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herrselder Armblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-slnschlutz Nr. 8
Nv. 69.
Donnerstag, den 15. Juni
1905.
Amtlicher teil.
Hersseld, den 6. Juni 1905.
Die Gemeinden Schenklengsfeld und Willingshain, welche bisher noch nicht in Beschaubezirke eingeteilt waren, sind nunmehr je in zwei Beschaubezirke, wie folgt, abgegrenzt worden:
1. Gemeinde Schenklengsfeld.
1. Schaubezirk (Schlachtvieh- und Trichinenbeschauer Heinrich Rüger) umfaßt die Hausnummern 2 bis 5, 8 bis 37, 54 bis 57, 62 bis 124, sowie die Hausnummern 1 bis 18 in der Gemeinde Oberlengsfeld.
II. S ch a u b e z i r k (Schlachtvieh- und Trichinenbeschauer Wilhelm Heinrich Kies) umfaßt die Hausnummern 6, 37Vs bis 53, 58 bis 61 und Nr. 125 sowie die Gemeinde Lam- pertsfeld und Oberlengsfeld, letztere von Hausnummer 19 bis 37. Vertretung gegenseitig.
2. Gemeinde Willingshain.
I. Schaubezirk (Schlachtvieh- und Trichinenbeschauer Dippel) umfaßt die Häuser links der Ortsstraße von Nr. 1 bis 32 sowie N 44 und 45.
II. Schau ezirk (Schlachtvieh- und Trichinenbeschauer Hosmann) umfaßt die Häuser rechts der Straße von Nr. 33 bis 52, ausschließlich Nr. 44 und 45.
Die Vertretung der Beschauer zwischen Gersdorf und Willingshain bleibt wie bisher bestehen.
Die beteiligten Ortsvorstände haben Vorstehendes alsbald wiederholt in den Gemeinden auf ortsübliche Weife bekannt machen zu lassen, auch die Beschauer entsprechend in Kenntnis zu setzen.
J. I. Nr. 3885, Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 2. Juni 1905.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Dienstag, den 27. Juni d. Js. und
Mittwoch, den 28. Juni d. Js.
jedesmal von morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwirts Herrn B. Bolender hierselbst statt.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszu- händigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen und denselben zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bczw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige
Goldsucher.
Roman von Edela Rüst.
(Fortsetzung.)
Alexandra stemmte die Hände auf die Knie, wiegte mit dem Oberkörper hin und her und rief immerzu: „Gott, Gott, Gott, es wird der.Feste' sein!"
„Js das Frauenzimmer total dwatsch?" fragte Coßnitz und sah sich um, ob nicht von einer Seite wenigstens lebhafte Bejahung käme.
„I wo, Feste heißt er nicht! Kvlmann oder Golmann, nu hab ich wirklich vergessen, wie er heißt! Nach gar nichts sieht er aus, nach rein gar nichts!"
Darauf Alexandra: „Ich meinte, sie hat ja schon immer einen fest am Bändel gehabt — die Hildegard hat ihn ja auch gesehen. Ein Leben ist da, Gott steht mir bei! Was die Hildegard da alles erzählt hat!" Mit einem Blick auf Eva, die vollständig bewegungslos dasaß, als verstünde sie gar nicht, was um sie her vorgeht.)
„So so!" — machte Finchen.
„Wenn sie ihr hier nicht Mitte August die Hochzeit aus- richtcu, dann kommt sie überhaupt nicht mehr wieder und geht mit ihm durch, hat sie geschrieben."
„Die Stille ist eine Kluge, das sage ich euch. Die wird sich schon was ausgesucht haben, was lohnt, sonst würde sie sich nicht so beeilen. Wenn so'n Jüngling malt, wird sein -Lciter schon Groschen haben, sonst" . . .
»Wie du das wieder auslegst" — ermähnte Alexandra Wien Bruder und versuchte iljm bezüglich Eva einen Wink zu geben, den Coßnitz aber nicht bemerkte. — „Die Hauptsache r’p 'T, ein anständiges Mädchen aus gutem Hause--denn Micßlich, wenn auch Stresin bürgerlich und ohne Herkommen
die Stresin, ist immerhin doch eine Generafstochter, uno wenn auch von sehr jungem Adel, so doch immerhin von • < ~ luic gesagt, ein anständiges Mädchen bandclt nicht m der Fremde irgendwo an und tritt den ahnungslosen Eltern mit Tatsachen gegenüber. Eltern wissen besser, waS den Kin- oern frommt, und jedenfalls haben sie die erste Stimme bei
Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitssähigkeit es bei Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termin mit zu er- scheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die im § 656 der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle fein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt wer- deu kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle aussprechen.
