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Sr. 55.

Amtlicher Teil.

Die Herren Bürgermeister des Kreises verfehle ich nicht, auf die im Reichsgesetzblatt Nr. 20 de 1903 Seite 202 u. ff. enthaltene Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 28. April 1903, betreffend Abänderung des WahlreglementS vom 28. M a i 1870 hierdurch aufmerksam zu machen und zugleich anzuweisen, für genaue Beachtung der neuen Bestimmungen bei den bevorstehenden Wahlen Sorge zu tragen.

Den Herrn Wahlvorstehern und deren Stellvertreter ist das vorbezeichnete Gesetzblatt zur Einsichtnahme a l S - bald mitzuteilen.

Hersfeld, den 7. Mai 1903.

I. 2933, Der Königliche Landrat.

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungsRat.

Hersfeld, den 6. Mai 1903.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben die Ihnen in den nächsten Tagen zugehenden LoosungSscheine den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszu- händigen und das Verzeichnis, nachdem 'der Empfang der LoosungSscheine auf demselben bescheinigt ist, un­gesäumt an mich zurück zu senden.

II. 1631. Der Königliche Landrat. .

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.

Die diesjährigen Impf - und Nachschau-Ter­mine im Kreise Hersfeld sind wie folgt anberaumt worden: 1. Station Hersfeld.

a. Stadt Hersfeld, Impfung.

Impfung: Montag, den 11. Mai 1903, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Montag, den 18. Mai 1903, Vormittags 9 Uhr.

b. Stadt Hersfeld'; Wiederimpfung und Land.

Jinpfung: Dienstag, den 12. Mai 1903, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 19. Mai 1903, Vormittags 9 Uhr.

2. Station Sorga.

Jinpfung: Dienstag, den 12. Mai 1903, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 19. Mai 1903, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos.

Impfung: Mittwoch, den 13. Mai 1903, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 20. Mai 1903, Nachmittags 4 Uhr.

4 4. Station Obergei s.

Impfung: Freitag, den 15. Mai 1903, Nachmittags 474 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 22. Mai 1903, Nachmittags 474 Uhr.

5. Station Schenklengsfeld.

Impfung: Mittwoch, den 27. Mai 1903, Morgens 8 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 3. Juni 1903, Morgens 8 Uhr. 6. Station R a n s b a ch.

Impfung: Mittwoch, den 27. Mai 1903, Mittags 12 Uhr.

Nachschau : Mittwoch, deu 3. Juni 1903, Mittags 12 Uhr. 7. Station P h i lip p s t ha l.

Impfung: Mittwoch, den 27. Mai 1903, Nachmittags 2 Uhr.

Nachschau: Mittwoch, den 3. Juni 1903, Nachmittags 2 Uhr. 8. Station A s b a ch.

Impfung: Sonnabend, den 16. Mai 1903, Nachmittags 2 Uhr.

Nachschau: Sounabeud, deu 23. Mai 1903, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station Unterhau n.

Impfling: Freitag, den 29. Mai 1903, Nachmittags 3 Uhr.

Nachschau: Freitag, deu 5. Juni 1903, Nachmittags 3 Uhr. 10. Station Niederaula.

Impfung: Freitag deu 15. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 22. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr. 11. Station Frielingen.

Impfung: Montag, den 18. Mai 1903, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Montag, den 25. Mai 1903, Vormittags 11 Uhr. 12. Station Kirchheim.

Impfung: Montag, den 18. Mai 1903, Nachmittags 1 Uhr. Nachschau: Montag, den 25. Mai 1903, Nachmittags 1 Uhr. 13. Station Friedewald.

Impfung: Montag, den 18. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Montag, den 25. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr. 14. Station Widdershaus e n.

Impfung: Dienstag, den 19. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 26. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr.

15. Station Heringen.

Impfung: Dienstag, den 19. Mai 1903, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Dienstag, den 26. Mai 1903, Mittags 12 Uhr. 16. Station H ejmb o ld s hausen.

Impfung: Dienstag, den 19. Mai 1903, Nachmittags 2 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 26. Mai 1903, Nachmittags 2 Uhr.

17. Station Holzheim.

Impfung: Dienstag, den 19. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 26. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung im Saale des Gastwirts Herrn Konstantin Otto dahier statt, während in den übrigen Jmpfstationen des Kreises hierzu dieSchul- räume benutzt werden.

