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herrselder Armblatt

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Sernsprech-slnschlutz Nr. 8

Nr. 53

Sonnabend, den 6. Mai

1905.

Amtlicher Ceil.

Der bisherige, von der Landstraße HersseldAsbach ober­halb Domaine Eichhof abzweigende Verbindungsweg nach der Eichmühle bezw. Kohlhausen wird hierdurch geschlossen.

Der infolge des Eisenbahnbaues der Strecke Treysa Hersfeld neu 'hergestellte, vor der Domaine Eichhos einmün­dende Verbindungsweg nach der Eichmühle bezw. nach Kohl­hausen steht fortan dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Hersseld, den 3. Mai 1905.

Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 28. April 1905.

Die diesjährigen Impf: und psacbfcbau^Cermine im

Kreise Hersfeld sind wie folgt anberaumt worden:

1. Station Hersfeld (Land).

Impfung : Donnerstag, den 11. Mai 1905, Nachmittags 4 Uhr Nachschau: Donnerstag, den 18. Mai 1905, Nachmittags 4 Uhr in der Schule in Kalkobes.

2. Station Obergeis.

Impfung: Sonnabend, den 13. Mai 1905, Nachm. 4V< Uhr

Nachschau: Sonnabend, den 20. Mai 1905, Nachm. 4Vi Uhr. 3. Station Schenklengsfeld.

Impfung: Montag, den 15. Mai 1905, Vormittags 8 Uhr.

Nachschau: Montag, den 22. Mai 1905, Vormittags 8 Uhr. 4. Station Ransbach.

Impfung: Montag, den 15. Mai 1905, Mittags 12 Uhr.

Nachschau: Montag, den 22. Mai 1905, Mittags 12 Uhr. 5. Station Philippsthal.

Impfung: Montag, den 15. Mai 1905, Nachmittags 2 Uhr.

Nachschau: Montag, den 22. Mai 1905, Nachmittags 2 Uhr. 6. Station A s b a ch.

Impfung: Sonnabend, den 13. Mai 1905, Nachm. 2 Uhr. Nachschau: Sonnabend, den 20. Mai 1905, Nachm. 2 Uhr. 7. Station Niederaula.

Impfung: Montag, den 15. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Montag, den 22. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr. 8. Station Frielingen.

Impfung: Dienstag, den 16. Mai 1905, Vormittags 11 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 23. Mai 1905, Vormittags 11 Uhr. 9. Station K i r ch h e i m.

Impfung: Dienstag, den 16. Mai 1905, Nachmittags 1 Uhr. Nachschau: Dienstag, den 23. Mai 1905, Nachmittags 1 Uhr. 10. Station Friedewald.

Impfung: Freitag, den 12. Mai 1905, Vormittags 83A Uhr. Nachschau: Freitag, den 19. Mai 1905, Vormittags 83A Uhr. 11. Station Widders Hausen.

Impfung: Mittwoch, den 10. Mai 1905, Mittags 12^4 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 17. Mai 1905, Mittags 12V4Uhr.

12. Station Heringen.

Impfung: Mittwoch, den 10. Mai 1905 Nachm. 2% Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 17. Mai 1905, Nachm. 2^4 Uhr.

13. Station H e i m b o l d s h a u s e n.

Impfung: Montag, den 15. Mai 1905, Nachm. 4V2 Uhr. Nachschau: Montag, den 22. Mai 1905, Nachm. 4Va Uhr. 14. Station Holzheim.

Impfung: Mittwoch, den 17. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 24. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr.

Für die übrigen Jmpfstationen läßt sich noch kein Jmpf- termin bestimmen, da auf denselben ansteckende Krankheiten herrschen.

Die Impfung findet in den Schullokalen statt und ge­schieht unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfeu lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1905: 1. jedes im Jahre 1904 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern über- standen hat,

2. die Kinder, die im Jahre 1904 oder früher ohne Er­folg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben.

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschnle, welcher

Die namentlii

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, anch nicht den der Wieder - unpsung erbracht hat.

Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, bo^o» mZr? < , Termine auf ortsübliche Weise zu wieder- 1 \ bekannt machen zu lassen unb dafür Sorge zu unb St^ 411 in*lbeu Kinder und Schüler an' Ort

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig aus­drücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach 8 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung

ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Jinpfnng oder der ihr folgen­den Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu forgen, daß die während des Besuches der Anstalt impf- pflichtig werdenden Zöglinge, dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschästes ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftslermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpslokals und Stellung der er­forderlichen Schreibhülse beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpsstationsorte Sorge zu tragen. I. 2938. Der Königliche Landrat. I. V.: T h a m e r.

