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Gratisbeilagen:Jllustrirtes Sonntagsblatt" nnd »Lllnstrirte Landwirtschaftliche Beilage".

Nernfprecher Nr. 8. ^»

«r. 165

BiM Den 6. Stimmte

1964

Amtlicher Teil.

Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Be­suche ländlicher Fortbildungsschulen in der Provinz Hessen-Nassau.

Vom 8. August 1904.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.

verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Land, tags der Monarchie für die Provinz Hessen-Nassau, wa» folgt:

Einziger Paragraph.

Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde kann für die nicht mehr schulpflichtigen unter 18 Jahre alten männlichen Personen für drei aufeinanderfolgende Winter­halbjahre die Verpflichtung zum Besuch einer ländlichen Fortbildungsschule begründet werden.

In dem Statut sind die zur Durchführung dieser Verpflichtung erforderlichen Bestimmungen zu treffen, insbesondere sind die zur Sicherung eines regelmäßigen Schulbesuchs den Schulpflichtigen sowie deren Eltern, Vormündern und Arbeitgebern obliegenden Verpflichtungen zu bestimmen und diejenigen Vorschriften zu erlassen, durch welche die Ordnung in der Fortbildungsschule und ein gebührliches Verhalten der Schüler gesichert wird. Von der durch statutarische Bestimmung begründeten Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule sind diejenigen befreit, welche die Berechtigung zum einjährig­freiwilligen Militärdienst erworben haben, welche eine Jnnungs-, Fach- oder andere Fortbildungsschule besuchen oder einen entsprechenden anderen Unterricht erhalten, sofern dieser Schulbesuch oder Unterricht von der höheren Verwaltungsbehörde als ein ausreichender Ersatz des allgemeinen Fortbildungsunterrichts anerkannt wird. Die Bestimmung weiterer Ausnahmen durch das Statut ist zulässig.

An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt werden. Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und im Un­vermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen für jeden Fall wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen oder den erlassenen statutarischen Bestimmungen zuwider, handelt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter- schrist und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Skagen, an Bord M. I.Hohenzollern," den 8. August 1904.

Wilhelm.

Gras von Bülow. Gras von Posadowsky. Studt. vonPodbielski. vonBudde.

Wird hierdurch zur Kenntnis der Kreiseingesessenen gebracht.

Hersfeld, den 4. September 1904.

Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 2. Oktober 1889.

In Betreff bet Gestaltung öffentlicher Tanzmusiken sehe ich mich veranlaßt, unter Aufhebung der Verfügung vom 19. September 1879 Nr. 10574, im Kleisblatt Nr. 76, folgende Bestimmung zu treffen:

1. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises werden hierdurch ermächtigt, die Erlaubnis zur Veranstaltung öffentlicher Tanzbelustigungen, und zwar auch über die gesetzliche Polizeistunde hinaus, an folgenden Tagen zu erteilen: am 2. Weihnachtstage, am 2. Ostertage, am 2 Pfingsttage, sowie am 27. Januar (Kaisers Geburtstag), am 2. September (Sedan), und zur Kirmesfeier, hier jedoch mit der Beschränkung, daß die Feier in keinem Falle an einem Donnerstage beginnen und nur an 2. Tagen getanzt werden darf, sowie daß, wenn in die Kirmeszeit ein Sonnabend fällt, die

Feier an diesem Tage Abends um 10 Uhr ihr Ende findet und die Wirtshäuser zu dieser Stunde geräumt werden müssen.

2. Wenn außerdem noch Tanzbelustigungen stattfinden sollen, so ist dazu meine besondere Genehmigung einzuholen, wobei das Gesuch entsprechend begründet und namentlich auch angegeben werden muß, an welchen Tagen bereits Tanzmusik im Orte statt- gesunden hat, und an welchen der unter 1. erwähnten Tage dafür das Tanzvergnügen ausfallen soll.

3. In allen Fällen ist das betreffende Gesuch um Gestaltung öffentlicher Tanzmusik zunächst schriftlich an den zuständigen Herrn Pfarrer zu richten, und überhaupt genau nach Maßgabe der Verfügung vom 28. Februar 1879 Nr. 1004, im Kreisblatt Nr. 19, zu verfahren,

4. Hinsichtlich der Kirmesfeier behalte ich mir vor, in den aus mehreren Ortschaften bestehenden Kirch­spielen die Tage näher zu bestimmen, an welchen Tanzbelustigungen stattfinden dürfen.

9114. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 1. September 1904.

Indem ich vorstehende Bestimmungen im Hinblick auf die bevorstehenden Kirmesfeiern hierdurch erneut zur öffentlichen Kenntnis bringe, bestimme ich zugleich, daß die in den einzelnen Gemeindebezirken für Abhaltung her Kirmes angesetzten beiden Kirmestage seitens der Orts- polizeibehörde mindestens 10 Tage vorher m i r milzuteilen sind.

Im Nebligen bemerke ich, daß die Ortspolizeibehörden nicht befugt sind, Erlaubnis zu Tanzbelustigungen am Tage vor bzw. nach der zweitägigen Kirmesfeier zu erteilen und Zuwiderhandlungen hiergegen wie gegen obige Bestimmungen überhaupt den Ausfall der Kiimesfeier in den folgenden Jahren nach sich ziehen werden.

