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herzselder Kreisblatt
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Fernsprech-stnfchlutz Nr. 8
Nr. 38. Sonnabends den 31. März 18V«
AdliMkmMs-SlniOllH
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Amtlicher teil.
Polizeiverordnung über den Handel mit Giften.
(Schluß.)
Anlage I. Verzeichnis der Gifte. Abteilung 1.
Akonitin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Arsen, dessen Verbindungen und Zubereitungen, auch Arsenfarben, Atro- pin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Brucin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Curare und dessen Präparate, Cyanwasserstoffsäure (Blausäure), Cyankalium, die sonstigen cyanwafferstoffsauren Salze und deren Lösungen, mit Ausnahme des Berliner Blau (Eisencyanür) und des gelben Blurlaugen- salzes (Kaliumeisencyanür), Daturin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Digitalin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Emetin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Erythrophlein, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Fluorwasserstoffsäure (Flußsäure), Homatropin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Hyoscin (Duboisin), dessen Verbindungen und Zubereitungen, Hyoscyamin (Duboisin), dessen Verbindungen und Zubereitungen, Kantharidin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Kolchicin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Koniin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Nikotin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Nitroglycerinlösungen, Phosphor (auch roter, sofern er gelben Phosphor enthält) und die damit bereiteten Mittel zum Vertilgen von Ungeziefer, Physostigmin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Pikrotoxin, Quecksilberpräparate, auch Farben außer Quecksilberchlorür (Kalomel) und Schwefelquecksilber (Zinnober), Salzsäure, arsenhaltige*,, Schwe - felsäure, arsenhaltige*), Skopolamin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Strophanthin, Strychnin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, mit Ausnahme von strychnin- haltigem Getreide, Uransalze, lösliche auch Uranfarben, Veratrin, dessen Verbindungen und Zubereitungen.
Abteilung 2.
Acetanilid (Antifebrin), Adoniskraut, Aethylenpräparate, Agaricin, Fkonit-extrakt, -knallen, -kraut, -tinktur, Amylenhydrat, Amylnitrit, Apormorphin, Belladonna-blätter, -extrakt, -tinktur, -wurzel, Bilsen-kraut, -samen, Bilsenkraut-extrakt, -tinktur, Bitter-
') Anmerkung: Salzsäure und Schwefelsäure gelten als arsenhaltig, wenn 1 ccm der Säure mit 3 ccm Zinnchlorürlösung versetzt, innerhalb 15 Minuten eine dunklere Färbung annimmt. Bei der Prüfung auf den Arsengehalt i st, sofern es sich um konzentrierte Schwefelsäure handelt, z u n ä ch st J ccm durch Ein gießen i n 2 ccm W a ss er zu verdünnen und 1 ccm von dem erkalteten Gemische zu verwenden. Zinnchlorürlösung ist aus 5 Gewichtsteilen kristallisierten, Zinach l o r ü r , die mit I Gewichtsteile Salzsäure anzurühren und vollständig mit trockenem Chlorwasser stoffc zu sättigensind, herzu« stellen, nach dem Absetzen durch Asbest zu filtrieren und in kleinen, mit GlaSstopfen verschlossenen, möglichst a n g e f ü l l t e n F l a schen aufzubewahren.
