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Hersfelder Kreisblatt

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Jllustrirtes Sonntagsblatt" - Jlluftrirte landwirthschaftl. Beilage" für das dritte Vierteljahr werden von allen Kaiser­lichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition anaenonrmen.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 1. Juli 1903.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-frei- willigen Dienst sich eignenden Militärpflichtigen ihre des- falsigen Gesuche oftmals zu spät einreichen und dadurch bes Anrechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Berechtigungsschein Seitens der Ersatz« behörde III. Instanz ausnahmsweise erteilt wird.

Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge, werden die be» treffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kenntnis gebracht und weise ich die Herren OrtSvorstände des Kreises an, .dieselben auf ortsübliche Weise alsbald be- konnt zu machen.

I. H. 2517. Der Königliche Landest

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nach- suchung darf, sofern eS sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatz­behörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungs- scheines nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr zu erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung. bezw. die Bei­bringung der für die Erteilung des Berechtigungs­scheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militälpflichtjahres (§ 22,2 der W.-O ) bei der Prüfungskommission zu erfolgen. Bei Nicht- innehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungs- I schein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatz­behörde dritter Instanz erteilt werden.

2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungs­kommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§ 25 und 26 der W.-O.).

3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten M i l i t ä r p f l i ch t j a h r e s bei der unter Ziffer bezeichneten Prüfungskommission schriftlich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militälpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungskommission

M berücksichtigt werden (Ziffer 1).

Der Meldung (Ziffer 3) sind beizusügen:

.a ein GeburtSzeugnis;

die Einwilligung des VaterS oder Vormundes und ferner die Erklärung dieser Personen, daß uns dem Vermögen des Bewerbers die Kosten für die Bekleidung und Ausrüstung, Wohnung und Unterhalt während des einjährigen Dienstes bestritten werden sollen, oder die Eklärung eines

dritten (des Vaters, des Vormundes oder einer anderen Person), daß die bezeichneten Kosten von ihm als Selbstschuldner übernommen werden.*)

Die Unterschrift der Einwilligung und der Er­klärung, sowie die Fähigkeit des Bewerbers oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrig­keitlich zu bescheinigen. Ist der Dritte zur Ge­währung des Unterhaltes an den Bewerber ge­setzlich nicht verpflichtet, so bedarf die Erklärung der gerichtlichen oder notariellen Form;

c. ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.

Sämtliche Papiere sind im Originale einzu- reichen.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst, Das Gesuch um Zu- lassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulassungsgesuche dürfen durch die Prüfungskommission nur ausnahms­weise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89 1 der W.-O. für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.

*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des Vaters oder Vormundes (8 15. 4 der W.-O.).

Hersfeld, den 2. Juli 1903.

Die Erledigung der diesseitigen Verfügungen:

1. vom 15. April 1879, Nr. 4433, Kreisblatt Nr. 31, Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden betreffend,

2. vom 29. Juni 1880, Nr. 7650, Kreisblatt Nr. 52, Einreichung des Verzeichnisses über die von Privat« Hengsten abstammende Füllen betreffend,

3. vom 5. November 1892 J. I. Nr. 7380, Kreisblatt Nr. 133, Herabminderung von Strafen betreffend,

4. vom 15. März 1900 J. I. Nr. 1732, Kreisblatt Nr. 33, Mitteilung des Sollauskommens der Beiträge zur Landwirtschaftskammer pro 1903 betreffend,

5. vom 9. d. Mts., I. I. Nr. 3620, Kreisblatt Nr. 69, Beschaffung von Lehrmitteln rc. betreffend, wird hierdurch mit F r i st b i s z u m 7. d. M t s. in Erinnerung gebracht.

Gegen etwaige an diesem Termine noch säumige Herren Bürgermeister wird eine Ordnungsstrafe von je 5 Mark festgesetzt werden.

Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.

Nichtamtlicher Teil.

Politischer Wochenbericht.

Der Besuch des amerikanischen Ge­schwaders in Kiel hat zu einem Austausch sehr freundschaftlicher Kundgebungen geführt. Die amerika­nischen Gäste sind mit außerordentlichen Ehren und Liebenswürdigkeiten bedacht worden, und sie werden den Eindruck mit in ihre Heimat nehmen, daß die Regierung und die öffentliche Meinung im deutschen Reiche die besten Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wünschen. Hoffentlich trägt der Kieler Besuch dazu bei, daß sich beide Länder besser schätzen und danach mit einander leben. An gutem Wollen fehlt es in Deutschland nicht, am allerwenigsten bei Kaiser Wilhelm. Auch das Ver­halten der führenden Männer in der Union, besonders

des Präsidenten Roosevelt, zeigt, daß in den maßgeben­den Kreisen Deutschland gegenüber eine durchaus freund­schaftliche Gesinnung herrscht. Leider bleibt ein Teil der amerikanischen Presse bei der Deutschenhetze und arbeitet dadurch für die Feinde beider Länder.

