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HerssM Äreisblatt.

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Gratisbeilagen:Jllnprirtes Sonntagsblatt" undJllnstrirtc Landloirtsihastliihe Beilage".

83- Fernsprecher Nr 8. ^

St 42.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 25. März 1904.

Im Interesse eines erhöhten Schutzes der Bauarbeiter gegen Krankheiten und Unfälle soll höherer Anordnung zufolge eine schärfere außerterminliche Ueberwachung der Bauausführungen stattfinden.

Solange nicht anderweite ausreichende polizeiliche Schutzvorschriften vorhanden sind, deren Beachtung den Gegenstand der Kontrolle zu bilden hat, soll sich die Ueberwachung der Bauausführungen auf die Einhaltung der Unfallverhütungövorschristen der Hessen-Nassauischen Baugewerksberufsgenossenschaft erstrecken. Die Letzter» werden in Kürze in je einem Exemplare der Gendarmerie des Kreises zugesandt werden.

Die Ortspolizeibehörden haben sich diese Vorschriften, soweit sie nicht bereits in ihrem Besitze sind, von dem Vorstand der Hess. Nafl. Baugewerksberufsgenossenschaft zu Frankfurt o/M. direkt zu beschaffen.

Wenn Verfehlungen gegen diese Bestimmungen fe[b gestellt werden, so ist gemäß § 367 Ziffer 14 des Reich»' strafgesetzbuches von Polizeiwegen strafend einzuschreiten. Ist der ermittelte Verstoß ein so erheblicher, daß die der Polizei durch das Gesetz vom 23. April 1883 eingeräumten Strafbefugnisse nicht ausreichen, so ist die AmtSanwaltschast anzugehen. Der Herr Justizminister hat eine entsprechende Anweisung der Amtsanwälte veranlaßt. Die Befugnis der Polizei, mit den ihr zur Verfügung stehenden Zwangs­mitteln auf die Abstellung vorgefundener Mängel hinzu­wirken, wird hierdurch nicht berührt.

Ueber die bei dem hiernach einzuleitenden Vorgehen gemachten Erfahrungen haben mir die Ortspolizeibehörden und die Königl. Gendarmen des Kreises spätestens zum 15. März 1905 eingehend zu berichten. Dabei ist sich darüber zu äußern, ob sich die Unfallverhütung-- Vorschriften der Baugewerksberufsgenossenfchasten zur Er- zielung eines hinreichenden Schutzes der Bauarbeiter auf die Dauer als genügend erwiesen oder ob sich etwa im Laufe der Zeit Unzulänglichkeiten herausgestellt haben, welche eine Aenderung der Vorschriften erforderlich er­scheinen lassen. Hauptsächlich werden die Bauunfälle Gelegenheit zu der in dieser Richtung vorzunehmenden Prüfung bieten.

J. I. 1375. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.

taiM Den 9. April 1904.

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Bekanntmachung.

Aus Grund der rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse des hiesigen Bezirksausschusses vom 20. Januar d. Js. B. A. 279 und vom 18. Dezeinber v. Js. B. A. 4590 sollen zum Bau der Nebenbahn TreysaHersfeld von den nachbezeichneten Grundstücken die dabei gegebenen Flächen enteignet werden.

Hersfeld, den 6. April 1904. Im Monat März 1904 sind dahier für die nach­benannten Herren Jagdscheine ausgestellt worden: A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 16 /3. für Stud. jur. Ernst Schweißer in HerSfeld; am 29./3. für den wissenschaftl. Hilfslehrer Walter Kürschner in Hersfeld;

b. unentgeltliche:

am 17./3. für den Königl. Förster Martin in HedderSdorf.

B. Tagesjagdscheine: Keine! Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, ___Geheimer RegierungS-Rat.

Her»feld, den 6. April 1904.

Unter dem Schweinebestande des Ackermanns Jo­hannes Mosebach in Ausbach ist die Rotlausseuche aus» gebrochen.

