Sr. 152.
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Gratisbeilagen: „31111(111110 Sonntagsblatt" und „Jllnstrirtc Landwirtschaftliche Beilage."
Fernsprecher Nr. 8.
3®~ Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.
Amtlicher Teil.
Im nächsten Jahre finden an der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst - und Garten» bau zu Geisenheim a/RH. folgende Unter- r t ch t s k u r s e statt:
1. Obstweinkuisus in der Zeit vom 22. Februar bis 3. März 1904.
2. Oeffentlicher ReblauskursuS vom 22. bis 24 Februar 1904.
3. Obstbaukursus in der Zeit vom 22. Februa.r bis 12. März 1904.
4. BaumwärterkursuS in der Zeit vom 22. Februar bis 12. März 1904.
5. Hefekursus in der Zeit vom 30. Mai bis 11. Juni 1904.
6. AnalysenkursuS in der Zeit vom 13. bis 25. Juni 1904.
7. Obstbau- und
8. Baumwärter-NachkursuS tu der Zeit vom 16. bis 20. August 1904.
9. Obstverwertungskursuü für Männer vom 22. bis 27. August 1904.
10. Obstverwertungskursus für Frauen vom 29. August bis 3 September 1904.
Das UnterrichtShonorar beträgt:
für Kursus 1: für Preußen 20 Mk., für Nicht- Preußen 25 Mk ; auherdem für Reagentien re. 20 Mk., für Bedienung 1 Mk ;
Kursus 2 ist frei.
für Kursus 3: für Preußen 20 Mk., für Nicht- p^eußen (auch Lehrer 30) Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die lediglich am NachkursuS (No. 7) teilnehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk.;
für Kursus 4: Preußen sind frei, Nichtpreußen zahlen 10 Mk., wenn sie nur am NachkursuS (No. 8) teilnehmen 5 Mk.;
für Kursus 5 und 6: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 25 Mk. Außerdem für Reagentien 20 Mk., für Bedienung 1 Mk.;
für Kursus 9 und 10: für Preußen 6 Mk. für Nichtpreußen 9 Mk. ,
Anmeldungen sind zu richten bezüglich der Kurse 3, 4 und 7 bis 10 an die Direktion, bezügl. der Kurse 1 und 6 an den Dirigenten der önochemischen Versuchsstation und bezügl. des Kursus 5 an den Dirigenten der pflanzenphysiologischen Versuchsstatron. Wegen Zulassung zum Reblauskursus wende man sich an den zuständigen Herrn Oberpräsidenten. Weitere Auskunft erteilt da« Sekretariat.
Geisenheim, den 28. November 1903.J
Der Direktor; Prof. Dr. Wortma n ti.
Nichtamtlicher Teil.
Weihnachten
Weihnachten ist da» Fest der Liebe. Liebe wird in di sen Tagen vor allen denen zuteil, die ihrer am meisten behülfen: den Kindern und den Armen. Den Kindern gehört Weihnachten; nur durch sie wird viele« die Quelle reinster Freude. Wahre« Glück und Seligkeit auf Erden vermögen allein hie Kur er z ^wpfiuden, und der Abglanz dieser Seligkeit beglückt °"ch die Erwachsenen. Aus dem Jubel und der Wonne " Kinderaugen beim Lichterglanze des grünen Ujtt •
Donnerstag h 21 SejemBer
baumes strahlen Friede und Freude in die treuen für« sorglichen Elternherzen, und beim Anblick der fröhlichen Kleinen erwachen in dem Gemüt der Alten wieder die holden Träume der Kindheit. So bleibt der Weihnachtszauber nicht auf die Jugend beschränkt, au» ihres Lebens üppiger Fülle strömt er über auf das Alter. Kein Geben, das nicht auch durch eine Gabe belohnt wird, keine Liebe, die nicht zurückstrahlend Licht und Wärme verbreitet! In dieser Wechselwirkung ist der Segen der Weihnacht-feste» beschlossen; so hat er sich seit Jahrhunderten über alles, was Menschenantlitz trägt, ergossen, und so wird er immer» dar wirken.
