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HerssM Äreisblatt.
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83- Fernsprecher Nr 8. ^
St 42.
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 25. März 1904.
Im Interesse eines erhöhten Schutzes der Bauarbeiter gegen Krankheiten und Unfälle soll höherer Anordnung zufolge eine schärfere außerterminliche Ueberwachung der Bauausführungen stattfinden.
Solange nicht anderweite ausreichende polizeiliche Schutzvorschriften vorhanden sind, deren Beachtung den Gegenstand der Kontrolle zu bilden hat, soll sich die Ueberwachung der Bauausführungen auf die Einhaltung der Unfallverhütungövorschristen der Hessen-Nassauischen Baugewerksberufsgenossenschaft erstrecken. Die Letzter» werden in Kürze in je einem Exemplare der Gendarmerie des Kreises zugesandt werden.
Die Ortspolizeibehörden haben sich diese Vorschriften, soweit sie nicht bereits in ihrem Besitze sind, von dem Vorstand der Hess. Nafl. Baugewerksberufsgenossenschaft zu Frankfurt o/M. direkt zu beschaffen.
Wenn Verfehlungen gegen diese Bestimmungen fe[b gestellt werden, so ist gemäß § 367 Ziffer 14 des Reich»' strafgesetzbuches von Polizeiwegen strafend einzuschreiten. Ist der ermittelte Verstoß ein so erheblicher, daß die der Polizei durch das Gesetz vom 23. April 1883 eingeräumten Strafbefugnisse nicht ausreichen, so ist die AmtSanwaltschast anzugehen. Der Herr Justizminister hat eine entsprechende Anweisung der Amtsanwälte veranlaßt. Die Befugnis der Polizei, mit den ihr zur Verfügung stehenden Zwangsmitteln auf die Abstellung vorgefundener Mängel hinzuwirken, wird hierdurch nicht berührt.
Ueber die bei dem hiernach einzuleitenden Vorgehen gemachten Erfahrungen haben mir die Ortspolizeibehörden und die Königl. Gendarmen des Kreises spätestens zum 15. März 1905 eingehend zu berichten. Dabei ist sich darüber zu äußern, ob sich die Unfallverhütung-- Vorschriften der Baugewerksberufsgenossenfchasten zur Er- zielung eines hinreichenden Schutzes der Bauarbeiter auf die Dauer als genügend erwiesen oder ob sich etwa im Laufe der Zeit Unzulänglichkeiten herausgestellt haben, welche eine Aenderung der Vorschriften erforderlich erscheinen lassen. Hauptsächlich werden die Bauunfälle Gelegenheit zu der in dieser Richtung vorzunehmenden Prüfung bieten.
J. I. 1375. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.
taiM Den 9. April 1904.
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Bekanntmachung.
Aus Grund der rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse des hiesigen Bezirksausschusses vom 20. Januar d. Js. B. A. 279 und vom 18. Dezeinber v. Js. B. A. 4590 sollen zum Bau der Nebenbahn Treysa—Hersfeld von den nachbezeichneten Grundstücken die dabei gegebenen Flächen enteignet werden.
Hersfeld, den 6. April 1904. Im Monat März 1904 sind dahier für die nachbenannten Herren Jagdscheine ausgestellt worden: A. Jahresjagdscheine:
a. entgeltliche:
am 16 /3. für Stud. jur. Ernst Schweißer in HerSfeld; am 29./3. für den wissenschaftl. Hilfslehrer Walter Kürschner in Hersfeld;
b. unentgeltliche:
am 17./3. für den Königl. Förster Martin in HedderSdorf.
B. Tagesjagdscheine: Keine! Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, ___Geheimer RegierungS-Rat.
Her»feld, den 6. April 1904.
Unter dem Schweinebestande des Ackermanns Johannes Mosebach in Ausbach ist die Rotlausseuche aus» gebrochen.
3- I. 1816. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, ______Geheimer RegierungS-Ral.
HerSfeld, den 6. April 1904. Unter dem Hühnerbestande des Bäckermeister» Kothe zu Hersfeld ist die Geflügelcholera ausgebrochen.
Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung»-Rat.
Der Grundeigentümer
Bezeichnung des Grundstücks
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Größe
Größe der zu
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de.
- ganzen
enteignenden
Nr.
Name
Wohnort
Karten- blatt
Parzelle
des Grundstücks
Grundstr
cks
Fläch«
ha
a
qm
ha
a
qm
Gemarkung Kleba.
1
von Baumbach, Karl, Reinhard u.
Kirchheim
13
46
Wiese
t 1
84
80
51
45
Wilhelm je Vs und Ludwig Va
) 1
23
20
—
2
dieselben
0
13
47
4
25
—
10
62
6
37
Gemarkung Kirchheim.
3
1) Karl, Reinhard und Wilhelm
Kirchheim
1
68
Wiese
—
15
41
—
1
83
von Baumbach zu je Vs
2) Ludwig von Baumbach zu Va
4
dieselben
rr
1
69
Holzung
—
86
83
—
35
39
Plan
5
Familie von Baumbach
ff
—
29
Acker, Wiese,
2
65
08
—
2
04
Unland
6
desgleichen
FF
—.
48
Acker, Wiese,
—
16
99
—
—
23
Unland
7
desgleichen
u
—
47
Acker, Wiese,
—
76
79
—
36
05
Plan
Unland
8
desgleichen
ff
—
51
Acker, Wiese
—
55
87
—
43
79
9
desgleichen
w
—
52
Acker
—
34
12
—
8
43
10
desgleichen
FF
—
53
3
07
38
—
5
64
11
Karl, Reinhard und Wilhelm von
FF
—
2
Wiese, Un-
—
72
25
—
—
76
Baumbach zu je Ve,
land
Ludwig von Baumbach zu Va
12
dieselben
FF
13
28
Holzung
14
97
13
—
16
31
13
dieselben
FF
13
24
—
8
04
—
5
26
dieselben
Plan
14
FF
—
1
Wiese V.
3
26
29
—
18
35
Unland
15
dieselben
FF
13
36
Wiese
7
13
15
—
73
53
22
(7
09
60)
16
Familie von Baumbach
„
—
Plan 599
Acker, Wiese V.
Wiese, V.
2
62
57
—
1
14
17
desgleichen
FF
—
600
—
—
74
—
-—-
74
18
desgleichen
FF
—
474
Wiese
—
2
32
—
2
32
Gemarkung Frielingen.
Plan
19
Karl von Baumbach und Mitbe-
Kirchheim
—
107d
Acker
1
15
08
—
42
49
besitzer
20
dieselben
FF
—
231
FF
—
36
87
—
36
87
121 i
21
dieselben
FF
—
121h
FF
1
54
90
—
3
57
22
dieselben
FF
—
121g
FF
3
73
42
—
32
01
23
dieselben
FF
—
121 f
Wiese
3
03
00
—
3
26
24
dieselben
FF
—
121 c
Acker j
—
68
44
—
8
64
3
62
34
Plan
25
dieselben
FF
—
121a
Acker 1
16
42
76
—
17
47
1
3
09
26
dieselben
FF
—
121b
Ff
—
86
76
—
30
96
Von dein Herrn Rcgierungs-Prüsidenten zum Enteignungskommissar ernannt, habe ich zur kommissarischen Verhandlung mit den Beteiligten zwecks Feststellung der Entschädigungen für die zu enteignenden Grundflächen gemäß § 25 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 Termine auf
Donnerstag, den 14. April d. As., vormittags Va 10 Uhr — Zusammenkunft im Bürgermeisteramt zu Kleba —, vormittags Va 12 Uhr — Zu- sammenkunft im Bürgerineisteranrt zu Kirchheim — und nachmittags 2Va Uhr — Zusammenkunft im Bürgermeisteramt zu Frielingen — anberaumt.
Zu diesem Termine werden alle Beteiligten gemäß § 25 Abs. 4 a. a. O. mit der Aufforderung geladeu, ihr Rechte im Termin wahrzunehmen, ^