Außerdem sind auch bei denjenigen Reklamanten, welche sich außerhalb befinden, und welche ihre Angehörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, die desbezüglichen Postscheiue mitzubringen, wie auch alle Krankheiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit feststellen lassen, (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden usw.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachgewiesen werden müssen.
Die Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie die Militärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen ha den.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikatscheines ’ gezahlt werden muß.
J. II. 2393. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 2. Juni 1905.
Zufolge Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten müssen, wie in früheren Jahren, so auch jetzt die Schon!« gesäße mittelst bei GeiSler'schen Apparates einer Prüfung unterzogen werden.
Die Oitspolizeibehörden bei Kreises weise ich hierdurch an, diese Prüfung vorzunehmen und mir über das Resultat derselben, insbesondere über die Stückzahl der unvorschriftS- mäßig befundenen Gesäße und über die erfolgten Bestrafungen bis zum 1. September er. Bericht zu erstatten.
der Wahl eines Schwiegersohnes — so war es in unseren Zeiten, und so wird und muß es bleiben, was sollte sonst aus der Welt und den guten Familien werden."
„Da fanden wohl deine Herren Eltern, daß du zu schade warst, auch nur in Versuchung zn geraten ?" spottete Coßnitz.
Alexandra nahm entrüstet ihren lila Schal wieder in Angriff, und Finchen, die inzwischen ganz abgelegt hatte, sah etwas verdutzt zu Eva hinüber: „Na, Nucke du sagst keinen Ton?"
„Sie ist natürlich ebenso entsetzt über ihre treue Freundin wie wir alle!" triumphierte die Tante.
Eva drehte das Buch, aus dem sie vorgelesen, zwischen ihren zuckenden Fingern hin und her und quälte sich zu der Antwort, die dann aber sehr bestimmt und mit einem eigenen Tonfall herauskam: „Du irrst sehr, Tante Alexandra! Wie ich Aliue kenne, überrascht mich ihr Verhalten gar nicht. Sie formt sich selbst ihr Leben, weil sie denken gelernt hat, und wenn sie schon jetzt unter vielen ein Mann wählt, dann weiß sie auch, warum sie ihn wählt, und das ist doch wohl das einzige Rechte--das Althergebrachte verliert unter veränderten Verhältnissen absolut feinen Wert, es wird für moderne Menschen zum mindesten illusorisch. Aliue ist eine Künstlernatur — wie sollte sie wohl in ihrer Familie und bei dir Verständnis finden!"
Ein großes Schweigen.
Der Hauptmann versuchte zwar zu lachen und Alexandra mit einem ,Sichste, da hast es !' zu verhöhnen, aber in innerster Seele war ihm etwas unbehaglich zu Mut. Er fühlte zum erstenmal ein leidenschaftliches Auflehnen gegen die gegebenen Verhältnisse in seiner Tochter. Er hörte tödlich sicher heraus, daß sie eine echte Coßnitz mit eherner Stirn und einer Energie, die nicht aus den Fingern läßt, was sie einmal ergriffen, koste es, was es wolle!
So luar anch er gewesen, ehe er zum Schatten seines Selbst degradiert wurde, ein gezeichneter, zum Holzen reifer Baum!
Er sah sich seine eben flügge gewordene Tochter an wie etwas Neues, das zu fürchten war. Aber er konnte sich nicht helfen, sie gefiel ihm doch, weil sie verwandte verklungene Saiten klingen machte.
Die Gendarmerie hat innerhalb der Landgemeinden des Kreises an diesen Revisionen Teil zu nehmen und mir über die ihrerseits hierbei gemachten Wahrnehmungen gleichfalls bis zu dem angegebenen Termin zu berichten.
Die Geißler'schen Apparate befinden sich bekanntlich in den Händen der Ortsvorstände der Kirchspielrgemeinden. In diesen ist die Revision zunächst vorzunehmen, worauf dann der fragt. Apparat bei den übrigen OrtSvorständen des Kirchspiel» in Zirkel zu setzen ist.
I. 3824. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegterungS-Rat.
Berichtigung.
