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herrfel-er Kreisblatt
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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
«f. 50. Sonnabend, den 27. April ’ 19o£
Amtlicher teil.
Hersfeld, den 22. April 1907.
Die diesjährigen Impf- und Nachschau-Termine für den Kreis
Hersfeld sind wie folgt anberaumt:
1. Station Hersfeld,
a. Stadt Hersfeld, Impfung.
Impfung: Mittwoch, den 29. Mai 1907, Vormittags 914 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 5. Juni 1907, Vormittags 9V< Uhr.
b. Stadt Hersfeld — Wiederimpfung u. Land. Impfung: Freitag, den 31. Mai 1907, Vormittags 9V< Uhr, Nachschau: Freitag, den 7. Juni 1907, Vormittags 9V4 Uhr.
Jmpflokal bei a und b: Saal des Gastwirts Constantin Otto.
2. Station S o r g a.
Impfung: Dienstag, den 28. Mai 1907, Vormittags 10 Uhr, Nachschau: Dienstag, den 4. Juni 1907, Vormittags 11 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.
3. Sta tion Friedlos.
Impfung: Donnerstag, den 16. Mai 1907, Vormittags 10 Uhr, Nachschau: Donnerstag, den 23. Mai 1907, Vormittags 10 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grebe.
4. Station Obergeis.
Impfung: Donnerstag, den 16. Mai 1907, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Donnerstag,! Den 23. Mai 1907, Nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.
5. Station Schenklengsfeld.
Impfung: 'Mittwoch, den 15. Mai 1907, Vormittags 8 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 22. Mai 1907, Vormittags 8 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.
6. Station R a n s b a ch.
Impfung: Mittwoch, den 15. Mai 1907, Mittags 12 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 22. Mai 1907, Mittags 12 Uhr. Jmpflokal: Schule.
7. Station Philippsthal.
Impfung: Mittwoch, den 15. Mai 1907, Nachmittags 2 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 22. Mai 1907, Nachmittags 2 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.
8. Station A § bach.
Impfung: Sonnabend, den 25. Mai 1907, Nachmittags 3 Uhr, Nachschau: Sonnabend, den 1. Juni 1907, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gattwirts Fink.
9. Station Unter h aun.
Impfung: Freitag, den 17. Mai 1907, Nachmittag? 4 Uhr, Nachschau: Freitag, den 24. Mai 1907, Nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großkurth.
10. Station Niederaula.
Jnipfung: Freitag, den 17. Mai 1907, Vormittag? 9 Uhr, Nachschau: Freitag, den 24. Mai 1907, Vormittags 9 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.
11. Station Frielingen.
Impfung: Montag, den 27. Mai 1907, Vormittags 11 Uhr, Nachschau: Montag den 3. Juni 1907, Vormittags 11 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.
12. Statio n Kiichheim.
Impfung: Montag, den 27. Mai 1907, Nachmittags 1 Uhr, Nachschau: Montag, den 3. Juni 1907, Nachmittags 1 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Eydt.
13. Station Friede w ald.
Impfung: Dienstag, den 28. Mai 1907, Nachmittags 3 Uhr, Nachschau: Dienstag, den 4. Juni 1907, Nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.
14. Station Widdershausen.
Impfung: Donnerstag, den 30. Mai 1907, Mittags 12 Uhr, Nachschau: Donnerstag, den 6. Juni 1907, Mittags 12 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schneider.
15. Station Heringen.
Impfung: Donnerstag, den 30. Mai 1907, Nachmittags 3 Uhr, Nachschau: Donnerstag, den 6. Juni 1907, Nachmittag? 3 Uhr. Jmpflokal: Gemeindehaus.
16. Station Heimboldshausen. Impfung: Mittwoch, den 15. Mai 1907, Nachmittags 5 Uhr, Nachschau: Mittwoch, den 22. Mai 1907, Nachmittags 5 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Bock.
17. Station Holzheim.
Impfung: Sonnabend, den 25. Mai 1907, Vormittags 10 Uhr, Nachschau: Sonnabend, den 1. Juni 1907, Vormittags' 10 Uhr. Jmpflokal: Saal des Gastwirts Hochhaus.
Die Impfung geschieht unentgeltlich.
Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1907
1. jedes im Jahre 1906 geborene Kind, sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat, 2. die Kinder, die im Jahre 1906 oder früher ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule welcher
a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt, bezw. zurücklcgt, oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch nicht den der Wiederimpfung erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes namentlich die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleichzeitig aus- drücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfling ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schnlanstaltcu die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebeuen Bescheinigungen fcstzustellcn, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des JmpfgeschäftS ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und
(für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenben Jmpf- gefchäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmfstationsorte Sorge zu tragen. DaS Jmpflokal muß gehörig feucht gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einttchtungsgegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereit gestellt werden.
