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Sr. 61

Simini Seil 36. Mai

1963.

Erstes Blatt.

Amtlicher Teil.

ReiPtaMahl Ktresfeiiii.

Gemäß § 11 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869 vom 28. Mai 1870 unter Berücksichtigung der auf der Bekanntmachung vom 28. April 1903 ReichSgesetzbl. S. 202 ff., berührenden Aenderungen sind am Wahltage die Stimmzettel von dem Wähler in einem mit amtlichen Stempel versehenen Umschläge der sonst kein Kennzeichen haben darf abzugeben.

Durch Bereitstellung eines oder mehrerer Rebenräume, welche nur durch dasWahllokal betretbar und unmittelbar mit ihm verbunden find oder durch Vor­richtungen an einem oder mehreren von dem Worstandstifche getrennten Rebentischen ist Vorsorge dafür zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unveoSachtet in den Umschlag zu legen vermag.

Die mit dem amtlichen Stempel versehenen Um­schläge sind in den Rebenräumen beziv. auf den Reben« tischen in hinreichender Menge zur Verfügung zu stellen.

Die Herren Bürgermeister der Wahlorte weise ich hierdurch ausdrücklich an, rechtzeitig für die nach dem Vorausgeschickten erforderlichen Vor­kehrungen Sorge zu tragen, damit den Vor­schriften des Wahlreglements in dieser Hinsicht vollkommen genügt wird, da die Gültigkeit der Wahlen von der Beobachtung dieser Bestimmungen mit abhängt.

Hersfeld, den 29. Mai 1903.

Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 27. Mai 1903.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden hier­durch befondes darauf aufmerksam gemacht, daß die zur Beschäftigung in der Landwirtschaft im Kreise eintreffen« den fremdländischen Arbeiter sofort nach ihrem Eintreffen, längstens aber innerhalb 3 Tagen, seitens der betreffenden Arbeitgeber anzu- melden sind und hierbei gleichzeitig durch Vorlage eines ärztlichen Attestes der Nachweis zu erbringen ist, daß die frl. Personen körperlich und geistig gesund und geimpft sind. Soweit Impfscheine nicht vorgelegt werden können, auch Jmpfnarben laut ärztlichem Urteil nicht nachweisbar sind, hat die Impfung auf Kosten des Arbeitgebers sofort zu erfolgen.

Sofern der eine oder andere Arbeitgeber diesen Ver­pflichtungen nicht pünktlichst nachkommen sollte, ist strafend gegen sie einzuschreiten, mir auch Anzeige hier­von zu erstatten, damit bem Betreffenden für die Zu­kunft eine Genehmigung zur Beschäftigung von Reichs- ausländern nicht wieder erteilt wird.

I. I. 3398. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 22. Mai 1903.

Das diesjährige Ober-Erfatz-Gefchäft für den hiesigen Kreis findet am

Montag, den 22. Juni d. I. und

Dienstag, den 23. Juni d. J.

jedesmal von Morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwirts Herrn B. Bolender hierselbst statt.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vor­

ladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald aus- zuhändigen.

Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen und denselben zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bczw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heeres ­pflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Erfatz-Gefchäft werden sämtliche in Be­tracht kommende Reklamationen der Ober-Ecsatz-Com- mission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familien- glieder, auf deren Arbeits- oder RichtarbeitSfähiakeit es bei Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auw die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Rekta- mirten) im Termin mit zu erscheinen haben, widrigen­falls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.

Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die im § der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaub­würdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle aussprechen.

Außerdem sind auch bei denjenigen Reklamanten, welche sich außerhalb befinden, und welche >bre Ange­hörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, die des- bezüqltchsn Postswelne Mltzubringen, wie auch alle Krank­heiten, welche sich im Termme nur mit Schwierigkeit feMtellen lassen, (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachgewiesen werden müssen.

Die OrlSvorNände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie die Mili­tärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu er­scheinen haben.

Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die LoosungS- scheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikat- scheineS gezahlt werden muß.