I. I. 6212. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 3. September 1904.

Um z u vermeiden, daß die rechtzeitige Ein­zahlung des Betrages für das den Gemeinden im laufenden Jahre staatsseitig überwiesene LooSholz an die Königliche Kreiskasse dahier unterbleibt, wodurch die betreffende Gemeinde des Rechte» zum Bezüge von LooSholz im nächsten Jahre verlustig gehen würde, will ich nicht unterlassen, die Herren Bürgermeister schon jetzt auf den Inhalt der diesseitigen Verfügung vom 28. Februar 1880, Nr. 2182, im Kreisblatt Nr. 18, aufmerksam zu machen.

I. I. Nr. 6271. Der Königliche Landrat.

J. V.:

Braun, Kreisdeputirter.

Hersfeld, den 1. September 1904. Unter dem Schweinebestande

1) des Weichenstellers Krösu in Neukirchen

2) des Hüttners Valentin Kember in Rothenkirchen und

3) des Hüttners Adam Webert II zu Leimbach im Kreise Hünseld ist die Rotlaufscuche ausgebrochen.

I. 6197. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Nichtamtlicher Teil.

Die Verlobung des Aronprinzen.

Gelbensande, 3. September. Heute Vormittag trafen hier mittels Sonderzuges Se. Kaiserliche Hoheit der Deutsche Kronprinz, sowie Prinz und Prinzessin Christian von Dänemark mit ihren Kindern und Gefolge

ein. Zum Empfange auf dem Bahnhof war u. a. die Groß- Herzogin«Mutter Anastasia erschienen.

Gelbensande, 4. September. Die Verlobung Se. Kaiser!. Hoheit des Deutschen Kronprinzen mit Ihrer Hoheit der Herzogin Cecilie zu Mecklenburg ist heute nachmittag offiziell bekannt gegeben worden.

Die Braut, die achtzehnjährige Herzogin Cecilie, ist die Schwester des GroßherzogS Friedrich Franz von Mecklenburg-Schwerin, welcher sich erst vor Kurzem mit der geb. Prinzessin Marie von Kumberland vermählt hat und mit ihr in der letzten Woche zum Besuch am Kaiserhofe in Berlin weilte. Die Herzogin Cecilie, geb. am 20. September 1886, ist die jüngste Tochter des am 10. April 1897 verstorbenen GroßherzogS Friedrich Franz III. und seiner Gemahlin Anastasia, geb. Groß­fürstin von Rußland. Die ältere Schwester der Braut des Kronprinzen, Herzogin Alexandrine, ist seit 1898 mit dem Prinzen Christian von Dänemark vermählt.

Daß die Wahl des Kronprinzen, dessen zukünftige Heirat schon viel in der Oeffentlichkeit erörtert wurde, auf eine deutsche Prinzessin gefallen ist, wird gewiß überall in deutschen Landen freudig berühren.__________

Der Arieg zwischen Japan und Rußland.

Der gestrige Tag hat das Schicksal der russischen Mandschurei-Armee endgültig besiegelt. Die Russen haben Liaujang geräumt, das 1. sibir is ch e Armeekorps ist abgeschnitten und die Rück- zugsstraße nach Mulden wird von Ku r o ki beherrscht.

London, 3. September. Der Exchange Telegraph Company wird aus Petersburg telegraphiert: Kuropatkin hat Liaujang geräumt. Stackelberg» Korps wurde nach Westen gegen den Feind geworfen.

Pari», 3. September. Die drei sibirischen Korps, welche Liaujang zu halten hatten, erlitten in der Nacht auf Sonnabend f u r ch t b a r e V e r l u st e, die man auf 5000 Mann schätzt. Beim Morgengrauen wurden gestern die großen Vorratmagazine in Brand gesteckt. Der Rückzug gegen Jantai vollzog sich in Unordnung. Kuropatkin» Hauptquartier ist weiter nordwärts verlegt. Die ersten japanischen Truppen sind abends in Liaujang eingezogen.

Pari», 3. September. In Petersburg ist die Nach­richt von der Preisgabe Liaujangs dem großen Publikum noch nicht bekannt. In militärischen Kreisen hofft man immer noch, Kuropatkin werde mit dem Gros der europäischen Korps Mulden erreichen.

Tokio, 3. September. Die letzte Linie der zwischen den japanischen Stellungen und der Bahn im Norden von Liaujang befindlichen Hügel ist von General Kuroki genommen worden. Es ist immer noch ein heftiger Kampf im Gange.

London, 3. September. Eine Meldung des Reuterschen Bureaus aus Petersburg besagt, die Russen hätten Liaujang geräumt und dieses sei von den Ja- panern besetzt worden. Das erste sibirische Armeekorps unter General v. Stackelberg in der Stärke von 25 000 Mann sei westlich von Liaujang durch die Japaner ab. geschnitten worden.

Die Kämpfe vor Port Arthur werden mit wechselndem Glück geführt, scheinen aber an Heftigkeit in der letzten Zeit etwas nachgelassen zu haben. Un­verändert bleibt dort nur das Mißgeschick der russischen Flotte, der gar kein Vorhaben mehr gelingen will.

Aus Petersburg wird gemeldet, die Zahl der von den Japanern auf der Tigerhalbinsel bei Port Arthur gelandeten Truppen sei bedeutend. General Stösse!, der in den letzten Tagen den Jtschanhügel wieder er- oberte, hofft die japanische Umfassung-linie noch an einer anderen wichtigen Stelle zu durchbrechen. Die Besetzung der Tigerhalbinsel durch Japaner war Veranlassung, daß die im Hafen eingeschlossenen, schwerbedrohten Kriegsschiffe gestern wiederum auszufahren versuchten, aber ein Mißgeschick des Minen suchenden Kriegsschiffe» Tragant" vereitelte da» Vorhaben.