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herrfel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. SS~ Dienstag, den 8. Mai 1906.

Amtlicher teil.

HerSfeld. den 4. Mai 1906.

Die Herren Bürgermeister und Gutsbezirksvorsteher der Kreises mache ich auf die der Nr. 18 des RegierungS' Amtsblattes vom laufenden Jahre anliegende Anweisung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Kirchenüeuern in den Kirchengemeinden der evange­lischen Kirchen der Konststorialbezirke Caffel, Wiesbaden, und Frankfurt a/Main, in den Gefamtverbänüen der evan­gelischen Kirche des Konffstorialbezirks Caffel sowie in der vereinigten evangelisch-reformierten Stadtsynode zu Frank­furt a/M. vom 22. März 1906 (G. S. S. 46) hierdurch ausdrücklich aufmerksam.

I. 3312. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

HerSfeld, den 4. Mai 1906.

Die Herren Bürgermeister und Gutsbezirksvorsteher des Kreises mache ich auf die der Nr. 18 des RegierungS-AmtS- blattes vom laufenden Jahre anliegende Anweisung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den k a t h o l t s ch e n Kirchengemeinden und Gesamtverbänden vom 17. Juli 1905 (G. S. S. 281) hierdurch ausdrücklich aufmerksam.

I. 3311, Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Unter Bezugnahme aus meine Bekanntmachung vom 13. Dezember b. Js. A. II. 10464 (abgeörudt in Nr. 52 des Amtsblatts vom 20. Dezember v. Js ) bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Herren Minister des Innern und der öffentlichen Arbeiten durch Erlaß vom 2. d. Mts. III. B 3. 380 M. d. ö. A./11a 2653

M. b. I. zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge für den Regierungsbezirk Osnabrück die weiteren Nummern 2801 bis 3000 überwiesen haben.

Caffel, den 23. April 1906.

Der Regierungspräsident. J. A. gez. Frhr. Schenk.

*

HerSfeld, den 28. April 1906.

Wird veröffentlicht.

I. 3517. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 29. April 1906.

Nachstehend veröffentliche ich das vorläufige Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 im Kreise Hersfeld.

I. 3193. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Kreise, Städte, Landgemeinden und Guts­bezirke von 2000 und mehr Einwohnern.

Gemeindeeinheiten.

Wohnstätten.

Haushaltungen.

Ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember 1905.

Orts­anwesende Bevölkerung 1905. "

Zunahme (+), Abnahme () der Bevölkerung von

Städte.

Landge­meinden.

Guts­bezirke.

Wohnhäuser.

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LZM

- § 5 s|3 SS"

An­stalten.

Männ­liche Personen.

Weibliche

Personen.

Zu­sammen 1905.

Darunter sind reichsan- gehörige aktive Mili­tärpersonen.

bewohnte

unbe­wohnte

1900 bi

s 1905

überhaupt.

vom Hundert.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

Hersfeld .

1

774

8

19

1761

19

4389

4298

8687

194

7908

+ 779

+ 9,85

Kreis . . ,

1

82

14

5308

91

27

6790

50

17017

18080

35097

196

32555

+ 2542

+ 7,81

Davon ländliche Orte .

82

14

4534

83

8

5029

31

12628

13782

26410

2

24647

4- 1763

+ 7,15

Polizeiverordnung. Auf Grund der § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gef. S. S. 195), der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) und des § 3 Ziffer 4, sowie des § 6 der Ver­ordnung betr. die AuSsührung des Fischereigesetzes im Regierungsbezirk Caffel vom 8. August 1887 (G. S. S. 441) verordne ich mit Zustimmung des Bezirksausschusses, unter Aufhebung der Poltzeiverordnung vom 17. November 1895 betr. die Frühjahrsschonzeit der Aesche (Amtsbl. S. 275), für den Umfang des Regierungsbezirks das soigende:

§ 1- Der Fang der Aesche ist außer während der wöchentlichen und jährlichen Schonzeiten (vergl. § 3 Nr. 1, 2 und 3 der Verordnung vom 8. August 1887 und die Polizeiverordnung vom 12. März 1890 Amtsblatt S. 57) in der Werra, Fulda, Eder, Diemel, Ulster und den Zu­flüssen der Weser für die ersten 4 Wochen der Frühjahrs schonzeit also der Regel nach für die Zeit vom 10. April morgens 6 Uhr bis zum 8. Mai morgens 6 Uhr gänzlich untersagt.

