Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Nbonnementspreis Vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.
f ...................... "'........ i
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
HerWer Aeisblatt.
■2. bbbbmbmb <'■EBMHg^'*”^«^" ygguiag*~TW'«^^ ^^HW^^REaaBgss^^ J.". J^-■m-.w..1 .^«^ ^’U-UL-JL"!!^^ a^ss ■■mass™^^ ' — — -
GratisberLsKen r „IUmftmsrss >^MWg«W«tt° W. ^3U»fttirte ZESwSsthsehsfMchO VeU^gs^
Nr. 23. ÄmKü toi 21. Februar 1W.
Amtlicher Teil.
HerSfeld, den 16. Februar 1903.
ES ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß Zinsscheine zu Staatsschuldverschreibungen zur Bezahlung des LehrergehalteS benutzt worden sind. Die Zinsscheine zu den Staats- und Reichsschuldverschreibungen haben lediglich den Zweck, von den dazu bestimmten Kassen und Reichsbankanstalten eingelöst zu werden. Als Zahlungsmittel sollten die Zinsscheine schon aus dem Grunde nicht benutzt werden, um der Verbreitung der falschen, verfälschten oder ungültig gewordenen Scheine entgegen« zutreten. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 21. v. Mts. in Nr. 5 des RegierungS-Amtsblattes vom 4. d. Mts., Seite 31, nach welcher sür falsche ZinSscheine in keinem Falle Ersatz gewährt wird, weise ich die Herren OrtS- vorstände hierdurch an, Sorge dafür zu tragen, daß die zu den Staats- und Reichsschuldverschreibungen auS- gegebenen Zinsscheine seitens der Gemeindekasten nur zur Einlösung gebracht, aber niemals als Zahlungsmittel benutzt werden.
1. 1008. Der Königliche Landrat
Freiherr von S.ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 14. Februar 1903.
Nach den vom Bundesrat am 12. Dezember 1901 beschlossenen näheren Bestimmungen soll vom 1. Januar 1902 ab eine fortlaufende statistische Auf - nahme der Taubstummen unter Zugrundelegung eines besonderen hierzu vorgeschriebenen Fragebogens stattfinden.
Bei der Ausnahme wird jedes taubstumme oder der Taubstummheit verdächtige Kind
a. bei seinem Eintritt in das schulpflichtige Alter der Vollsinnigen sowie
b. bei seiner nach diesem Zeitpunkte (a) erfolgenden Aufnahme in eine Taubstummenanstalt gezählt.
Die Fragebogen, für welche die Formulare nach Bedarf auf Antrag von hier aus den Ortspolizeibehörden kostenfrei geliefert werden und über deren Ausfüllung sich das Nähere aus der aufgedruckten Anmerkung er- giebt, sind — sobald die Ausfüll ung vollständig erfolgt ist — in doppelter Ausfertigung spätestens bis zum 15. Mai jeden Jahres, erstmalig bis spätestens zum 15. Mai 1903 hierher eins zusenden. Im Terminkalender ist hiernach das Erforderliche zu notiren, Fehlanzeige wird jedoch nicht begehrt. Insbesondere weise ich noch auf folgende Punkte hin. Die statistische Aufnahme der nicht in einer Taubstummen- Anstalt befindenden taubstummen ober der Taubstummheit verdächtigen Kinder durch die Ortspolizeibehörden hat zu denjenigen Terminen zu erfolgen, von welchem ab sie, wenn sie vollsinnig wären, die öffentliche Volksschule zu besuchen hätten. Nach den hier geltenden Bestimmungen erfolgt die Aufnahme in die öffentlichen Volksschulen alljährlich nur einmal und zwar zu Ostern jeden Jahres und eS haben diejenigen Kinder, welche bis zum I.Juli des Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, von diesem Termine ab die öffentlichen Volksschulen zu besuchen.
Demnach hat die statistische Aufnahme der taubstummen Kinder durch die Ortspolizeibehörde alljährlich zu Ostern zu geschehen. Die Aufnahme hat sich in diesem Jahre auf diejenigen Kinder zu erstrecken, die in der Zeit vom 1. Januar 1902 bis 30. Juni 1903 einschl. das 6. Lebensjahr erreicht haben oder erreichen werden.
In Zukunft hat sie sich auf diejenigen Kinder zu erstrecken, die in der Zeit vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni einschl. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr erreicht haben ober erreichen werden.
