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KL" Fernsprecher Nr. 8.

Sr. 102

Sonnnlienii den 29. August

1991

KesteUunge» auf das

für den Monat September werden von allen Kaiserlichen poftanftalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung, betreffend den Beschauzwang bei Hausschlachtungen.

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00 Nach § 24 des Reichsgesetzes betreffend die Schlacht« .35 vieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (N. G. Bl.

S. 547 ff.) und § 13 des Preußischen Gesetzes betreffend die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschau» Ut. Gesetzes vom 28. Juni 1902 (Ges. S. S. 229) haben

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die bestehenden Polizeiverordnungen, soweit sie den Be­schauzwang für Hausschlachtungen vorschreiben, ihre Geltung behalten. Hiernach ist die Bestimmung im § 1 der Polizeiverordnung vom 1. Juli 1892, wonach Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh und Schweine auch dann einer amtlichen Untersuchung vor und nach der Schlachtung zu unterwerfen sind, wenn deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll, in Kraft geblieben.

Das Gleiche ist mit der Strafbestimmung des § 8 der Fall.

Die Vorschrift im § 2 des Reichsgesetzes vom 3. Juni 1900, wonach auch Schafe, Ziegen und Hunde, die zur Verwendung als Schlachttiere im eigenen Haushalt be­stimmt sind, dann einer Untersuchung vor bezw. nach der Schlachtung unterliegen, wenn sie Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches ausschließenden Er­krankung vor oder bei der Schlachtung ergeben, wird hierdurch nicht berührt. Auf das Verfahren bei und nach der Untersuchung bei Hausschlachtungen haben gemäß § 13 des Preußischen Gesetzes vom 28. Juni 1902 die Grundsätze des ReichSgesetzes vom 3. Juni 1900 und der dazu von den zuständigen Stellen er­lassenen AusführungS Bestimmungen sinngemäße An­wendung zu finden. Es sind demnach alle übrigen Vor­schriften der Polizeiverordnung vom 1. Juli 1892 und deren Ausführungsbestimmungen außer Kraft gesetzt.

Cassel, den 13. August 1903.

Der Dberpräsident. Zedlitz.

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Hersseld, den 27. August 1903.

Indem ich vorstehende Bekanntmachung hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringe, weise ich die OrtSpolizei- behörden des Kreises zugleich an, die vorliegende Kreis- blatt-Nummer denFleischbeschauern und deren Stellvertretern im Gemeindebezirk alsbald zur Einsicht mitzuteilen sowie für wiederholte Veröffent- ltchung der Bekanntmachung auf ortsübliche Weise Sorge

zu tragen.

Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

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Hersseld, den 26. August 1903.

Dir Rotlausseuche unter dem Schweinebestande des Gastwirt« Fink in Solms ist erloschen. I. I. 5861. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Hersseld, den 25. August 1903.

Unter dem Schweinebestande des Schuhmachermeisters

Engelhard Hofmann hier ist die Rotlaufseuche auSge- krochen.

I. I. 5832. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Nichtamtlicher Teil.

Politischer Wochenbericht.

Die verflossene Woche ist für die innere Politik durch einen Wechsel in den höchsten Reichsämtern be­merkenswert: der Staatssekretär des Reichsschatzamtes Freiherr von Thislmann ist von seiner Stellung zurück­getreten und der bisherige bayerische Bevollmächtigte Freiherr Herman von Stengel zu seinem Nachfolger er, nannt worden. Diese Ernennung findet in der Presse fast allseitigen Beifall. Freiherr von Stengel gilt mit Recht als einer der besten Kenner des gefammten Etats- und Steuerwesens und hat sich auch bereits vielfach als gewandten und schlagfertigen Debatter bewährt. Schwie- rige Aufgaben, die in der Frage der Reichsfinanzreform gipfeln, harren des neuen Schatzsekretärs. Es bleibt ihm vorbehalten, Mittel und Wege für eine reinliche Scheidung zwischen den Finanzen des Reiches und der Einzelstaaten zu finden, den letzteren die ersehnte Ord- nung und Stetigkeit, die ihnen bei.Verquickung mit den Reichsfinanzen versagt bleiben, zu schaffen und das Reich finanziell auf eigene Füße zu stellen sowie vor weiterem Wachstum seiner Schuldenlast zn bewahren. Zur Lösung dieser Aufgaben dürften Fceiherrn von Stengel seine süddeutsche Herkunft und seine daraus resultierende nähere Fühlung mit den maßgebenden Parlamentariern Süddeutschlands von wesentlichem Nutzen sein.

Was die auswärtigen Dinge anbelangt, so darf die Situation im europäischen Orient als wesentlich gebessert gelten, seit durch die Zurückziehung der russischen Flotte auch nach außen hin, namentlich aber für die Bulgaren und Macedonter, ein handgreiflicher Beweis dafür ge­geben ist, daß die russische Regierung aus dem Zwischen- falle in Monastir keinen Anlaß nehmen will, von der bisher befolgten Politik abzuweichen. Der Abzug der russischen Schiffe, deren Anwesenheit bei Jniada die bulgarischen Banden sehr zu Unrecht als eine Ermutigung zu gesetzlosen Handlungen aufgefaßt zu haben scheinen, wird jedenfalls auf die Aufrührer sehr entmutigend wirken. Sie werden sich endlich doch wohl zu der Ein­sicht bequemen müssen, daß ihre Hoffnungen auf Er­regung eines Kriegsbrandes, bei dem sich im Trüben fischen läßt, eitel sind. Für die Türkei aber ist gegen­wärtig der richtige Zeitpunkt gekommen, mit allem Nach­drucke zu zeigen, daß sie noch stark genug ist, um mit eigener Macht im eigenen Lande Herr zu werden, und es erscheint durchaus unwahrscheinlich, daß ihr in dieser Beziehung irgend welche Hindernisse in den Weg gelegt werden sollten.

