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mblatt
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Sernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 12t Donnerstag, den 18. Oktober 1906.
Amtlicher teil
Hersfeld, den 12. Oktober 1906.
Die Amtsdauer der Schiedsmänner und deren Stellvertreter läuft demuächst ab. Näheres ergibt das nachstehend abgedruckte Verzeichnis.
Die Herrn Ortsvorstände der in Betracht kommende» Gemeinden haben unter genauer Beachtung der Bestimmungen der §§ 2 und 8 der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879, Kreisblatt Nr. 52, die Neuwahl rechtzeitig vornehmen zu lassen und, nachdem die etwa geltend gemachten Ablehn- ungsgründe erledigt sind, die Wahlverhandlung rechtzeitig, d. h. mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Amtszeit an das Präsidium des Königlichen Landgerichts zu Cassel einzusenden. Der Wahlverhandlung ist zugleich auch eine Mitteilung über das Alter, die Beschäftigung, etwaige Bestrafungen, Vermögenslage rc. der Gewählten beizufügen.
Ueber die Erledigung dieser Verfügung ist mir nach Vornahme der Wahl zu berichten.
I. I. 8261. Der Königliche Landrat
von G r u n e li u s.
5?
Gemeinde
Ablauf der Amtsdauer des
Schieds- manns
Stellvertreters
1
Allendorf
10. 12. 06
10. 12. 06
2
Allmershausen
21. 1. 07
21. 1. 07
3
Ausbach
—
8. 1. 07
4
Beiershausen
10. 12. 06
10. 12. 06
5
Bengendorf
28. 1. 07
23. 1. 07
6
Biedebach
20. 1. 07
7
Dünkelrode
8. 1. 07
8. 1. 07
8
Eitra
20. 1. 07
20. 1. 07
9
Friedlos
20. 1. 07
20. 1. 07
10
Frielingen
20. 12. 06
23. 12. 06
11
Gersdorf
22. 12. 06
10. 12. 06
12
Gershausen
10. 12. 06
10. 12. 06
13
Getsemane
17. 2. 07
28. 11. 06
14
Gittersdors
20. 1. 07
20. 1. 07
15
Goßmannsrode
10. 12. 06
10. 12. 06
16
Harurode
23. 1. 07
23. 1. 07
17
Hattenbach
10. 12. 06
10. 12. 06
18
Heddersdorf
10. 12. 06
10. 12. 06
19
Heenes
20. 1. 07
20. 1. 07
20
Heimboldshausen
22. 1. 07
22. 1. 07
21
Hersa
22. 1. 07
22. 1. 07
22
Hillartshausen
8. 1. 07
8. 1. 07
23
Hilmes
8. 1. 07
8. 1. 07
24
Hilperhausen
28. 1. 07
21. 1. 07
25
Holzheim
10. 12. 06
10. 12. 06
26
Kathus
21. 1. 07
20. 1. 07
27
Kemmerode
1. 12. 06
1. 12. 06
28
Kerspenhausen
10. 12. 06
10. 12. 06
29
Kirchheim
10. 12. 06
10. 12. 06
30
Kleba
22. 12. 06
10. 12. 06
31
Kleinenfee
23. 1. 07
23. 1. 07
32
Kruspis
10. 12. 06
10. 12. 06
33
Landershausen
8. 1. 07
8. 1. 07
34
Lautenhausen
20. 1. 07
20. 1. 07
35
Leimbach
23. 1. 07
23. 1. 07
36
Lengers
23. 1. 07
23. 1. 07
37
Malkomes
8. 1. 07
8. 1. 07
38
Mecklar
20. 1. 07
20. 1. 07
39
MengShausen
10. 12. 06
10. 12. 06
40
Motzfeld
8. 1. 07
8. 1. 07
41
Niederjossa
