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U 77. I-Wersi«- Na 2. Mi 1963.

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Amtlicher Teil.

Berlin, den 3. Juni 1903.

In Ergänzung des Erlasses vom 23. Februar ds. Js. I. a 11 bestimme ich, daß in die abgekürzten Bescheinigungen, welche die Standesbeamten nach dem Erlasse vom I. September 1898 (Min. Bl. f. d. i. V. S. 251) in Sachen der Hinterbliebenen-Fürsorge auszustellen haben, sofern der Verstorbene eine Witwe nicht hinterlassen hat, ein Vermerk darüber aufzunehmen ist, ob minderjährige Kinder des Verstorbenen vorhanden sind. Einer Angabe des Namens und Alters der Hinter­bliebenen Kinder bedarf es nicht.

Eure Excellenz ersuche ich ergebenst, die Standes­beamten hiernach mit Weisung zu versehen und für die Folge einen entsprechenden Vordruck in die Formulare aufnehmen zu lassen.

Der Minister des Innern. I. A.: gez v. K i tz i n g. An den Herrn Ober-Präsidenten in Caffel. I. a. 948.

* * *

Caffel, den 11. Juni 1903.

Abschrift übersende ich im Anschluß an meinen Er­laß vom 4. März ds. Js. Nr. 1780 zur gefälligen weiteren Veranlassung.

Der Ober-Präsident. I. V.: gez. M a u v e. An den Herren Regierungs-P räsidenten hier, 5549.

* * * Cassel, den 19. Juni 1903.

Abschrift mit Bezug auf meine Verfügung vom

Die Blüte des Bagno.

Roman von Goron und Emile Gautier. (Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung)

Ich werde Dir Vorkommen, wie ein guter Donau­bauer, lieber Freund," sagte der Doctor zum Chef der Geheimpolizei.Seit Gott weiß wie viel Jahren bin ich nicht mehr im Theater gewesen, weil ich zuviel Arbeit hatte. Ich kenne keinen Menschen mehr. Du könntest mir ein wenig als Cicerone dienen."

Aber mit Vergnügen," antwortete dieser lachend. Wen willst Du denn kennen lernen?"

Aber! Nimm an, mir wären in ein Wachsfiguren- kabinett geraten, und erkläre mir ein wenig alle diese Puppen, eine nach der anderen. Sie mal, um anzu- fangen, dort drüben die kleine Frau in rosa Moirs, die mit denFlügeln" schlägt und verzweifelte An- strengungen macht, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken . . . Eine große Halbweltlerin? Eine Schauspielerin? Was?"

Schweig still, Unglücksmensch! Das ist ja die Marquise von H., die Frau des Gesandten von . . ." Sakra! . . . Noch eine Frage: Wer ist denn dieser hochmütige Fatzke, der dort in die Loge wischen den Säulen eintritt, und den alle Welt anstaunt?"

Ah, der da? Ja, mein Lieber, das ist allerdings eine Persönlichkeit, die interessanter und wichtiger ist

10. März ds. Js. A. I. 2044 zur Beachtung bezw. weiteren Veranlassung.

Der RegierungS Präsident. J. V.: Mejer.

An die Herren Landräte und an die Herren Standesbeamten der Städte des Bezirks. A. I. 4852.

* _ *

Hersfeld, den 29. Juni 1903.

Obiges wird mit Bezug auf das Ausschreiben vom 14. März d. Js. J. I. Nr. 1638 (Kreisbl. Nr. 34) den Herren Standesbeamten des Kreises zur Nachachtung mitgeteilt.

J. I. 4187. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hildesheim, den 8. Juni 1903.

Der Arbeiter Albert Abrolath hat im Frühjahr 1901 seine Familie in Peine böslich verlaffen. Die Ehefrau Abrolath ist in Folge dessen mit ihren drei kleinen Kindern vom Magistrate in Peine im Wege der öffent­lichen Armenpflege in das Armenhaus ausgenommen worden.

Die an den p. Abrolath gerichteten Aufforderungen, die Fürsorge für seine Familie zu übernehmen, sind er­folglos gewesen.

Der p. Abrolath hat sich am 14. April d. Js. von Schwarmstedt, Kreis Fallingbostel, ,wo er sich bis dahin aufhielt, auf Wanderschaft abgemeldet.

Ich ersuche, nach dem p. Abrolath auch im dortigen Bezirke Ermittelungen anstellen und im Betretungsfalle den Magistrat in Peine benachrichtigen zu lasten.

Abrolath ist am 25. Juli 1865 zu Schmelz, Kreis Memel, geboren, von mittlerer, schlanker Figur mit blondem Haar und kleinem dunkelblondem Schnurrbart.

Der RegierungS-Präsident. gez. Fromme. An die Herren Regierungs-Präsidenten der Monarchie und den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin. I. II. 2667.

« *

*

Caffel, den 24. Juni 1903.

Abschrift mit dem Ersuchen, nach dem Abrolath Er­mittelungen anzustellen und im Betretungsfalle dem Magistrat in Peine direkt Nachricht zu geben.

Der RegierungS-Präsident. J. V.: Schenk. An die Herren Polizei-Direktoren hier, in Hanau und Fulda, sowie die Herren Landräte des Bezirks. A. 11.8186.