J. I. 3532. Der Königliche Landrat.
von Grunelius.
Hersfeld, den 22. April 1907.
Der von der Landwirtschaftskammer errichteten Husbc- schlaglehrschmiede in Cassel erteile ich hiermit widerruflich die Berechtigung zur Vornahme von Prüfungen der im Husbe- schlag daselbst ausgebildeten Personen und zur Ausstellung der znm Betriebe des Husbeschlaggewerbes befähigten Prüsungs- zeugnisse. Letztere berechtigen ihre Jnbaber nach Vollendung des 24. Lebensjahres zur Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben des Husbeschlaggewerbes. Der Prüfungskommission der Husbefchlaglehrschmiede in Cassel gehören folgende Personen an:
1) Departcmcntstierarzt, Veterinärrat Tietzc in Cassel als Vorsitzender, 2) Kreistierarzt, Veterinärrat Schlitzberger in Cassel als theoretischer Leiter der Lehrschmiede und zugleich als stellvertretender Vorsitzender, 3) Jnnungs-Oberschmicde- Meister Schade in Cassel als praktischer Lehrschmiedemeister, 4) Rittmeister d. L. Deichmann in Lembach als Sachverständiger aus dem Kreise der Husbeschlaginteressenten und als dessen Stellvertreter Major z. D. Henrici in Cassel. (A II 498 a) Cassel, den 22. März 1907.
Der Regierungspräsident I. V. R u d o l p h.
Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf den Absatz C. a. unserer Geschäftsbedingungen, Aufbewahrung von Wertpapieren usw. betreffend, machen wir hierdurch bekannt, daß die Kontrolle der Auslosung, der Kündigung und der Konvertierung der bei uns deponierten Wertpapiere vom 1. April 1907 ab aus Grund der „Allgemeinen BerlofungStabelle" nach Vereinbarung mit der Reichsbank, der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) und dem Zentralverband des Deutschen Bank- und Bankiersgewerbes zusammengestellt von Ulrich Levysohn in Berlin W. 10, Schülerstraße 14 erfolgen wird, da zu diesem Termine die „Allgemeine Verlosungstabelle des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeigers" ihr Erscheinen einstellt.
Berlin, den 22. März 1907.
Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank.)
Betr.: Maßnahmen zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in letzter Zeit in Elsaß-Lothringen eine größere Verbreitung angenommen hat und auch in Bayern, Baden, Württemberg, im Rheinland und namentlich auch in den nahegelegenen Kreisen Frankfurt a. M. und Mannheim ausgetreten ist, besteht auch für das Großherzogtum eine erhöhte Gefahr der Seuchenein- schleppung. Wir sehen uns daher veranlaßt, zwecks Verhütung der weiteren Verbreitung der Seuche nachstehende Anordnungen zu treffen und auf deren genauen Befolg hinzuweisen:
1. Der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen wird für den Kreis Lauterbach vorläufig bis 1. Juni l. Js. verboten.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast und gegebenenfalls mit Gefängnis bestraft.
2. Klauenvieh, (Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine), das von außerhalb des Großherzogtums Hessen cingcsührt und nicht zum Zwecke sofortiger Abschlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder privates Schlachthaus übersührt ivird, muß zu demjenigen Standort, an dem es nach der Einführung in den Kreis Lauterbach auerst eingestellt wird, mindestens 7 Tage verbleibe und darf diesen Standpunkt innerhalb der nächsten 14 Tage (nach Ablnuf der 7tägigen Quarantäne) nur verlassen, wenn es innerhalb jener Bcvbachtungszcit nach dem Zeugnis des Großh. KrciSvcteriuärarztes keine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt hat.
Es unterliegen somit alle von außerhalb des Großherzog- tums Angeführten Schweine, soweit nicht die 12tägige Quarantäne (bei Transporten von 50 und weniger Schweinen) Platz greift, einer solchen von mindestens 7 Tagen.
Alle Tiere der genannten Art, welche mit den der Beobachtung unterstehenden während der BeobachtungSzeit in einem Gehöft untergebracht sind, unterliegen den gleichen Vorschriften.
Alle Tiere, welche der vorstehenden Anordnung unter^ morsen sind, müssen unverzüglich der Ortspolizeibehörde und' von letzterer dem Kreisveterinäramte angemeldet werden, welches über diese Anmeldungen eine Liste zu führen bat.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen unterliegen den Strafvorschriften der §§ 65 und 66 des Rcichsviehscuchcn- gesetzes bezw. § 328 deS ReichSstrasgesetzbuchS.
II. Unsere früheren Anordnungen zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche werden hiermit aufgehoben.
Lauterbach, 9. April 1907.
Großherzogliches Kreisamt Lauterbach. v. B e ch t o l d.
In OberlengSfeld ist eine Telegraphenanstalt mit Unfall- meldedienst und öffentlicher Fernsprechstelle in Wirksamkeit getreten.