Weihnachten ist auch ein Fest der Armen. Jesus selbst hat das Evangelium als eine Botschaft für die Armen bezeichnet, wenn auch nicht in dem Sinne, den manche dem Evangelium unterlegen möchten, als sei das Christentum die Religion nur für die Armen. Die Weihnachtsbotschast ist allem Volke widerfahren. Allerdings ergibt sich aus der Armut am augenfälligsten die Notwendigkeit des christlichen Woites: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" In allen Verhältnissen der Menschen zueinander soll das Gesetz der Nächstenliebe das höchste, herrschende sein, und zwar vornehmlich um der Armen und Elenden willen. Die Weihnachtssitte des SchenkenS und Gebens ist ein Sinnbild der Nächstenliebe. Das Evangelium verlangt freilich mehr als die Betätigung der Nächstenliebe in etlichen geweihten Tagen oder Stunden des Jahres: es will die Weihnachtsstimmung der Mitleids und der Güte auf das ganze Jahr ausdehnen, es will die Liebestätigkeit zum Grundton unserer gesamten Lebensführung machen. Dann erst würde sich das praktische Christentum seiner vollen Verwirklichung nähern.
Auf dem ganzen Erdenrund, überall wo man die Weihnacht« Botschaft vernimmt, wird Weihnachten begangen; aber nur der Deutsche feiert die rechte Weihnacht. Zu einer solchen Feier gehört das deutsche Gemüt. Der süße Klang der Worte „Stille Nacht, heilige Nacht!" wird nur dort, wo die deutsche Zunge klingt, in tiefster Innigkeit empfunden. Darum soll in diesen FesteStage« unser Empfinden auch dem teuern deutschen Vaterlands gehören. „Nur wer den Blick aus's Ganze hat gerichtet, den ist der Streit in seiner Brust geschlichtet!" Diese» Ganze ist unser Deutsch- land. Wie der Stern von Bethlehem über der Weih- nachtsfeier, so schwebe fortan über aller politischen Arbeit leuchtend als Stern unser» Leben» das gemeinsame Vaterland I
Unser politische» Leben ist vergiftet durch eine maßlose Gehässigkeit, die das Ganze, da» Gemeinsame aus den Augen verliert. Wie vieles könnte besser werden, wenn wir inmitten der politischen und wirtschaftlichen Kämpfe un« mehr als bisher bewußt bleiben wollten der Liebe zu unser aller Mutter, der Liebe zu unserm Vaterlande. Dessen sollten wir eingedenk sein an dem Feste, das wie kein andres die Herzen der Liebe, der Freude und dem Frieden, dem Mitleid und der Güte erschließt.
Politische Nachrichten.
Berlin, 22. Dezember.
Ihre Kaiserlichen Majestäten machten gestern vor und nach der Mittagstafel einen Spazier- gang in der Umgebung des Neuen Palai». — Heute früh von 9V, Uhr ab hörte S e. M a j e st ä t der Kaiser die Vorträge des Chefs des Admiralstabes, des Chefs des Marinekabinett« und der Chefs des Militärkabinett». „
Das nunmehr abgeschlossene Verzeichnis der Bevollmächtigten zum Bundesrat sowie der Reichstag«, abgeordneten weist einen Bestand von 394 Mandaten nach; von ihnen haben die Deutsch-Konser-
vativen 51, die ReichSpartei 20, die deutsche Reformpartei 5, die Wirtschaftliche Vereinigung 13, das Zentrum 100, die Polen 15, die Nationalliberalen 50, die Freisinnige Vereinigung 10, die deutsch-freisinnige Volkspartei 21, die deutsche Volkspartei 6, die Sozial- demokraten 80 Plätze in Besitz, 23 Mitglieder gehören keiner Fraktion an. Erledigt sind die Mandate der verstorbenen Abgeordneten Hofmann (Sozd., f 4. November), v. Glebocki (Pole, f 27. November) und des Fchrn v. Schele-Schelenburg (f 4. Dezember.)