Der äußere Anlaß zu dem Besuch der amerikanischen Kriegsschiffe war die sogenannte Kieler Woche, der unter den Augen des Kaisers geführte friedliche Wett- kampf der Ruder- und Segelsport-Vereine des In- und Auslandes. Immer wieder sucht Kaiser Wilhelm das deutsche Volk für das Seeleben zu erwärmen, weil er weiß, daßunsere Zukunft auf dem Wasser liegt." Wir dürfen uns keiner Täuschung darüber hingeben, daß wir in einem Kriege unsere Weltstellung nicht bloß zu Lande zu verteidigen haben würden. Der Ausbau der Kriegsflotte ist daher für uns eine Lebensfrage. Zwar sind in letzter Zeit mehrere Schlachtschiffe, und soeben erst wieder ein Panzerkreuzer,Roon", ihrem Element übergeben worden. Aber es dauert noch fünf­zehn Jahre, ehe die im Flottengesetz- vorgesehene Zahl unserer Schlachtpanzer erreicht ist, und was kann bis dahin über Deutschland hereinbrechen! Wir bedürfen vorher unter allen Umständen noch einer größeren Zahl von Auslandskreuzern, aber noch ist nicht jedermann bereit, der Marineverwaltung die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Darum wäre es lebhaft zu wünschen, daß die großen Eindrücke der Kieler Woche ihre Wirkung auf weitere Volkskreise nicht verfehlten.

Unmittelbar von Kiel aus wird der Kaiser seine Nordlandsreise antreten. Auch die Minister und Staatssekretäre rüsten sich zur Abfahrt nach der See oder dem Gebirge. Der Wahlkampf ist beendet; die letzten Stichwahlen sind vollzogen. Die deutsche Politik geht somit in die S o m m e r f e r i e n, und man kann ihr und ihren Trägern die Erholung wohl gönnen.

Ein weniger ruhiges Bild bietet Oesterreich- Ungarn. Die Lösung der ungarischen Ministerkrisis, die nur durch ein Zurückweichen vor der chauvinistischen Obstruktion ermöglicht worden war, hat auf die Stellung der cisleithanischen Regierung eine unvermutete Wirkung ausgeübt: das Kabinett des Herrn v. Körber, des ge­wandtesten Ministerpräsidenten, den Oesterreich seit langen Jahren gehabt hat, sieht sich veranlaßt, seine Entlassung zu nehmen. Durch das Abkommen des neuen ungarischen Kabinettschefs, Grafen Khuen Hedervary, mit der Unab- Hängigkeitspartei über die Wehrvorlage hält es sich für derartig erschüttert, daß es nicht mehr die Kraft fühlt, das Wehrgesetz im Herbste vor dem Parlamente zu ver­treten sowie die Schwierigkeiten der parlamentarischen Erledigung des österreichisch-ungarischen Ausgleiches zu überwinden. Auch Graf Khuen ist nicht auf Rosen ge­bettet. Die ungarische UnabhängigkeitSpartei, deren Erfolg die ganze Wirrnis heraufbeschworen hat, glaubt sich übervorteilt und hat im Parlamente bei der Antritts­rede des Grafen Khuen einen argen Skandal provoziert.

Auf einer höhern Warte steht das Parlament in Frankreich. Die französischen Kammern haben durch ihre einstimmige Bewilligung der Kredite für die Reise des Präsidenten Loubet nach England und für den Empfang König Viktor Emanuels in Paris abermals bewiesen, daß sie in Fragen, die die internationale Stellung der Republik, insbesondere auch ihre Re­präsentation nach außen berühren, durchaus einig und zielbewußt sind. Mögen zuweilen die Parteigegensätze auf das schärfste aufeinanderplatzen, fobalh die nationale Würde, der nationale Vorteil zur Diskussion stehen, schweigen alle Meinungsverschiedenheiten, und von der Rechten bis zu den Radikalen und Sozialisten herrscht Einmütigkeit. Das französische Parlament gibt darin der Volksvertretung in andern Ländern ein rühmliches Vorbild.

In Bulgarien machen sich kriegerische Stimmungen bemerkbar. Es scheint der Gedanke erwogen zu werden, ob nicht ein Krieg, zu dem man die Türkei heraus­fordern könnte, die beste Lösung der jetzigen Heiklen Lage wäre. Von der oft bewährten Friedens-Politik Rußlands und Oesterreich-Ungarns wird man erwarten dürfen, daß