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herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-5lnschlutz Nr. 8
Nr. 100^ Sonnabend, den 26. August 1905^
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 23. August 1905.
Nachdem nunmehr die Scharlach-Epidemie in der Stadt Hersfeld als erloschen zu betrachten ist, find die nachstehenden Jmpftermine anberaumt worden:
1. Erstimpfung der Kinder in Hersfeld.
Impfung: Mittwoch den 30. August 1905, Vormittags 9 Uhr.
Nachschau: Mittwoch den 6. September 1905, Vormittags 9 Uhr.
2. Wiederimpfung der Schüler in Hersfeld.
Impfung: Donnerstag, den 3l. August 1905, Vormittags 9 Uhr.
Nachschau: Donnerstag, den 7. September 1905, Vormittags 9 Uhr.
Die Impfung findet in dem Saals des Wirt Constantin Otto statt.
I. 5855. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 22. August 1905.
Durch den Neubau der Brücke über den Biedebach Etat. Nr. 6,0 + 51 des Tann-Biedebacher Landwegs muß ein Teil dieser Wegestrecke für den Verkehr während der Bauzeit gesperrt werden.
Als Verbindungsweg zwischen Tann und Biedebach hat die Gemeinde Tann den Feldwirtschastsweg durch die Löschwiese zur Verfügung gestellt, was hierdurch veröffentlicht wird.
I. 5843. Der Königliche Landrat.
I.
Thamer.
Hersfeld, den 23. August 1905.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreise», die mit der Erledigung meiner Verfügung vom 29. Juli er. — V. Nr. 478 — Kreisblatt Nr. 90, betreffend Deckung des Bedarfes an neuen QuitlungSkarten für die Jnvaltdenver- ficherung noch im Rückstände sind, werden an die sofortige Einsendung des fraglichen Bericht« bis spätestens zum 1. September d. I. erinnert bei Meldung einer Ordnungsstrafe von 3 Mk.
V. 478. Der Königliche Landrot.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 22 August 1905.
Das Königliche Konsistorium zu Gaffel hat den Hilfs- pfarrer Junghaus in Großolmerode vom 1. b. Mls. an zum Hilfspfarrer in Niederaula bestellt.
I. 5851. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Der nächste Termin der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes wird hierselbst am Freitag den 27. Oktober b. J. abgehalten werden.
Meldungen $u dieser Prüfung sind unter porto- und bestellgeldsreier Einsendung einer Prüfungsgebühr von 10 Mark bis spätestens den 16. Oktober d. J. an den Unterzeichneten zu richten.
Mit der Meldung zugleich find einzureichen: 1. der Geburtsschein;
2. etwa vorhandene Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung (Gesellen-, Meisterbrief u. bergt.);
3. eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Meldende sich schon einmal der Prüfung erfolglos unterzogen hat.
Es werden nur solche Schmiede zugelassen, welche das 19. Lebensjahr vollendet haben und den amtlichen Nachweis erbringen, daß sie die 3 letzten Monate vor der Meldung zur Prüfung im Regierungsbezirk Gaffel sich ausgefallen haben.
Schmiede, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können erst nach Ablauf von 6 Monaten zu einer neuen Prüfung zugelassen werden.
Cassel, den 6. August 1905. »er Vorsitzende der staatlichen Hufschmiede-Prüfung». ... ~, Regierungsbezirks Cassel. gej. Ti etze, Königlicher Departement»tierarzt, Parkstr. 9.
Wird veröffentlicht.
I. 5790.
Hersfeld, den 21. August 1905. Der Königliche Landrat. I. V.:
T h a m e r.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Unter den vaterländischen Angelegenheiten nahmen während der verflossenen Woche vorzugsweise koloniale Dinge das öffentliche Interesse in Anspruch. In Deutsch. Südwestafrika ist ein Wechsel der Oberleitung eingetreten: an Stelle des bisherigen Gouverneurs Leutwein wurde Generalkonsul von Lindequist zum Gouverneur des fü b = westafrikanischen Schutzgebiete» ernannt. Generalkonsul von Lindequist gilt als einer der bewährtesten und tatkräftigsten Vertreter des Deutschtum» im Auslande und zugleich als vorzüglicher Kenner südafrikanischer Verhältnisse. An seine Berufung auf den schwierigen und verantwortungsvollen Posten eines Gouverneur» von Deutsch- Südwestafrika werden daher in kolonialen Kreisen weitreichende Hoffnungen geknüpft. Betrübende Nachrichten liegen au» Deutsch-Ostafrika vor. Hier hat der Aufstand der Eingeborenen, den die ursprünglichen Nachrichten als bedeutungslos erscheinen ließen, leider eine weitere Ausdehnung erfahren. Auch ist bereits eine ganze Anzahl Weißer den Mörderhänden der Aufrührer erlegen. Von der Reichsregierung wurden schnelle und umfassende Maßnahmen zum Schutze des bedrohten Kolonialgebietes getroffen, indem ein zweiter Kreuzer nach Ostafrika beordert und aus den Truppen der Marineinfanterie eine Expsdi- tionSableilung ausgerüstet wurde. Die innigsten Segenswünsche des gesamten patriotischen Deutschlands begleiten unsere tapferen Krieger. Möge ihrem Heldenmute ein baldiger und durchschlagender Erfolg beschieden sein.
