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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 24.
Sonnabend, den 23. Februar
1907.
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 15. Februar 1907.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersseld sind folgende Termine bestimmt worden:
Dienstag, den 5. März d. Js.,
von Morgens 7 Uhr a n,
und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu Schentlengsfeld,
Musterung der Militärpstichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.
Mittwoch, den 6. März d. Js., von Morgens V28 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu Friedewald, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Donnerstag, den 7. März d. Js.,
von Morgens V28 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Freitag, den 8. März d. Js.,
von M o r g e n s V28 Uhr an,
in demselben Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersseld.
Sonnabend, den 9. März d. Js., von Morgens 7 Uhr a n, und zwar imSaale des Gastwirts I. Nuhn zu Niederaula, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des AmtSgerichtsbezirks Niederaula.
Montag, den 11. März d. Js., von Morgens ^O Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Losung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ansgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhält- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnnng vom 22. November 1888).
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31.
Dezember 1887 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1886, 1885 und 1884 oder früher Geborenen, welche bei den Eisatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, zn den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, z u bereu Gunsten eine Zurückstellung b e z w. B c f r e i u n g v 0 in M i l i t ä r d i e n st beansprucht wird, sich im M u st e r u n g s te r - m i n e e b e n f a l l s e i n f i n d e n.
3. in den Terminen s i ch persönlich einzufinden und s 0 l a n g e z u r S t e l l e z n s e i n, b i s s ä m t - l i ch e Militärpslichtige der betreffenden G e m e i n d e g e m u st e r t s i n d. I in F a l l e e i n er Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zn tragen.
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen ?c. znm Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldignngs- grund im Musterungstermin nicht erscheinen ober bei Aus- rnsnng ihrer Namen im Mnsterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Hast bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vor= teile der Lovsnng entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Eiuziclmng zum Militärdienst als unsichere Heeres- pflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung deS Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstände anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige AuSsüllnng deS
Berlin, den 9. Januar 1907.
Auf den Bericht vom 5. v. Mts. — L K. 11 2429 — erwidere ich Enerer Hochwohlgeboren ergebenst, daß die Ab- kürzung der für die Bekanntmachung des Aufgebots vorge- schriebcuen Frist fachlich als eine teilweise Befreiung vom Aufgebot anzuscheu ist und, da das Bürgerliche Gesetzbuch eine solche nicht besonders erwähnt, unter den Begriff der Befreiung subjnmiert werden muß. Wie über diese, so hat daher auch über einen Antrag auf Abkürzung der Aufgebotsfrist gemäß § 1322 B. G. B. die durch Landesrecht berufene Behörde desjenigen Bundesstaates zu entscheiden, in dessen Gebiete die Ehe geschlossen werden soll. Im Hinblick hieraus kann die Bestimmung in dem diesseitigen Erlasse vom 17. August 1875, 1. A. 6503. wonach die Aufsichtsbehördedesdas Aufgebot a u 0 r d n e n b e n Staudesbeamten eine Abkürzung der Äus- gebotssrist zu gestalten befugt ist, jetzt nur noch auf diejenigen Fälle Anwendung finden, in denen der Sitz des das Aufgebot anorbnenben sowie desjenigen Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, in Preußen liegen. Wenn, wie in dem zur Sprache gebrachten Falle das Aufgebot von einem nichipreußischen Standesbeamten ungeordnet ist, die Eheschließung aber vor einem preußischen stattfinden soll, so ist zuständig für die Entscheidung über einen Antrag auf Ab- kürzung der AnsgebotSsrist die Aufsichtsbehörde des letzterwähnten Standesbeamten. (1. a. 2474.)
Der Minister des Innern : I. A : gez. K i tz i n g. An den Herrn Regierungspräsidenten in Magdeburg.
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Abschrift hiervon teile ich Enerer Hochgeboren znr gefälligen Kenntnisnahme ergebenst mit.
