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herrfelder Kreisblatt
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Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage“ ,
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 86.
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Amtlicher teil.
Hersfeld, den 20. Juli 1905.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 8. Mai b. Js., I. 3227, (Äreisblatt Nr. 59) betreffend die Herstellung von Büchsengemüse», bringe ich weiter zur öffentlichen Kenntnis, daß:
1. eine Erhitzung auf 100° für die Dauer von 10 Minuten sich als geeignet erwiesen hat, die schädlichen Keime und ihre Sporen in Nährflüfftgkeiten abzutöten.
2. daß der Inhalt von Büchsen, die bei der Oeffnung einen verdächtigen Geruch erkennen lassen, im Haushalte unter keinen Umständen Verwendung finden darf.
I. 5018. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schletnitz, Geheimer Regierungs Rat.
Caflel, den 13. Juli 1905.
Die Bekanntmachung vom 21. Dezember 1904 über die Bestellung von Sachverständigen zur Prüfung von Kraftfahrzeugen und zur Erteilung von Befähigungszeugnissen für deren Führer scheint im Publikum nicht genügend bekannt zu sein. Es ist anscheinend im Publikum noch vielfach die Anstcht verbreitet, daß die Führer von Kraftfahrzeugen sich einer Prüfung durch die amtlich bestellten Sachverständigen dann nicht mehr zu unterziehen brauchten, wenn sie den Nachweis lieferten, daß sie durch Monteure der Firma, von denen die Kraftfahrzeuge bezogen sind, mit deren maschinellen Einrichtungen bekannt gemacht und in deren Handhabung unterrichtet sind.
Ich ersuche daher in geeigneter Weise zur Kenntnis des Publikums zu bringen, daß zur Ausstellung der im § 21 der Polizei-Verordnung vom 13. November 1901 (A. Bl.S. 280) vorgeschriebenen BefähigungSzeugniffenur diefür das diesseitige Staatsgebiet hierfür als Sachverständige bestellten Personen zuständig sind und daß jeder, der als Führer von Kraftfahrzeugen zugelassen werden will, sich einer Prüfung durch einen solchen amtlichen Sachverständigen zu unterziehen hat. Hat die Prüfung durch einen nicht für den hiesigen Bezirk ernannten Sachverständigen statt- gefunden, so ist der Nachweis zu erbringen, daß die Person, welche die Prüfung vorgenommen hat, von der zuständigen preußischen Behörde zum Sachverständigen für diesen Zweck ernannt ist.
Der Negierungs-Präfident. J. V.: Mejer. An die Herren Polizeidirektoren Hier, Hanau und Fulda und an die Herren Landräte der Bezirks. (A. II. 5370. II.)
Hersfeld, den 20. Juli 1905.
Indem ich vorstehende Verfügung hierdurch zur öffentlichen Kenntnis bringe, weise ich die OrtSpolizeibehörden
Cebenskrisen.
Roman von Freifrau G. v. S ch l ip p e n b a ch.
(Fortsetzung.)
„Vernünftig", ruft Willi mit bebender Stimme, „ich sagte es schon, du hast mein Herz gebrochen, ich möchte sterben!"
legt den Kopf in beide Hände, ein Seufzer hebt seine Brust, der merkwürdige Aehnlichkeit mit einem gewaltsam unterdrückten Schluchzen hat.
„Er wird doch nicht weinen?" denkt Hedda entsetzt; „wie furchtbar knabenhaft er noch ist. Und den soll ich zum Manne nehmen, es ist unmöglich!"
Laut sagt sie freundlich, aber sehr entschieden: „Lieber sei mir nicht mehr böse, ich liebe dich wirklich ganz wie Kuno, wie einen Bruder."
„Das ist es eben!" ruft Wendorp aufspringend und heftig mit dem Fuße stammend, „hasse mich, aber sprich nicht von 1° etwas, ich ertrage es nicht!"
Er will forteilen, aber Hedda hält ihn am Aermel seiner nagelneuen Uniform fest. „Sage, daß bu mir nicht zürnst", bettelt sie, und zwei helle Tropfen schimmern in ihren Augen, »loge, daß du mich vergessen willst."
„Das kann ich nicht", preßt der Lentuant mühsam hervor, „ich werde nie ein anderes Weib lieben."
- ®r befreit sich von der kleinen Hand und stürmt davon, Hcoda aber denkt: „Ich müßte viel trauriger sein, der arme «Junge tut mit schrecklich leid."
■ s otzdem fährt sie ruhig in ihrer Arbeit fort und trällert Hohes Liebchen. Eine erwartungsvolle Freude erfüllt sie, lM ihr heute gesagt, daß er morgen eine Frage baran bi tt 'u^ HE und kalt überläuft es sie, wenn sie
»Ich liebe dich von ganzer Seele", so wird ihre Antwort tauten „Ob er wohl vor mir knien wird", denkt sie weiter, »in den Romanen, die ich laS, tat der Held es, wenn er der -tuserwählten seines Herzens seine Liebe erklärt."