Ter serielle Mmiltensjch.

. Roman von J. G a r w i n.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Sechstes Kapitel.

Wer sind Sie, und mit welchem Recht wagen Sie, so zu mir zu sprechen?" fragte Richard heftig.

Gleichviel wer ich bin!" entgegnete der Fremde.Ich weiß wer Sie sind. Ihr Name ist von Burgsdorf . . . Ihr Vater hat Sie aus dem Hause gewiesen, und Sie haben für die Zukunft nichts von ihm zu hoffen. Sie sind verstoßen, sie sind enterbt, Herr Richard von Burgsdorf!"

Richard war starr vor Erstaunen, denn der Sprecher war ihm völlig unbekannt.

Welch freche Worte!" rief er heftig.Wir sind einander fremd, ich mag nichts mit Ihnen zu tun haben. Gehen Sie Ihren Weg und lassen Sie mich ruhig den meinen gehen!"

Das hat jetzt keinen Ziveck, so zu mir zu sprechen, Herr von Burgsdorf, .wo ich in alles eingeweiht bin und Ihnen nutzen kann!" sagte der Fremde.Dienstleute sind, wie sie wissen, nicht sehr diskret. Ich habe über ihren Bruch mit dem Majar von jemand aus dem Schlosse gehört. Ihr Vater hat Sie ohne Bedenken verstoßen."

Hat er sein Testament geändert?" fragte Richard, sicht­lich die Farbe wechselnd.

Heute morgen war der Rechtsamvalt bei ihm. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich mir schon zu helfen wissen."

Sie sprechen seltsam, gefftirnnisvoll. Ich verstehe Sie nicht," entgegnete Richard.

Sie haben die Familiendiamanten gesehen," entgegnete der Fremde;sie sind mindestens eine halbe Million wert. Nehmen Sie diese. Der Major wird seinen einzigen Sohn nicht verfolgen. Ich werde Ihnen helfen, den Diamanten- schatz zu heben."

Richard war während dieser Worte dunkelrot geworden

§ 2. Der Fang des Lachses ist außer während der wöchentlichen und jährlichen Schonzeiten (§ 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 der Verordnung vom 8. August 1887 und die Polizeiverordnung vom 12. März 1890Amtsbl. S. 57) in der Fulda und Werra auch in der Zeit vom 1. Oktober morgens 6 Uhr bis zum 31. Dezember abends 6 Uhr gänz lich verboten.

§ 3. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen finb mit Genehmigung des RegierungS-Prästdenten zulässig. Derjenige, welchem Dispens von einer oder der anderen Vorschrift dieser Verordnung erteilt worden ist, hat bei Be­nutzung des Dispenses einen schriftlichen Ausweis darüber bei stch zu führen.

§ 4. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht strenger« Strufvorschristen darauf Anwendung finden, mit Geldstrafe bis zu60Mk., im Unvermögensfalle mit entsprechenderHaft bestraft.

§ 5 Diese Verordnung tritt 2 Wochen nach der Ver­öffentlichung aus die Dauer von 5 Jahren in Kraft.

Caffel am 26. April 1906. (A III 1219 a ) Der Regierungspräsident.

J. A.: Frhr. Schenk zuSchweinSberg.

und seine Wut über diesen schmachvollen Vorschlag war so groß, daß er dem Fremden drohend erwiderte:

Wenn Sie sich nicht augenblicklich entfernen, so schlage ich Sie nieder.

Rühren Sie mich nicht an, oder Sie sind des Todes !" rief der Fremde, als Richard die Hand nach ihm ausstreckteWas ich sagte, war zu ihrem Besten. Wenn es Sie eines Tages gereuen sollte, daß Sie sich nicht zu ihrem Recht verholfen haben, so denken Sie daran, was Möller Ihnen sagte."

Mit diesen Worten drehte der Fremde sich um und ent­fernte sich raschen Schrittes.

Richard hatte nicht Zeit, feinen Gedanken nachzuhängen, denn kaum war der Fremde hinter den nächsten Büschen ver­schwunden, so sah Richard schon seine geliebte Agnes nahen.

Mit tränenerfüllten Augen trat sie zum ihm.Ach, Richard," spräche sie,welche Mühe hat es mich gekostet, her- zukommen! Mein Vater ist sehr aufgebracht gegen Dich. Was hast Du getan?"

