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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Slnschlutz Nr. 8

Nr. 122.

Dienstag, den 17. Oktober

1905.

Beiteilungen

auf das Bersfelder Kreisblatt

werden für das vierte Quartal von allen Postanstalten, Landbriesträgern, sowie von der Ex- pedition angenommen,____________________________________

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 11. Oktober 1905.

Es ist in letzterer Zeit wiederholt die Wahrnehmung ge­macht worden, daß Tiercadaver in die Werra geworfen wor­den sind.

Die Herrn Ortsvorstände der an der Werra gelegenen Gemeinden des Kreises sowie die Königliche Gendarmerie des Kreises werden veranlaßt, auf diesen Unfug ihr besonderes Augenmerk zu richten und darüber zu wachen, daß alles ge­fallene Vieh, soweit solches geschehen muß, an die Wasen- meisterei abgeliefert, im anderen Falle aber au dem hierzu bestimmten Platze ordnungsmäßig verscharrt wird.

Zuwiderhandlungen sind aus Grund des § 27 Ziffer 3 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zu bestrafen.

I. I. 7073. Der com. Landrat.

I. V.

' Thamer.

Hcrsseld, den 13. Oktober 1905.

Die Schulstelle in Allendorf i. d. W., deren competenz- mäßiges Einkommen neben freier Wohnung in 1000 M. Grundgehalt unb 150 M. Kirchendienstvergütung besteht, ist frei geworden.

Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen bis zum 5. November d. Js. bei dem Ortsschulin- spektor Herrn Pfarrer Kühn in Frielingen oder dem Unter­zeichneten einreichen.

Der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 120 M. Der Königliche Schulvorstand. von Grunelius, Regierungs-Assessor.

I. I 7245.

Hersfeld, den 12. Oktober 1905. Der Herr Minister des Innern hat im Einvernehmen mit

oe^ch.

Roman von Friedrich Jacobsen.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Der Konsul hatte indessen einen zähen Charakter und ließ sich nicht so leicht von seinem Ziele abbringen. Er machte nur einen kleinen Umweg und denunzierte zunächst Doktor- Schubert wegen Meineid? bei der Staatsanwaltschaft zu Innsbruck.

Dieses Zwischenverfahren mußte natürlich ausgenommen werden und führte zu einem recht bedenklichen Ergebnis; man vernahm nämlich den Chemiker Joseph Richter in Wien darüber, ob er an dein fraglichen Abend mit Frau Marxen im Hofgarten zu Innsbruck zusammengetroffen sei, und legte ihm zugleich eine Falle durch die Mitteilung, daß er gesetzlich zur Verweigerung seiner Aussage berechtigt wäre.

Das halb unb halb Erwartete geschah wirklich. Richter machte von seinem Rechte der Zeugnisverweigerung Gebrauch, und wenige Tage später brächte die Jnnsbrucker Landeszeitung die Nachricht, daß der praktische Arzt Dr. Franz Schubert wegen dringenden Verdachts des Meineides in Haft genommen worden sei.

Das Verfahren, welches zunächst gegen Schubert allein schwebte, wurde sehr bald auf seinen Freund Richter ausge­dehnt. Man hatte nämlich den jungen Chemiker in Innsbruck gesehen und faßte zugleich einen für Dr. Schubert bestimmten Kassiber ab, auf dem von Richters Hand die Worte geschrieben standen:

Vergib mir, daß ich dich in das Unglück gestürzt habe. Dein Freundschaftsdienst ist schlecht belohnt warben; überlaß es mir, dich zu retten."

Dieser Zettel mußte ansreichen, um Richter der Anstiftung zum Meineide dringend zu verdächtigen, denn er enthielt wenigstens scheinbar ein Zugeständnis, daß Schubert aus Ver­anlassung seines Freundes die Unwahrheit beschworen habe, und als nunmehr kurz vor Weihnacht 1900 daö Schwur­

dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizi- nal-Angelegenheiten durch Erlaß vom 16. September d. Js. Ha 7127 sich damit einverstanden erklärt, daß als Abzeichen für die ausgebildeten Sanitätsmannschaften der freiwilligen und Pflichtfeuerwehren das rote Kreuz in der Form des eiser­nen Kreuzes auf weißem Felde eingeführt wird.

Den Ortspolizeibehörden des Kreises gebe ich hiervon Kenntnis mit der Veranlassung, etwa in Betracht kommenden Feuerwehren hiervon Mitteilung zu machen.

I. 7122. Der com. Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Hersfeld, den 13. Oktober 1905.

Die unter dem Schweinebestaude des Heinrich Rudolf in Leimbach ausgebrochene Schweinepest ist erloschen. I. I. 7217. Der com. Landrat.

I. V.

T h a m e r.

Hersfelb, den 12. Oktober 1905.