Der Gedanke, daß Horst sie anS anderen Gründen wählen rannte, liegt dem harmlosen Kinde fern. Sie ist zu uncr=
Dienstag, den 25. Juli
des Kreises zugleich an, dieselbe auch auf ortsübliche Weise bekannt zu geben.
I. I. Nr. 5057. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS>Rat.
Hersfeld, den 19. Juli 1905.
Zur Vermeidung von Verwechslungen werden die Herren Bürgermeister des Kreises hiermit angewiesen, die noch in ihren Händen befindlichen Pferde-Voisührvngslisten von 1 9 04 und Vorjahren (nicht 1905) bis spätestens zum 1. k. Mls. anher einzureichen. Die BestimmungS- täfelchen sind für späteren Gebrauch sorgfältig aufzubewahren.
II. 3211. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 19. Juli 1905.
Zu Folge einer Verfügung des Herrn Regierungs- Präsidenten in Caffel vom 10. März 1905 (A. II. 1838) ersuche ich Königliches Landratsamt um Aufnahme beifolgenden Inserates in das Kreisblatt:
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat der Kindersterblichkeit ihre besondere Fürsorge gewidmet und sind die Kreisärzte beauftragt worden, in dieser Beziehung auf die Bevölkerung belehrend einzuwirken; ich empfehle daher die Beachtung der folgenden Ratschläge zur Bekämpfung der Kindersterblichkeit:
1. Jede Mutter, welche es mit dem Gedeihen ihres Kindes gut meint, muß dasselbe selbst nähren; es ist dies ihre heiligste Pflicht.
2. Kann sie dies wegen Mangel an Milch oder aus sonstigen gesundheitlichen Rücksichten nicht, so kommt Stillen des Kindes durch eine gesunde Amme zunächst in Betracht.
3. Ist auch dies nicht möglich, so muß das Kind mit tierischer Milch genährt werden. Am besten ist Mischmilch verschiedener trocken gefütterter Kühe. Diese müssen vorher tierärztlich auf ihren Gesundheitszustand geprüft werden, ganz besonders auch daraufhin, ob sie an Tuberkulose leiden. Ueber die Behandlung der Milch, ehe sie dem Kinde gereicht wird, können die Hebammen auf Grund der ihnen in ihrem Lehrbuch erteilten Vorschriften Auskunft geben, wenn nicht die Zurateziehung eines Arztes vorgezogen wird.
4. Nach jeder Mahlzeit soll dem Kind der Mund ausgewaschen werden.
5. Der Körper des Kindes ist peinlichst rein zu halten. Derselbe muß täglich gebadet werden, da» Badewasser soll eine Temperatur von 37 Grad Celsius haben.
6. Bet jeder Erkrankung des Säuglings suche man anstatt des Rates von Laien ärztliche Hilfe nach. Vor Allem beschwichtige man sein Gewissen nicht mit der Berufung auf das Zähnen. Vor Allem sind alle Krankheiten der Verdauung ernst aufzufassen, namentlich im Hochsommer,
fahren und weltfremd in allen Dingen. Sie sieht ihr Ideal in ihm, ihr ganzes heißes Herz schlägt dem ritterlichen Manne entgegen, und sie ist davon überzeugt, daß es auch bei ihm nicht anders sein kann. Sie ist bereit, alles dem Geliebten zu geben und dafür alles entgegenzunehmen.
Erst spät abends sieht sie Horst wieder. Jetzt, wo bald das entscheidende Wort fallen soll, bangt sie in mädchenhafter Scheu davor zurück und erwartet mit ängstlich pochendem Herzen ihr großes Glück. Sie geht Horst aus dem Wege und schlüpft davon, ohne ihm „Gute Nacht" zu sagen. Sie sitzt am Fenster ihres Stübchens und läßt sich das glühende Antlitz von der Nachtluft kühlen. Drunten knirscht der Kies unter einem Schritte, ein rotglühender kleiner Punkt wird sichtbar, eine hohe Männergestalt tritt aus dem Niedergänge hervor; es ist Baron Horst.
Wenn er doch zum Feuster hinaussehen würde!
Nein, er geht in tiefen Gedanken vorüber und hält den Kops gesenkt. Welcher Art sind wohl diese Gedanken hinter der klugen Männerstirn? Gewiß sind sie ebenso glücklich wie die, die durch Heddas Sinn ziehen. Das junge Mädchen liegt lange wach; ihr ist beklommen zumute, wie vor einem Umvetter. Sie sehnt das Licht des Tages herbei und bangt davor; morgen gestaltet sich ihr ruhiges, gleichmäßiges Leben mit einem Schlage um.
