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Gratisbeilagen rIUnftrirtes KoNnragsbiatt" x.Illusterste ianvwirthschaftliche VeiLage."'

Rr. 58.

SmsKiiii den 18. Mai

1963.

Amtlicher Teil.

In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 27. Februar b. I., betreffend die Grundsätze für die Aus­bildung und Prüfung der vom 1. April d. I. ab im Schlachtvieh- und Fleischbeschaudienst tätigen Laienfleisch' beschauer (Beilage zum Amtsblatt Nr. 9), bestimme ich auf Grund der vom Bundesrat beschloffenen Prüfungs- vorschriften für die Fleischbeschauer (Bekanntmachung B des Herrn Reichskanzlers vom 30. Mai 1902) und der ministeriellen Ausführungsbestimmungen, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 20. März 1903 folgendes:

I. Die in Ziffer III, 3 meiner Bekanntmachung vom 27. Februar d. I. vorgeschriebene Ausbildung der Per­sonen, welche zur Prüfung zugelaffen werden wollen, darf bei den Schlachthöfen der Städte Caffel, Eschwege, Fulda, Hanau, Hersfeld und Schmalkalden erfolgen.

Zu Leitern des Unterrichts in diesen Schlachthöfen werden bestimmt:

1. in Cassel Schlachthof-Direktor Dr. Grote,

2. in Eschwege Schlachthaus-Tierarzt Tracht,

3. in Fulda Schlachthaus-Tierarzt Dr. med. Lem gen,

4. in Hanau Schlachthaus Direktor Becker,

5. in Hersfeld Schlachthaus-Tierarzt Friederich,

6. M Schmalkalden Schlachthaus-Tierarzt Ober, winter.

An diesen sechs Schlachthöfen sind Unterrichtskurse einzurichten, um zu gleicher Zeit die Ausbildung mehrerer Prüflinge zu ermöglichen.

Für die Teilnahme an einem Kursus ist von jedem Prüfling eine Gebühr von 30 (dreißig) Mark zu ent­richten. Wünscht ein Prüfling außerhalb der regel­mäßigen Kurse allein ausgebildet zu werden, so hat er eine Gebühr von 50 Mk. zu entrichten.

Lsd.

Nr.

Sitz der Kommission.

Vorsitzender.

I. Mitglied und stellvertretender Vorsitzender.

11. Mitglied.

Stellvertreter des

I. Mitgliedes.

Stellvertreter des II. Mitgliedes.

1.

Cassel.

Departements- tierarzt T i e tz e in Cassel.

Kreistierarzt Schlitzberge r in Cassel.

Schlachthof­direktor Dr. Grotein Cassel.

Kreistierarzt Schultz in Grebenstein.

Schlachthaustier­arzt Bärtling, Cassel.

2.

Eschwege.

//

Kreistierarzt K a l t e y e r in Eschwege.

Schlachthoftierarzt Tracht in Esch- wege.

Kreistierarzt Grips in Witzenhausen.

Schlachthosdirektor Dr. Grote, Cassel,

3.

Fulda.

W

Kreistierarzt F r ö h n e r , Fulda,

Schlachthoftierarzt Dr. med.

Lemgen, Fulda.

Kreistierarzt Hirs ch, Gers­feld.

Schlachthoftierarzt F r i e d e r i ch , Hersfeld.

4.

Hanau)

M

Kreistierarzt,C o ll- ma n n, Hanau.

Schlachthofdirektor Becker, Hanau.

Krstzt.Schirmer, Gelnhausen.

Schlachthoftzt. Dr. Lemgen, Fulda.

5.

Hersfeld.

w

Kreistierarzt

N. N. in Hersfeld.

Schlachthoftierarzt F r i e d e r i ch , Hersfeld.

Kreistierarzt Dr. Günther in Rotenburg.

Schlachthoftierarzt Dr. med.

L e m g e n, Fulda.

6.

Schmal­kalden.

Kreistierarzt Storch, Schmalkalden.

Schlachthoftierarzt Oberwinter, Schmalkalden.

27. Februar d. I.

festgesetzten Prüfungsgebühren sind

selb

Das erste Mitglied der Prüfungskommission in Hers­und die Stellvertreter des ersten und zweiten Mit-

gliedes der Prüfungskommission in Schmalkalden werden später ernannt werden.

Die Kommissionen sind auch bei Anwesenheit des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters und nur eines Mitgliedes oder eines Stellvertreters beschlußfähig. Die Prüfungskommissionen sind befugt, in Bezug auf die­jenigen Prüflinge, die gleichzeitig die Befähigung als Fleischbeschauer und Trichinenbeschauer erwerben wollen, mit der Prüfung für die Fleischbeschau diejenige für die Trichinenschau zu verbinden.

Die Prüfungsgebühr für die vereinigte Prüfung be. trägt 12 Mk.

Die in Ziffer VI 13 meiner Bekanntmachung vom

Die Gesuche um Zulaffung zur Ausbildung sind an den betreffenden Leiter des Unterrichts zu richten.

Vor Beginn des Unterrichts müssen die Gebühren in die Stadtkasse eingezahlt werden.

II. Für den Regierungsbezirk werden sechs Prüfungs­kommissionen gebildet. Sie haben ihren Sitz in Caffel, Eschwege, Fulda, Hanau, Hersfeld und Schmalkalden.