Im Auslande ist ein lang erwartete» Ereignis eingetreten: der Erlaß einer Verfassung für Rußland. Die neue russische Reichsduma oder Volksvertretung ist nicht nach westeuropäischer Schablone gebildet, sondern stellt nur eine auf beschränktem Wahlrechte aufgebaute beratende Körperschaft mit gewissen gesetzgeberischen Befugnissen dar. Kein Wunder daher, daß die Revolutionäre in Rußland selber wie im Auslande ihrer Enttäuschung und ihrem Mißmuts lauten Ausdruck geben. In allen ordnungs- parteilichen Kreisen aber wird der freiwillige Schritt Kaiser Nikolaus' mit Wohlwollen und Anerkennung beurteilt. Gerade daß die russische Verfassung den nationalen Besonderheiten sowie der geistigen Entwicklungsstufe des Volkes Rechnung trägt, ist ihr besonderer Vorzug. Nicht etwas Abschließendes ist mit dieser Verfassung geboten, sondern eine Grundlage, auf der sich das innerpolitische Leben des Zarenreiches gedeihlich weiter zu entfallen vermag.
Nachdem in Norwegen durch die Volksabstimmung festgestellt worden ist, daß die Auflösung der Union von dem norwegischen Volke nahezu einstimmig gewünscht wird, ist das norwegische Storthing zu weiterer Behandlung der Angelegenheit zusammengetreten. Die Vorlage der Regierung, betreffend Einleitung von Verhandlungen mit Schweden, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Hier, durch wird die norwegische Regierung ermächtigt, Schweden das Ergebnis der Volksabstimmung mitzuteilen und es zu ersuchen, in die Aufhebung der Reichsakte zu willigen sowie auf dem Wege von Veihandlungen bei der friedlichen Abwickelung der die Union betreffenden Fragen mitzuwirken. Von schwedischer Seite wird dieser Beschluß des norwegischen Storthing« allgemein als ein Entgegenkommen Norwegens aufg^faßt. E» steht daher zu hoffen, daß die kommenden Verhandlungen einen friedlichen und versöhnlichen Charakter tragen und zu einem günstigen Abschlüsse führen werden.
Der Ausgang der russisch-japanischen Friedensverhandlungen ist zur Stunde noch unsicher, wenn auch die letzt.» Nachrichten überwiegend optimistisch lauten. Soviel ist sicher, daß Präsident Roose- velt eine außerordentliche Geschäftigkeit entfaltet, um den Abbruch der Unterhandlungen zu verhindern. Die gesamte zivilisierte Welt wird ihm hierfür sicherlich Dank wissen. Das eigene wohlverstandene Interesse aber dürste auch dem Sieger den Wunsch nach baldiger Beendigung des Kriegs- zustande« und vertragsmäßiger völkerrechtlicher Sicherung wenigstens eines Teiles der bisherigen Errungenschaften nahelegen; denn die Kräfte des Widerstandes, zum mindesten des passiven, sind auf russischer Seite noch sehr groß, und an eine völlige Erschöpfung des Riesenreiches bürste in ab- sehbarer Zeit nicht zu denken sein.
Im Innern Rußland« steht e« freilich gegenwärtig immer noch recht betrübend aus. Insbesondere sind da« Warschauer Gebiet und die deutschen Ostseep'vvinzen die Stätten blutigen Aufruhr«. In der revolutionären Be
wegung der Ostseeprovinzen gelangt neben politischen und sozialen Antrieben gleichzeitig der nationale Haß der slavisch-lettischen Bevölkerung gegenüber dem höherstehenden Deutschtum zum Ausdruck. Dieser Umstand erklärt wohl auch zum guten Teil die stark passive Haltung der russischen Behörden, die bisher den Schutz von Personen und Eigentum so gut wie ganz der Selbsihülse der angegriffenen Minderheit überließen. Erst neuerdings scheint sich, worauf wenigstens die Verhängung des Kriegszustandes über Kurland hindeutet, eine Aenderung hierin vollziehen zu wollen. Die russische Slavophilenpolitik, die sich Jahre lang nicht genug tun konnte in Unterdrückung des Deutschtums der Ostseeprovinzen, erntet nunmehr ihr blutigen Früchte. Hoffentlich sind diese Vorgänge den leitenden Männern Rußlands eine heilsame Lehre für die Zukunft.