In Oesterreich-Ungarn haben die Konferenzen Kaiser Franz Josephs mit den leiten den ungarischen Poli­tikern noch keine Aenderung in dem bisherigen Stande der Dinge herbeizuführen vermocht. Vielmehr bleibt die Krisis nach wie vor ungelöst. Ob und wieweit der Kaiser dem ungarischen Drängen auf Gewährung von Konzessionen nachgeben wird, ist heute noch ungewiß. Doch wird mit Bestimmtheit versichert, die einheitliche Kommandosprache im Heere werde von der Krone als eine noli nie längere betrachtet. Im übrigen erscheint eine Bewilligung weitgehender Konzessionen an das Magyarentum zur Begleichung der Krisis schon wegen ihrer Rückwirkung aus Oesterreich höchst gefährlich. Die Begehrlichkeit des Czechentums würde dadurch sicherlich erheblich angeregt werden. Eine auf ganzer Linie sieg­reiche Opposition in Ungarn müßte den Wunsch zur Nacheiferung sehr lebendig machen, und auch die kaum zu leidlicher Ordnung gebrachten Verhältnisse Cisleitha» niens liefen Gefahr, wieder allgemeiner Verwilderung

anheimzufallen. So zeigt das Gesamtbild Oesterreich- Ungarns sich in trüber Schattierung, Möge es der erprobten Erfahrung und der umfassenden staatsmännischen Begabung Kaiser Franz Josefs trotz alledem vergönnt sein, die Wirrnisse beizulegen und den österreichisch­ungarischen Staat auf der seit Jahrzehnten bewährten Grundlage zu erhalten.

England steht trauernd an der Bahre eines seiner größten Staatsmänner, Lord Salisburyr. Mit seinem Namen sind die meisten großen Ereignisse in der aus- wärtigen Politik Englands während der letzten 25 Jahre eng verknüpft.

Politische Nachrichten.

Berlin, 27. August.

Se. Majestät der Kaiser ist gestern nach­mittag 3Va Uhr von Kronberg nach Wilhelmshöhe abgereist und Abends 7Va Uhr mit Gefolge dort einge­troffen. JhreMajestät dieKaiserin war zum Empfange aus der Station Wilhelmshöhe erschienen.

An der gestrigen Abendtafel bei Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin nahmen außer den Herren und Damen der Umgebung Prinz Eitel-Friedrich und der Herzog von Sachsen-Koburg und Gotha teil. Heute vormittag machten Beide Majestäten mit den an­wesenden Prinzen und dem Herzog von Koburg einen Spazierritt. Später hörte der Kaiser den Vortrag des Kriegsministers Generalleutnants v. Einem und des Chefs des Militärkabinets Generalleutnants Grafen Hülfen- Haeseler. Eingetroffen sind hier der Hausmarschall Freiherr v. Lyncker und General ä la suite v. Löwenfeld.

Gegen denVorwärts" hat der Hofmarschall des Kronprinzen, Herr v. Trotha, bei der Staatsan­waltschaft den Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.

Zur Jesuitenfrage erklärt dieNordd. Allg. Ztg."schlicht und einfach, wie derReichsbote" es haben will":Die Behauptung, es habe zwischen dem Kaiser und dem Reichskanzler über die Frage der Auf­hebung des § 2 des Jesuitengesetzes überhaupt eine Auseinandersetzung stattgefunden, ist eine Lüge."

Die fürdieJnfanteriebestimmteneue Gepäckausrüstung, das sogenannteRucksackge- päck", die in kurzer Zeit bei einzelnen Truppen probe­weise zur Einführung gelangen wird, wurde durch den Kaiser auf dem Truppenübungsplatz in Altengrabow, gelegentlich der jüngsten Anwesenheit des Monarchen bei dem Kavallerieexerzieren der Kavallerie-Regimenter des 4. Armeekorps, besichtigt. Zu diesem Zwecke hatte sich der Chef der 12. Kompagnie des 1. Garde-Regiments, Hauptmann Graf Fink v. Finkenstein, mit einem Unter­offizier und drei Mann von Potsdam nach dem Truppen. Übungsplatz begeben. Der Kaiser ließ sich durch Graf Finkenstein über alle Einzelheiten der Ausrüstung genau informieren. Es dürfte nicht ausgeschlossen sein, daß bereits zu den diesjährigen Herbstübungen vereinzelte Versuche inbezug auf die Kriegstauglichkeit des neuen Gepäcks vorgenommen werden.

Der französische Botschafter in Berlin hat dem Aus­wärtigen Amt im Namen des Präsidenten der Französischen Republik als Beitrag zur Linderung der Not in den vom Hoch wasser heimge­suchten Bezirken Schlesiens die Summe von 5000 Fr. übergeben.

Nachrichten zufolge, die aus Peking in Berlin eingegangen sind, ist das Befinden des verwundeten Missionars Homeysr zufriedenstellend. Bei dem Ueber- fall ist auch erheblicher sachlicher Schaden angerichlet, dessen Vergütung von den chinesischen Behörden ge­fordert werden wird.

In Magdeburg ist ein neuer Fall versuchten sozialdemokratischen Wahlbetruges ge­richtlich bestraft worden. Auf Ueberredung eines Arbeiters Julius Kriese und einer Frau Schulze gab der Arbeiter Gropp für den kranken Ehemann der

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