Unter dem Schweinebestande des Tagelöhners Ludwig Mohr in Schenklengsfeld ist die Notlaufseuche ausgebrochen. J. I. 7179. Der com. Landrat.

I. V.

T h a m e r.

Die Herren Oitsschulinspektoren und Lehrer des Bc- zirks Hersfeld I werden ergebend benachrichtigt, daß die amtliche Areiskonferenz

Donnerstag, den 26. Oktober er,, von Vor­mittags 10 Uhr ab zu Niederaula im Saale des Herrn Gastwirts Stein gehalten werden soll.

Der Kreisschulinspektor. Schröder.

nichtamtlicher teil.

Unruhen in AM-WM.

Berlin, 14. Oktober. Die Unruhen im Bezirk Daressalam sind nicht bedenklich und bleiben auf den südlichen Teil bei Bezirks beschränkt. Hauptmann v. Kleist kehrte mit der achten Kompignie am11.nach Dar- essalam zurück, nachdem er einige Haufen Aufständischer zersprengt hatte. Er fand den Küstenplatz Kisidju zerstört und den dortigen Akida vertrieben. Der Bezirksamtmann Boeder bleibt vorläufig noch mit der Polizeitrupps südlich von DareSsolam. Es scheint, daß religiöser Fanatismus die Ursache der Unruhen ist. Die Eingeborenen kämpfen unter schwarzen Flaggen mit dem RufWasser, Wasser l",

gericht in Innsbruck zusammentrat, gestaltete sich die Ver­handlung zu einer hochdramatischen Szene.

Dr. Schubert hatte von Anbeginn ein verlorenes Spiel. Er bcharrte zwar unentwegt dabei, daß seine eidlich erstattete Aussage in allen Punkten der reinen Wahrheit entspreche, aber nach den Vorschriften des Prozeßrechts konnte der Konsul Marxen nunmehr als Zeuge über das Gegenteil vernommen werden, und seine Darstellung machte offenbar auf die Ge­schworenen einen um so tieferen Eindruck, als mehrere Sach­verständige bekundeten, daß die von dem Angeklagten ausge­stellte Theorie einer Wahnvorstellung jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehre.

Das zahlreich erschienene Publikum bedauerte daher weniger aus rechtlichen als aus psychologischen Gründen, daß Frau Marxen der Zeugenladung ins Ausland keine Folge geleistet hatte, und die Nengier auf diese Weise um ein pikantes Schau­spiel betrogen wurde.

Etwas günstiger lag die Sache für den Mitangeklagten Richter. Er konnte mit einem gewissen Recht darauf hin- weisen, daß die ersten Worte des Zettels nicht notwendig auf eine Anstiftung zum Meineide schließen ließen, sondern daß lediglich damit die verhängnisvolle Folge seiner eigenen ZengniSverweigerung gemeint fei. Er bestritt, überhaupt ge­wußt zu haben, daß sein Freund unter dem Zeugeneid ver­nommen werden sollte und tatsächlich vernommen worden sei. Er behauptete ferner, daß sein Freund die Wahrheit ausgesagt und daß zwischen ihm und Frau Marxen niemals eine Zu- fammenknnft stattgesnnden hätte; als aber der Vorsitzende barauf fragte, warum er dann seine eigene Aussage ver­weigert habe, da schwieg er und geriet in eine offenkundige Verwirrung.

Ans die weitere Frage des Vorsitzenden, was denn die Schlußworte des Kassibers:überlaß es mir, dich zn retten" bedeuten sollten, hob Richter den Kopf und erklärte mit fester Stimme:

Ich hätte unter dem Zeugeneide bekundet, daß mein Freund die Wahrheit gesagt hat", worauf der Vorsitzende cnt- gegnctc:

Wenn man dem Zeugen Marxen Glauben schenkt, dann

d. h, Zauberwasser. Im Norden der Bahnline ist alles ruhig. Für die Ausbreitung des Ausstandes ist der wesent­lichste Grund die Verbreitung salscher Nachrichten gewesen, wie die Zerstörung Klimas, Ermordung des Gouverneurs, Vernichtung der Schutztruppe, die ihre Wirkung auf die Neger nicht verfehlt haben. Mahenge wurde am 20. durch Hauptmann Higman von Jringa entsetzt, wobei der Gegner gründlich geschlagen wurde. Im Hinterland von Kilwa ist der Gegner schwer zu fassen, da er im Busch überall ausweicht. Das Aufstandsgebiet ist bei großem Umfang völlig unwegsam, wodurch sich die Langsamkeit der Niederwerfung erklärt. Die Nord- und Westbezirke find ruhig, jedoch empfiehlt es sich nicht, sie von Truppen zu entblößen.