3- I. 1816. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, ______Geheimer RegierungS-Ral.

HerSfeld, den 6. April 1904. Unter dem Hühnerbestande des Bäckermeister» Kothe zu Hersfeld ist die Geflügelcholera ausgebrochen.

Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung»-Rat.

Der Grundeigentümer

Bezeichnung des Grundstücks

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Größe

Größe der zu

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enteignenden

Nr.

Name

Wohnort

Karten- blatt

Par­zelle

des Grundstücks

Grundstr

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Fläch«

ha

a

qm

ha

a

qm

Gemarkung Kleba.

1

von Baumbach, Karl, Reinhard u.

Kirchheim

13

46

Wiese

t 1

84

80

51

45

Wilhelm je Vs und Ludwig Va

) 1

23

20

2

dieselben

0

13

47

4

25

10

62

6

37

Gemarkung Kirchheim.

3

1) Karl, Reinhard und Wilhelm

Kirchheim

1

68

Wiese

15

41

1

83

von Baumbach zu je Vs

2) Ludwig von Baumbach zu Va

4

dieselben

rr

1

69

Holzung

86

83

35

39

Plan

5

Familie von Baumbach

ff

29

Acker, Wiese,

2

65

08

2

04

Unland

6

desgleichen

FF

.

48

Acker, Wiese,

16

99

23

Unland

7

desgleichen

u

47

Acker, Wiese,

76

79

36

05

Plan

Unland

8

desgleichen

ff

51

Acker, Wiese

55

87

43

79

9

desgleichen

w

52

Acker

34

12

8

43

10

desgleichen

FF

53

3

07

38

5

64

11

Karl, Reinhard und Wilhelm von

FF

2

Wiese, Un-

72

25

76

Baumbach zu je Ve,

land

Ludwig von Baumbach zu Va

12

dieselben

FF

13

28

Holzung

14

97

13

16

31

13

dieselben

FF

13

24

8

04

5

26

dieselben

Plan

14

FF

1

Wiese V.

3

26

29

18

35

Unland

15

dieselben

FF

13

36

Wiese

7

13

15

73

53

22

(7

09

60)

16

Familie von Baumbach

Plan 599

Acker, Wiese V.

Wiese, V.

2

62

57

1

14

17

desgleichen

FF

600

74

--

74

18

desgleichen

FF

474

Wiese

2

32

2

32

Gemarkung Frielingen.

Plan

19

Karl von Baumbach und Mitbe-

Kirchheim

107d

Acker

1

15

08

42

49

besitzer

20

dieselben

FF

231

FF

36

87

36

87

121 i

21

dieselben

FF

121h

FF

1

54

90

3

57

22

dieselben

FF

121g

FF

3

73

42

32

01

23

dieselben

FF

121 f

Wiese

3

03

00

3

26

24

dieselben

FF

121 c

Acker j

68

44

8

64

3

62

34

Plan

25

dieselben

FF

121a

Acker 1

16

42

76

17

47

1

3

09

26

dieselben

FF

121b

Ff

86

76

30

96

Von dein Herrn Rcgierungs-Prüsidenten zum Enteignungskommissar ernannt, habe ich zur kommissarischen Verhandlung mit den Beteiligten zwecks Feststellung der Entschädigungen für die zu enteignenden Grundflächen gemäß § 25 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 Termine auf

Donnerstag, den 14. April d. As., vormittags Va 10 Uhr Zusammenkunft im Bürgermeisteramt zu Kleba, vormittags Va 12 Uhr Zu- sammenkunft im Bürgerineisteranrt zu Kirchheim und nachmittags 2Va Uhr Zusammenkunft im Bürgermeisteramt zu Frielingen anberaumt.

Zu diesem Termine werden alle Beteiligten gemäß § 25 Abs. 4 a. a. O. mit der Aufforderung geladeu, ihr Rechte im Termin wahrzunehmen, ^