Mandelöl, blausäurehaltiges, Brechnuß (Krähenaugen), sowie die damir hergestellten Ungeziefermittel, Brechnußextrakt, -tinktur, Brechweinstein, Brom, Bromäthyl, Bromalhydrat, Bromoiorm, Butylchloralhydrat, Calabar-extrakt, -samen, -tinktur, Karbol, Chloräthyliden, zweifach, Chloralformamid, Chloralhydrat, Chloressigsäuren, Chloroform, Chromsäure, Cocam, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Convallamarin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Convallarin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Elaterin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Erythrophleum, Euphorbium, Fingerhut-blätter, -essig, -extrakt, -tinktur, Gelsemium-wurzel, -tinktur, Giftlattig-extrakt, -kraut, -fast (Laktnkarium-, Giftsumach-blätter, -extrakt, -tinktur, Gottesgnaden-kraut, -extrakt, -tinktur, Gummigutti, dessen Lösungen und Zubereitungen, Hanf, indischer-extrakt, -tinktur, Hydroxyl- amin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Jalapen-Harz, -knollen, -tinktur, Kirschlorbeeröl, Kodein, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Kokkelskörner, Kotoin, Krotonöl, Morphin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Narcein, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Narkotin, dessen Verbindungen, Nies- wurz (Helleborus) grüne, -extrakt, -tinktur, -wurzel, Nieswurz (Helleborus) schwarze, -extrakt, -tinktur, -wurzel, Nitrobenzol (Mirbanölh Opium und dessen Zubereitungen mit Ausnahme von Opiumpflaster und -wasser, Oxalsäure Kleesäure, sog. Zuckersäure). Paraldehyd, Pental, Pilokarpin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Sabadill-ertrakt, -früchte, -tinktur, Sadebaum- spitzen, -extrakt, -öl, Sankt-Jgnatiussamen, -tinktur, Santoniu, Scammonia-Harz (Scammonium> -wurzel, Schierling (Konium) -kraut, -extrakt, -früchte, -tinktur, Senföl, ätherisches, Spanische Fliegen und deren weingeistige und ätherische Zubereitungen, Stechapfel-blätter, -extrakt, -samen, -tinktur — ausgenommen zum Rauchen oder Räuchern —, Strophantus-extrakt, -samen, -tinktur, Strychninhaltiges Getreide, Sulfonal und dessen Ableitungen, Thallin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Urethan, Veratrum (weiße Nieswurz) -tinktur, -wurzel, Wasserschierlingkraut, -extrakt, Zeitlosen-extrakt, -knollen, -samen, -tinktur, -wein.
Abteilung 3.
Antimonchlorür, fest oder in Lösung, Barymverbindungen außer Schwerspath (schwefelsaurem Baryum), Bittermandelwasser, Bleiessig, Bleizucker, Brechwurzel (Ipecacuanha) -extrakt, -tinktur,
Laufende Stummer
Bezeichnung des Erlaubnisscheins nach Behörde und Nummer.
Tag der Abgabe.
Des
Name
Siftes
Menge
Zweck, zu welchem das Gift vom Erwerb er benutzt werden soll.
Des Erw
Name und Stand.
erbers
Wohnort (Wohnung)
Des Abho
Name und Stand.
lenden
Wohnort Wohnung).
Name des
Verabfolgenden.
Eigenhändige Namens- schrift des Empfängers.
(Name der ausstellenden Behörde.) Anlage III.
Nr. Erlaubnisschein zum Erwerb von Gift.
Der 20. (Name, Stand) . ... zu (Wohnort und Wohnung) . . . die (Firma) . . . wünscht (Menge) . . .(Name des Giftes) zu erwerben, um damit . . . (Zweck, zu welchem das Gift benutzt werden soll) . . . Gegen dieses Vorhaben ist diesseits nach stattgefundener Prüfung nichts zu erinnern. . . .
......den . . ten......19 . .
(Bezeichnung der ausstellenden Behörde.)
(Siegel.) (Namensunterschrift.)
Dieser Schein macht die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung -Giftschein) gemäß § 13 nicht entbehrlich. Er verliert mit dem Abläufe des 14. Tages nach dem Ausstellungstag seine Gültigkeit, sofern etwas anderes oben nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Nr. (des Giftbuchs). Giftschein. Anlage IV.
Von (Firma des abgebenden Geschäfts) ... zu (Ort) . . . bekenne ich hierdurch . . . (Menge) . . . (Name des Gifts) . . . zum Zwecke de . . . wohl verschlossen und bezeichnet erhalten zu haben. Der aus einem unvorsichtigen Gebrauche des Giftes entstehenden Gefahren wohl bewußt, werde ich dafür Sorge tragen, daß dasselbe nicht in unbefugte Hände gelangt und nur zu dem vorgedachten Zwecke verwendet wird.
