eingehen zu können und es ist des­halb von weiteren Verhandlungen Abstand genommen worden.

Unter diesen Umständen und da die genannte Re­gierung es ferner ausdrücklich abgelehnt hat, die Groß­herzoglichen Behörden zur Beistandsleistung an Preußische Behörden in Fällen der in Rede stehenden Art zu er­mächtigen, erübrigt nur, bei in Preußen verübten Ueber- tretungen von Personen, die im Großherzogtum Sachsen ihren Wohnsitz haben, oder von denen anzunehmen ist, daß sie dort ihren Aufenthalt nehmen werden, bevor etwaige gegen sie festgesetzte Strafen von den dies­seitigen Behörden vollstreckt werden können, von polizei­lichen Straffestsetzungen abzusehen und die betreffenden Strafsachen an den AmtSanwalt zur gerichtlichen Ver­folgung abzugeben.

Selbstverständlich werden auch Anträge von Behörden des Großherzogtums Sachsen auf Vollstreckung der dort festgesetzten Polizeistrafen von den diesseitigen Behörden künftig abzulehnen sein.

Der Minister des Innern.

In Vertretung, gez.: von Bischoffshausen.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel. Ha 107.

* *

Ias Mimik kes Schleiers.

Roman von H. v. Benitzki, aus dem Ungarischen von C Längs ch. (Fortsetzung.)

Finster und ungewiß war seine Zukunft, und doch war er nicht imstande, sein Sehnen und seine Leidenschaft zu bekämpfen. In den Wolken, welche seinen Horizont verdüsterten, sah sein geistiges Auge einen glänzenden Stern, der ihm winkte. Dahin, wo alle Berechnung in Nichts vergeht, wo der Verstand und die menschliche Kraft aufhört und alles in einem Gefühl, einem Sehnen, einem Wunsche zusammenfließt.

XIV.

Großes Gedränge herrschte auf dem Perron des Pester Bahnhofes. Der nach Italien gehende Zug sollte i» wenigen Minuten abfahren. Vor einem der Waggons schritt eine vornehm aussehende Dame auf und nieder, unruhige Blicke nach der geöffneten Tür des Wartesaales werfend, augenscheinlich erwartete sie jemanden mit Ungeduld.

Es hatte schon zum zweiten Male geläutet; die Reisenden suchten ihre Plätze auf, nur Gräfin Sabine, denn sie war es, blieb noch auf dem Perron zurück.

Der sie begleitende Kammerdiener konnte nicht be­

Cassel, den 4. Februar 1903.

Abschrift zur Kenntnißnahme und Veranlassung des Weiteren.

Der Regierunas-Präsident. I. V.: M a u v e.

An die Herren Landräte des Bezirks (mit Ausnahme des Herrn Landrats in Schmalkalden).

* *

Hersfeld, den 14. Februar 1903.

Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Nachachtung mitgeteilt.

I. 1. Nr. 936. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 13. Februar 1903.

Auch im Sommer dieses Jahres können einige arme scrophulöse Kinder aus dem hiesigen Kreise zu einer Badekur (von längstens 4 Wochen) in die Kinderheil-Anstalt zu Sooden a/Werra auf Kreis­kosten ausgenommen und verpflegt werden.

Die Herren Bürgermeister werden angewiesen, die Eltern oder Angehörigen der einer solchen Badekur be­dürftigen Kinder ihrer Gemeinde hierauf aufmerksam zu machen. Aufnahmefähig sind Knaben im Alter von 3 bis 12 und Mädchen im Alter von 3 bis 14 Jahren.

Anmeldungen sind möglichst bald und spätestens bis zum 27. Februar er. dahier einzureichen.

I. 978. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

HerSfsld, den 18. Februar 1903.

Die Erledigung der diesseitigen Verfügungen:

1. vom 27. November 1876, Nr. 11906, Kreisblatt Nr. 96, die zur Erfüllung ihrer Militärpflicht heran- zuziehenden Personen betreffend,

2. vom 7. Februar 1893, I. 834, Kreisblatt Nr. 18, die chemische Untersuchung der Nahrungs- und Ge- nußmittel betreffend, wird hierdurch mit Frist bis zum 23. d. Mts. in Erinnerung gebracht.

Gegen etwaige an diesem Termine noch säumige Herren Bürgermeister wird eine Ordnungsstrafe von je 3 Mark festgesetzt werden.

Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz,

Geheimer Regierungs-Rat.

greifen, warum seine Herrin nicht einsteige, da doch das Zeichen zur Abfahrt sofort ertönen mußte.

Endlich winkte die Gräfin einem sich nähernden Herrn mit der Hand und beide stiegen ins Koupee.

Ich habe mich schon über Ihr Ausbleiben beun­ruhigt," sagte Sabine noch unter dem Eindruck des Wartens unwillkürlich. Wäre sie weniger erregt ge- wesen, hätte sie dies nie gesagt.

Gestern waren Sie ja noch entschieden dagegen, daß ich Sie begleite."

Und heute fehlten Sie mir doch."

Der junge Mann antwortete mit einem warmen Blick, der Sabine erröten machte.

