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herssel-er Armblatt

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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. SS. Dienstag, den S1. Februar L 1905»

Amtlicher Leil.

Bekanntmachung.

Gemäß Beschlusses des Kreisausschusses vom 18. d. Mts. ist weiterer Ausgebotstermin gum öffentlichen Verkäufe des den: Kreise Hersfeld gehörigen, in der Ortschaft Älidders- hausen belegeuen vormals Schlosser Johannes Scbnei- derfdjen Anwesens JNr. 54V2, bestehend aus:

a. Wohnhaus Nr. 54 V2 mit Hofraum,

b. Stallgebäude rc.,

c. Hausgarten auf

Freitag teil 24. Februar 6. U

Vormittags 10 Uhr in die Gastwirtschaft von Ruch in CHiddersbausen anberanmt worden.

Hersfeld, den 19. Februar 1905.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 16. Februar 1905.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersseld sind folgende Termine bestimmt worden:

Dienstag den 7. März d. I.,

von Morgens Vs9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu Scbenklengsfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenkleugsfeld.

Mittwoch, den 8. März d. I., von Morgens V29 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Cräger zu friedewald,

Bkusterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Donnerstag, den 9. März d. I., von Morgens V28 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Seiender zu Bersfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Freitag, den 19. März d. I., von Morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Sonnabend, den 11. März d. I.,

von Morgens 8 Uhr an,

Der Stern des missen Hauses.

Roman von J. I n e s.'

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Dorothea Schuch saß allein in ihrem Wohnzimmer. Auf dem Tisch stand das Kaffeegeschirr, feines Porzellan und Silber, auf dem sich der Schein des Kaminfeuers spiegelte. Dorothea sah in ihrem einfachen Kleid allerliebst aus, aber auch recht traurig, denn ihre Gedanken waren an jenem Winterabend nicht so heiter, wie man es von ihrer Jugend erwartet haben sollte.

Der Eintritt des Barons riß sie aus ihrem Sinnen. Werners Züge waren auffallend ruhig.

Wollen Sie eine Tasse Kaffee trinken? frug sie freundlich.

Ja, ich bitte."

Sie reichte ihm eine solche.

Haben Sie Kapitän Korneck gesehen?"

Ja," antwortete er sinnend.

Dorothea schwieg. Werner trank seinen Kaffee und starrte dann nachdenklich in die brennenden Kohlen.

Dorothea," sagte er endlich, doch ohne den Blick von dem Feuer zu wenden,ich habe viele edle Männer kennen gelernt, aber noch keinen so edeln mk den Kapitän." Sie erwiderte nichts unb Werner fuhr nach einer kleinen Pause fort:Ich habe mich nie so geschämt wie heute, als ich dem Miaun gegenüberstand, dem von mir und den Meinen so grausames Unrecht zugefügt worden ist. Ich sagte ihm alles, Dorothea hielt mit nichts zurück. Er unterbrach mich Meder bitte!) ein Wort noch dnrch einen Blick, aber ich glaube, meme Mitteilung ergriff ihn tief, denn als ich fast zu Ende bannt war, deckte er die Hand über die Augen und ich sah, wie feine Lippen zitterten.

"®*c kannten den Namen wohl von dem Vater Ihrer Adoptivtochter? fragte ich. 7

»Seinen Namen? Ja doch nichts weiter. Er war ihr Vetter!" entgegnete er ruhig.

Der Vetter meiner Mutter," berichtigte ich.Ich kann Ihnen den Schein über seine Trauung mit Annemarie Hagen- beck zeigen."

und zwar im Saale des Gastwirts J. pfubn zu

Pfiederaula,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Montag, den 13. März d. I.,

von Morgens V29 Uhr aN, und zwar im Saale des Gastwirts B. Seiender zu ßersfeld,

Loosung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1885 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1884, 1883 und 1882 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine feste Bestimmung er­halten haben, zu den vorbezeichneten Musterungster­minen vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zri deren Gunsten eine Zurückstellung b ezw. Befreiung vom Militärdienst be­ansprucht wird, sich im Musterungster­mine ebenfalls e i n f i nd e n,

3. in den Terminen sich persönlich e i n z u f i n d e n und so langezurStellezusein,bissämt- liche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde g emust e r t sind. JmFalleeiner Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stell­vertreters Sorge zu tragen.

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben aus­drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche; u erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungs­grund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Aus­rufung ihrer Namen im Musternngslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vor­

Seit wann wissen Sie das alles?" fragte er.

Ich sagte ihm, seit dem Tode meiner Mutter, worauf er in einem Ton, der mir ins Herz schnitt, sagte:Sie wußte es die ganze Zeit?"

Ja," antwortete ich;aber ach, Dorothea, es fiel ihm unendlich schwer! Ich glaube, er sah es mir an, wie es mich schmerzte und berührte diesen Punkt nicht weiter. Seine Liebe zu seiner Adoptivtochter ist sehr groß. Er sagte mir, daß ihre Mutter sie ihm als heiliges Vermächtnis übergeben hatte, und", fügte er hinzu,ich denke, sie wußte, daß auf der ganzen Welt fein Herz ihren Liebling so warm schützen würde wie das meine."

