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Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 4. November 1903.
Im Anschluß an mein Ausschreiben vom 7. Oktober d. I. I. Nr. 6999 (Kreisblatt Nr. 121) werden die Herren Ortsvorstände des Kreises veranlaßt, dem an den Herrn Landgerichts-Präsidenten einzusendenden Protokoll über die Neuwahl des Schiedsmannes und dessen Stellvertreters eine beglaubigte Abschrift aus dem Beschlutz-Proto- lollbuch (unter Benutzung des hierfür vorgeschriebenen Formulars) beizufügen, damit geprüft werden kann, ob die Wahlen in rechtsgültiger Weise mit Stimmenmehrheit zu Stande gekommen sind.
I. I. 7718a. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Die diesjährigen Herbstkontrollversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
Zu Unterhaun
(bei Gastwirt Sandlos)
Freitag, den 13. November,
V o r m i t t a g s 10 U h r für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- Hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
Zu Niederaula
(Kirchplatz).
Sonnabend, den 14. November,
Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiers- Haufen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Eugelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshaufen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.
Zu Kirchheiiu
(bei Gastwirt Ehdt)
Sonnabend, den 14. November,
Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frie- lingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheim mit Weich und' Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain, mit Hof Löscher.
Zu Hersfeld
(Turnplatz an der Hainstraße) Montag, den 16. November,
Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof, Weneberg.
Zu Obergeis
(bei Gastwirt Ernst)
Montag, den 16. November,
Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften ans den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Obergeis und Untergeis.
Zu Heringen
(Schulplatz)
Sonnabend, den 21. November,
Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Heringen mit Hof Füllerode, Kleinensee, Leimbach, Lengers, Widdershausen und Wölfershausen.
Zu Heimboldshausen
(bei Gastwirt Echtermeyer)
Sonnabend, den 21. November,
Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshause», Herfa,
Lautenhausen, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal und Unterneurode.
Zu Schenklengsfeld
(bei Gastwirt Kroneberg)
Montag, den 23. November, Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
Zur strengen Nachachtung für die beteiligten Mannschaften fügt dasBezirkskommandofolgendeBemerkungen hinzu:
1. Zu den Herbst-Komrolversammlungen haben zu erscheinen :
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1891 eingetreten und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden.
b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber, c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
d) sämmtliche Invaliden der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgefundenen Ganzinvatiden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolverfammlu»ge» findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Bernfung zu den Kontrol- Versammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinde sie gehören.
4. D ie Mannschaften haben den Militär- p a ß u n d d a s F ü h r u u g s a t t e st m i t zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando ge- »ehmigt werde».
Wer vor der Koutrolversammlrmg keinen Be- fcheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Ver- , Hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Alle Mannschaften gehöre» während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.
8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche jur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
Hersfeld, den 15. Oktober 1903.
Königliches Bezirkslommando.
* *
Hersfeld, den 20. Oktober 1903.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzuteilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
I. 11. 4515. Der Königliche Landrat
Freiherr von S ch l e i n i tz Geheimer Regierungs-Rat.
Verordnung. — Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird der Beginn der Schonzeit für Rebhühner im Regierungsbezirk Caffel auf Mittwoch, den 18. November d. Js. festgesetzt. (B. A. 3915.)
Caffel, am 2. November 1903.
Namens des Bezirksausschusses.
Der Vorsitzende. Trott zu S o l z.
Hersfeld, den 4. November 1903.
Den Herren Standesbeamten des Kreises gehen in den nächsten Tagen die Formulare zu den gemäß § 46 No. 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 anzufertigenden Auszügen aus den Civilstandsregistern zu. Die in Rede stehenden Auszüge sind alsbald anzu- fertigen und die aus den G e b u r t S r e g i st e r n den Ortsvorständen der betreffenden Gemeinden pp. umgehend zu übelsenden, während die aus den Sterb eregistern alsbald dahier ei n zu- reichen sind. Die Angabe des GeburtS-Tages, Monats und Jahres in den Letzteren hat unter „Bemerkungen" zu erfolgen, falls das genaue Datum, das aus dem Sterberegister nicht hervorgeht, anderweit bekannt geworden ist. Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß für jeden einzelnen Sterbefall ein besonderer Auszug angefertigt werden muß.
I. II. No. 4751. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Gefundene Gegenstände:
Ein Peitsche. Meldung des Eigentümers bei dem Ortsvorstand zu Lautenhausen.
Nichtamtlicher Teil.
Sie " " ‘ „„ „ in ®ie§Wen.
Von 3Vs Uhr nachmittags ab entwickelte sich am Mittwoch in den Straßen Wiesbadens ein reges militärisches Leben. Die zur Spalierbildung befohlenen Truppen der Wiesbadener und der benachbarten Garnisonen rückten mit ihren Fahnen unter klingendem Spiel in ihre Plätze ein. Hinter den Truppen sammelte sich eine nach Tausenden zählende Menschenmenge, darunter zahlreiche Fremde. Im reichgeschmückten Bahnhof nahm eine Ehrenkompagnie des 80. FüsilierregimentS von Gersdorff Aufstellung. Zum Empfang waren erschienen die Generalität, das Gefolge des Kaisers, Reichskanzler Graf Bülow in der Uniform der Bonner Husaren mit dem Bande des russischen Andreasordens, die Botschafter Gras v. Alvenöleben und Graf von der Osten-Sacken. Bald nach 4 Uhr traf Kaiser Wilhelm in der Uniform seines Narvaschen Dragonerregiments mit dem Bande des Andreasordens am Bahnhof ein und erwartete auf dem Bahnsteig im Gespräch mit den Botschaftern Gras v. Alvensleben und Graf von der Osten- Sacken und dem Reichskanzler Grafen Bülow die Ankunft des russischen Kaisers, dessen Hofzug pünktlich um 4V, Uhr eintraf. Kaiser Nikolaus, der die Uniform des Kaiser-Alexander-Garde-Grenadierregiments mit dem Bande des Schwarzen Adlerordens trug, entstieg als Erster dem Waggon. Die Monarchen begrüßten sich auf das herzlichste, sie umarmten und küßten sich wiederholt. Mit Kaiser Nikolaus trafen ein der Großherzog von Hessen und Prinz Heinrich von Preußen, beide in russischer Dragoneruniform, sowie Graf LamS« dorff und das Gefolge des russischen Kaisers, bestehend aus dem Hausminister Baron Fredericks, dem General- adjutanten Hesse, dem Generalmajor ä la suite Moffolow, dem Kapitänleutnant Grafen Heyden und dem Zeremonienmeister v. Savinsky, dem General