Der Minister des Innern : I. A: gez. K i tz i n g. An den Herrn Regierungspräsidenten in Cassel.
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Cassel, den 2. Februar 1907.
Abschrift zur Kenntnisnahme und Belehrung der Standesbeamten in den Landgemeinden. (A. 1. 270.)
Der Regierungs-Präsident: J. A: gez. Fliedncr. An die Herren Landräte deS Bezirks.
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Hersseld, bog 19. Februar 1907.
Vorstehendes wird den Herren Standesbeamten des Kreises znr Kenntnisnahme und Nachachtung mitgeteilt.
A. 735. Der Königliche Landrat.
I. B.:
T h a m e r.
nichtamtlicher teil.
Politischer Wochenbericht.
Der Reichstag ist durch den Kaiser persönlich mit einer Thronrede eröffnet worden, die sich durch ihren lebendigen Ton inib feurigen nationalen Schwung vorteilhaft vor Kundgebungen ähnlicher Art auszeichnet. Mit besonderer Genugtuung muß die scharfe Kritik ausgenommen werden, die der Kaiser in der Thronrede an der S 0 z i a l d c in 0 k r a t ie übt. Diese Kritik ist denn den Herren „Genossen" auch ganz gewaltig in die Glieder gefahren, und sie mühen sich in krampf
vorgeschriebenen in L. Funk' s Buchdruckerei hier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten über den Gesundheitszustand derjenigen Personen, lEltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, bedarf es nicht, da sie im Musterungstermme mit zu erscheinen haben. Die erforderlichen Feststellungen werden hier durch den anwesenden Militärarzt bewirkt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist.
Sämtliche Reklamationen sind umgehend bis spätestens zum 1. k. M. hier einzureichen. Militär- pflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkiankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit fest stellen lassen (;. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herz- leiden 11. f. w.) sind gleichfalls umgehend einzureichen, bezw. den Reklamauonsverhandlungen beizufügen.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und bereit Angehörigen bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 25. d. M t s. hierher zu berichten.
J. M. 221. Der Königliche Landrat.
^ I. V.:
Thamer.
haften Versuchen ab, das Unberechtigte einer solchen Kritik darzutun. Selbstverständlich ist ein derartiges Mühen vollkommen fruchtlos, da das vernichtende Urteil, das unser Kaiser über die Sozialdemokratie gefällt hat, den vollendeten Beweis der Tatsachen für sich hat. — Zu gleich lebhafter Befriedigung wie der Inhalt der Thronrede gibt auch der Ausfall der Wahl des Reichstagspräsidiums Anlaß. Es wurden zum Präsidenten des Reichstages der konservative Abgeordnete Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode und zum ersten Vizepräsidenten der nationalliberale Abgeordnete P a a s ch e gewählt. Der Reichstag hat sich damit zu seinen Leitern und Repräsentanten zwei Männer gewählt, die für ihre hohe Ausgabe in jeder Beziehung geeignet erscheinen.
Das preußische Abgeordnetenhaus hat während der Berichtswoche dem Ressort des Ministeriums des Innern eingehende Beratungen gewidmet. Der Minister des Innern von Bethmann-Hollweg wußte in seiner geistreichen und großzügigen Weise, die zugleich von einer erstaunlichen Detailkennmis unterstützt und getragen wird, auf alle die mannigfachen Anregungen, Wünsche, Forderungen und Beschwerden aus dem Hause Rede und Antwort zu stehen. Von besonderem Interesse war die Ankündigung einer Vorlage zur Abänderung des bestehenden Vereins- und Versammlungsrechtes. Mit einer solchen Vorlage wird sich der Minister zweifelsohne den Dank der weitesten Volkskreise erwerben, da daS geltende Recht aus diesem Gebiete in der Tat mancherlei Unstimmigkeiten und veraltete Bestimmungen ausweist, die dringend eine Aenderung verlangen. — Die Freisinnigen haben es sich bei der diesmaligen Beratung des Etats des Ministeriums des Innern aus Popularitätshascherei wieder einmal nicht versagen können, der Forderung einer Einführung deS Rcichstagswahl- rechts auch für die pr: ~:;-.' Volksvertretung Ausdruck zu geben. Bei dem gänzlichen Mangel an Verantwortlichkeit infolge ihrer numerischen Schwäche vermögen sich die Herren Gaffel und Genossen im Abgcordnctenhause solche Scherze ja zu leisten. In dem großstädtischen Kommunalvertretungen, wo sie eine ausschlaggebende Stellung besitzen, hüten sie sich wohl, mit der gleichen Forderung die Axt an die Wurzel ihrer Parteiherr- schaft zu legen. Eine solche polstische Doppelmoral verdient aufs schärfste gebrandmarkt zu werden.