Das Gift soll durch .... abgeholt werden
(Wohnort, Tag, Monat, Jahr und Wohnung). (Name und Vorname, Stand oder Beruf desErwerbers). (Eigenhändig geschrieben.) (Zusatz, falls das Gift durch einen andern abgeholt wird.)
Das oben bezeichnete Gift habe ich im Auftrage des .... (Namen des Erwerbers) ... in Empfang genommen und verspreche dasselbe alsbald unversehrt an meinen Auftraggeber ab- zuliefern.
(Ort, Tag, Monat, Jahr). (Name und Vorname, Stand oder Beruf des Abholenden). (Eigenhändig geschrieben.)
Hersfeld, den 26. März 1906.
In verschiedenen ©emtinben des Kreises besteht der Wunsch, an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen zu werden. Dieser Wunsch, an den Fortschritten der neueren Zeit teilzunehmen, kann nur mit Freuden begrüßt werden. Nach zahllosen Richtungen hin ist das Telephon im öffentlichen wie im privaten Leben ein kaum mehr zu entbehren der Hülfsfaktor geworden, zumal für das platte Land. Zeitraubende Wege können dadurch häufig erspart werden. In gar manchen Fällen hängt die Erhaltung eines Menschenleben« von der möglichst beschleunigten Herbeiholung eines Arztes geradezu ab. Bei Aurdruch von Feuer können die benachbarten Gemeinden umgehend benachrichtigt werden. Auswärtige Hülfe kann in der halben Zeit zur Stelle sein. Diese und viele andere Gründe sprechen dringend dafür, Telephonanschlüffe zu schaffen, wo es sich irgend ermöglichen läßt.
Um sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig machen zu können, ist es für die Gemeinden von Wichtigkeit, zu er. fahren, welche Kosten ihnen durch einen Telephonanschluß erwachsen werden.
Nach Mitteilung der hiesigen Postverwaltung verhält es sich damit, wie folgt:
Bei den Anträgen der Gemeinden um Anschließung ihrer Orte an da« allgemeine Fernsprechnetz müssen sie sich bereit erklären, 40% der Anlagekosten der Postverwaltung
-wein, Farben, welche Antimon, Baryum, Blei, Chrom, Gummigutti, Kadmium, Kupfer, Pikrinsäure, Zink oder Zinn enthakten mit Ausnahme von Schwerspath (schwefelsaurem Baryum), Chromoxid, Kupfer, Zink, Zinn und deren Legierungen als Metallfarben, Schwefelkadmium, Schwefelzinn (als Musivgold), Zinkoxyd, Zinnoxyd, Goldsalze, Jod und dessen Präparate, ausgenommen zuckerhaltiges Eisenjodür und Jodschwefel, Jodoform, Kadmium und dessen Verbindungen, auch mit Brom oder Jod, Kalilauge, in 100 Gewichtsteilen mehr als 5 Gewichtsteile Kaliumhydroxyd enthaltend, Kalium, Kaliumbichromat (rotes chromsaures Kalium, sogenanntes Chromkali), Kaliumbioxalat (Kleesalz), Kaliumchlorat (chlorsaures Kalium), Kaliumchromat (gelbes chromsaures Kalium), Kaliumhydroxid (Aetzkali-, Karbolsäure, auch rohe, sowie verflüffigte und verdünnte, in 100 Gewichtsteilen mehr als 3 Gewichtsteile Karbolsäure enthaltend, Kirschlorbeerwasser, Koffein, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Koloquinthen-extrakt, -tinktur, Kreosot, Kresole und deren Zubereitungen (Kresolseifenlösungen, Lysol, Lysosolverol usw.), sowie deren Lösungen, soweit sie in 100 Gewichtsteilen mehr als ein Gewichtsteil der