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HerWer Kreisblatt.

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Verteilungen auf das Hersselder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt" ^ Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat März werden von allen kaiser­lichen Poffanftalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 26. Februar 1903.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für ben Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Freitag, den 20. März d. I., von Morgens 9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu Friedewald,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Sonnabend, den 21. März d. I., von Morgens 9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu Schenklengsfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeiudeu pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.

Montag, den 23. März d. I.,

von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Hersfeld,

Musterung der Miltärpslichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Dienstag den 24. März d. I., von Morgens 8 Uhr a n, in demselben Lokale, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Mittwoch, den 25. März d. I.,

b o n Morgens 9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Grentzebach zu Niederaula,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeiudeu pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Donnerstag, den 26. März d. I., von Morgens 9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Hersfeld,

Lovsung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufge­bots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehr­ordnung vom 22. November 1888.)

Die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1883 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind, oder einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1882, 1881 und 1880 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählich ge­blieben oder gar nicht erschienen sind, und dem­nach über ihr Militärverhältnis noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten ? s , Musterungsterminen vorzuladen.

21 dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gu usten ei n e Zu rückste ll - " u g h e z w. B e f r e i u n g v o m Militär­

dienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls ein- finden,

3. in den Terminen si ch persönlich einzu - finden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Militärpflich­tige der b e t r eff e n d e n G emeind e g e = mustert sind. Im Falle einer Verhin­derung ist für die Anwesenheit eines S t e l l v er - t r e t e r s Sorge zu tragen.

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zw tragen und denselben aus­drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberen: Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungs- grund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Aus­rufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mari oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Loosung entzogen werden. Ist die Ver- säumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, fo kanuHihEalsbaldige Einziehung zuim Militärdienst als un­sichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militär­dienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvor- stande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. F u n k' s Buchdruckerei dahier stets vorrätigen Frage­bogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es in der Regel nicht, da, wie schon erwähnt, diejenigen Per­sonen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Be- treff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nötigen Feststellungen durch den betreffenden Miltärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämtliche Reklamationen find umgehend dahier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohn­ortes §u stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Er­krankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z B. geistige Beschränktheit, Blut- Husten, Herzleiden nsw.) sind ebenwohl umgehend einzu­reichen bezw. den Reklamationsverhandlungen beizusügen.

Die Herrn Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wieder- Holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 9. März d. J. hierher zu berichten.

I. II. Nr. 635. Der Königliche Landrat

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.

Nichtamtlicher Teil.

Berlin, 26. Februar.

Heule morgen machte S e. Majestät der Kaiser einen Spaziergang im Tiergarten, sprach beim Reichskanzler v^r und hörte im Königlichen Schlöffe die Verträge des Kriegsministers und des Chefs des Generalstabes der Armee. Um 12 Uhr empfing

Se. Majestät den Rittmeister a. D. v. Dycke zur Rück­gabe der Orden des verstorbenen Staatsministers Dr. Delbrück und sodann den Grafen Eberhard Dohna- Waldburg.

Die verflossene Woche hat uns in dem anläßlich des Streits über Bibel und Babel veröffentlichten Religionsbekennt­nisse unseres Kaisers ein hochinteressantes und hoch­bedeutsames Dokument beschert. Mit sicherer Hand werden in dem kaiserlichen Schreiben die Grenzen zwischen Religion und Wissenschaft gezogen und nachdrücklich alle Uebergriffe menschlicher Forschung in die urewige und ureigenste Domäne des gläubigen Herzens zurückgewiesen. An den zentralen Heilswahrheiten will Kaiser Wilhelm nicht gerüttelt wissen; in Worten, die aus innerster Ueberzeugung quellen, bekennt er sich zur Offenbarung und ihrer Vollendung in unserm Heilande Jesu Christo. Anderseits aber läßt er in Bezug auf alles das, was menschliche Zutat und geschichtliches Bei­werk ist, der wissenschaftlichen Forschung vollen Spielraum. So vereinigt sich in dem Bekenntnisse des Kaisers positiver Christenglaube mit dem Geiste weitherziger Duldung und Milde. Sicherlich ist dieses Bekenntnis geeignet, vielen zur Klärung von Zweifeln aus den dunkeln Pfaden des Erden­daseins und zur Förderung ihres innern Lebens zu gereichen. Es kann daher nicht dankbar genug ausgenommen werden.

