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SS* Fernsprecher Nr. 8.

Sr. 127.

Dienstag htn 27. Oktober

1902.

Amtlicher Teil.

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 4. Mai b.., A. II. 4805 (Amtsblatt Seite 133) bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Herren Minister des Innern und der öffentlichen Arbeiten durch gemeinsamen Erlaß vom 31. August d. Js. III. 12162 M. d. ö. A., II a 7001 M. d. I., für die Kraftfahrzeuge im Regierungsbezirk Lüneburg die weiteren Erkennungsnummern 8 801 bis 900 über- wiesen haben. (A II. 12091.)

Cassel, den 26. September 1903.

Der Regierungs-Prästdent. I. A.: Schenk.

Hersfeld, den 16. Oktober 1903,

Es wird hierdurch veröffentlicht, daß der Kreisausschuß des hiesigen Kreises in seiner heutigen Sitzung gemäß § 18 des Gesetzes vom 12. März 1881, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, aus den sachverständigen Eingesessenen des Kreises für das Jahr 1904 folgende als Schiedsmänner zu den Schätzung«' kommissionen heranzuziehende Personen gewählt hat:

1. Oekonom Peter Heil zu Hersfeld.

2. Oekonom Friedrich Friedrich zu Hertzfeld.

3. Gutsbesitzer Richard Braun zu Oberrode.

4. Amtsrat Freise zu Bingartes.

5. Königlicher Oberamtmann Suntheim zu Hersfeld.

6. Gutsbesitzer Schwarz zu Unterhaun.

7. Gutsbesitzer Franz Roll zu Hersfeld.

8. Landwirt Johannes Claus zu Mecklar.

9. Bürgermeister Glebe zu Kohlhausen.

10. Oekonom Philipp Schäfer zu Mengshausen.

11. Oekonom Meister zu Beiersgraben.

12. Oekonom Johannes Jacob Schenk zu Kerspenhausen.

13. Bürgermeister Ruhn zu Asbach.

14. Landwirt George Waitz zu Harnrode.

15. Gutsbesitzer Führer jun. zu Lautenhausen.

16. Gutsbesitzer Hoßbach zu Hof Weisenborn.

17. Gutsbesitzer Gliemeroth zu Wölsershausen.

18. Gastwirt Ruch zu Widdershausen.

19. Landwirt Heinrich Rüger zu Unterweisenborn.

20. Oekonom Adolph Reinhard zu Unterweisenborn.

21. Ackermann Heinrich Burghard I. zu Ransbach.

22. Schmied Scheer zu Schenklengsfeld.

Hardensels nnd Blhtoo.

Roman von G. König-Liebthal. (Fortsetzung.)

O Gott!" entrang es sich von seinen Lippen. Mit geschlossenen Augen lag sie da, wie eine friedlich Schlummernde. Langsam hob sich ihre Brust und senkte sich wieder und Kurt merkte, daß noch Leben in ihr war. Mit dankerfülltem Blick schaute er gen Himmel.

Schnell, Friedrich, fahren Sie nach Hardensels, jede Minute ist kostbar für dies Leben!" rief er dem Kutscher zu.

ES geht nicht, Herr," gab dieser zurück,ein Rad am Wagen ist gebrochen."

Kurt besann sich nicht lange. Behutsam hob er die noch immer Ohnmächtige aus dem Wagen und lief so schnell er konnte, nach Hardensels, sie auf seinen Armen tragend. Im Fremdenzimmer, das für Gäste stets in Ordnung gehalten wurde, legte er die Ohnmächtige sanft auf das Bett. Die Freiin hatte Kurt durch den Park eilen sehen und trat auch bald ins Zimmer.

War ist geschehen, Kurt?' fragte sie erregt.Wer ist das Mädchen?"

Lucie Raven, Mama," erwiderte Kurt tonlos, später will ich Dir alles erzählen; bleibe hier, ich werde Wasser bringen lassen. Ich will schnell zum Doktor senden, während ich selbst sofort nach Walden- burg reite, ehe der Kutscher Herrn Raven unnötig Angst bereitet."

23. Ackermann Rudolph zu Ausbach.

24. Bürgermeister Lingemann zu Philippsthal.

25. Bürgermeister Mohr zu Conrode.

26. Friedrich Boß in Kirchheim.

27. Bürgermeister Brandenstein zu Heimboldshausen.

28. Bürgermeister Bätz zu KalkobeS.

Aus der Zahl dieser Personen hat die Ortspolizei- behörde die Schiedsmänner für jeden einzelnen Schätzung«- fall zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Tierarzte und zwei Schiedsmännern gebildete Kommission, und sind die Schiedsmänner von der Ortspolizsibehörde eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Tierarztes ein nicht beamteter Tierarzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht im Allgemeinen als Sachverständiger be­eidigt ist.

Die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staatskasse bestritten.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben die vorstehend genannten Personen alsbald von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntnis zu setzen und denselben zugleich zu eröffnen, daß sie verpflichtet seien, auf amt' liche Requisition erforderlichen Falles an allen Orten des Kreises Abschätzungen vorzunehmen.

A. 3296. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 21. Oktober 1903.

Der Landesausschuß hat beschlossen, für das Jahr 1904 die Erhebung einer einfachen Viehseuchen- Abgabe für Pferde u. s. w. 20 Pfg. für jedes Stück und einer doppelten Abgabe für Rindvieh 10 Pfg. für jedes Stück (vergl. §§ 5 bis 7 des Reglements vom 7. Dezember 1881) anzuordnen.

Zur Erhebung der Abgabe für Rindvieh ist die nach § 10 dieses Reglements erforderliche Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten erteilt worden.

