J— I "^ ‘ ^^' -—1---8=8----2=2===^==========^*
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonnementSpreis Vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postaufschlag.
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
I..... 4
Hersstlher mkisblstt.
Gratirbeilasen r „^UwPrir«» Konnra-L-latt" x. „3Huftrirt< LandWivLhschxftlichO Vettage .
Är. 87. Sonnabend den 25. Zilli 1903.
Bestellungen
auf das Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" »n» „Wustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate August und September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträaern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 21. Juli 1903.
In Gemäßheit des § 29 des unterm 29. Juni d. Js. Seitens des Bezirks - Ausschusses zu Cassel genehmigten Statuts der Zwangsinnung für das S ch n e i d e r h a n d - werk in der Stadt Hersfeld werden die volljährigen Mitglieder der Innung, welche sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und nicht dnrch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, hierdurch auf:
Mittwoch, den 29. Juli d. Js.
Vormittags 10 Uhr
behufs Vornahme der e r st e n W a h l d e s I n n u n g s - Vorstandes in das Sitzungszimmer des Königlichen Landratsamtes hier (Stift Nr. 671) eingeladen.
Ich bemerke hierzu noch, daß gemäß § 27 des Statuts der Jnnungsvorstand aus einem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern sich zusammenzusetzen hat und der Vorsitzende unb m i u d estens 3 Mitglieder das Recht zur Anleitung von Lehrlingen besitzen und der Regel nach Gesellen oder Lehrlinge beschäftigen müssen.
Der Seitens der Aufsichtsbehörde mit der Leitung der Wahl Beauftragte
Thamer, Königlicher Kreissekretär.
Cassel, den 15. Juli 1903.
Die Regierungü-Hauptkasse hier habe ich angewiesen, den Standesbeamten des Bezirks die von dem Königlich , Statistischen Büreau zu Berlin festgesetzten Kopialien» Entschädigungen für die im Rechnungsjahre 1902 ein» gereichten Zählkarten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zu zahlen.
Ich ersuche die Standesbeamten Ihre« Kreises hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, daß, wenn die Abholung der Beträge bei den betreffenden Kreis- pp. Kassen nicht binnen Monatsfrist erfolge, die Zustellung durch die Post portofrei erfolgen werde, soweit die Standesbeamten nicht am Amtssitze der Kasie selbst - wohnen.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: M ej er.
An die Herren Landräte des Bezirks und an die Magistrate hier und in Hanau. A. I. 5230.
* *
Hersseld, den 22. Juli 1903.
Vorstehende« bringe ich zur Kenntnis der Herren Standesbeamten des Kreises.
Der Königliche Landrat
I Freiherr von Schleinitz,
s A. 2416. Geheimer Regierung« Rat.
Die Herren Ortövorstände der an der Eisenbahn ge. legenen Gemeinden rc. haben in Ihnen geeignet er» scheinender Weise daraus hinzuwirken, daß die Lagerung von Heu und die Ausstellung von Getreidegarben in der Bahnkörpers möglichst eingeschränkt und nrcht langer ausgedehnt wird, als zum Trocknen
unbedingt nötig ist, damit der Gefahr einer Entzündung durch Funkenauswurf der Lokomotiven oder Fahrlässigkeit der Reisenden vorgebeugt wird.
HerSfeld, den 21. Juli 1903.
I. 4745. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Fulda, den 21. Juli 1903.
Am 20. d. Mts. im Laufe des Vormittags wurden in einem Gasthause hier von einem Unbekannten entwendet: 1. ein neues Zacket, 2. eine neue Hose, 3. eine neue Weste, von schwarzem Stoff (rot und weiß punktirt), 4, ein hellgrüner Filzhut mit schwarzem Band und hinten 2 schw. Knöpfen, sog. Kaiserhut.
Der Dieb hat seinen alten Hut zurückgelasten und trägt jedenfalls den entwendeten. In dem Zacket befanden sich ein AuSmusterungSschein auf den Namen Willy Brose geb. J0. 9. 1883 zu Lustgarten lautend und 2 Zeugnisse.
Personalien: 28 bis 30 Jahre alt, Haar: dunkelblondes, kurzes, Schnurrbart: dunkel, kurz, Kleidung: braunes Jacket, hellgraue Hose. Um Forschung nach dem Diebe, ev. Festnahme desselben und Nachricht wird ersucht. Königliche Polizei-Direktion.
*
HerSfeld, den 22. Juli 1903.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden und der K. Gendarmerie des Kreises zur Fahndung nach dem Dieb mitgeteilt.
Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz,
Geheimer RegierungS-Rat.
Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizier- schulen eingestellt zu werden wünschen.
1. Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden.
2. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Aus- bildung und solchen Unterricht erhalten, welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feldwebel rc.), des Militär-Verwaltungsdienstes (Zahlmeister rc.) und des Civildiensies zu erlangen.
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Naturlehre, Stenographie, Hand- und Planzeichnen sowie Gesang.
Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.
3. Die Unteroffizierschüler gehören zu den Militärpersonen des Friedensstandes; sie stehen wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.
4. Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.
Der Einzustellende soll mindestens 154 cm groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen sowie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.
5. Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und Schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit unbenannten Zahlen kennen.
6. Der Einberufende muß mit ausreichendem Schuhzeug, zwei Hemden und mit 6 Mark zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein.
Im klebrigen ist die Ausbildung kostenfrei; die Unteroffizierschüler werden bekleidet und verpflegt, wie jeder Soldat des aktiven Heeres.
7. Wer in eine Unteroffizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommandeur seines Aufenthaltsortes oder bei dem Kommandeur einer Unteroffizier- schule (z. Z. in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißenfels, Ett- lingen und Marienwerder) persönlich zu melden und hierbei folgende Papiere vorzulegen:
a. einen von dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,
b. den Konfirmationsschein bezw. einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,
c. etwa vorhandene Schulzeugnisse,
d. eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschäf
tigungsweise, über überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
Eine Einstellung findet indessen bei den Unteroffizierschulen in Potsdam, Jülich, Weißenfels und Ettlingen nicht mehr statt, da dieselben sich aus Unteroffiziervorschülern ergänzen.
8. Die Wünsche der Freiwilligen um Zuteilung an eine der Unteroffizierschulen in Biebrich, Ettlingen und Marienwerder sollen, soweit angängig, berücksichtigt werden.
9. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier- schulen in Biebrich und Marienwerder findet im Monat Oktober statt.
10. Unteroffizierschüler, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unteroffizierschulen entlassen.
11. Während ihrer Dienstzeit in der Unteroffizierschule erhalten bei guter Führung diejenigen Unteroffizierschüler, welche in die Heimat beurlaubt werden, eine einmalige Reise- Entschädigung.
12. Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirksfeldwebel eingesehen werden.
Die Erziehung geschieht unentgeltlich.
Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier- vorschulen einzutreten wünschen.
1. Die Unteroffiziervorschulen haben die Bestimmung, geeignete junge Leute von ausgesprochener Neigung für den Unteroffizierstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schulpflicht und dem Eintritt in das wehrpflichtige Alter derart fortzubilden, daß sie für ihren künftigen Beruf tüchttg werden. Bei militärischer Erziehung sollen sie dort Gelegenheit finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu ergänzen, wie dies nicht nur im Hinblick auf den militärischen Beruf, sondern auch für ihre spätere Verwendbarkeit im Militärverwaltungs- bezw. Civildienst wünschenswert ist. Daneben wird der körperlichen Entwickelung und Ausbildung, unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Anforderungen des Militärdienstes, besondere Aufmerksamkeit zugewendet.
2. Die Ausbildung in den Unteroffiziervorschulen dauert in der Regel zwei Jahre.
3. Bei dem Ueber tritt in die Unteroffizierschule hat der Freiwillige den Fahneneid zu leisten und steht dann, wie jeder andere Soldat des Heeres unter den militärischen Gesetzen.
4. Nach der in der Regel zwei Jahre dauernden Ausbildung in der Unteroffizierschule werden die in den Unteroffiziervorschulen vorgebildeten Unteroffizierschüler an Infanterie-, Jäger-, Marine-Infanterie- und Artillerie-Truppenteile überwiesen, und zwar diejenigen Unteroffizierschüler, welche die Befähigung hierzu erworben haben, als Unteroffiziere.
5. Wer in eine Unteroffiziervorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 141/2 Jahre alt ge worden ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Bezirkskommando oder bei dem Kommando einer Unteroffizier- vorschule vorzustellen und hierbei folgende Papiere vorzulegen :
a. ein Geburtszeugnis,
b. den Konfirmationsschein bezw. einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,
c. ein Unbescholtenheitszeugnis der Polizei-Obrigkeit,
d. etwa vorhandene Schulzeugnisse,
e. eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschüf- tigungsweise, über frühere überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
6. Bei der Gestellung zum Eintritt in eine Unteroffizier Vorschule müssen die Einberufenen mit einem Paar guter Stiefel und zwei neuen Hemden sowie mit sechs Mark' zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein.
Das zum Lebensunterhalt Notwendige wird unentgeltlich gewährt.
7. Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirksfeldwebel eingesehen werden.
8. Die Erziehung findet unentgeltlich statt.
Nichtamtlicher (Lei!
Politischer Wochenbericht.
Durch das H o ch w a s s e r in Schlesien ist ein schwere« Unglück über das Land gekommen. Zahlreiche Menschenleben sind dem Elemente zum .Opfer gefallen, das wir in gewöhnlichen Zeiten als ein befreundetes betrachten. Große Vermögen sind zerstört worden, ganze Häuser, die zum Wohnen oder zum Arbeiten bestimmt waren, sind hinweggeschwemmt, so daß man ihre Spur nicht mehr findet. Auf Meilen hinaus liegt der un»