Als Prüfungsbezirke werden überwiesen:

1. der Prüfungskommission in Caffel die Kreise Caffel (Stadt und Land), Frankenberg, Fritzlar, Hofgeismar, Homberg, Kirchhain, Marburg, Mel- sungen, Rinteln, Wolshagen und Ziegenhain,

2. der Prüfungskommission in Eschwege die Kreise Eschwege und Witzenhausen,

3. der Prüfungskommission in Fulda die Kreise Fulda und Gerefeld,

4. der Prüfungskommission in Hanan die Kreise Hanau (Stadt und Land), Gelnhausen und Schlüchtern,

5. der Prüfungskommission in Hersfeld die Kreise Hersfeld, Rotenburg und Hünfeld,

6. der Prüfungskommission in Schmalkalden der Kreis Schmalkalden.

Die innerhalb des Prüfungsbezirks ausgebildeten Personen sollen regelmäßig vor der für diesen Bezirk bestellten Kommission geprüft werden. Ausnahmen bedürfen meiner Genehmigung.

Innerhalb der Prüfungsbezirke sollen in erster Linie die von der Kommission dieses Bezirks geprüften und in dem Bezirk ausgebildeten Personen bei der Bestellung zu Beschauern berücksichtigt werden. Mit dieser Maß­gabe ist der von einer Prüfungskommission ausgestellte Befähigungsausweis genügend, um die Befähigung zum Äefchauer im ganzen Staatsgebiete darzutun.

Jede Prüfungskommission besteht aus einem Vor- sitzenden und zwei Mitgliedern.

Die einzelnen Prüfungskommissionen werden wie folgt zusammengesetzt:

in voller Höhe zu Gunsten der Mitglieder der Prüfungs­kommissionen oder der einzelnen Prüfenden zu ver­wenden.

Hierbei ist wie folgt zu verfahren:

Unter die Mitglieder einer Prüfungskommission sind die Gebühren nach Abzug der sächlichen und der etwaigen Reisekosten in der Weise zu verteilen, daß bei Teil­nahme von drei Mitgliedern an einer Prüfung der Vorsitzende Vio, die beiden anderen Mitglieder je 3/io; bei Teilnahme von zwei Mitgliedern der Vorsitzende das zweite Mitglied 2/s des Restes erhalten.

Ich behalte mir vor, in besonderen Fällen eine an­dere Verteilung eintreten zu lassen.

Für die Berechnung der Reisekosten sind zum Zwecke

der Verteilung. der Prüfungsgebühren die Grundsätze des Gesetzes, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten, vom 21. Juni 1897 (G. S. S. 193) und zwar bei den Kreistierärzten und den nicht be­amteten Tierärzten die Sätze für die in Artikel 1 § 1 unter V a. a. O. bezeichneten Beamten anzuwenden. Tage­gelder sind jedoch nicht zu berechnen. (A. II. 3712.)

Cassel am 1. Mai 1903.

Der Regierungspräsident. Trott zu Solz.

Der Privatsekretär Jakob Schandua zu Hersfeld ist auf Grund des § 36 der Reichsgewerbeordnung und Ziffer 62 der ministeriellen Vorschriften über den Um» fang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Geschäftsbetrieb der Versicherer vom 10. Juli 1902 Seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten zum Ver­steigerer für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld widerruflich bestellt und als solcher von mir heute verpflichtet worden. Hersfeld, den 13. Mai 1903.

I. 3081. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 13. Mai 1903.

Die unter dem Rindviehbestande in Biedebach aus« gebrochene Bläschenkrankheit ist nunmehr erloschen. I. 2957. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 13. Mai 1903.

Unter dem Rindviehbestande in Heenes ist die Bläs­chenkrankheit ausgebrochen. I. 3071. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 13. Mai 1903.

Unter den Schafherden in Mengshaufen, Niederjossa und Hof Engelbach ist die Räude ausgebrochen. I. 3072. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Die Herren Ortsschulinspektoren und die Herren Lehrer des SchulaufsichtSbezirkeS Hersfeld II werden be­nachrichtigt, daß die amtliche Konferenz am Freitag, den 22. Mai d. J. in Hersfeld im Saale des Herrn Kniese von Vormittags 10 Uhr an gehalten werden soll.

Friedewald, den 12. Mai 1903.

Der Kreiöschulinspektor. Dr. Bötte.

Nichtamtlicher Teil.

Berlin, den 14. Mai.

Se. Majestät der Kaiser ist heute vormittag kurz vor 10 Uhr in Bitsch eingetroffen und auf dem festlich geschmückten Bahnhof von den Spitzen der Be- hörden empfangen worden. Staatsrat Jaunez entbot Sr. Majestät in einer Ansprache im Namen der ver­sammelten Mitglieder des Bezirksrates den Willkommen und den Dank für den Besuch, und schloß daran die Versicherung unverbrüchlicher Treue gegen den Kaiser. Der Kaiser dankte und sprach seine Freude über den glänzenden Empfang aus. Vom Bahnhof fuhr Se. Majestät dann mit dem Statthalter Fürsten Hohenlohe nach dem Marktplatze, wo mehrere hundert junge Mädchen in Landestracht Aufstellung genommen hatten. Nachdem der Bürgermeister hier den Kaiser begrüßt und Seine Majestät den Ehrentrunk entgegengenommen hatte, wurde die Fahrt nach der Kaserne des Magdeburgischen Jäger­bataillons Nr. 4 fortgesetzt.

Der Bundesrat wird wahrscheinlich bis Anfang Juli Sitzungen abhalten, zur Diäten- und Jesuiten­frage aber erst später Stellung nehmen. Für die Aufhebung des Jesuitengesetzes wird außer auf die