22. 12. 06
22. 12. 06
42
Oberhaun
20. 1. 07
20. 1. 07
43
Obergeis
21. 1. 07
21. 1. 07
44
Oberlengsfeld
8. 1. 07
8. 1. 07
45
Philippsthal
9. 1. 07
9. 1. 07
46
Reckerode
10. 12. 06
10. 12. 06
47
Rcilos
20. 1. 07
20. 1. 07
48
Reimboldshausen
10. 12. 06
10. 12. 06
49
Rohrbach
21. 1. 07
21. 1. 07
50
Rotensee
20. 1. 07
20. 1. 07
5]
Rotterterode
10. 12. 06
10. 12. 06
52
Röhrigshof
8. 1. 07
9. 1. 07
53
Schenklengsfeld
12. 12. 06
12. 12. 06
54
Sieglos
21. 1. 07
21. 1. 07
55
Stärklos
10. 12. 06
10. 12. 06
56
Tann
21. 1. 07
21. 1. 07
57
UntergeiS
20. 1. 07
20. 1. 07
58
Uuterueurode
8. 1. 07
8. 1. 07
59
Unterweifenborn
8. 1. 07
8. 1. 07
60
Wehrshausen
8. 1. 07
8. 1. 07
61
Widdershause»
23. 1. 07
23. 1. 07
62
Williugshain
10. 12. 06
10. 12. 06
63
Wölfershausen
23. 1. 07
23. 1. 07
64
Wüstfcld
8. 1. 07
8. 1. 07
Hersfeld, den 13. Oktober 1906.
Die Herren Bürgermeister des Kreises mache ich hierdurch ausdrücklich darauf aufmerksam, daß ohne Weiteres keine Gemeinde befugt ist, im Laufe eines Rechnungsjahres mehr Steuern (Kommunalsteuern) von den steuerpflichtigen Ortsangehörigen zu erheben, als in dem für das betreffende Rechnungsjahr festgestellten Voranschlag vorgesehen ist.
Ergibt sich erst im Laufe des Rechnungsjahres, daß infolge unvorhergesehener Aufwendungen die etatsmäßigen Gemeinde-Einnahmen nicht ausreichen, um die fälligen Ausgaben zu bestreiten, so hat die Gemeindevertretung wegen der Beschaffung der erforderlichen Mittel rechtzeitig entsprechenden Beschluß zu fassen. Wird beschlossen, daß die Mehrausgaben durch Erhebung weiterer Gemeindesteuern aufgebracht werden sollen, so ist der Voranschlag aus Grund des bezüglichen Gemeindebeschlusses zu berichtigen, bezw. neu aufzustellen und mir mit einer Abschrift des Beschlusses zur Herbeiführung der weiter erforderlichen Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
A. 3800. II. Ang. Der Königliche Landrat
von GruneliuS.
Hersfeld, den 13. Oktober 1906.
Um die Prüfung der Gemeinde-Rechnungen sür's Jahr 1. April 1905/06 rechtzeitig beenden zu können, daß sie als Unterlagen bei Aufstellung des Voranschlags für's nächste Rechnungsjahr dienen können, ist es durchaus notwendig, daß mir die abgeschloffenen Rechnungen möglichst frühzeitig, s p ä t e st e n s aber am 3. Dezember cr., wie dies im letzten Absatz der pos. 7 der Vorschriften für die Gemeindevorstände der Landgemeinden vom 22. März 1898 ausdrücklich angeordnet ist, nebst Belägen, den PrüfungSverhandlungen, einer Abschrift des FestftellungSbcschlusseS und den etwa von Gemeindeangehörigen erhobenen Einwendungen eingereicht werden.