Nichts gar so Schlimmes, mein Liebling!" antwortete Richard und erzählte was vorgefallen war, ohne das geringste zu verschweigen.Vergiß nicht," schloß er,daß Du mein ganzes Herz besitzest, und was mir auch zustößt, meine Agnes, ich werde Dich stets lieben. Vielleicht kommt einst der Tag, wo ich um Deine Hand werben kann, ohne daß Deine Eltern etwas dagegen einzuwenden haben. Es soll mein ganzes Be­streben sein!"

Und ich will Dir vertrauen," rief Agnes und trocknete ihre Tränen.Ich will den glücklichen Tag geduldig er­warten, mein Richard, und Dir zeigen, daß ich Deiner großen Liebe wert bin."

Gott segne Dich, mein Liebling. Und nun lebe wohl. In kurzem wirst Du sehen, wie ich meinen Feinden den Mund schließe, ünb ihnen zeige, daß ich nicht der verlorene Sohn bin, zu dem sie mich gern machen wollen."

Und ich werde stets für Dich beten, Richard! Lebe wohl!" sagte Agnes.

In stummer Rührung drückte er ihre Hand, preßte einen innigen Kuß auf ihre Lippen und eilte davon, denn er fühlte, daß der TrennnngSschmerz ihn und Agnes überwältigen würde.

Hersfeld, den 4. Mai 1906.

Die OrtSbehörden und Krankenkassen - Vorstände im hiesigen Kreise verfehle ich nicht, auf die in Nr. 18 unter pos. 371 des RegierungS-AmtSblatteS vom laufenden Jahr veröffentlichten Vorschriften aus der Eifenbahn-Verkehrs- ordnung nebst allgemeinen Zusatzbestimmungen über die Fahrpreisermäßigungen zu milden Zwecken ausdrücklich auf­merksam zu machen.

I, 3688. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

HerSfeld, den 5. April 1906.

Die unter der Schafherde zu Obergeis ausgebrochene Schafräude ist erloschen.

I. 3646. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 27. April 1906.

Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am

Siebentes Kapitel.,

Es war am Weihnachtsabend um die von Fräulein Hor- negg bestimmte Stunde, als sich leise Schritte der Höhle nahten.

Bist Du da, Heinrich?" klang es leise.

Ja", lautete die Antwort.Du hast mich lange hier in der Kälte warten lassen.

Ich konnte nicht früher kommen als bis alles im Hause still war.

Es geht im Schloß, wie heute Abend wohl überall, munter her?" brummte Möller.Ich hätte mich auch amüsieren können, wenn ich nicht hierher gekommen wäre."

Du irrst", entgegnete Fräulein Hornegg.Schon bevor der Major seinen Sohn verstieß, sahen wir wenig Gäste im Schloß, aber jetzt ist es dort ganz still geworden. Der Ma­jor scheint sich sehr zu härmen, und Fron von Burgsdorf und ich müssen alles tun, um ihn zu hindern daß er seinem Sohne nicht vergebe."

Schwatz' nicht so unnützes Zeug!" unterbrach sie Möller mürrisch.Ich riskiere eine große Strafe und möchte daher die Sache bald hinter mir haben. Sind alle Lichter ausge-

Ja. . . außer in des Kellermeisters Kammer. Hallerist aber total betrunken."

Vermutlich dank Deiner gütigen Vorsicht," erwiderte ihr Bruder lachend.

Den Schlüssel zu dem Silberzimmer hat er in der Tasche. Ich werde Dir die Haustür öffnen, und Du hast nichts weiter zu tun, als Dich deS Schlüssels zu bemächtigen, die Dia­manten zu nehmen, und Dich damit eiligst zu entfernen.

Warum tust Du das alles? fragte Möller und sah ihr scharf ins Gesicht.

Das ist meine Sache", erklärte seine Schwester.

Du hattest stets nur Dein eignes Interesse im Auge. Was verlangst Du von mir, wenn ich in Sicherheit bin und die Edelsteine zu Geld gemacht habe?"

Nichts", erwiderte die Gouvernante.Ich werde schon meinen Lohn finden . . . Da§ ist mein Geheimnis."

Mit mißtrauischem Blick erwiderte der Mann:So lange