Nachdem Werner so gesprochen hatte, stand er auf, trat zu Dorothea und ließ sich an ihrer Seite nieder.

Sie wissen ich meine, vielleicht haben Sie erraten, daß ich Hilda Korneck liebe?"

Ich dachte es mir," antwortete die Gefragte sanft.

Werner ergriff ihre Hand und fuhr in leisem Ton fort: Dorothea, Sie sind mir wie eine Schwester eine liebe Schwester, 31t der ich offen reden kann, was mein Herz bewegt. Dorothea ich sage es tief beschämt ich habe Hilda ein großes Unrecht zugefügt, so groß, daß ich nicht zu hoffen wage, daß sie mir jemals vergeben wird. Ich gewann mir ihre Liebe, wußte sie zu bestimmen, sich heimlich vom Hause ihrer Taute zu entfernen, um sich mit mir trauen zn lassen, und dann, als man mir sagte, daß auf ihrer Geburt ein Makel ruhe, was ich damals für wahr hielt, ließ ich mich in meiner Treue zu ihr erschüttern. So sehr ich sie auch liebte, schrak ich doch damals zurück, sie ihr dies indessen offen zu sagen, wagte ich nicht, denn sie hatte aus Liebe 31t mir ihre Ehre aus das Spiel gesetzt; aber sie las in meinem Herzen und erachtete mich als einer so reinen, edeln Natur wie die ihre unwürdig. Sie wollte einen Mann nicht heiraten, der wenn auch nur im Innern, einen Moment gezögert hatte, sich mit ihr, der edeln reinen Seele, zu verbinden. Sie zog es vor, den Schimpf zu ertragen, der sich unvermeidlich an ein Mädchen haftet, welches unter solchen Verhältnissen das Haus verläßt. Sie sagte mit dieses wie eine Königin, und ich Tor und Feigling, der ich war ich ließ sie gehen. Ich

teile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, '0 kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land- st urms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen in L. F u n k' s Buchdruckerei dahier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es in der Regel nicht, da, wie schon erwähnt, diejenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurück­stellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungs­termine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Er­werbsfähigkeit rc. die nötigen Feststellungen durch den be­treffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämtliche Reklamationen sind umgebend, bis spätestens zum 1. k. pits. dahier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürger­meister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides- statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herz­leiden u. s. w.) sind ebenwohl umgehend einzureichen bezw. den Reklamationsverhandlungen beizufügen.

Die Herren Ortsvvrstäude rc. haben Vorstehendes wieder­holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 1. März d. I. hierher zu berichten.

I. II. 718. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 16. Februar 1905.

Der Bürgermeister Hartwig zu Stärklos ist für einen am 15. März 1905 beginnenden weiteren achtjährigen Zeit­raum wiedergewählt unb diesseits bestätigt worden.

A. 504 Der Königliche Landrat

Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.

fiel nicht vor dem reinen, edlen Mädchen auf die Knie nieder, ich ließ sie gehen, obgleich ich wußte, daß mit ihr alles Licht aus meinem Leben schwinden mußte." Er bedeckte das Gesicht, das vor Erregung bleich geworden war, mit den Händen, und Dorothea sprach kein Wort.

Und nun, nun", fuhr Werner fort, während er den Kops auf die gefalteten Hände herabsinken ließ,ist mein Nacken unter ihrem Fuß. Auf ihrem Namen liegt kein Schatten, aus dem meinen aber unauslöschliche Schmach. Hilda ist die rechtmäßige Baronesse von Gunslach, die Besitzerin der ihr so lange vorenthaltenen Güter ihres Vaters.

26.

Wie ein Fremder nahte sich Werner der Buronesse Hilda von Gunslach. Er suhlte, daß nur er allein ihr mitteilen bürste, wie die Dinge lagen, gleichsam als Sühne für seiner Mutter Schuld.

Er hatte durch Stefan Korneck erfahren, daß Hilda bei Mademoisselle de Boiffon wohnte. Die Mitteilung überraschte ihn einigermaßen, denn er hatte geglaubt, sie lebe bei Fräulein Treuhofer. So war es auch gewesen, bis Hilda über ihre Geburt und Verwandschaft den wahren Sachverhalt erfahren und einige Tage vor Werners Besuch ihren Wohnsitz ge­wechselt hatte. Werner war froh, daß es ihm erspart blieb, ihr die schmachvolle Geschichte zu erzählen. Es war nur noch seine Aufgabe, ihr die Mitteilungen deS Justizrates und ihres Adoptivvaters zu bestätigen.

An einem späten Nachmittag stand Werner an dein kleinen Gittertor, welches zu dem Vorhof des Hauses führte, in dessen Mauern sich der wichtigste Moment seines Lebens abgespielt hatte. Das Herz drohte ihm zu zerspringen, als er nach der Glocke griff.

Man führte ihn in das kleine Wohnzimmer. In bem weißen Kachelofen brannte ein helles Feuer und aus dem Tisch stand eine Vase mit einigen Blumenstengeln. Er sah sich ringsum, jedes Stück war ihm so vertraut, trotzdem er nur zwei- oder dreimal hier gewesen, und eS war ihm, als lügen viele Jahre zwischen damals und heute.

Bevor noch fein gespanntes Ohr den leichten Tritt erlauscht.