Die Impfung geschieht unentgeltlich. Außer Den­jenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1903 :

1. jedes im Jahre 1902 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern über- standen hat,

2. die Kinder, welche im Jahre 1901 oder früher ge­boren und im Jahre 1902 ohne Erfolg, ohne ge­nügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natür­lichen Blättern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privat­schule, welcher:

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, bezw. zurücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehen­des, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleich­zeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflege­eltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nach­weis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflege­befohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amt­licher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahine von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinig- ungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflich­tung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß ge­mäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften ein Vertreter der

Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu er- scheiuen haben.

Für Bereithaltung des Jmpslokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen.

I. I. 2502. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Gefundene Gegenstände:

2 Mark. Meldung des Eigentümers bei dem Orts- Vorstand zu Gershausen.

Eine Spannkette und ein Schlüssel. Meldung der Eigentümer bei dem Ortsvorstand zu Kohlhausen.

Nichtamtlicher Teil.

Politischer Wochenbericht.

Mit dem Schluß des Reichstages und des preußischen Landtages ist die W a h l b s w e g u n g in Fluß geraten. Die Parteien haben sich an die Wähler gewandt, um in ruhiger, sachlicher Weise für ihr Ziel zu werben. Eine Ausnahme machen nur die Sozialdemokraten. Ihr Auf­ruf strotzt von verhetzenden Schlagworten. Die Ueber­treibungen, mit denen sich der Vorstand der Sozial- demokratie gegen die Vertreter der bestehenden Ordnung wendet, lassen sich kaum verstärken. Die Wähler werden darnach je einmal auf das Schamloseste belastet und ausgesaugt, zweimal werden sie ausgeraubt und nicht weniger als dreimal geplündert. Von dem gesunden Sinne des deutschen Volkes darf man erwarten, daß dieser unsagbar plumpe und rohe Appell an die revolutionären Gesinnungen ohne den gewünschten Er­folg bleibe, wie ja auch die Heerschau der Sozial« demokraten, dir sogenannte M a i f e i e r, kläglich ge­scheitert ist.

In derselben Zeit, wo dieGenossen" zeigen wollten, daßalle Räder still stehen", wennihr starker Arm es will," wurde in dem ehrwürdigen Bückeburger Schlosse der Lebensbund eines fürstlichen Paares, des Groß- Herzogs von Sachsen-Weimar und der lieb­reizenden Prinzessin aus dem ältern Reußischen Stamme, geschlossen. Kaiser Wilhelm, der wie die Königin Wilhelmina von Holland und zahlreiche andere Fürst­lichkeiten an der schönen Feier teilnahm, trat gleich da­rauf mit dem Reichskanzler Grafen Bülow und dem Feldmarschall Grafen Waldersee seine Reise nach der italienischen Hauptstadt an, wo unmittelbar vorher König Eduard von England einen dreitägigen Aufent­halt genommen hatte.

Kaiser Wilhelm II. hat R o m als der Freund und Verbündete des ritterlichen Königs besucht, ihm hat er seine beiden ältesten Söhne zugeführt, um den Wunsch zu erfüllen, den Kaiser Wilhelm I. dem Großvater Viktor Emanuels III. aussprach: Mögen wir und unsere Söhne nach uns stets gute Freunde bleiben! Von den Söhnen ist diese Ueberlieferung als unantastbares Ver­mächtnis auf die folgenden Geschlechter übergegangen. Die Trinksprüche der Herrscher sind ein neuer Beweis für dir Innigkeit, die zwischen den Häusern Hohenzollern und Savoyen und ihren Ländern besteht. Sie atmen den Geist aufrichtiger Freundschaft und zeigen eine un­gewöhnliche Herzlichkeit. Von ganz besonderer Be­deutung war die feste Betonung des unveränderten Fortbestehens des Dreibundes. Die Anstrengungen der französischen Politiker, Italien vom Dreibünde ab- und an die Seite Frankreichs zu ziehen, sind also fruchtlos gewesen. Auch das italienische Volk hat durch die demonstrative stürmische Begeisterung, mit der es unserm Kaiser überall begrüßte, wo er sich sehen ließ, bewiesen, daß es die dreibundfreundlichen Ziele der Leiter seiner auswärtigen Politik durchaus unterstützen will. So