Die Herrn Bürgermeister der Gemeinden, in denen die Jahresrechnung für 1905/06 durch die Gemeindevertretung (Versammlung) bereits festgestellt ist und auch zur Einsicht der Gemeindeangehörigen inzwischen ausgelegen hat bzw. in der allernächsten Zeit ausgelegt werden wird, ersuche ich, mir die Rechnung nach Ablauf der Offenlegungsfrist sofort vorzulegen, da es sonst ganz unmöglich ist, die Prüfung der zahlreichen Gemeinderechnungen durch das mir zur Verfügung stehende Büreaupersonal in der ihm hierfür verbleibenden kurzen Frist vorschriftsmäßig und rechtzeitig zu beenden. Im Ueb- rigen ersuche ich die Herrn Bürgermeister erneut streng daraus zu sehen, daß die H e b e l i st e genau nach dem durch die Dienstanweisung für die Gemeinderechner vom 22. März 1898 vorgeschriebenen Formular (Muster V S. 33/35 aufgestellt wird. Besonders weise ich darauf hin, daß in Spalte 4 dieser Liste die Beträge, die nach Maßgabe der zur Erhebung kommenden Prozente zu berechnen sind, genau angegeben werden müssen.
In Spalte 5 ist die Jahressumme der in Spalte 4 berechnenden Beträge einzustellen sowie die vierteljährliche Teil- summe.
In Spalte 6 müssen die tatsächlich gezahlten Teilbeträge unter Angabe des Datums der Zahlung eingetragen werden. Ebenso sind die Spalten 7 u. 8 sofern Zu — u. Abgänge im Laufe des Rechnungsjahres vorgekommen sind, an zutreffender Stelle entsprechend auszufüllen.
Jede einzelne Seite ist für sich unten in sämtlichen Spalten ordnungsmäßig abzuschließen. Umfaßt die Hebeliste mehrere Seiten, so ist auf der letzten Seite eine Zusammenstellung sämtlicher Seiten-Abschlüsse zu machen, aus der die summarischen Zahlenangaben jeder einzelnen Spalte ohne weiteres entnommen werden können.
Ferner ist darauf noch zu achten, daß die d u r ch l a u f e n - den Posten in gleicherZahlenangabe in Einnahme und Ausgabe erscheinen.
Es ist unzulässig in Einnahme den Erhebungsbetrag nach- zuweisen und in Ausgabe den Erhebungsbetrag abzüglich der Erhebegebühren?c. einzustellen.
In Betracht kommen hier vorzugsweise das Loosholzgeld, Viehseuchenabgabc, Landwirtschaftskammer-Beiträge und bergt. A. 3800. 111. Aug. Der Königliche Landrat
von G r u n e l i u s.
Hersfeld, den 12. Oktober 1906.
Der Landesausschuß hat beschlossen, für das Jahr 1907 die Erhebung einer einfachen Viehseuchen-Abgabe für Pferde usw. — 20 Pfg. für jedes Stück — und einer dreifachen Abgabe für Rindvieh — 15 Pfg. für ein jedes Stück — (bergt. §§ 5 bis 7 des Reglements vom —_^en^
14. Januar 1882) anzuordnen. Zur Erhebung der Abgabe für Rindvieh ist die nach § 10 dieses Reglements erforderliche Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten erteilt worden.
Die Herren Ortsvorstünde des Kreises werden veranlaßt, wegen der Zählung des Viehbestandes am 2. November d. Js. die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Das Formular zur Aufstellung des Verzeichnisses wird in Kürze übersandt werden.
Nach bewirkter Ausstellung ist das Verzeichnis nach zu- voriger öffentlicher Bekanntmachung 14 Tage lang vom 6. bis einschließlich 19. November d. Js. offen zu legen und hierauf, mit der Offenlegungsbescheinigung versehen, spätestens bis zum 2 5. N o v e m b e r d. I s. zur Feststellung hierher einzureichen.
A. 3792. Der Königliche Landrat von Grunelius.
Hersfeld, den 15. Oktober 1906.
Unter dem Schweinebestande des Schreiners Peter Siering in Asbach ist die Schweineseuche ausgebrochen.
I. 8310. Der Königliche Landrat.
I. V:
T h a m e r.
Warnung.
Der Ortsgesundheitsrat zu Karlsruhe hat unter dem 18.