Aus dem A u s l a n d e gibt es wenig Bemerkenswertes zu berichten. Die französische Deputiertenkammer hat jüngst einen großen Tag gehabt. Wieder handelt es sich um die Kirchenpolitik, welche die Gemüter jenseits der Vogesen immer noch nicht zn Ruhe kommen läßt. Eine über diese Politik Angebrachte Interpellation führte zu einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Vertrauensvotum für das Kabinett Clemenceau. Die Bedeutung dieses Ereignisses liegt darin, daß damit die Richtung Briands, die auf einem versöhnlichen Entgegenkommen gegen den katholischen Klerus basiert, einen glänzenden Sieg davongetragen hat. Die ultraradikale Presse schäumt deshalb vor Wut, während die nationalistischen und gemäßigt-republikanischen Blätter ihre Bejricvigung über das | Ergebnis jener Kammersitzung aussprachen. Die Aussichten auf Wiederherstellung des Friedens zwischen der Kurie und der französischen Regierung dürften sich hiermit jedenfalls gebessert haben.
England geht in seiner inneren Politik voraussichtlich bewegten Zeiten entgegen. Das liberale Ministerium hegt aus Anlaß des über die Schulvorlage zwischen Oberhaus und Unterhaus entbrannten KonfliktceS die Absicht, die gesetzgeberischen Rechte der oberen Kammer zu beschränken. Zur Erreichung dieses Zieles wird, wie verlautet, beabsichigt, das bisherige absolute Vetorecht des Oberhauses gegenüber Be- schlüffc der anderen Kammer in ein lediglich ansschiebendes Vetorecht umzuwandeln, so daß dem Oberhause künftig nur noch die Befugnis verbleiben soll, für die laufende Tagung oder für einen begrenzten Zeitraum, etwa ein Jahr, die Gültigkeit eines Unterhausbeschlusses außer Kraft zu setzen. Im Falle einer erneuten Genehmigung derselben Sorlage durch das Unterhaus würde diese sonach Gesetz^kraft erlangen, ohne nochmals das Oberhaus zu passieren. Neben der O b e r- h a u s s r a g e gibt sodann die geplante Einführung einer besonderen beratenden Versammlung für Irland zu lebhaften Erörterungen Anlaß. Man darf danach also der Tagung deS kürzlich eröffneten britischen Parlaments mit berechtigter Spannung cntgegcnblickcn.
Zwischen Honduras und Nica ra gu a ist es nun trotz der Bemühungen des Präsidenten Roosevelt, die Differenzen der beiden Staaten auf schiedsrichterlichem Wege bcizu- legen, dennoch zum Kriege gekommen. Es soll bereits eine Schlacht staltgcsundcn haben, in der die Truppen der Republik Honduras geschlagen wurden. Die Friedensbeschlüffe des panamerikanischen Kongresses schein« sich danach als wenig wirkungSkräftig erweisen zu wollen.
Aus ]n- und Ausland.
Berlin den 21. Februar 1907.
S e. Majestät der Kaiser verließ gestern gegen 2 Uhr das OffizierSkasino in WilhelmShaven und begab Sich im Automobil über die Werft znm Linienschiff Deutschland, find)