In England endlich hat sich für eines der wichtigsten Staatsämter ein Personenwechsel vollzogen, indem Lord C u r z o n , der Vizekönig von Indien, sein Amt niedergelegt hat und an seiner Stelle Earl of Minto zum Vizekönig ernannt worden ist. Der Rücktritt Lord CurzonS stellt sich als eine Folge der Reibereien zwischen ihm und Lord Kitchener, dem militärischen Oberbefehlshaber in Indien, dar. Lord Curzon hat sich wesentliche Verdienste um die Stärkung des britischen Einflusses in Persien, Afghanistan und Tibet erworben, und in weiten Kreisen ist man der Ansicht, daß mit seiner gegenwärtigen Demissionierung seine politische Laufbahn noch keineswegs ihren endgültigen Abschluß erreicht habe.
Unruhen in MWIi .
Ueber die Lage im Gebiet südlich von Maneromango berichtet Gouverneur Graf Götzen, daß dort Arzzetchen von Unbotmäßigkeit Hervorgetreten sind, die ihn veranlaßt haben, den Bezirksamtmann Böder, den Hauptmann Fonck und 95 Mann dort zu belassen. Aus den Matumbibergen ist Major Johanne» für seine Person nach Dar eü Salam zurückgekehlt und hat gemeldet, daß die Ordnung aufrecht erhalten werden könne, wenn eine Kompagnie bis auf weiteres dort bleibe.
Kiel, 23. August. Da» Wilhelmshavener Detachement in Stärke von 70 Seesoldaten unter Führung bet Leutnant« von Slenzel und Mitschensky sowie 30 Marinemannschaften für die Maschinengewehre sind heute hier eingetroffen. Am Bahnhof wurden sie von Oberleutnant von Glasenopp sowie zahlreichen Offizieren de» SeebataiÜons empfangen. Die Mannschaften in Tropenuniform machten einen vorzüglichen Eindruck. Sie rückten mit Musik in die Kaserne de» See» bataillons. Die Maschinengewehr-Abteilung werden führen die Oberleutnant» zur See Wachtel und Kleyenstüber.
Haltlose 6inwMt.
Als im Jahre 1881 die Wehrsteuer vom Reichstage verlangt wurde, da hat der Reichstag sie abgelehnt, weil einige Mitglieder in erster Linie die Behauptung aufstellten: »Der Dienst ist eine Ehre, die sich nicht mit Geld abkaufen läßt, und wer zahlt, dient nicht." Obgleich in den letzten 25 Jahren mehrere Millionen von Soldaten gedient und die schweren Opfer, welche der Dienst mit sich brächte, am eigenen Leibe und in der eigenen Familie erprobt haben und obgleich alle diese früheren Soldaten im heutigen Zustande eine große Ungerechtigkeit erblicken, gibt es leider immer noch Leute, welche an dem einseitigen Standpunkte des damaligen Reichstage» festhalten.
Die alten Soldaten haben es — daran ist nicht zu zweifeln — stets als eine hohe Ehre betrachtet, für das Reich die Waffen zu tragen, aber sie kennen auch die schweren Opfer und Lasten, welche die Dienstpflicht ihnen und ihren Familien auferlegt hat. Die Ehre des Dienste« wird in keiner Weise dadurch geschädigt, daß die nicht Dienenden zur Tragung der Kosten de« Heere« mit beran- gezogen werden; e« ist im Gegenteil geradezu eine Ehrenpflicht für diese vom Dienste Befreiten, daß sie nicht die gesamte Last des Dienste« auf ihre Kameraden abwälzen, sondern daß auch sie einen Teil der Lasten auf sich nehmen, indem sie wenigstens eine Kriegssteuer leisten. Die Be- hauptung, die Wehrsteuer komme nahezu dem Lorkause gleich, ist unhaltbar. Denn wie kann man sagen, daß die etwa 20—25 Mark jährlicher Steuer den Lorkauf ersetzen. Als man in Süddeutschland den Loskauf noch kannte, b. h. b'S zum 1. April 1868, da kostete ein Stellvertreter im Frieden 400—600 Gulden — 680—1020 Mk., im Kriege aber 1000—1200 Gulden und noch mehr. Wenn nun die Wehrsteuer während der 12 Jahre der Gesamtdienstzeit in der untersten Stufe etwa 150 Mark beträgt, so kann man doch nicht behaupten, daß dieser Auswand, auf 12 Jahre verteilt, auch nur annähernd mit der Loskaufssumme verglichen werden kann.
Die Gegner der Wehrsteuer stellen weiter die falsch« Behauptung auf, daß nun diejenigen jungen Männer, welch« infolge von körperlichen Gebrechen so wie so schwer de-