Hersseld, den 3. Mai 1905.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 24. März d. Js. IV c 5958/04 Folgendes bestimmt:

Von der durch § 18a der Verordnung des Bundesrats vom *9. I1 -^ (Justiz-Min. Bl. 1882 S. 207, 1896 S.

267) gegebenen Befugnis, die Strafregister zur Ermittelung steckbrieflich verfolgter Personen zu benutzen, ist künftig in allen Fällen des Erlasses von Steckbriefen seitens der Polizeibehörden (§ 131 Abs. 2 der Strafprozeßordnung) Gebrauch zu machen. Die Polizeibehörden find daher an- zuweisen, fortab stete bei Erlaß eines Steckbriefes die Niederlegung einer Steckbriefnachncht bei dem Strafregister zu bewirken, falls nicht aus besonderen Gründen eine solche Maßnahme unnötig oder unangemessen erscheint. Zugleich stnd sie darauf hinzuweisen, daß es sich nicht empfiehlt, Steckbriefe in geringfügigen Sachen zu erlassen, daß viel­mehr vor der Bekanntmachung eines Steckbriefes jedesmal sorgfältig zu prüfen ist, ob die Schwere der Tat oder die Gefährlichkeit des Täters oder andere besondere Um­stände eine solche Bekanntmachung angemessen oder erforder­lich erscheinen lassen.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises haben Vorstehendes fortab zu beachten.

I. 3055. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rat.

Hersseld, den 3. Mai 1905.

Der Herr Regierungs-Präsident hat den Termin zur Bestandaufnahme der Bullen, Kühe und deckfähigen Rinder anderweit auf den 1. Juni jeden Jahres festgesetzt. Die gemäß meiner Verfügung vom 17. Oktober 1900 I. 2546 tKreitblatt Nr. 125) alljährlich bis zum 20. Januar einzureichende Nachweisung, wozu das im Kreisblatt Nr. 11 pro 1904 veröffentlichte Schema zu verwenden ist, ist nun. mehr bis zum 15. Juni jeden Jahres aufzustellen und einzureichen.

Der Terminkalender ist alsbald hiernach zu berichtigen. I. 3056. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 2. Mai 1905.

Die Räude unter den Schafen in Erkshaufen, Kreis Rotenburg a/F., ist erloschen.

L 3021. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

nichtamtlicher Ceil.

Politischer Wochenbericht.

In Berlin hat die große Landerkirchliche Ver- sammlung stattgefunden, die außerordentlich zahlreich von gläubigen evangelischen Christen au» allen Teilen der preußischen Monarchie besucht war. Die Versammlung ge­staltete sich zu einem überaus machtvollen und erhebenden Proteste gegen die Versuche der kirchlich-liberalen Richtung, die Grundlagen der evangelischen Kirche zu zerstören und an Stelle des Felsengrundes des Evangeliums den Flug­sand menschlicher Meinungen zu setzen. Die einmütigen Kundgebungen der Versammlung lehren, wie der Fall Fischer und ähnliche Fälle der letzten Zeit das Gewissen des evan­

gelischen Volkes bis in seine Tiefen erregt und wachgerüt- teil haben. Den Verhandlungen ging ein Gottesdienst im neuen Dom voraus, bei dem Generalsuperintendent Holz­heuer Magdeburg eins wahrhaft getstgesalbte und ergreifende Predigt hielt. Die Verhandlungen gliederten sich in eine öffentliche Abendversammlung und eine ausgedehnte Vor- mittagS-Sitzung. In der letzteren wurden einstimmig Be­schlüsse angenommen, die dem Proteste gegen die zersetzende Minierarbeit des kirchlichen Liberalismus Ausdruck leihen und Mittel und Wege der Abhülse in Vorschlag bringen. Wo immer gläubige evangelische Herzen schlagen, da wird man sicherlich aus dem erhebenden Verlaufe der LandeS- kirchlichen Versammlung neue Zuversicht und neue Hoffnung für die Zukunft schöpfen.