Kreso lzubereitung enthalten, Kupferverbindungen, Lobelien-kraut, -tinktur, Meerzwiebel, -extrakt, -tinktur, -wein, Mutterkorn, -extrakt (Ergorin), Natrium, " Natriumbichromat, Natriumhydroxyd (Aetznatron, Seifenstein), Natriumlauge, in 100 Gewichtsteilen mehr als fünf Gewichtsteilen Natrium-Hydroxyd enthaltend. Para p h e ny l en d i amin, d e ss en S a l z e , L ö sun g e n und Zu b er e i tun g e n , Phenazetin, Pikrinsäure und deren Verbindungen, Quecksilberchlorür (Kalomel), Salpetersäure (Scheidewasser), auch rauchende, Salzsäure, arsenfreie*) auch verdünnte, in 100 Gewichtsteilen mehr als 15 Gewichtsteile wasserfreie Säure enthaltend, Schwefelkohlenstoff, Schwefelsäure, arsenfreie*), auch verdünnte, in 100 Gewichtsteilen mehr als 15 Gewichtsteile Schwefelsäuremonohydrat enthaltend, Silbersalze, mit Ausnahme von Chlorsilber, Stephans (Staphisagria) -körner, Zinksalze, mit Ausnahme von Zinkkarbonat, Zinnsalze.
*) Anmerkung: Siehe Anmerkung zu Abteilung I.
zu erstatten. Die Kosten für die Einrichtung neuer Tele« graphenanstalten in Orten, die nicht bereits von einer Telegraphenlinie berührt werden, betragen im Allgemeinen:
a. für das Kilometer Linie 275 Mark,
b. für die technische Einrichtung der neuen Anstalt 115 Mk.
Beim Vorhandensein einer den Ort berührenden Leitung stellen sich die Kosten dagegen aus nur 50—60 Mk.
Die Höhe de« von der Gemeinde zu übernehmenden Baukostenzuschusses wird auf Ersuchen den Gemeinden von der Postverwaltung vorher mitgeteilt.
Bis zum Monat Juni d. I. gefaßte Beschlüsse würden zur Ausführung dem Reichspostamt für 1907 in Vorschlag gebracht werden können, spätere Anmeldungen können darauf nicht mehr rechnen.
Für 1906 würden Anschlüsse nur dann hergestellt werden können, wenn die Gemeinde die gesamten Kosten er« stattet. Letztere betragen für den Fall, daß eine den Ort berührende, schon vorhandene Leitung dazu benutzt werden kann, 130 Mark.
Für nachstehende Ortschaften würde der Anschluß an das Telephonnetz durch bereits vorhandene Leitungen erleichtert sein:
Allmershausen, Aua, Vengendorf, Eitra, Frielingen, GerSvorf, Harnrode, HedderSdorf, Kalkobe«, Kleba, Leimbach, Malkome«, Motzfeld, Niederjoffa, Oberlengsfeld, ReiloS, Röhrigshöfe, Sieglos, Untergeis, Widdershausen. I. 515. Der com. Landrat von Grunelius, Regierung-assessor.
Hersfeld, den 27. März 1906.
Die unter dem Schweinebestande des L-ndwirts Schüler in Oberhaun ausgebrochene Schweinefeuche ist erloschen. I. 2641. Der com. Landrat
von Grunelius, Regierungsaffessor.
Gefundene Gegenstände:
Ein Sack Hafer. Meldung des Eigentümers bei dem Ortsvorstand in Malkome«.
nichtamtlicher Ceil.
Politischer Wochenbericht.
Die verflossene Woche ist im Reichstage vornehmlich mit der Beratung des KolonialetatS ausgefüllt worden. Leider kann nicht gesagt werden, daß die Verhandlungen geeignet waren, einen irgendwie erfreulichen Eindruck zu hinterlassen. Mit sichtlichem Behagen bemühten sich die oppositionellen Redner, wirkliche oder angebliche Verfehlungen einzelner Kolonialbeamten an das Licht der