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herrfelder Armblatt

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Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 67.

Sonnabend, den 8. Juni

1907.

Amtlicher teil.

Hersfeld, den 6. Juni 1907.

Der Gemeinderechner hat gemäß § 91 Abs. 2 der Land- gemeinde-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 dem Bürgermeister binnen 6 Wochen nach dem Schlüsse des Rechnungsjahres also spätestens bis zum 15. Mai die Gemeinderechnung für das abgelaufene Rechnungsjahr einzureichen. Dieser hat sie darauf unter Zu­ziehung der Schöffen einer Vorprüfung zu unterziehen und binnen weiteren 6 Wochen also spätestens am 1. Juli, mit seinen Erinnerungen versehen, der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung) zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vorzulegen.

Der Bürgermeister hat nach pos. 6 und 7 der Vorschriften für die Gemeindevorstände der Landgemeinden vom 22. März 1898, betreffend die Beaufsichtigung des Gemeinde-Rechnungs­und Kastenwesens, darüber zu wachen, daß nicht allein diese Fristen pünktlich eingehalten werden, sondern auch dafür recht­zeitig zu sorgen, daß die Feststellung der Rechnung seitens der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung) innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten nach ihrer Vorlage seitens des Gemeinderechners also spätestens bis zum 15. No­vember erfolgt.

Nach erfolgtet Feststellung ist sie während eines Zeitraumes von 2 Wochen zur Einsicht der Gemeindeangehörigen öffent­lich auszulegen und hieraus mir mit den zugehörigen Belägen, den Prüfungsverhandlungen, einer Abschrift des Feststellungs- beschlusses und der etwa von Gcmeindeängehörigen erhobenen Einwendungen spätestens am 3. Dezember zur Oberrevision vorzulegen.

Die Aufsichtsbehörde allein ist befugt, die Frist von 6 Wochen, welche dem Gemeinderechner zur Ausstellung ic. der Rechnung bezw. dem Bürgermeister zu ihrer Vorprüfung ge­stellt ist, zu verlängern, wenn besondere Gründe dies erfordern. Der bezügliche Antrag ist dann aber unter eingehender Dar­legung der in Betracht kommenden Verhältnisse mir recht­zeitig also vor Ablauf des Termins zur Einreichung der Rechnung vorzulegen. Diese Bestimmungen sind mehr­fach unbeachtet gelassen worden, weshalb ich Veranlassung habe, hierauf ausdrücklich hinzuweisen.

Eine Verlängerung der Frist von 6 Monaten, innerhalb deren die Feststellung der Rechnung durch die Gemeindever­sammlung (Gemeindevertretung) erfolgen muß, ist gesetzlich unzulässig.

Die Nachprüfung der Gemeinderechnungen ist bestimmungs­mäßig so zu fördern, daß letztere sich bei der Aufstellung des nächstjährigen Voranschlages also spätestens bis zum 1. Februar des nächstfolgenden Jahres wieder im Besitze der Gemeindebehörden befinden. Hieraus ergibt sich, daß es nicht angängig ist, den Termin, bis zu dem der Gemeinde­rechner in besonderen Ausnahmefällen die Rechnung endgültig vorzulegen hat, über Ende Juni hinaus zu verlängern.

Im Hinblick hierauf ersuche ich die Herrn Bürgermeister der Gemeinden, denen die Rechnung für 1906/07 bis dahin noch nicht überreicht worden ist, sofort die Gemeinderechner anzuhalten, sie unverzüglich auf- bezw. fertig zu stellen und innerhalb der nächsten 14 Tagen zur Vorprüfung vorzulegen.

Bis zum 26. Juni d. Js. ist mir anzuzeigen, daß die Rechnung nunmehr ordnungsmäßig aufgestellt ist und in zwei­facher Ausfertigung zur Prüfung vorliegt.

Sollte wider Erwarten die Rechnungslegung innerhalb der für diesmal ausnahmsweise noch bis zum 24. b. Mts. verlängerten Frist nicht erfolgt fein bezw. die Anzeige über die Vorlage der Rechnung mir bis zum 26. d. Mts. nicht zu­gehen, so würde ich mich dann gezwungen sehen, ohne weitere Rücksicht gegen die Rückständigen mit empfindlichen Maßregeln unverzüglich vorzugehen.

A. 2626. Der Königliche Landrat

von G r u n e l i u s.

Berlin, den 18. April 1907.