Das Staatsministerium hat infolge der durch das Reichsgesetz vom 25. Mai d. I«. herbeigeführten Abänderung der §§ 3 und 6 des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, künftig den in Betrieben oder im unmittelbaren Dienst des Staates gegen Entgelt voll beschäftigten Personen, denen auf Grund des Staatsministerialbeschluffes vom 10. Februar 1901 in Krankheitsfällen eine Unterstützung bis zur Dauer von 13 Wochen zugesichert war, eine Erweiterung dieser Fürsorge dahin zuzubilligen, daß die Unterstützung auf einen Zeitraum bis zu 26 Wochen ausgedehnt wird.
(K i n d e r s ch u tz.) Den verbündeten Regierungen ist wiederholt, so neuerdings bei der Etats-Beratung im Reichstage der Vorwurf gemacht worden, daß sie die Gesetzgebung zum Schutze der wirtschaftlich abhängigen und schwachen Volkskiaffen ins Stocken geraten ließe. Der Reichskanzler hat diese Behauptung bereits durch den Hinweis auf die sozialpolitischen Errungenschaften der letzten Jahre und die Aufgaben der nächsten Zukunft entkräftet. Daß die Regierung in der Tat an dem bewährten arbeiterfreundlichen Kurse festhält, dafür ist da« am 1. Januar 1904 in Kraft tretende Gesetz über die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben ein redender Beweis. Der Zweck diese« Gesetzes ist, den Mißbrauch der Arbeitskraft von Kindern unter 13 Jahren mehr als bisher zu verhüten. Es ergänzt die Gewerbe- Ordnung, wonach Kindern verboten ist, in Fabriken zu arbeiten Allgemein untersagt wird in dem neuen Gesetze bü Beschäftigung von Kindern in solchen Betrieben, die sich nicht für sie eignen oder gesundheitsschädlich sind, also bei Bauten, beim Steinkiopfen, im Schornstein- feger-Gewerbe, beim Mischen und Mahlen von Farben u. s. w. In Werkstätten andrer Art, im Handel und Verkehr dürfen fremde Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht, ältere fremde Kinder nicht von 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens, nicht vor dem VormittagS-Unterricht und nicht länger als 3 Stunden täglich beschäftigt werden. Eigene Kinder dürfen 2 Jahre früher zu diesen Arbeiten herangezogen werden. In den nächsten beiden Jahren kann ausnahmsweise gestattet werden, eigene Kinder, die am 1. Januar 1904 bereits 8 Jahre alt sind, mit unbedenklichen gewerblichen Arbeiten zu beschäftigen. In Gast- und Schankwirtschaften dürfen Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht, fremde Mädchen auch später nicht bei der Bedienung der Gäste, eigene Mädchen nur dann beschäftigt werden, wenn der Ort weniger als 20 000 Einwohner hat und die Verwaltungsbehörde es erlaubt. Vor der Zulassung von Ausnahmen soll die Schulaufstchts Behörde gefragt werden. Bis zum 31. Dezember 1905 können die untern Verwaltung» Behörden auch Ausnahmen von der Vorschrift zulassen, wonach die Beschäftigung fremder Kinder über 12 Jahre beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen sowie die Beschäftigung eigener Kinder über 12 Jahre beim Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren, wenn sie für dritte erfolgt, nicht zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr Morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte stattfinden darf. Verboten ist ferner die Beschäftigung von Kindern bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und andern öffentlichen Schauststellungen. Ausnahmen können nur dann zugelassen werden, wenn ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet. Für die Begrenzung dieses Begriffs hat sich bereits eine feste Praxis gebildet. Darnach entbehren die sogenannten Spezialitäten-, Akrobaten- und ArtistenVorstellungen, die Zirkus-Auf.