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$r. 128. SbWiteilii des 21 LktoKr 1901
Amtlicher Teil.
'"^ Die diesjährigen Herbstkontrollversammlungen im Kreise
Hersfeld finden wie folgt statt:
Zu Unterhaun
(bei Gastwirt Sandlos)
Freitag, den 13. November,
—L Vormittags 10 U h r
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- Haufen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, , Unterhann und Wippershain. | j Zu Niederaula 1 (Kirchplatz) l Sonnabend, den 14. November, u Vormittags 11 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiers- i Haufen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Guts- , bezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshaufen, i Niederaula, Niederjoffa und Holzheim. J 1 Zu Kirchheim
(bei Gastwirt Eydt) Sonnabend, den 14, November, (m Nachmittags 3 Uhr
/ für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frie- V^ lingen, Gersdorf, Gershansen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheiin mit ,V Weich und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reimboldshausen, 1 Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.
Zu Hersfeld (Turnplatz an der Hainstraße) «Montag, den 16. November, Vormittags 9 Uhr
v für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise- . bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Guts- —bezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Taun unb Hermannshof, Weneberg.
Zu Obergeis
(bei Gastwirt Ernst)
d M Montag, den 16. November,
Nachmittags 3 Uhr
M für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen ge. M mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Obergeis und Untergeis.
Zu Heringen
. (Schulplatz)
Sonnabend, den 21. November, t Vormittags 11 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Beugendorf, Heringen mit Hof Füllerode, Kleinensee, Leimbach, Lengers, Widdershansen und Wölsershausen.
Zu Heimboldshausen
H (bei Gastwirt Echtermeyer)
H Sonnabend, den 21. November,
Na chmittags 3 Uhr
>r, h für die Mannschaften aus den Gemeinden Ansbach, Friede- ' wald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshansen, Herfa, ü Lautenhansen, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal und z»l y Unterneurode.
t I Zu Schenllengsfeld
G (bei Gastwirt Kroneberg)
Montag, den 23. November,
Bl- Vormittags 11 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- i rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberleugsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenk- J W lengsfeld, Scheuksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstseld.
Zur strengen Nachachtung für die beteiligten Mann- fchofteu fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen eo. hinzu:
1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu er- scheiuen:
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1891 eingetreten und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden.
b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlanber.
c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
d) sämmtliche Invaliden der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgefnndenen Ganzinvaliden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Berufung 311 den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinde sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militär- tz aß u n d d a s F ü h r u n g s a t t e st m i t zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlnng sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- über sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlnng gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, znm aktiven Heere unb sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.
8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benntzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
Hersfeld, den 15. Oktober 1903.
Königliches Bezirkskommando.
* *
Hersfeld, den 20. Oktober 1903.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzuteilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen $11 sein.
J. 11. 4515. Der Königliche Landrat Freiherr von S ch l e i n i tz Geheimer Regiernngs-Rat.
Nichtamtlicher Teil.
Politischer Wochenbericht.
Während der verflossenen Woche ist unsere geliebte Kaiserin Auguste Viktoria in ein neues Lebensjahr eingetreten. Wiederum ist dieser Tag ein Jubel- und Freudentag für das deutsche Volk gewesen, da« mit innigster Liebe und Verehrung an seiner Kaiserin, der treusorgenden Landesmutter und dem strahlenden Vorbild- aller Frauentugenden, hängt.
Wenige Tage vor dem Geburtstagsfeste der Kaiserin wurden die beiden kaiserlichen Prinzen August Wilhelm undOSkar durch den General- superintendenten Dryander eingesegnet. Bei der aus diesem Anlässe stattfindenden Abendtafel führte der Kaiser in einer herrlichen Ansprache den konfirmierten Prinzen die hohe Bedeutung des Konfirmationstages vor Augen. Er ermähnte sie, das Hauptgewicht im Leben auf die richtige Stellung zu unserm Herrn und Heiland zu legen und mit aller Kraft danach zu streben, christ- liche Persönlichkeiten im wahrsten und vollsten Sinne des Wortes zu werden. Die tiefe und ernste Religiosität unsers Kaisers wie die begeisternde Kraft seines Wesens haben in dieser Rede gleichermaßen erneuten Ausdruck gefunden.
Mit großer Befriedigung ist in allen königstreuen und nationalgesinnten Kreisen das scharfe Urteil ausgenommen worden, welches von dem Gerichte in Sachen der „Ka i s e r i n s e l" gegen die betreffenden Redakteure des „Vorwärts" gefällt worden ist. Ein derartiges unverantwortliches Treiben der Sozialdemokratie, wie es sich hier wieder geoffenbart hat, kann nicht streng genug geahndet werden. Der „Vorwärts" hat nach den Gerichtsverhandlungen selber kleinlaut eingestehen müssen, daß er das Opfer seiner Leichtgläubigkeit geworden ist.
Die Lage in Ostasien erscheint unverändert. Die Verhältnisse sind dort nach wie vor gespannt, aber keineswegs so verzweifelt, daß eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen Rußland und Japan unvermeidlich wäre. Durch die zahlreichen SensationS- und Alarm- nachrichten darf man sich nicht beirren lassen; dieselben sind zumeist tendenziösen Ursprungs. Sicher ist wohl, daß in beiden Ländern eine starke kriegerische Strömung vorhanden ist, aber ebenso sicher erscheint auch, daß die beiderseitigen Regierungen das redliche Streben haben, den Frieden zu bewahren und die obwaltenden Streit- fragen auf gütlichem Wege zu lösen. Eine etwaige Spekulation Japans auf Eingreifen Englands oder der Vereinigten Staaten zu seinen Gunsten dürfte sich als verfehlt erweisen.
Aus Frankreich wird mitgeteilt, daß dem französisch-englischen Schiedsgerichts.Abkommen andere gleichartige Abkommen mit Italien, Holland, Schweden und Norwegen folgen würden. Wieweit diese Nachricht zutrifft, bleibt abzuwarten. Im übrigen hat das erstgenannte Abkommen in der Presse der beiden beteiligten Länder eine ziemlich kühle Beurteilung erfahren. Das „Journal des Dsbats" gibt die allgemeine Meinung wieder, wenn es schreibt, das Abkommen lasse nicht glauben, daß eine schiedsrichterliche Entscheidung immer möglich sei, es beschränke deren Anrufung vielmehr auf eine kleine Anzahl von Fällen, aber es gebe eine Richtung an. Die Uebereinkunft könne in bestimmten Fällen Gutes stiften, und es sei nicht zu sehen, wo sie UebleS verursachen könnte.
Politische Nachrichten.
Berlin, 22. Oktober.
S e. Majestät der Kaiser nahm nach der gestrigen Enthüllungsfeier die Meldung des als Leutnant beim 1. Garde-Ulanenregiment eingetretenen Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg-Strelitz entgegen. — Zur Frühstückstafel bei Ihren Majestäten waren ge, laben kommandierender General Generaladjutant v. Kessel, der Chef des MilitärkabinetS Generaladjutant Graf v. Httlsen'Haeseler und Geheimer Baurat Jacobi. Nach der Tafel unternahmen Beide Majestäten mit den Prinzen August Wilhelm und Oskar einen Spazierritt. — An der Abendtafel nahmen die in PotSdam anwesenden Prinzen teil. — Heute als am G e b u r t S- tage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin fand um 11 Uhr Vormittags die Gratulation der Damen und Herren des Hofes statt. Heute mittag ist Familientafel.