Der italienischeCorriere dclla Puglie" Nr. 87 vom 28. März 1907 enthält nachstehende Bekanntmachung:

Im Anschluß an die Verordnung der Königlichen Kom­mission für Gemeinde- und Provinzialkredit vom 19. Dezeinber 1906 wird hiermit den Interessenten zur Kenntnis gebracht, daß mit der Einlösung der Lose der Stadtanleihe Barletta von 1870 am 15. April d. JS. begonnen wird, mit der Ein­ziehung der Lose sind die Präfekturen und Unterpräsekturen des Königreichs beauftragt. Die Auszahlung der den Losinhabern nach der vorangegangenen Bekanntmachung zustehenden Beträge erfolgt nach gehöriger Prüfung durch den Credito Jtaliano je nach Wabl der Losinhaber selbst an einem der nachstehenden Plätze: Ancona, Bari, Barletta, Bergano, Biella, Bologna, BreSeia, Cagliari, Carrara, Catania, Catanzaro, Chiavari, Ci- vitaveechia, Comv, Cosenza, Florenz, Foggia, Genua, Lecee, Livorno, Lueea, Messina, Mailand, Modena, Neapel, Novara, Padua, Palermo, Parma, Reggio, Calabria, Rom, Sampier« darena, Sondrio, Spezia, Turin, Udine, Bicenza, Venedig und Verona.

Zur näheren Auskunftserteilung wolle man sich an das Kabinett des Präfekten wenden.

Da die Barlettalose auch in Deutschland verbreitet sind, so barf ich eine Benachrichtigung der Interessentenkreise ergebenst anheimstellen.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist in der Nr. 36 vom 13. April 1907 der vom Reichsamte des Innern herausgege­benenNachrichten für Handel und Industrie" veröffentlicht.

Der Reichskanzler. (Reichsamt des Innern).

I. A.: gez. Wermuth.

An den Herrn Minister des Innern. (10. 3323.)

Hersfeld, den 24. Mai 1907.

Das Ober-Ersatz-Geschäft findet am

Mittwoch den V» )uli d. )s. und Donnerstag den 18* Juli d. )s.

jedesmal von morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwirts Herrn B Bolender hierselbst statt.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises haben die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen. *

Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militär­pflichtigen in den genannten Terminen pünktlich zu erscheinen und ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche beim Aufruf ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, Die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Nachteile sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als un­sichere Hecrespflichlige zu gewärtigen haben.

Beim Obcr-Ersatz-Geschäsl werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Alle Familienglieder, auf deren Ar- beits- oder Nichtarbeitssähigkeit es bei der Beurteilung der Rekla­mation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder res Reklamirten) haben deshalb im Termin mit zu erscheinen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamarion nicht statifinden kann.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat den Nachweis hierfür durch drei glaubhafte persönlich anwesende Zeugen zu führen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich aus die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen; ebenso müssen auch Die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle aussprechen. Im übrigen sind Krankheiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit seststcllen lassen, (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden usw.) durch Vorlage von ärztlichen Atteste» nachzuweisen.

Befinden sich Reklamanten, welche ihre Angehörigen durch Geldsenvungen^unterstützt haben, außerhalb, sind die diesbe­züglichen Postscheme mitzubringen.

Die Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Ge­meinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben sie die Militärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen und die LoosuugSscheme mit zur Stelle zu bringen haben, da andernfalls der Betrag von 50 Pfennig für Ausstellung eines Duplikatscheines gezahlt werden muß.

I. M. Nr. 488. Der Königliche Landrat

von Grunelius.

Hersfeld, den 3. Juni 1907.

Unter dem Schweinebestand des Landwirts Bernhard Koch hier, Neumackt Nr. 59, ist die Rotlausjeuche ausgebrochen. I. 5022. Der Königliche Landrat

von G r u n e l i u §.

Hcrsseld, den 3. Juni 1907.

Die unter den Schweinebeständen des Johannes Oehm, Bürgermeister Nuhn und Valentin Hartwig zu Niederaula auSgcbrochcuc Schweinepest ist erloschen.

I. 5020. Der Königliche Landrat

von G r u n e l i u s.

Hersseld, den 5. Juni 1907.

Unter dem Schweinebestand des Johannes 9iatt in Kalkobes ist die Rotlausseuche ausgebrochen.

I. 5081. Der Königliche Landrat

von G r u n e l i u S.

Königliche Lehranstalt für Wein-, Obst und Gartenbau.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der hiesigen Lehranstalt 1. ein ObstverwertungSkursus für Männer in der

Zeit vom 12. bis 24. August d. Js., 2. ein Obstverwertungs­kursus für Frauen in der Zeit vom 26. bis 31. August d Js. abgehalten werden. Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Tagen vormittags 9 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß Die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben. Der Unterricht umfaßt Obstwein-Bereitung und Behandlung desselben im Keller, sowie Behandlung kranker Weine, Bereitung von ©ffig, Branntwein, Beerenwein, Schaumwein und alkohol- freien Getränken. Untersuchung von Reinhesen, Kahuhesen und Schimmelpilzen, ferner des Mostes aus Zucker und Säure. Bereitung von Mus, Gelee, Marmelade und Pasten; Her­stellung und Ausbewahrung von Konserven und Obstsästeu, Dörren des Kern- und Steinobstes und des Gemüses. Obst­ernte, Sortierung, Aufbewahrung und Verpackung des frischen Obstes. Gucken-, Kraut- und Bohnensäuerung.