L 961. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer RegierungS Rat.
Nichtamtlicher Teil.
Politischer Wochenbericht.
Von der innern Politik Deutschlands ist gegenwärtig wenig Erfreuliches zu melden. Die endlosen sozialpolitischen Debatten haben schließlich zu einer völligen Verödung des Reichstages geführt, der mit seinen leeren Bänken und dem winzigen Häuflein Abgeordneter ein wahrhaft trostloses Bild barbietet. Aber auch die Wahlbewegung berechtigt bisher leider nicht zu hoffnungsvollem Ausblick und freudiger Stimmung. Als die Mehrheitsparteien des Reichstages sich zusammenschlossen, um die sozialdemokratische Obstruktion zu überwinden, da hoffte und wünschte man in weiten Kreisen, daß diese Koalition sich auch für die Wahlen wirksam erweisen werde. Hoffnung und Wunsch aber sind zur Zeit von ihrer Erfüllung noch weit entfernt. Daß solche Zustände für den Vaterlandsfreund höchst betrübend sind, liegt auf der Hand, und es ist Pflicht aller staatserhaltenden Elemente, der drohenden Zersplitterung gegenüber wieder und wieder die Notwendigkeit tunlichsten Zusammenstehens gegen den gemeinsamen Feind, die Sozialdemokratie, zu betonen.
Umso lichter hebt sich von diesen wenig anmutenden Erscheinungen der Erfolg ab, den die auswMige Politik des Reichskanzlers in der Venezuela-An- g e l e g e n h e i t davongetragen hat. Unsere sogenannten erstklassigen Forderungen sind in ungekürztem Umfange teils bar, teils in Wechseln befriedigt worden, und das Gleiche gilt von den entsprechenden Forderungen Englands und Italiens. Die noch übrig bleibenden Forderungen sollen dem Haager Schiedsgericht überwiesen werden. Dafür ist die Blockade aufgehoben worden, und die Venezolaner erhalten die ihnen abgenommenen Fahrzeuge in ihrem gegenwärtigen Zustande zurück. Man darf auf deutscher Seite über den Ausgang der Angelegenheit aufs höchste befriedigt sein.
Zur friedlichen Lösung der m a c e d o n i s ch e n Frage haben Rußland und Oesterreich-Ungarn ein gemeinsames Reformprojekt ausgearbeitet und dieses den Kabinetten von Berlin, London, Paris und Rom unterbreitet, um es alsdann der Pforte zu übermitteln. Die Reformvorschläge sind finanzieller und administrativer Natur und zum Teil solche, welche die Pforte bereits selbst wiederholt gemacht, aber nie ausgeführt hat. Was die außer der Türkei an dieser Frage beteiligten Balkanstaaten anbetrifft, so hat sich die bulgarische Regierung entschlossen, die makedonischen Komitees in Bulgarien aufzuheben und ihre Führer zu verhafte». Damit ist einstweilen Vorsorge getroffen, daß das Reformprojekt für Macedonien wenigstens von den Macedoniern selbst nicht zu schänden gemacht wird.
Das österreichische Parlament erweist sich gegenwärtig einmal als arbeitsfähig. Nachdem es erst kürzlich die Vorlage betreffend Konversion der einheitlichen Staatsschuld erledigt hat, ist es jetzt eifrig dabei, die Wehrvorlage zu fördern. Die Führer der deutschen Parteien betonten bei Beratung derselben: „Wir alle wissen, daß der Hort des Friedens in Europa der Dreibund ist, dessen Grundlage das deutsch-österreichische Bündnis bildet, das uns allen am Herzen liegt. Dieses Bündnis verpflichtet uns, einen entsprechenden Teil der Lasten auf uns zu nehmen; denn es muß ein starkes Oesterreich an der Seite des starken Deutschland stehen. Wenn wir die Erhaltung des Friedens wollen, müssen wir die Mittel dazu bewilligen." Hoffentlich finden diese wackern Worte einen fruchtbaren Boden.
Politische Nachrichten.
Berlin, 19. Februar.