Wissen Sie," sagte sie, um ihre vorigen Worte ab« zuschwächen,daß die Gewohnheit im Menschen das Mächtigste ist?"

Dahin zählen Sie auch wohl meine täglichen Besuche. Sie gestatten mir ja nur mitzufahren, um Ihren Arzt nicht wechseln zu müssen.

Vielleicht ist dies der Grund, vielleicht nicht," sagte nachdenklich die Gräfin.Sie bringen mir durch Ihre Begleitung ein großes Opfer, indem Sie Ihre Praxis und das, was Sie lieben, verlassen."

Ich verlasse die Praxis, um zu begleiten, was ich liebe, entgegnete Sigmund begeistert, dann schwieg er, ob seiner Kühnheit erschrocken, still. - Sabine lächelte, nicht ermutigend, aber auch nicht tadelnd, und doch

Nichtamtlicher Teil.

Die Bekämpfung der Schwindsucht.

Mit Stolz können wir sagen, daß der Kampf gegen die Tuberkulose nirgend eine so allseitige Unterstützung seitens der Behörden und der privaten Wohlfahrts- Bestrebungen gefunden hat wie in unserm Vaterlande." Mit diesen Worten ist eine große Denkschrift eingeleitet, die der Reichskanzler dem Reichstage über die Tuberkulose (Schwindsucht) und ihre Bekämpfung hat zugehen lassen. Die Denkschrift enthält neben dem Nachweis über den Erfolg der bisher in Deutschland gegen die Schwind­sucht getroffenen Maßnahmen wertvolle Fingerzeige für eine weitere planmäßige Bekämpfung dieser furchtbaren Krankheit, die für das erwerbsfähige Alter von 15 bis 60 Jahren die Haupttodesursache bildet. Von je 1000 Gestorbenen dieser Altersklasse fielen ihr nämlich in den Jahren 1892 bis 1900 nicht weniger als 316 zum Opfer. Es starken in den Jahren 1897, 1898 und 1899 von je 100000 Bewohnern jährlich an Schwindsucht im Alter von 15 bis 60 Jahren in den Großstädten 2936, außer­halb der Großstädte 277,1 Personen.

Die Tuberkulose bedroht jedes Organ des menschlichen Körpers, wenn auch die häufigste Erscheinungsform die der Lungenschwindsucht ist. Vererbt kann diese Krankheit nicht werden; nur die Vererbung einer körperlichen Ver­anlagung zur Erkrankung an Tuberkulose scheint von größerer Bedeutung zu sein. Am häufigsten findet die Uebertragung der Krankheit aus der Außenwelt durch die Aufnahme der Tuberkelbazillen in die Luftwege statt, und zwar oft durch den eingeatmeten Staub, in den die Bazillen mit dem Auswurf von Personen gelangt sind, die an Lungenschwindsucht leiden. Ein abschließendes Urteil darüber, ob die Schwindsucht von Tieren auf Menschen übertragen werden kann, liegt noch nicht vor.

Um der Schwindsucht vorzubeugen, muß man vor allem seinen Körper pflegen. Zu empfehlen sind besonders die Leibes-Uebungen. Nachdrücklich wendet sich die Denk­schrift gegen die Unsitte des festen Korsets. Die größte Wichtigkeit aber legt sie der Einschränkung der durch d,ie Anhäufung einer größern Zahl von Personen ge­steigerten Gefahr der Verbreitung von Ansteckungsstoffen bei. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden durch eine Isolierung der Kranken und zweckmäßige Be­handlung in besondern Heilstätten. Im ganzen befinden sich jetzt in Deutschland 70 bis 80 Lungenheilstätten

konnte sie durch dieses nichtssagende Lächeln das Blut ihres Begleiters in Wallung bringen.

Der Zug brauste mit Windesschnelle weiter. Ebnen und Wälder, Felder, Berge und wellenförmige Gegenden flogen an den Reisenden vorüber. Der wogende Platten­see, dann SteiermarkS Fichtenwälder wechselten mit alten befestigten Burgen und Klöstern ab, die LiebeS- geschichten voll Tränen und Liedern aus alten, längst verschollenen Zeiten erzählten.

Langsam sank die Sonne. Dämmerung beschattete die Fluren und bald war es tiefe Nacht. Leise stieg das Nachtgestirn empor und überflutete die herrliche Gegend. Der milde Schein drang durch die Scheiben und ergoß sich über Sabinens Gestalt, die mit ge­schlossenen Augen zurückgelehnt da saß. Sie hatte die Ballnacht wachend verbracht und war nun müde und abgespannt, aber das Rachegefühl, welches sie zu der Reise getrieben, war völlig von ihr gewichen. Träumend zogen die Ereignisse der letzten Zeit: der erzwungene Ball, das ernste Reiseziel und die stille, fast glückliche Gegenwart, an ihrem geistigen Auge vorüber, bis sie nach kurzer Ruhe die 'Lider wieder aufschlug. Ihr Auge begegnete dem auf ihr ruhenden Blick Sigmunds.

Ich war weil von hier," begann sie mit ihrer sanften wohltönenden Stimme.Meine immer rege Phantasie führt mich oft bis an die Grenzen des Mög­lichen. Die Vergangenheit und Zukunft verschmilzt von