* *

als alle anderen. Das ist der »König von Paris"!"

Was? König von Paris?"

Ganz recht: der Baron von Saint-Magloire, der berühmte Bankier und Crösus.

Saint-Magloire hatte in der Tat soeben einen wahr­haft triumphirenden Einzug gehalten.

Wie es der Doctor gesagt: kaum war Saint- Magloire in der Loge zwischen den Säulen erschienen, als sich alle Köpfe dorthin wandten, alle Operngläser auf ihn gerichtet wurden, während es wie ein Flüstern durch da« Haus ging.

Von den anderen Logen, von dem Parkett, von allen Seiten wurden ihm ehrerbietige oder freundschaftliche Grüße zugesandt.

Es fehlte kaum viel an einer Ovation, wie man sie einem Fürsten bereitet.

Der Baron begnügte sich, mit einer leichten Kops­bewegung für diesen Enthusiasmus zu danken, indem er dabei einen Blick über das ganze Haus gleiten ließ.

So, das ist also dieser famose Saint-Magloire/ sagte Lemoine und betrachtete aufmerksam den Bankier mit seinem Opernglas.Hm .... hm I ... . Meiner Treu, wenn ich meine Ketzereien von vorhin wieder auf­nehmen dürste, würde ich Dir erkläre», daß mir sein Gesicht nicht gefällt. Kräftige Erscheinung, schöner Kerl sogar, zugestanden, aber ... er hat etwa« Merk­würdiges, etwas Unverständliches in seiner Physiognomie, das mir antipathisch ist . . ."

Der Polizeidirector lächelte fein. Er war innerlich

Hersfeld, den "29. Juni 1903.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntnis der Ortspolizei' behörden und der Gendarmerie des Kreises behufs An­stellung von Ermittelungen nach dem Abrolath.

I. I. 4186. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.'

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen LandesLeilen und gemäß des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Gemeinde- Vertretung über die Handhabung der Straßen-Polizei für den Gemeindebezirk Friedewald folgende Polizei- Verordnung erlassen:

§ 1.

Die Straßen und Wege mit Einschluß der Rinnen (Kandeln) sind von den angrenzenden Haus- bezw. Grundstücks-Besitzern wöchentlich zweimal und zwar jeden Mittwoch und Sonnabend, außerdem am Nachmittage vor jedem Feiertage, soweit das Besitztum reicht und bis zur Mitte der Straße bezw. Weges gründlich zu reinigen. Ist die Straße bezw. der Weg nur von einer Seite bewohnt, so haben die angrenzenden Hausbesitzer die Reinigung der ganzen Straße zu übernehmen.

Bei trockener Witterung muß bei Vornahme der Straßen- rc. Reinigung zur Verhütung des Staubes mit Wasser besprengt werden.

Der zusammengefegte Straßen-Unrat muß sofort von der Straße entfernt werden.

§ 2.

Von Schnee nnd Eis sind die Ortsstraßen und die daran liegenden Gästen und Rinnen sofort zu reinigen und frei zu halten. Entstandene Eisbahnen (Schurren) aus dem Straßendamm sind sofort zu zerstören.

8 3.

Bei Glatteis, sowie auch, wenn der Schnee glatt getreten ist, oder Eisbahnen (Schurren) entstanden sind, oder wenn nach Tauwetter Frost eintritt und die Straßen mit Eis überzogen sind, muß durch Streuen von Sand, Asche und Sägespänen oder durch Aufhacken und Be­seitigen des Eises und Schnee's ein gangbarer Fußweg hergestellt werden.

derselben Meinung wie sein Freund; auch er konnte sich eines gewissen, abstoßenden Gefühls nicht erwehren, welches ihm das hochmütige Gebaren des Bankiers einflößte.

Unsinn," sagte er aber laut;der Baron ist der reizendste Mensch der Welt. Die Vertreter der ältesten und vornehmsten Geschlechter Frankreichs fühlen sich ge­ehrt, an seinen Diners und Festen teilzunehmen, und reißen sich darum, bei ihm eingeladen zu werden. Er klopft Ministern vertraulich auf die Schultern und duzt die Gesandten. Was willst Du noch mehr?"

Ich möchte zum Beispiel wissen, ob der Mann wohltätig ist."

Dann brauchst Du ja nur einmal die SubscriptionS- listen durchzusehen. Seinen Namen findest Du stets an der Spitze."

Davon spreche ich nicht. Die Wohltätigkeit mit der großen Trommel steht ja auf dem offiziellen Pro- gramm ollergroßen Tiere." Aber ich möchte wetten, daß dieser Mann, welcher sich großartig für tausend Francs auf die Sammelliste für die Ueberschwemmten in Ungarn oder für die durch ein Erdbeben in Caracas obdachlos gewordenen Unglücklichen einzeichnet, keinen Pfennig für einen armen, verhungerten Teufel giebt, der ihn Abends in der Dunkelheit darum bittet."

Ich glaube, Du bist neidisch!"

Außerdem, wie erklärst Du Dir die falben Barl- und Kopfhaare in der Nähe dieser schwarzen Augen eines Orientalen?"