Das Hanorar beträgt 6 Mark, für Nichtpreußen 9 Mark. Unterkunft für die Frauen besorgt die Direktion, an welche auch die Anmeldungen, zu den Kursen bis spätestens 14 Tage vor Beginn derselben zu richten sind.

Geisenheim am Rhein, den 16. Mai 1907.

Die Direktion.

Hersfeld, den 1. Juni 1907.

Der auf Donnerstag den 13. Juni d. Js. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmackt wird unter den seither bekannt gegebenen Bestimmungen abgehalten.

Mit dem Auftrieb darf um 6 Uhr morgens begonnen werden.

I. 4945. Der Königliche Landrat

v o n Gr u n -li u s,. .

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Der Besuch der englischen Journalisten auf deutschem Boden hat einen Verlaus genommen, durch Den die Hoffnung, die wir vor acht Tagen an dieser Stelle aussprachen, vollauf gerechtfertigt worden ist. Sowohl aus persönlichen Aeußerungen der Beteiligten wie aus Kundgebungen der eng­lischen Presse geht mit Deutlichkeit hervor, welche befriedigenden Eindrücke unsere Gäste von Wesen und Wicken der deutschen Nation empfangen haben. Sie werden diesen Eindrücken nach ihrer Heimkehr zweifelsohne auch in der breitesten Oeffentlichkeit Ausdruck geben und Damit an ihrem Teile Die britische Volks- stimmung im deutschfreundlichen Sinne beeinflussen. Als be­merkenswerteste Episode der englischen Besuchsreise muß nächst der Begrüßung durch unsern Kaiser die feinsinnige und geist­volle Bankettrede des Unterstaatssekretärs v. Mühlberg gelten. In durchschlagender Kritik vernichtete Exzellenz v. Mühlberg die Legende, daß Deutschland Beunruhigung und Bedrohung der Friedens in die Welt trage. Wer nach diesen Ausfüh­rungen noch länger an jene Legende glaubt, der ist entweder mit heilloser Blindheit geschlagen, ober er will nicht sehen.

In unserm Nachbarlande Frankreich hat das ja leider Gottes in der ganzen Welt grassierende Streikfieber gegenwärtig einen ganz besonders schädlichen und gefährlichen Ausstand ge­zeitigt: seit dem 1. Juni feiert der gesamte französische See­handel. Es gibt keinen Hafen in der Republik, dessen See­leute und Fischer den Ausstand nicht mitmachen. Die Schiffsoffiziere haben sich dabei mit den Mannschaften foli= darisch erklärt. In den letzten Tagen sind nun allerdings von den Führern der Ausständigen nach Verhandlungen mit der Regierung Versuche gemacht worden, das Ende des Streits herbcizusühren. Es scheint sich aber hier die leidige Tatsache wiederholen zu wollen, die wir auch in Deutschland, wie noch eben bei dem Berliner Baugewerksstreik schon mehrfach zu be­obachten Gelegenheit hatten. Im entscheidenden Augenblicke versagt die GeweckschaftSdisziplin. Dieselben Persönlichkeiten, die Jahre lang das Handwerk eines Putschers und Hetzers übten, sind nicht in der Lage, dieses Handwerk plötzlich nach Belieben mit der Rolle eines Friedensapostels zu vertauschen. Sie werden die Geister, die sie riefen, nicht mehr los. Es gewinnt bedauerlicherweise den Anschein, als ob auch der fran- zösische Secmannsstreik die Erfahrung bestätigen wolle.

In England darf die irische Aktion der Regierung, die auf eine Versöhnung Irlands abzielte, nun als gänzlich ge­scheitert betrachtet werden. Der Ministerpräsident Campbell Bannerman hat im Asterhause Die Zurückziehung der irischen Bill angekündigt. Auch sonst scheint int liberalen Kabinett zur Zeit wenig Tatenlust zu herrschen; denn auch die Vorlage be- treffend den Religionsunterricht in Elementarschulen, die von großer prinzipieller Tragweite ist und daher heftige Packcikämpfe erwarten ließ, ist von der Regierung fallen gelassen worden. Was der Ministerpräsident demgegenüber an Vorlagen in Ausüchi stellte, trägt einen mehr neutralen, Die Parteigegcnsätzc weniger berührenden Charakter.

Die Tage der russischen Duma durften gezählt sein. Ihre oppositionelle Halsstarrigkeit bat alle Versuche der Re­gierung, ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen Krone und Parlament herbeizuführen, zu schunden werben lassen. Der