August d. Js. folgende öffentliche Warnung erlassen: „In Nr. 303 der Bad. Presse vom 3. Juni d. Js. ist unter der Ueberschrift „Schwerhörigkeit" ein Inserat erschienen, in dem das System des Engländers Professor Keith-Hawey zur Heilung der Schwerhörigkeit empfohlen und auf ein „Buch" dieses „Spezialisten" verwiesen wird, das kostenlos erhältlich sei.
Das angebliche „Buch" ist ein kleines Schriftchen, in dem für die elektrische Gehörbatterie des Professors Keith- Hawey Reklame gemacht wird. Diese Batterie soll durch Zuleitung eines „milden galvanischen Stromes" an die geschwächten oder gelähmten Muskeln des inneren Ohres schmerzlos Taubheit und Schwerhörigkeit beseitigen.
Es liegt hier ein ganz grober Schwindel vor. Es ist selbstverständlich, daß eine elektrische Gehörbätterie, selbst wenn sie wirklich funktionieren sollte, gegen Gehörleiden wirkungslos ist. Wie gewissenlos diese Ausbeutung der leidenden Menschheit betrieben wird, ergibt sich daraus, daß auf eine eingesandte genaue Diagnose eine einschließlich Unterschrift gedruckte Anweisung über die Behandlung des Leidens dem Patienten zugesandt wird, obwohl der angebliche Professor Keith-Hawey zuvor versichert, er werde nach Erhalt des ausgefüllten Diagnosezettels der Behandlung des Patienten seine größte Aufmerksamkeit zuwenden.
Wir warnen vor diesem lediglich auf Ausbeutung Leichtgläubiger hinauslaufenden Schwindel.
Da Keith-Haway auch in hiesigen Zeitungen häufig annonciert, so wird vorstehende Warnung zur öffentlichen Kenntnis gebracht. (I. Aa 3983. 06.)
Berlin, den 3. September 1906.
Der Polizei-Präsident. I. V. gez.: Fried heim.
♦ *
* Hersfeld, den 16. Oktober 1906.
Wird veröffentlicht.
I. 8370. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
nichtamtlicher Ceil.
Iciiischlmi» «HÜ der Dreibund.
Man kann mit großer Sicherheit annehmen, daß die deutsche Regierung gegenwärtig diplomatische Anstrengungen macht, um die Stellung der Dreibundmächte, zumal diejenige Italiens, zu gewissen politischen Fragen und Aufgaben in der europäischen wie auch in der überseeischen Politik zu klären und zu regeln. Er ist noch in zu frischer Erinnerung, daß die Haltung Italiens auf der Marokko-Konferenz eine im hohen Grade zweifelhafte und mit den Interessen des Dreibundes ganz unvereinbare gewesen ist. Kann man deswegen auch noch lange nicht von einer Umgarnung Italiens durch England und Frankreich reden, so ist es doch klar, daß Italien in den Fragen, die das Mittelmeer und dessen Gestade betreffen, mindestens die Neigung hat, sich aus Furcht vor den großen Seemächten England und Frankreich auf deren Seite zu schlagen. Es muß auch zugegeben werden, daß Italien bei dem zweifelhaften Zustande feiner Kriegsflotte gar nicht im Stande fein würde, sich zur See gegen England oder Frankreich oder gar beide zusammen mit Erfolg zu verteidigen. Deutschland und Oesterreich sind aber zur See nicht mächtig genug, um auch noch die italienischen Häfen und Küstenstriche gegen fremde Angriffe ver. leidigen zu können. Vom italienischen Standpunkte aus ist also wegen der Gefahren zur See eine Freundschaft und Anlehnung Italiens an England und Frankreich natürlich und durchaus nicht ohne weiteres zu verdammen. Aber die Hinneigung Italiens zu England und Frankreich bat feine Grenzen in der Gruppierung der europäischen Mächte. Der Dreibund Deutschlands, Oesterreichs und Italiens verfolgt keine Eroberungspolitik, er hat nur den Zweck, den Länderbestand der Dreibundsmächte zu erhalten und den europäischen Frieden gegen Eroberungsgelüste von Osten und Westen zu schützen. Innerhalb des Rahmens dieser einfachen und