Der Verlaus der diesjährigen sozialdemokra­tischen Maifeier hat einen erneuten Beweis für die Tat­sache geliefert, daß diese Feier von Jahr zu Jahr an Be­deutung verliert. Alle Versuche, dieselbe zu einer macht- vollen politischen Demonstration des internationalen Pro­letariats zu gestalten, sind kläglich gescheitert, und, was übrig geblieben ist, ist nach einem Worte, das jüngst von sozialdemokratischer Seite selber in einer Versammlung der lotalorganifierten Gewerkschaften gefallen ist, nichts als JahrmarktSrummel, bei dem die Arrangeure darauf bedacht sind, ein möglichst einträgliches Geschäft zu machen. Das stolze Wort, das einst der Maifeier als Losung diente: Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will,* ist längst zur Farce geworden, und die hinter dem Re« volutionsbanner marschierende Arbeiterschaft hat einsehen müssen, daß auch ihrer Macht in der harten Realität der Dinge eine Schranke gesetzt sei. In diesem Sinne ist so­gar vom Standpunkte der bestehenden Ordnung aus der Maifeier eine gewisse nutzbringende Bedeutung nicht abzu- sprechen.

In unserm r ussisch en Nachbarreiche hat die Maifeier leider blutige Früchte gezeitigt. In Warschau ist die betörte Menge zu Angriffen auf das Militär ge­schritten unb hat dabei natürlich den Kürzern gezogen. Es ist schier unbegreiflich, daß die Massen nichts aus den blu­tigen Petersburger Ereignissen vom Januar gelernt haben und sich wieder zu so törichtem, aussichtslosem Beginnen von gewissenlosen Aufwieglern verleiten ließen Auch dem blö­desten Verstände sollte es doch schließlich klar werden, daß mit Putschen und Revolten der Entwicklung der Dinge in Rußland nicht gedient sein kann.

Umso schärfere Verurteilung aber verdient im gegen­wärtigen Augenblicke alles revolutionäre Vorgehen in Ruß­land, als gerade jetzt dem russischen Volke aus der eigen- den Initiative des Zaren ein Geschenk zuteil geworden ist, dessen Bedeutung und Tragweite gar nicht hoch genug be. messen werden können. Wir meinen das Toleranzedikt. Durch dieses Edikt ist die Freiheit der Gewissen in Glaubens- fragen vom Kaiser Nikolaus feierlichst verkündet worden. Man geht sicherlich nicht fehl, wenn man darin eine Wand­lung der gesamten Grundlagen, auf denen das Zarenreich bisher ruhte, erblickt. Für die unmittelbare Gegenwart aber dürfte der UkaS insbesondere in seiner Wirkung auf die Raskolniken oder Altgläubigen sowie die übrigen nicht schädlichen Sekten von segensreicher Bedeutung sein. Diese Altgläubigen sowie die anderen Sektierer mit Aus­nahme der von keinem Staate zu duldenden Skopzen und Chlysty sind nicht nur durchaus harmlos und ungefährlich, sondern geradezu der fleißigste, nüchternste und zuverlässigste Teil der russischen Bevölkerung, und e« läßt sich erwarten daß ihre Dankbarkeit gerade in der Periode der Wirren, die Rußland jetzt durchwacht, eine der festesten und sichersten Stützen des Herrscherhauses sein wird. Zar. Nikolaus II. ist mit dem Toleranzedikt in gleichem Sinne wie sein Groß­vater zum «Zarbefreier' geworden, unb man kann nur sehn­lichst wünschen und hoffen, daß ihm ein besserer Dank als dem unglücklichen Kaiser Alexander zuteil werden möge.

Auf Kreta geht es zur Zeit recht unruhig unb wenig verheißungsvoll zu. Auf der ganzen Insel wehen griechische Fahnen, und in den Konsularkreisen schwindet mehr und mehr die Hoffnung auf Eindämmung der auf Anschluß an Griechenland gerichteten Bewegung. Wir Deutsche können angesichts solcher Zustände nur dankbare Befriedigung über die Politik unseres Reichskanzler» empfinden, der zufolge Deutschland seiner Zeit die Flöte auf den Tisch gelegt und den Konzertsaal verlassen hat.

At $itttlm«rfo|rl des MserWtts.

Aus Venedig, 3. b., wird gemeldet:

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin mit den Prinzen begaben sich heute vormittag 8Va Uhr mit Motorboot in die Giardini Pubblici zum Besuche der Internationalen Kunstausstellung. In der großen Allee standen eine Kompagnie Infanterie und vier Abteilungen Carabineri als Ehrenposten. Am Eingang der Ausstellung wurden Ihre Majestäten vom Bürgermeister Grafen Grimani, dem Cavaltere Bazzoni unb Professor