Dar es Salam, 14. Oktober. Die amtlichen Nach­richten von Unruhen bei Bueni und Kondulschi beruhen auf Irrtum. Zwischen hier und Bagamoyo ist alle» ruhig. Hauptmann Melker schätzt die Aufständischen in den Matumbi- und Kitschi-Bergen aus 5000 mit Vorderladern ausgerüstete Leute, die mit Speeren und Bogen Bewaffneten nicht gerechnet. Die Aufständischen vermeiden natürlich offene Gefechte, führen aber geschickt den Busch- und Guerillakrieg. Die Lehre der Zauberer, daß die gefallenen Aufständischen nach kurzer Zeit wieder auferstehen, findet überall Glauben. Leutnant Spiegel hat auf dem Marsch von Kilwa nach Linki am Mbekuru den Ausständischen mehrfach schwere Verluste beigebracht. Hauptmann Nigmann ist am 6 d. M. von Mohenge kommend in Ruoembe ein­getroffen. Nach seinen Ermittelungen stehen zwei- bis drei­tausend ausständische Wapangwa in zwei Kolonnen bei Kidugala; andere Wapangwa und Wangoni sammeln sich bei Mbejela. Der Wangonihäuptling Schabruma soll einem Gerücht zufolge die Station Songea belagern. Stabsarzt Zupitza ist mit seinem Detachement bis Lula vorgedrungen; die aufständischen Wasagara sind nach Osten geflohen.

Jer Ailssiiiiil in JM«M-AfM.

Generalleutnant v. Trotha meldet aus Keelmannrhoop folgendes:

Oberstleutnant v. Mühlenfels hat im September mit allen seinen Truppen größere Unternehmungen ausge- führt gegen die im Lande umherstreifenden Hererobanden, die wieder in das Damaraland zurückgekehrt waren und sich nicht ergeben hatten. Das Gesamtergebnis war folgendes: Es wurden 40 Werften überfallen. Dabei fielen insgesamt etwa 250 Herero, 767, davon zwei Drittel Weiber und Kinder, wurden gefangen, 79 Gewehre und mehrere 100 Stück Kleinvieh erbeutet. Diesseits fiel 1 Unteroffizier, 2 Reiter wurden verwundet.

Das Komarhochland wurde durch das konzentrische Vorgehen mehrerer Kolonnen gesäubert, doch gelang es einer feindlichen Bande, nach Verlust von 6 Toten, 43 Gefangenen

wäre auch diese Aussage ein Meineid gewesen; wer aber bereit ist, einen Meineid zu begehen, den darf man auch für fähig halten, andere zu einem solchen anzustisten."

Die Beratung der Geschworenen dauerte ziemlich lange, unb man nahm wohl nicht mit Unrecht an, daß sie sich wegen des Mitangeklagten Richter nicht zu einigen vermochten.

Endlich erfolgte der Spruch:

Schubert wurde des Meineides und Richter der Anstiftung zum Meineide für schuldig erachtet; der Gerichtshof verurteilte darauf beide zu drei Jahren schweren Kerker.

Beide legten Revision ein, die indessen schon wenige Wochen später von dem zuständigen Gericht verworfen wurde. Daraus erfolgte ihre Ueberführung in die Franzensfeste.

Sie waren untergetaucht, vergessen, hinwcggcwischt aus dem Kreise der menschlichen Gesellschaft, aber fast genau ein Jahr, nachdem die ersten Fäden dieser Tragödie sich geknüpft hatten, wurde ihr Nanie wieder in den Zeitungen genannt.

Sie seien ausgebrochen und verschwunden, hieß es.

Es war ein kühnes Wagestück gewesen, und es konnte keinem Zweifel unterliegen, daß Schubert dabei die Führerrolle übernommen hatte.

Man entsann sich des kalten, besonnenen Mannes, der während jener Schwurgerichtsverhandlung bis zum letzten Augenblick seine unerschütterliche Ruhe bewahrt, während sein schwächerer Genosse unter der Wucht dcS Urteils zusammen» gebrochen war. Man rief sich in die Erinnerung zurück, wie er nach Verkündung dcS RichtcrsprncheS seine §anb auf die Schulter des andern gelegt und ihm einige Worte zugeflüstert hatte, die von niemand verstanden worden waren, und man zweifelte nicht daran, daß schon in dieser schrecklichen Stunde der Plan zu einer Flucht in ihm entstanden sei.

Er hätte sie vielleicht gefahrloser allein ausführen können aber der gemeine Sinn des Verbrechers mochte wohl einen Funken jenes Gemeinsames bergen, der auch die tiefsten Schichten der menschlichen Gesellschaft erwärmt und durch ­leuchtet ; und so wurden aus kurze Zeit die beiden Flüchtlinge, deren Spur ausgelöscht schien, in den Augen der Menge zu tragischen Gestalten; der eine wegen seiner kecken Verhöhnniig aller bürgerlichen Satzungen, der andere, weil man doch nicht,