AIs Beilage zumArmee-Ver.-Blatt" sind die Bestimmungen über die Uebungen des Beurlaubten standes im Jahre 1903 erschienen. Sie werden in demselben Umfange stattsinden, wie in den voraufgegangenen Jahren. Die Zahl der einzuberusenden Mannschaften ist überall, mit Ausnahme der Feldartillerie, der Eisenbahn- und Telegraphentruppen, etwas höher als im vorigen Jahre. Den Einzuberusenden sind die Gestellungsbefehle fo früh wie möglich zu übermitteln, damit etwaige Befreiungsanträge rechtzeitig eingereicht, von den Bezirkskommandos eingehend geprüft und, sofern sie be­gründet, erforderlichenfalls noch rechtzeitig Ersatzmannschaften einbeordert werden können. Hierdurch soll die Zahl der ein- zubeordernden Prozentmannschaften beschränkt werden. Auch sollen die Bezirkskommandos eine genaue ärztliche Unter­suchung der Uebungsmannschaften veranlassen, um vorzeitigen Entlassungen vorzubeugen. Die Interessen der bürgerlichen Berufskreise, namentlich die Ernteverhältnisse in den einzelnen Korpsbezirken sollen bei der Wahl des Zeitpunktes der Uebungen möglichst berücksichtigt werden. Wie in früheren Jahren wird auch in diesem besonders hervorgehoben, daß die Einzelausbildung der Mannschaften und die Festigung der Disziplin erster Gesichtspunkt bei Durchführung der Uebungen bleiben soll. Im allgemeinen beträgt die Dauer der Uebungen für die Mannschaften 14 Tage, doch sind bei den nicht an den Kaisermanövern beteiligten Jnfanterieregimentern und Jägerbataillonen für jede Kompagnie zu den Mänövern 10 bis 15 Mann auf 20 bis 28 Tage einzuberufen, um in der vor den Manövern liegenden Uebungszeit auch eine gute Marschfähigkeit zu erzielen. Ferner soll überall, wo es sonst bei einzelnen Mannschaften zu ihrer Ausbildung wünschens wert erscheint, die Uebungszeit bis zu 20 Tagen verlängert werden. Bei Heranziehung der Jahresklassen zu den Uebungen ist in erster Linie anzustrebän, daß den im Kriege aufzustellen- den Feld- und Reservetruppen Leute mit möglichst guter Ausbildung zugeführt werden können, in zweiter, daß mög­lichst alle Mannschaften im Reserve- und Landwehrverhältnis mindestens einmal üben. In der Reserve erfolgt die Ein berufung mit der zweitjüngsten, in der Landwehr ersten Auf­gebots mit der jüngsten Jahresklasse beginnend, wobei jedoch die im vorigen Jahre wegen häuslicher Verhältnisse zc. Zurück­gestellten zunächst heranzÄziehen sind. Bei der Infanterie sollen im ganzen 160100 (im vorigen Jahre 135 000) Mann eingezogen werden. Bei den am Kaisermanöver beteiligten 4. und 11. Armeekorps werden dritte Bataillone in Friedens­stärke für die Jnfanterieregimenter 153, 165 und 167 gebildet. Bei den Jägern sind an einzuziehenden Mannschaften 3750 vorgesehen, bei den Maschinengewehrtruppen 120, bei der Feldartillerie 13 900, der Futzartillerie 7000, bei den Pionieren 4200, der Eisenbahnbrigade 2140, dem Luftschifferb ataillon 325, den Telegraphentruppen 767 und beim Train 7737, wo von 1000 Mann zur Bildung von Sanitätskompagnieen.

Zur Orientreise Sr. Kaiserl. Hoheit des Deuts chenKronprinzen wird derSchles. Ztg." aus Athen gemeldet: Nach amtlicher Bekanntgabe werden der Kronprinz und Prinz Eitel-Friedrich am 5. März in Korsu eintreffen, um die Stadt und die Insel zu besuchen. Am 6. März erfolgt die Weiterfahrt um den Peloponnes nach PiräuS, wo die Prinzen am nächsten Tage ankommen. Der Aufenthalt in Athen ist auf drei Tage berechnet; im Königlichen Schlöffe finden zu Ehren der Prinzlichen Käste Hoffestlichkeiten statt, während auf der Akropolis ein großartiges Volksfest mit bengalischer Beleuchtung der alten Kunststätten ver- anstaltet werden soll. Am 10. März treten die Prinzen eine Reise zu Lande nach Korinth, Pyrgos und Olympia an, um auch dort die Kunstschätze in Augenschein zu