I. II. 1916. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 28. März 1903.

Gemäß § 82 der Kreisordnung für die Provinz Hessen- Nassau vom 7. Juni 1885 wird das Ergebnis der am heutigen Tage in bem Saale des hiesigen Rathauses statt- gefundenen Kreistagssitzung, welche im Kreisblatt Nr. 31 bekannt gemacht worden ist, nachstehend gut öffentlichen Kenntnis gebracht

Punkt 1 der Tagesordnung. Der Kreis- haushalts-Etat für das Jahr 1903/4, welcher der heutigen Nummer b e i l i e g t, wurde, nachdem be­schlossen war, den Ausgabeposten zu Titel V. 2 hier vor­liegend zu streichen und den Ausgabeposten zu Titel IX. 2 von 964 M. 46 Pf. auf 1053 M. 46 Ps. zu erhöhen, in Einnahme und Ausgabe auf den Betrag von 70570 M. 46 Pf. festgestellt, unter allenthalbiger Genehmigung der einzelnen Posten. Zu einer dauernden Bewilligung des Ausgabepostens Titel V. 7 konnte sich der Kreistag nicht entschließen; derselbe behielt sich vielmehr die Bewilligung dieserhalb von Jahr zu Jahr vor.

Puukt 2 der Tagesordnung. Mit Prüfung der demnächst aufzustellenden Kreiskommunalkassenrechnung für das Jahr 1902/3 wurden die Herren Apotheker Ludwig Becker und Vorschußvereins-Direktor Christian Hettler dahier betraut.

P u n k t 3 der Tagesordnung. Als Ver­trauensmänner für den Ausschuß bei den Amtsgerichten Friedewald, Hersfeld, Niederaula und Schenklengksfeld zur Mitwirkung bei der in 1903 stattfindenden Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1904 wurden die nachbenannten Herren gewählt:

A. für den Amtsgerichtsbezirk Friedewald.

1. Apotheker Creds in Friedewald;

2. Bürgermeister Mohr daselbst;

3. Gutsbesitzer Heinrich Hoßbach zu Hof Weisenborn;

4. Bürgermeister Gebauer in Heringen;

5. Landwirt Moritz Küchenmeister daselbst;

6. Gutsbesitzer Georg Gliemeroth sen. in Wölfers- Haufen;

7. Bürgermeister Brandenstein in Heimboldshausen.

B. für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld.

1. Bürgermeister Strauß in Hersfeld;

2. Bürgermeister a. D. Braun daselbst;

3. Tuchfabrikant Friedrich Braun daselbst;

4. Fabrikant Jakob Seelig daselbst;

5. Bürgermeister Jffland in Mecklar;

6. Döring in Sieglos;

7. Bätz in Kalkobes.

C. für den Amtsgerichtsbezirk Niederaula.

1. Bürgermeister Nutzn in Niederaula;

2. Nuhn in Asbach;

3. Eckhardt in Niederjossa;

4. Groscurth in Hattenbach;

5. Eidam in Holzheim;

6. Neuber in Beiershausen;

7. Gutspächter Eschstruth in Frielingeu.

D. für den Amtsgerichtsbezirk

S ch e n k l e n g s f e l d.

1. Bürgermeister Rüg er in Scheuklengsseld;

2. " Rüger in Unterweisenborn;

3. Reinhard in Landershausen;

4. Lingemann in Philippsthal;

5. Schneider in Schenksolz;

6. Ruppel in Oberlengsfeld;

7. Jäger in Motzfeld.

Punkt 4 d e r Tagesordnung. Bei Begut­achtung des Projekts zürn Neubau einer gewölbten Brücke in Station 10,74-23 des Landwegs HersfeldNippa im Orte Conrode nebst anschließender Korrektion des Küuue- baches waren Bemerkungen nicht zu machen. Beschlossen wurde, die Bewilligung der Hälfte der durch den Bau entstehenden Kosten aus commuualständischen Mitteln als Unterstützung für die baupflichtige Gemeinde zu beantragen.

Punkt 5 der Tagesordnung. Auch bei Be­gutachtung des Projekts zum Neubau einer Landwege­verbindung zwischen Kirchheim und Goßmannsrode waren Bemerkungen nicht zu machen Die Bewilligung der Hälfte der durch den Bau entstehenden Kosten aus communal- ständischen Mitteln als Unterstützung für die baupflichtigen Gemeinden wurde auch hier zu beantragen beschlossen.

Zu Puukt 6 der Tagesordnung witrbe auf das Gesuch der Gemeinde Friedlos um Bewilligung einer Unterstützung aus Kreismitteln 51t den Kosten der Erbauung einer neuen Brücke über die Fulda einstimmig beschlossen, die Beschlußfassung bis auf Weiteres auszusetzen. A. 978. Der Königliche Landrat. I. V.: T h a m e r.

Die Nachschau der am 29. Mai 1903 in Unterhaun geimpften Kinder wird infolge Verhinderung des Herrn Kreisarztes nicht am Freitag, den 5. Juni 1903, sondern am Sonnabend, den 6. Juni 1 903, Nachmittags 3 Uhr, in Unterhaun stattfinden, was die beteiligten Ortsvorstände alsbald aus