Auch Horst wälzt sich ruhelos umher, er schließt seine Rechnung ab und zieht einen dicken Strich unter die Vergangenheit. „Ich darf nicht mehr an sie denken", sagt er sich, „ich grabe heute ein Grab und senke das, was ivar, hinein, um für das, was ist, zu lebe«.----
Das Fest der Silberhochzeit verlies heiter und harmonisch. Nachbarn und Freunde sind hcrbcigecilt, die blühende Schar der Kinder umringt die geliebten Eltern, es fehlt nicht an sinnigen Nebcrraschungcn und Geschenken. Margarete hat an alles gedacht und alles angcorbnet. Sie sieht sehr hübsch in dem schlichten weißen Kleide aus, und Horst denkt: „Eigentlich paßt sie besser für mich als Hedda." Wir haben beide eine schwere LebenSkrise hinter unS: sie würde sich in die Verhältnisse in Buchenau finden. Ich hätte es mir früher überlegen sollen; jetzt ist es zu spät, unb eigentlich gefällt mir
• 1905.
wo bei ungeeigneter Nahrung so häufig Brechdurchfall eintritt, welcher für die Säuglinge äußerst gefährlich ist.
J. N. 575/05. Medizinalrat Viktor, Kreisarzt. An Königliches Landratsamt in Hersfeld.
*
Hersfeld, den 21. Juli 1905. Wird veröffentlicht.
I. I. 5055. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rat.
Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317. Wer v orsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindertgdergefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ 318. Wer fahrlässiger Weise durch eine bet vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
Unter Telegraphenanlagen im Sinne der 88 317 und 318 find Fernsprechanlagen mitbegriffen.
Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig teils vorsätzlich (Zertrümmern der Isolatoren durch Stein, würfe jc.), teils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Täter mit Erfolg ein« geschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.
Gaffel am 22. Juni 1904.
Kaiserliche Ober-Postdirektion. Hoffmann.
* * *
Hersfeld, den 21. Juli 1905. Wird veröffentlicht.
I. 4720. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Asnigliches Landratsamt.
Sprechstunde: Täglich von 9—13 Uhr an den Wochentagen vormittags.
Hedda doch besser. Gerade das Mimosenhafte, Unberührte in ihrem Wesen zieht mich an."
Er sucht sie unb findet sie endlich im Garten; es ist zu- fällig dieselbe Stelle, auf der sie sich zum ersten Male sahen vor bald drei Jahren. Sie weiß, daß er jetzt sprechen wird, sie zwingt sich jur Ruhe, aber ihre Sippen zittern, und in den halb erschreckten, halb seligen Augen liegt ihr ganzes liebendes Herz.
„Fräulein Hedda", sagt Horst näher tretend, „darf ich Sie jetzt das fragen, waS ich andeutete, wollen Sie mich anhören?"
Sie verbirgt das erglühende Gesicht in ihre Hände und kann nicht sprechen. Die Kehle ist ihr wie zugcjchnürt, ihre Pulse fiebern, und sie sühlt eine große Schwäche im ganzen Körper. Zum ersten Male weht der Sturm der Leidenschaft über das junge unschuldige Herz.
„Wollen Sie meine Frau werden?" fragt Horst und zieht ihre kleinen Hände von ihrem Antlitze, „sehen Sie mich an und antworten Sie mir, mein Kind."
Da trifft ihn der warme Strahl ihrer Augen; die tiefe, grenzenlose Liebe des Weibes liegt darin. Schüchtern schmiegt sie sich an seine Brust.
„Lieben Sie mich, Hedda?"
„In, ja", jubelt sie, „ich liebe Sie schon lange!"
Er neigt sich zu ihr nieder und küßt ihre weiße Stirn. Sie ist wie trunken, der Himmel öffnet sich über ihr. Und doch hat er ihr kein einziges Wort der Liebe gesagt. Jetzt denkt sie nicht daran, später erst fällt es ihr ein, später, nachdem der goldene Reif von ihr getragen wird, der oft zur drückenden Kette wird, an der sich das Menjchenhcrz wund reibt.
Noch am Silberhochzeitstage verkündet Herr von Wendorp seinen Gästen die Verlobung seiner Tochter. Vater und Mutter legen ihr liebcS Kind freudig in die Arme dcS ManucS, der ihre Hochachtung erworben hat.
Wilhelm Wendorp benahm sich mannhaft; er gratulierte beut Brautpaare, und nur Hedda verstand den Vorwurfsvollen Blick, der sie traf, als sie ihre Gläser berührten. Sie fühlte einen feinen Stich in der Brust, aber ihr Glück war zu neu