Die Herren Octsvorstände des Kreises erhalten die Auflage, wegen Zählung des Viehbestandes am 2. November d. I. die erforderlichen Anordnungen demnächst zu treffen. Zur Aufstellung des Verzeichnisses wird Ihnen das Formular in den nächsten Tagen zu­

«Sei ohne Sorge, Kurt, ich bleibe bei ihr."--

Kurt bestieg bald darauf das Pferd und ritt nach Waldenburg, während der Inspektor den Doktor aus der nahen Stadt holte.

In rasendem Galopp sprengte Kurt von Hardensels durch das Dorf, ohne die Grüße der gerade auf der Dorsstraße weilenden Männer und Frauen zu erwidern. Verwundert blieben sie stehen; so hatten sie den jungen Freiherrn noch nie reiten sehen.

Was mag denn los sein?" fragte einer den andern, aber niemand vermochte Auskunft zu geben. Schon längst war der Reiter ihren Blicken entschwunden, und noch immer standen sie beisammen. Das hätte der alte Freiherr sehen sollen?" Wie ein Blitz wäre er da­zwischen gefahren und jeder hätte versucht, so schnell wie möglich aus seinen Augen zu verschwinden.

Als Kurt mit Herrn Raven zurückkehrte, war der Doktor schon mit der Kranken beschäftigt.

Aengstigen Sie sich nicht, Herr Raven," tröstete ihn der Arzt, als Raven ins Zimmer trat.Eine ernste Gefahr für das Leben Ihrer Tochter ist nicht vorhanden."

Erleichtert atmete Raven auf; stumm verbeugte er sich vor der Freiin und trat dann geräuschlos an das Bett feiner Tochter, die eben die Augen öffnete.

Wo bin ich?" flüsterte sie kaum hörbar.

Fürchte nichts, mein Kind, ich bin bei Dir," be- ruhigte er sie und strich liebkosend die bleichen Wangen seines Kindes. Lucie Raven lag im heftigen Fieber.

An eine Ueberführung der Kranken nach Waiden-

gehen. Nach bewirkter Aufstellung ist das Verzeichnis nach zuvoriger öffentlicher Bekanntmachung 14 Tage lang (vom 6. bis einschl. 19. November d. Js.) offen zu legen und hierauf, mit Offenlegungsbescheinigung versehen, spätestens bis zum 25. November d. Js. zur Feststellung hier einzureichen.

I. 7381. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 21. Oktober 1903.

Der Ingenieur G. Meyer zu Cassel ist seit dem 1. Oktober d. Js. aus den Diensten des Dampfkessel- Ueberwachungs-Vereins zu Cassel ausgeschieden. Die dem Genannten von dem Herrn RegierungS-Präsidenten in Cassel unterm 16. August v. Js. A. II. 10 580 ausgestellte Ausweiskarte, laut welcher er zur Vor­nahme der regelmäßigen technischen Untersuchungen und Wasserdruckproben aller der Vereinsüberwachung un­mittelbar oder im staatlichen Auftrage unterstellten Dampfkessel berechtigt war, ist mit dem obengenannten Zeitpunkte als erloschen anzusehen.

Die Ortspolizeibehörden wollen Vorstehendes den beteiligten Kreisen in geeigneter Weise bekannt geben. I. 7367. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen der Baupolizeiordnung vom 1. bezw. 3. November 1902 mache ich die Bau- dezw. Ortspolizeibehörden im Kreise ausdrücklich darauf aufmerksam, daß bei allen vom 1. Januar 1903 zur Ausführung gelangenden Neu­bauten also auch bei denen, die bereits im Vorjahre baupolizeilich genehnkigt und erst in diesem Jahre be­gonnen oder fertig gestellt worden sind die Schorn­stein-Anlagen ausnahmslos mit dem vor­geschriebenen Zwangssicherheits-Verschluß versehen werden müssen.

Hersfeld, den 23. Oktober 1903.

Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz,

Geheimer RegierungS-Rat.

Die Erledigung meiner Verfügung vom 26. August

bürg ist vorläufig nicht zu denken," sagte der Arzt, sich an Herrn Raven wendend.Die gnädigste Freiin hat sich erboten, Ihre Tochter selbst zu pflegen."

Sie sind sehr gütig, gnädige Frau," sprach Raven zu der Freiin,doch kann ich unmöglich das Opfer--."

Still, Herr Raven," warf der Doktor dazwischen, überlassen Sie getrost die Pflege der gnädigen Freiin; eine bessere Pflegerin für Ihr Kind giebt eS nicht, Ihre Tochter ist in guten Händen."

Dankbar druckte Herr Raven die Hände der Freiin. So muß ich ja nun schon Ihr gütiges Anerbieten acceptieren, gnädige Frau." Und beruhigt ritt Herr Raven nach Waldenburg zurück.

Die Freiin war in der Tat die treueste Pflegerin der Kranken. Den ganzen Tag über wich sie nicht vom Krankenlager und selbst in der Nacht gönnte sie sich nur wenige Stunden Schlaf. Fast täglich kam Herr Raven nach Hardensels, um sich nach dem Befinden seiner Tochter zu erkundigen, und immer mehr erkannte er die wahre Herzensgüte der Freiin, die in selbst­losester Liebe freiwillig die Pflege auf sich genommen hatte. Nach acht Tagen war das Fieber verschwunden. Zwar war Lucie Raven noch sehr schwach, sodaß sie nur mit Hilfe der Freiin im Zimmer auf- und abgehen konnte, doch nahmen ihre Kräfte stetig zu und bald durste sie täglich einige Stunden im Parke verweilen.

Kurt war dann ihr ständiger Begleiter und er war unendlich beglückt, seiner Geliebten so nahe zu sein.

Jeden Morgen fand Lucie Raven in ihrem Zimmer einen Strauß Wiesenblumen, die sie so liebte, und stets