Cassel, 18. April 1907.
Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V. B u ch h o l z.
In Widdershausen Kr. Hersfeld ist eine Telegraphenan- stalt mit Unfallmeldedienst und öffentlicher Fernsprechstelle in Wirksamkeit getreten.
Cassel, 20. April 1907.
Kaiserliche Ober-Postdircktion. Hossmann.
nichtamtlicher teil.
Die Friedenskonferenz und Englands tatsächliche Haltung in der Frage der Landesverteidigung und Oberherrschaft zur See.
Man darf wirklich sehr gespannt darauf sein, wie England seinen angeblichen Abrüstungsantrag auf der bevorstehenden Friedenskonferenz im Haag begründen und mit seiner eigenen Haltung von möglichst großen Streitkräften für den See- und Landkrieg in Einklang bringen will, denn unter den Augen der ganzen Welt geschahen und geschehen noch Dinge, welche bc- weijen, daß England feine Rüstungen verstärkt und weiter verstärken will. Erst kürzlich wurden in England zwei neue Kriegsschiffe von solcher Größe, Stärke und Ausrüstung von Stapel gelassen, wie sie sonst kein Land der Erde besitzt und die englischen Flottenbauten gehen immer weiter. England hat ohnedies unbestritten die Oberherrschaft zur See und verstärkt sie noch fortwährend. Wie kann da England von anderen Staaten eine allgemeine Abrüstung sordecn? Man kann aber auch gar nicht glauben, daß England ein solches Ansinnen stellen wird, denn dazu sind die englischen Staatslenker zu klug. Wir müssen vielmehr annehmen, daß das liberale und für friedenssreundlich geltende englische Ministerium aus allgemeinen Kultnrinteresfcn, die bei allen Kulturvölkern dieselben sind, und zum Zwecke der Ersparung riesiger Summen für die Hebung der inneren Wohlfahrt der Völker nach ethischen und vernünftigen Mitteln Umschau hält, um auf der Friedenskonferenz im Haag den weiter mehr steigenden Ausgaben für Rüstungszwecke einigen Einhalt zu tun. Und darin wäre wirklich ein schätzenswertes neues Moment für die Ausgaben der Friedenskonferenz gegeben. Aber in den praktischen Fragen der Verteidigung des Mutterlandes und der Kolonien und der Aufrechterhaltung der Oberherrschaft zur See steht England nach wie vor noch auf dem Standpunkte der zu eihöhcn- den Kriegsbereitschaft, wie dies soeben auch die englische in London tagende Kolonialkonferenz beweist. Die englische Ko- lonialkonfcrenz beriet über die militärische Verteidigung des Reiches. Kriegsminister Haldanc wies darauf hin, daß der südafrikanische Krieg gezeigt habe, wie durchaus notwendig die Kriegsbereitschaft sei, und sprach sich eingehend darüber aus, wie wünschenswert die Ausstellung eines großzügigen Planes der militärischen Organisation im ganzen britischen Reiche sei, die durch den vorgeschlagenen Generalsstab geschaffen werden solle. Der Generalstab, dessen Schaffung in der von der Kolonialkonferenz angenommenen Resolution als notwendig anerkannt wurde, und der aus Offizieren der Stteitkrästc des ganzen Reiches zusammengesetzt fein soll, soll dazu berufen sein, Verteidigungspläne und Ratschläge für die Ausbildung und die Kricgsvrganisation der Truppen der Krone in jedem Teile des Reiches zu erteilen. Bei der Darlegung der Verteidigung». Pläne der Admiralität betonte Lord Tweedmouth besonders die Notwendigkeit einer einheitlichen Konttolle der Flotte. Tweedmouth erklärte weiter, eines der Ziele der Admiralität sei, die Sccstreilkräjte aus einer solchen Höhe zu erhalten, daß sie England die Oberherrschaft zur See in jedem vernünftiger- weise als möglich anzunehmenden Falle sichere. Er molle nicht auf weitere Bewilligungen von Mannschaften mit Geldmitteln drängen, ein Mitarbeiten der Kolonien in der ihnen selbst angenehmsten Form würde aber von ihm herzlich willkommen geheißen. Nach einer allgemeinen Diskussion wurde beschlossen, daß die Frage der Seeverteidigung bis zu einer späteren Sitzung vertagt werden solle, damit'die Vertreter der Kolonien inzwischen gesondert mit der Admiralität konferieren könnten. Daraus ist die englische Kolonialkonferenz um einen Tag aus- gesetzt worden, und am 25. April wurde mit der Beratung fortgesahren, aber die Reden und die Beschlüsse der nur aus Ministern und hohen Beamten bestehenden Konferenz bewegten sich durchaus in der Richtung der Verstärkung derBerteidigungS- mittel zu Wasser und zu Lande. England selbst denkt also an keine Abrüstung.