Zur Mittagstafel bei Ihren Kaiserlichen Majestäten waren gestern außer dem schon genannten
österreichischen Obersten Grafen Zedtwitz geladen Prinz uub Prinzessin Reuß XIX,, Frau von Diergardt und Töchter, der österreichisch-ungarische Militärattache Hauptmann Klepsch Kloth von Roden und Oberleutnant von Elverfeldt vom Leib-Garde-Husarenregiment. Abends speisten Ihre Majestäten mit dem Kronprinzen allein. — Heute Morgen unternahmen Ihre Majestäten und der Kronprinz den gewohnten Morgen- spaziergang, an dessen Schluß Se. Majestät der Kaiser beim Reichskanzler vorsprach. Von 10 Uhr ab hörte Se. Majestät die Vorlräge des Chefs des Militärkabinets. — Ihre Majestät dieKaiserin empfing gestern im hiesigenKöniglichen Schlosse den Grafen Bolko von Hochberg in Audienz.
Der Kaiser befahl, daß diejenigen Schiffe, welche, bei Teilnahme an kriegerischen Aktionen Verluste an ihrer Besatzung gehabt, das Andenken dieser Toten durch Anbringung von Gedenktafeln an Bord zu ehren haben.
Der Bundesrat hat heute die Kranke n- kassennovelle genehmigt.
In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde in der zweiten Beratung des Etats beim Etat des Reichsamts des Innern, Ausgabetitel „Gehalt des Staatssekretärs", sortgefahren. Abg. Eickhoff (Frs. Vp.) wünschte schnellere Erledigung bei Anmeldung und Eintragung von Warenzeichen im Reichspatentamt. Abg. Dr. Müller- Meiningen (Frs. Vp.) forderte ein Reichswasser- und ein Reichsluftgesetz, ein Kunstschutzgesetz und ein Photographiegesetz und rügte den unlauteren Wettbewerb im Kohlen- Handel, im Ausstellungs- und Ausverkaufswesen.
Die Verstaatlichung sämtlicher Prä- parandenanstalten wird nach einer Mitteilung der „Preußischen Lehrerzeitung" zur Zeit im Kultusministerium vorbereitet. Die Präparandenanstalten sollen nach Möglichkeit mit den Königlichen Lehrerseminarien in der Weise verbunden werden, daß die Seminarlehrer auch an den Präparandenanstalten zu unterrichten haben, und zwar wöchentlich je vier Stunden. Als Entschädigung soll das Einkommen der Seminarlehrer um jährlich 400 Mk. erhöht werden.
Die 21. Kommission hat gestern in ihrer zweiten Sitzung behufs Vorberatung des Gesetzentwurfs betreffend Phosphorzündwaren eine Besprechung mit den eingeladenen Sachverständigen aus der Zündwarenbranche abgehalten. Letztere behaupteten, daß die in der Vorlage empfohlene Masse sich sehr wenig eigne und, wie sie nachzuweisen versuchten, zu Explosionen Veranlassung gebe. Es wurden die verschiedensten Versuche mit mehreren Fabrikaten, Platten, die abgebrannt wurden, neuen Zündhölzern auf ihre Zündungs- und Explosionsfähigkeit angestellt. Heute werden die Verhandlungen fortgesetzt werden.
Gegen überhandnehmende Vergnügungssucht der Jugend richten sich Verfügungen, die kürzlich von den Bezirksregierungen in Potsdam und Frankfurt a. O. an die Kreisschulinspektoren und Schulvorstände erlassen worden sind. Es bestehen zwar Verordnungen aus früherer Zeit, durch die verboten ist, daß schulpflichtige Kinder zu Tanzlustbarkeiten in öffentlichen Lokalen zugelassen werden. „Diese Maßregel wird jedoch," so wird in den Verfügungen ausgeführt, „in ihrer Wirkung dadurch abgeschwächt, daß die zahlreichen Vereinsfestlichkeiten und die Lustbarkeiten geschlossener Gesellschaften der Jugend geflissentlich zugänglich gemacht werden. Hierdurch, sowie auch durch sogenannte Kinder- belustigungen, die in öffentlichen Gärten stattfinden, wird ein schädlicher Same ausgestreut und auch der Schule entgegengewirkt. Die Kinder verlieren Frische uno Lernfreudigkeit, werden zerstreut und träumerisch, matt und träge und fühlen sich im Unterricht gelangweilt. Die vorzeitig erwachende Sinnlichkeit und Vergnügungssucht verleiden ihnen das harmlose, kindliche Spiel, entfremden sie dem sittlichen Ernst und höher gerichtetem Streben, hindern die stille Sammlung und lenken das Gemüt von der Richtung auf die göttlichen