Die Bormusterung der Pferde der Stadt Hersfeld findet nicht, wie int Kreisblatt Nr, 62 bekannt gemacht, am 21. Juni d. I. Abends 7 Uhr sondern am Freitag den 23. Jnni d. I Vormittags 7 Uhr statt.
Hersfeld, den 13. Juni 1905.
Der Königliche Landrat.
I. V.: T h a m e r.
Cassel, den 23. Mai 1905.
Der nächste Termin der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe bei Hufbeschlaggewerbes wird hierselbst am Freilag den 4. August bi. Js. abgehalten werden.
Meldungen zu dieser Prüfung sind unter porto- und bestellgeldsreier Einsendung einer Prüfungsgebühr von 10 Mark bis spätestens den 25. Juli d. Js. an den Unterzeichneten zu richten. Mit der Meldung sind zugleich einzureichen:
1. der Geburtsschein,
2. etwa vorhandene Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung (Gesellen-, Meisterbrief u. bergt),
3. eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Meldende sich schon einmal der Prüfung erfolglos unterzogen hat.
Es werden nur solche Schmiede zugelassen, welche da» 19. Lebensjahr vollendet haben und den amtlichen Nachweis erbringen, daß sie die drei letzten Monate vor der Meldung zur Prüfung im Regierungsbezirk Cassel sich auf* gehalten haben.
Schmiede, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können erst nach Ablauf von sechs Monaten zu einer neuen Prüfung zugelassen werden.
Der Vorsitzende der Husschmiede-Prüsungskommisfion bei Regierungsbezirks Cassel: gez. Tietze, Königlicher Departement-tierarzt, Parkstr. 9.
Wird veröffentlicht. Hersseld, den 5. Juni 1905.
I. 3879. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.
Alexandra tat, als hielte sie sich die Ohren zu, um so Unerhörtes in ihrer Gegenwart nicht in sich aufzunehmen zu müssen. Finchen machte ganz starre blanke Augen, sah von einem zum anderen und fürchtete eine böse Szene, die das ganze Haus wieder mal unter Wasser setzte — lange genug war es ruhig und mäßig feierlich hergegangen. Sie verstand ja ihre Tochter kaum zur Hälfte, aber unter allen Umständen mußte verhütet werden, daß ihr kindliches Sichspreizen ernst genommen wurde.
„Nuckchen, Nuckchen, befasse dich nur nicht mit Welterlösungsplänen — das laß nur den Männern! Für ein junges Mädchen kommt dabei doch nichts raus — das macht sie noch ganz häßlich!" lachtesie unsicher, dann stand sie auf und streichelte ihre Tochter die Wangen, die sie ein wenig abwehrte.
„Ich will nur mich erlösen, liebe Mutter, wie Aline sich erlöst hat. Aus dem dumpfen, alltäglichen Leben ohne jede Poesie, ohne jedes Streben, ohne jedes Verständnis und Erbarmen für den Teil Welt, der nicht ebenso prosaisch, ebenso tatenlos, ebenso dumpf und schwunglos und interesselos und gedankenlos ist wie das eigene armselige enge Nest, um das die ganze liebe Sippe sich dreht und stupide tänzelt! Ja, davon will ich mich erlösen, und denkt nicht, daß ich meinen Weg nicht kenne — ich bin kein Kind mehr."
„Welchen Weg, Unglücksel'ge?!" schrie Alexandra; eS tobte alles an und in ihr.
„Aber Philippchen, sage du ihr doch, daß alles barer Unsinn ist !" schrie Finchen und sprang wie ein verängstigter Ziegenbock um den Tisch herum und gegen baS Fenster und wieder zum Rollstuhl zurück. Der Hauptmann nahm seiner Tochter das Buch aus der Hand, mit dem sie immer noch nervös spielte, und sagte ruhiger, als man es bei ihm vorausgesetzt haben würde:
„Geh nach oben, Eva, und verschone uns fortan mit deinen Vorträgen. Mit diesem Krimskrams muß jeder in seinen grünen Jahren rechnen, der nur halbwegs hirnbegabt ist — daS schleift sich alles bald ab, ganz von selbst. Aber eS schadet gar nichts, wenn man sich mal damit abgequält hat — auch einem kleinen bummen Mädel schadet das nichts. Die Welt ist da, wo man lebt! Merke dir das. Wo man hingeht, die Welt nirgends anders, und überall schleppt man nur sich selbst mit